You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

27 lines
3.2 KiB

<!doctype html public "-//W3C//DTD HTML 4.0 //EN">
<html>
<head>
<title>Pressemitteilung 054/2005 des Bundesgerichtshofes</title>
<meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
<meta name="generator" content="PMzuHTML v2">
</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF" link="#FF0000" alink="#FF0000" vlink="#FF0000">
<h1>Bundesgerichtshof</h1>
<h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
<hr noshade size="1">
<p align="justify">Nr. 54/2005 </p>
<p align="justify">Sehr geehrte Damen und Herren, </p>
<p align="justify">wir m&ouml;chten auf folgenden Termin hinweisen: </p>
<p align="justify"><b>Verhandlungstermin: 7. April 2005 </b></p>
<p align="justify"><b>III ZR 399/04 </b></p>
<p align="justify"><b>LG Berlin &nbsp;28 O 336/02 / KG Berlin &nbsp;12 U 107/03 </b></p>
<p align="justify">Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird am 7. April 2005 folgenden Fall verhandeln: Die klagende Allgemeine Ortskrankenkasse Berlin macht gegen die beklagte Tr&auml;gerin eines Altenpflegeheims einen kraft Gesetzes (&sect;&nbsp;116 SGB&nbsp;X) &uuml;bergegangenen Schadensersatzanspruch einer bei einem Unfall verletzten Heimbewohnerin geltend. Die Kl&auml;gerin ist gesetzlicher Krankenversicherer einer im Jahre 1912 geborenen Rentnerin, die seit 1997 in einem von der Beklagten betriebenen Pflegewohnheim lebt. In den Jahren 1994 bis 1998 hatte die Versicherte sich bei drei St&uuml;rzen jeweils erhebliche Verletzungen zugezogen. Sie ist hochgradig sehbehindert, zeitweise desorientiert und verwirrt; ihr Gang ist sehr unsicher. Sie ist der Pflegestufe&nbsp;III zugeordnet. Am 27.&nbsp;Juni 2001 wurde sie in der Zeit der Mittagsruhe in ihrem Zimmer vor ihrem Bett liegend aufgefunden. Sie hatte sich eine Oberschenkelhalsfraktur zugezogen, derentwegen sie station&auml;r und anschlie&szlig;end ambulant behandelt werden mu&szlig;te. </p>
<p align="justify">Die Kl&auml;gerin ist der Auffassung, da&szlig; der Unfall auf eine Pflichtverletzung der Beklagten zur&uuml;ckzuf&uuml;hren ist. Sie lastet der Beklagten insbesondere an, diese habe es vers&auml;umt, die sturzgef&auml;hrdete Bewohnerin in ihrem Bett zu fixieren, zumindest die Bettgitter hochzufahren. Au&szlig;erdem h&auml;tte die Beklagte der Bewohnerin H&uuml;ftschutzhosen (Protektorhosen) anlegen m&uuml;ssen, durch die die Gefahr eines Knochenbruchs bei einem Sturz gemindert worden w&auml;re. </p>
<p align="justify">Das Landgericht hat der auf Ersatz der von der Kl&auml;gerin getragenen Heilbehandlungskosten gerichteten Klage im wesentlichen stattgegeben; das Kammergericht hat sie abgewiesen und die Revision zur Kl&auml;rung der Frage zugelassen, unter welchen Voraussetzungen ein Pflegeheim f&uuml;r Verletzungen einzustehen hat, die sich ein Heimbewohner w&auml;hrend des Heimaufenthaltes zuzieht. Die grunds&auml;tzliche Bedeutung der Rechtssache wird dadurch unterstrichen, da&szlig; allein die Kl&auml;gerin bundesweit etwa 1.500&nbsp;Klagen wegen vergleichbarer Sachverhalte vorbereitet. In einer noch gr&ouml;&szlig;eren Zahl &auml;hnlicher F&auml;lle laufen derzeit noch Vergleichsverhandlungen. </p>
<p><font size="-1">
Pressestelle des Bundesgerichtshof <br>
76125 Karlsruhe<br>
Telefon (0721) 159-5013<br>
Telefax (0721) 159-5501</font></p>
</body>
</html>