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<title>Urteil des Landgerichts Cottbus wegen Ermordung eines 14-j&auml;hrigen M&auml;dchens rechtskr&auml;ftig </title>
<meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
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<meta name="subject" content="Nr. 106 vom 22.06.16">
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<meta name="LfdNr" content="106">
<meta name="Jahr" content="2016">
<meta name="Senat" content="5. Strafsenat">
<meta name="Aktenzeichen" content="5 StR 524/15">
<meta name="Datum" content="22.06.16">
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<h1>Bundesgerichtshof</h1>
<h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
<hr noshade size="1">
<p align="justify">Nr. 106/2016 </p>
<p><div align="center"><font size="+2"><b>Urteil des Landgerichts Cottbus wegen Ermordung eines 14-j&auml;hrigen M&auml;dchens rechtskr&auml;ftig </b></font></div></p>
<p align="justify">Urteil vom 22. Juni 2016 - 5 StR 524/15 </p>
<p align="justify">Das Landgericht Cottbus hat den zum Tatzeitpunkt 20-j&auml;hrigen, aus Nordrhein-Westfalen stammenden Angeklagten des Mordes und der gef&auml;hrlichen K&ouml;rperverletzung schuldig gesprochen. Es hat bei dem Angeklagten eine besondere Schwere der Schuld angenommen und ihn zu einer Jugendstrafe von 13 Jahren und sechs Monaten verurteilt. </p>
<p align="justify">Nach den Feststellungen der Jugendschwurgerichtskammer hatte der Angeklagte die sp&auml;ter get&ouml;tete 14-J&auml;hrige im Internet kennengelernt und sie auch in ihrem Elternhaus besucht. Nachdem die Sch&uuml;lerin die Beziehung zum Angeklagten beendet hatte, hatte der Angeklagte sie am Folgetag auf ihrem Heimweg von der Schule in einem Waldst&uuml;ck &uuml;berrascht. Sodann hatte er ihr unerwartet von hinten mehrfach mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und ihr anschlie&szlig;end mit zwei Messern mindestens 78 Stiche in den Oberk&ouml;rper, den Hals und den Kopf versetzt, in deren Folge die Sch&uuml;lerin wenig sp&auml;ter verstorben war. Zudem hatte der Angeklagte einen ebenfalls 14-j&auml;hrigen Jungen, der seiner Mitsch&uuml;lerin zu Hilfe gekommen war, mit einem Messer an der Hand verletzt. </p>
<p align="justify">Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Angeklagten verworfen. Das Urteil des Landgerichts Cottbus ist damit rechtskr&auml;ftig. </p>
<p align="justify">Vorinstanz: </p>
<p align="justify">Landgericht Cottbus – Urteil vom 30. April 2015 – 23 Ks 1/14 (21560&nbsp;Js&nbsp;36815/13) </p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 22. Juni 2016 </p>
<p><font size="-1">
Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
76125 Karlsruhe<br>
Telefon (0721) 159-5013<br>
Telefax (0721) 159-5501</font></p>
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