NAMEN Verkündet : 20 . Oktober Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Satz ; Abs. Satz 1 . Eigentümer Nießbrauch belasteten Grundstücks sind Tode Nießbrauchers auch dann § Abs. Satz vorzeitigen Kündigung Nießbraucher abgeschlossenen Mietvertrages berechtigt weiteren Personen Miterben Nießbrauchers sind . 2 . Bruchteilseigentümer können Mietverhältnis gemeinschaftliche Grundstück wirksam Stimmenmehrheit kündigen Kündigung Maßnahme ordnungsgemäßen Verwaltung gemäß § Abs. Satz darstellt Anschluss Senatsurteil FamRZ . . Urteil 20 . Oktober . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 20 . Oktober Vorsitzende Richterin Dr. Richterinnen Weber-Monecke Dr. Richter Dr. Recht erkannt : Revision Klägerinnen Urteil 4 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 23 . Januar wird zurückgewiesen . Kosten Revisionsverfahrens tragen Klägerin . % Klägerin 2 . % Ausnahme außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen . Tatbestand : Klägerin 1 . betreibt Café Konditorei . Klägerin 2 . ist Inhaberin Snack-Imbisses . Beklagten sind Miteigentümer Anwesens Geschäftsräume Klägerinnen befinden . notariellem Vertrag 3 . Dezember hatte Mutter Beklagten Eigentum Immobilie Beklagten weiteren Sohn übertragen Miteigentumsanteil jedoch später Beklagten 2 . übertrug . selbst wurde lebenslanger Nießbrauch Grundstück eingeräumt . Januar schloss Mutter Beklagten nachfolgend : Nießbraucherin Klägerinnen unbefristete Mietverträge Geschäftsräume ordentliches Kündigungsrecht Vermieters ausgeschlossen wurde dort Café Konditorei Gaststätte betrieben wird . 1 . Juni verstarb Nießbraucherin . wurde Beklagten weiteren Sohn beerbt . Folgezeit Beklagten 1 . 2 . Zweifel Wirksamkeit Mietverträge geäußert hatten forderten Klägerinnen Bevollmächtigten Beklagten Fristsetzung 10 November Wirksamkeit Mietverträge bestätigen . Beklagte 3 . entsprechende Erklärung abgab versuchten Beklagten . 2 . Umlaufverfahren Beschlussfassung Miteigentümer Kündigung Mietverhältnisse Klägerinnen 31 . Dezember erreichen . Beklagte 3 . teilte Beklagten 1 . 2 . jedoch Kündigung Mietverträge zustimme . Dennoch erklärten Beklagten 1 . 2 . zusammen 9/16 Miteigentumsanteile Mietgrundstück verfügten Schreiben 20 . Dezember " Namen Eigentümergemeinschaft Klägerinnen Kündigung Mietverhältnisse . Klage haben Klägerinnen u.a. Feststellung begehrt ausgesprochenen Kündigungen unwirksam seien bestehenden Mietverhältnisse ungekündigt fortbestünden . Landgericht hat Klage vollständig abgewiesen . Berufung Klägerinnen hat Berufungsgericht Abänderung erstinstanzlichen Entscheidung Zurückweisung Berufung Übrigen Feststellung getroffen schen Klägerinnen Nießbraucherin abgeschlossenen Mietverträge vorbehaltlich Kündigungen 20 . Dezember wirksam sind . Berufungsgericht zugelassenen Revision möchten Klägerinnen Feststellung erreichen Kündigungen 20 . Dezember unwirksam sind Beklagten gesetzliches Kündigungsrecht zusteht . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Berufungsgericht hat Begründung ausgeführt Mietvertrag Klägerinnen Mutter Beklagten wirksam Stande gekommen Tod Mutter Beklagten beendet worden sei . Vielmehr seien Beklagten Eigentümer Grundstücks gemäß § Abs. Abs. Nießbraucherin abgeschlossenen Mietverträge eingetreten . seien berechtigt gewesen Mietverträge gemäß § Abs. kündigen . stehe Rechtsprechung Bundesgerichtshofes Kündigungsrecht Eigentümers § Abs. dann ausgeschlossen sein könne Eigentümer gleichzeitig Alleinerbe verstorbenen bereits Wege Erbfolge Vertragspartner Mieters geworden sei . vorliegenden Fall fehle jedoch Personenidentität Eigentümer Nießbrauch belasteten Grundstücks Erben Nießbraucherin . Zeitpunkt Erbfalles seien Eigentümer belasteten Grundstücks Beklagten Bruchteilseigentümer gewesen . Erben Nießbraucherin seien Beklagten 1 . 3 . weitere Sohn Miterbengemeinschaft . berücksichtige Bundesgerichtshof vertretene Auffassung Literatur überwiegend Zustimmung gestoßen sei Falle Todes Nießbrauchers gemäß § Abs. Abs. Erben lediglich selbstschuldnerische Bürgen Erfüllung mietvertraglichen Pflichten Eigentümer haften würden . Schließlich hätten Beklagten 1 . 2 . Erklärung Kündigung Beklagten 3 . wirksam vertreten wirksame Beschlussfassung Bruchteilseigentümergemeinschaft § Abs. vorgelegen habe . II . Ausführungen halten Angriffen Revision stand . Zutreffend ist Berufungsgericht ausgegangen Beklagten Mietverhältnisse Schreiben 20 . Dezember wirksam gekündigt haben . 1 . Beklagten waren Tode Nießbraucherin gemäß Abs. Satz Kündigung Mietverträge berechtigt . Hat Nießbraucher Grundstück Dauer Nießbrauchs hinaus vermietet verpachtet so finden gemäß § Abs. Beendigung Nießbrauchs Fall Veräußerung vermietetem Wohnraum geltenden Vorschriften § § Abs. § § entsprechende Anwendung . folgt Fall Eigentümer belasteten Grundstücks endigung Nießbrauchs Nießbrauchers Mietverhältnis ergebenden Rechte Pflichten eintritt § Abs. . V.m . Abs. . soll verhindert werden Mieter sein Nießbraucher abgeleitetes Besitzrecht § Abs. Satz Ende Nießbrauchs verliert 5 . Aufl . § . . rechtliche Schicksal unbestimmte Zeit abgeschlossenen ist Bestand Nießbrauchs grundsätzlich unabhängig 444 ; MünchKommBGB/Pohlmann 5 . Aufl . . 8 ; aA Erman/Ronke 7 . Aufl . § . . Nießbraucher abgeschlossener Mietvertrag besteht Nießbrauch Tod Nießbrauchers endet aaO . Abweichend allgemeinen mietrechtlichen Regelungen gewährt § Abs. Grundstückseigentümer jedoch Recht Pachtverhältnis Einhaltung gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen . außerordentliche Kündigungsrecht trägt Umstand Rechnung Grundstückseigentümer gem. § § Abs. Abs. Mietverhältnis eintreten muss ursprünglich beteiligt war . soll Möglichkeit gegeben werden Vertrag vergleichbar Vertrag Lasten Dritter Regelung § § Abs. Abs. aufgedrängt " worden ist lösen . herrschender Meinung Rechtsprechung Schrifttum scheidet vorzeitiges Kündigungsrecht Eigentümers § Abs. jedoch persönlich Mietvertrag gebunden ist etwa Mietvertrag schon selbst Bestellung Nießbrauchs abgeschlossen hatte Nießbraucher Dauer Rechts Mietvertrag eingetreten war § Satz . V.m . § Abs. Eigentümer Nießbraucher abgeschlossenen Mietvertrag persönlich beigetreten ist ; 4 . Aufl . § . ; Stand : § . . gelte auch Grundstückseigentümer Nießbraucher Alleinerbe beerbt habe Fall erbrechtlichen Grundsätzen Universalsukzession unmittelbarer Vertragspartner Mieters geworden sei bereits gemäß § § Abs. erbrechtlich Erfüllung Mietvertrages Nachlassverbindlichkeit hafte aaO ; ; Staudinger/Frank [ Stand : § . ; 12 . Aufl . § . 2 ; 5 . Aufl . § . 2 ; Jauernig 13 . Aufl . § . . Könne Erbe nämlich Fall Pachtvertrag § Abs. kündigen würde Gunsten Mieters erlassene Schutzvorschrift gerechtfertigtes Haftungsprivileg Erben verkehren aaO . letztgenannte Auffassung Schrifttum Kritik gestoßen ist ausführlich Wacke Festschrift Gernhuber . ; ; Kündigungsrecht bejahend 4 . Aufl . . . ; 12 . Aufl . . 3 ; Enneccerus-Wolff/Raiser § Fn . 8) steht vorliegenden Fall Kündigungsrecht Beklagten jedoch . Kündigungsrecht gemäß § Abs. entfällt zumindest dann Grundstückseigentümer Erben Nießbrauchers Personenidentität besteht etwa hier entscheidenden Fall Miteigentümer belasteten Grundstücks Teil noch weitere Personen umfassenden Miterbengemeinschaft sind . Zweck § Abs. rechtfertigt Grundstückseigentümer außerordentliche Kündigungsrecht jedenfalls dann verwehren nur Wege gesetzlichen Vertragsübergangs § § Abs. Mietvertrag eingetreten Mietverhältnis persönlich beteiligt ist selbst Bestellung Nießbrauchs Mietverhältnis eingegangen vgl. § § Satz Mietvertrag späteren Zeitpunkt beigetreten ist 4 . Aufl . § . . Fällen wird Grundstückseigentümer Einverständnis dritten Personen abgeschlossenen Mietvertrag hineingedrängt . hat vielmehr eigene schuldrechtliche Beteiligung Mietvertrag Mieter Eindruck erweckt Mietverhältnis unabhängig Bestand Nießbrauchs fortbesteht . vergleichbare Situation ergibt alleinige Grundstückseigentümer Alleinerbe Nießbrauchers ist . Zwar ist Mieter Abschluss Mietvertrages noch anderen Zeitpunkt laufenden Mietverhältnisses Vertragspartner begegnet so Mieter vertrauen konnte Tode Nießbrauchers Mietverhältnis vereinbarten Ende fortbestehen bleibt . Ist Erbe Nießbrauchers allerdings ausnahmsweise tatsächlich Lage Gebrauchsüberlassungspflicht § Abs. Satz erfüllen unabhängig erbrechtlichen Stellung Eigentümer Mietgrundstücks ist ist gerechtfertigt außerordentliche Kündigungsrecht § Abs. Satz verwehren . spricht zwar besondere Schutzwürdigkeit Mieters . dürfte meist bloßer Zufall sein Vertragspartner gerade Eigentümern beerbt wurde . Vereinigen jedoch mietrechtlichen Verpflichtungen tatsächlichen Möglichkeit erfüllen Person Fall ist Grundstückseigentümer Alleinerbe Nießbrauchers ist wäre treuwidrig § -9- gentümer formalen Rechtspositionen berufen Mietverhältnis gemäß § Abs. Satz kündigen könnte . spricht auch Rechtsgedanke § Abs. Satz Alt . Verfügung Nichtberechtigten wirksam wird Berechtigten beerbt wird Nachlassverbindlichkeiten unbeschränkt haftet vgl. Wacke Festschrift Gernhuber . vorliegenden Fall konnten Beklagten Mietverträge gemäß § Abs. Satz kündigen . Nießbraucherin wurde Beklagten allein auch weiteren Sohn beerbt . Beklagten bilden Miterbengemeinschaft § Abs. gemeinschaftliche Nachlassverbindlichkeiten auch Verpflichtungen Mietvertrag Erlöschen Nießbrauchs Erben übergegangen sind gehören gemäß § Gesamtschuldner haftet . Allerdings ist Mietgrundstück Nachlass gefallen bereits zuvor Nießbraucherin Söhne übereignet worden war . Beklagten bestehende Miterbengemeinschaft könnte Gebrauchsgewährungspflicht § Abs. tatsächlichen Gründen erfüllen . Sind jedoch Beklagten erbrechtlichen Stellung verpflichtet Klägerinnen Gebrauch Mietsache gewähren besteht Grund Miteigentümer Mietgrundstücks Kündigungsmöglichkeit § Abs. Satz verwehren . 2 . Beklagten 1 . 2 . haben Beklagten 3 . Abgabe Kündigungserklärung auch wirksam vertreten . § Abs. Satz kann Bruchteilsgemeinschaft Stimmenmehrheit Beschaffenheit gemeinschaftlichen genstandes entsprechende ordnungsmäßige Verwaltung Benutzung beschlossen werden . entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung allgemeiner Ansicht Schrifttum Maßnahme ordnungsmäßigen Verwaltung Benutzung Voraussetzungen § Abs. mehrheitlich getroffen werden kann auch Kündigung Pachtoder Mietverhältnisses gemeinschaftlichen Grundstücks anzusehen ist 26 . April ZR ; Senatsurteil FamRZ . Kündigung Erbengemeinschaft ; Staudinger/Langhein [ Stand § . ; 5 . Aufl . . 5 ; Palandt/Sprau . Aufl . . . Zwar stellt Kündigung Pachtverhältnisses Bruchteilseigentümergemeinschaft Verfügung vgl. Senatsurteil FamRZ . 13 ; Urteil 28 . April FamRZ . Jedoch können auch Verfügungen Maßnahmen ordnungsgemäßen Verwaltung darstellen Mehrheitsentscheidungen § Abs. getroffen werden Senatsurteil FamRZ . 27 ; Beschluss 26 . April ZR . Liegt gültiger Mehrheitsbeschluss Abs. Satz verleiht Außenverhältnis tätigen Gemeinschaftern notwendige Vertretungsmacht Beschluss vollziehen 47 f. ; 5 . Aufl . . . war Beklagten 1 . 2 . Mehrheit Anteile Eigentümergemeinschaft verfügten erklärte Kündigung wirksam . Kündigung Pachtverhältnisses ordnungsgemäßen Verwaltung Grundstücks entsprach hat Berufungsgericht Revision beanstandet Feststellungen getroffen . Kündigung hat Eigentümergemeinschaft vielmehr Möglichkeit Grundstück aktuellen marktüblichen Bedingungen vermieten höheren Ertrag erzielen vgl. Senatsurteil FamRZ . . Weber-Monecke Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 23.01.2009