BESCHLUSS 26 . Januar Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 26 . Januar Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Anhörungsrüge Senatsbeschluss 1 . Dezember wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Gründe : Anhörungsrüge ist unbegründet . Senat hat Vortrag Beklagten Begründung Nichtzulassungsbeschwerde vorgebrachten Rügen Verletzung Anspruchs rechtliches Gehör Beklagten übergangen . Vielmehr hat Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren Berufungsurteil erhobenen Angriffen befasst . ist Senat Ergebnis gekommen Berufungsurteil Angriffen standhält auch erhobenen Gehörsrügen . weitergehenden Begründung wird entsprechender Anwendung § Abs. Satz abgesehen vgl. Beschluss 28 Juli . Dose Klinkhammer Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung