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<title>Terminhinweise in Sachen 4 StR 125/12 und 4 StR 55/12 f&uuml;r den 15. November 2012</title>
<meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
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<meta name="subject" content="Nr. 183 vom 02.11.12">
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<meta name="LfdNr" content="183">
<meta name="Jahr" content="2012">
<meta name="Senat" content="4. Strafsenat">
<meta name="Aktenzeichen" content="4 StR 125/12">
<meta name="Datum" content="02.11.12">
<meta name="" content="02.11.12">
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<h1>Bundesgerichtshof</h1>
<h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
<hr noshade size="1">
<p align="justify">Nr. 183/2012 </p>
<p align="justify">Sehr geehrte Damen und Herren, </p>
<p align="justify">wir m&ouml;chten folgenden Terminhinweis geben: </p>
<p align="justify"><b>Verhandlungstermin: 15. November 2012 </b></p>
<p align="justify"><b>4 StR 125/12 </b></p>
<p align="justify">Landgericht Bochum – Urteil vom 25. August 2011 – II – 12 KLs – 35 Js 141/10 Teil 4 AK 21/11 </p>
<p align="justify">Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten P. wegen Betruges in f&uuml;nf F&auml;llen, wobei es in einem Fall bei einem Versuch verblieb, sowie wegen Beihilfe zum Betrug zu einer zur Bew&auml;hrung ausgesetzten Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. </p>
<p align="justify"><b>und </b></p>
<p align="justify"><b>4 StR 55/12 </b></p>
<p align="justify">Landgericht Bochum – Urteil vom 19. Juni 2011 – II – 12 KLs – 35 Js 141/10 Teil 2 AK 16/11 </p>
<p align="justify">Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten S. wegen gewerbsm&auml;&szlig;igen Betruges in 26 F&auml;llen, wobei es in f&uuml;nf F&auml;llen bei einem Versuch verblieb, und den Angeklagten C. wegen gewerbsm&auml;&szlig;igen Betruges in 22 F&auml;llen, wobei es in drei F&auml;llen bei einem Versuch verblieb, jeweils zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von f&uuml;nf Jahren und sechs Monaten verurteilt. </p>
<p align="justify">In den beiden Revisionsverfahren befasst sich der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteilen, die Abschl&uuml;sse von Sportwetten auf manipulierte Fu&szlig;ballspiele betreffen. </p>
<p align="justify">Nach den jeweiligen Feststellungen des Landgerichts sollen die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung bei verschiedenen ausl&auml;ndischen, zumeist asiatischen Wettanbietern zahlreiche Wetten auf Fu&szlig;ballspiele im In- und europ&auml;ischen Ausland platziert haben, nachdem sie zuvor mit Spielern oder Schiedsrichtern Manipulationsabsprachen getroffen hatten. </p>
<p align="justify">Die Wettvertr&auml;ge sollen nur im Ausnahmefall direkt mit den jeweiligen Wettanbietern geschlossen worden sein. In der Regel sollen sich die Angeklagten eines britischen Vermittlers bedient haben, der die Wetten an Wettanbieter in Asien weitervermittelte. W&auml;hrend die Mitarbeiter des britischen Vermittlers jeweils Kenntnis von den Manipulationsabsprachen hatten, sollen diese gegen&uuml;ber den Wettanbietern nicht aufgedeckt worden sein. </p>
<p align="justify">In der weit &uuml;berwiegenden Anzahl der Vertr&auml;ge sollen die Wetten erfolgreich gewesen sein. Die dabei hinsichtlich der einzelnen Spielpaarungen erzielten Wettgewinne sollen – nach Abzug der Wetteins&auml;tze – regelm&auml;&szlig;ig im hohen f&uuml;nfstelligen Bereich gelegen haben. </p>
<p align="justify">Gegen die Urteile haben die jeweiligen Angeklagten Revision eingelegt; sie machen die Verletzung formellen und sachlichen Rechts geltend. Die von der Staatsanwaltschaft zuungunsten der Angeklagten eingelegten Revisionen gegen die Urteile st&uuml;tzt sie allein auf die Verletzung sachlichen Rechts. </p>
<p><font size="-1">
Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
76125 Karlsruhe<br>
Telefon (0721) 159-5013<br>
Telefax (0721) 159-5501</font></p>
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