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<title>Richter am Bundesgerichtshof Johann Fuchs im Ruhestand</title>
<meta name="author" content="Pressestelle des BGH">
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<meta name="subject" content="Nr. 045 vom 01.03.10">
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<meta name="Jahr" content="2010">
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<h1>Bundesgerichtshof</h1>
<h2>Mitteilung der Pressestelle</h2>
<hr noshade size="1">
<p align="justify">Nr. 45/2010 </p>
<p><div align="center"><font size="+2"><b>Richter am Bundesgerichtshof Johann Fuchs im Ruhestand </b></font></div></p>
<p align="justify">auf seinen Antrag ist Richter am Bundesgerichtshof Johann Fuchs mit Ablauf des 28.&nbsp;Februar 2010 vorzeitig in den Ruhestand getreten. </p>
<p align="justify">Herr Fuchs wurde am 29. September 1946 in Dingolfing geboren. Er ist verheiratet und hat eine erwachsene Tochter. </p>
<p align="justify">Nach dem Abschluss seiner juristischen Ausbildung trat Herr Fuchs im Jahre 1974 in den h&ouml;heren Justizdienst des Freistaates Bayern ein. Er war zun&auml;chst als Richter auf Probe bei dem Landgericht Landshut t&auml;tig. In den Jahren 1976 bis 1978 war er - 1976 zum Staatsanwalt (im Beamtenverh&auml;ltnis auf Lebenszeit) bei der Staatsanwaltschaft Landshut ernannt - an das Bundesministerium der Justiz abgeordnet. Es folgte im Jahre 1979 die Versetzung an das Landgericht Landshut. 1988 wurde er zum Richter am Oberlandesgericht M&uuml;nchen ernannt, wo er Mitglied eines Zivilsenats sowie des Kartellsenats war. Von dort wechselte er 1992 als Vorsitzender Richter am Landgericht an das Landgericht Landshut. 1999 wurde er Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht. </p>
<p align="justify">Herr Fuchs wurde 2001 zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt und dem XII. Zivilsenat zugeteilt. Diesem Senat geh&ouml;rt er bis heute an. </p>
<p align="justify">Als Herr Fuchs zum XII. Zivilsenat trat, hatte dieser vermehrt schwierige Fragen des gewerblichen Mietrechts zu kl&auml;ren, die sich insbesondere in den neuen Bundesl&auml;ndern stellten. Herr Fuchs widmete sich dieser Aufgabe mit gro&szlig;er Sachkompetenz und au&szlig;ergew&ouml;hnlichem Engagement. Aus seiner Feder stammt eine Vielzahl grundlegender Entscheidungen, so z. B. zur Auslegung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes und der Nutzungsentgeltverordnung, zur Entsch&auml;digung, die der Grundst&uuml;ckseigent&uuml;mer nach Ablauf des Nutzungsverh&auml;ltnisses dem Nutzer f&uuml;r ein von diesem errichtetes Geb&auml;ude (sog. Datscha) zu zahlen hat, sowie zur Anpassung der niedrigen Nutzungsentgelte f&uuml;r Grundst&uuml;cke in der ehemaligen DDR an die heutige Marktmiete. </p>
<p align="justify">Hervorzuheben ist ferner die f&uuml;r die Versicherungswirtschaft und die Branche der Kfz-Vermieter wichtige Senatsentscheidung zum Umfang der Aufkl&auml;rungspflicht bei sog. Unfallersatztarifen. Von weitreichender Bedeutung war auch die Kl&auml;rung, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen eines Mangels von der Bruttomiete (Miete einschlie&szlig;lich aller Nebenkosten) auszugehen ist. Weitere von Herrn Fuchs als Berichterstatter verfasste Urteile betreffen die Wirksamkeit von formularm&auml;&szlig;igen Klauseln, die die &Ouml;ffnungszeiten von vermieteten Ladengesch&auml;ften regeln. Zum Fragenkreis der Schriftform bei gewerblichen Mietverh&auml;ltnissen wurde unter ma&szlig;geblicher Mitwirkung von Herrn Fuchs entschieden, dass nachtr&auml;gliche m&uuml;ndliche Individualvereinbarungen auch in Formularvertr&auml;gen &uuml;ber langfristige Gewerberaummietverh&auml;ltnisse Vorrang vor Schriftformklauseln haben. </p>
<p align="justify">Herr Fuchs geh&ouml;rt zu dem Kreis verdienter, durch Pers&ouml;nlichkeit, Kompetenz und Leistung profilierter Bundesrichterinnen und Bundesrichter. Er hat sich durch seine tatkr&auml;ftige, zugleich aber angenehm zur&uuml;ckhaltende Art besondere Wertsch&auml;tzung erworben. </p>
<p align="justify">Karlsruhe, den 1. M&auml;rz 2010 </p>
<p><font size="-1">
Pressestelle des Bundesgerichtshofs <br>
76125 Karlsruhe<br>
Telefon (0721) 159-5013<br>
Telefax (0721) 159-5501</font></p>
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