NAMEN Verkündet : 10 . Juni Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Bb ; § Wird Mieter Kraftfahrzeugs Zahlung zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung abhängig gemacht Unfällen Polizei hinzuzieht liegt unangemessene Benachteiligung Sinne § Anschluss Urteil 11 November . Versäumnisurteil 10 . Juni AG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 10 . Juni Vorsitzende Richterin Dr. Richter Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Recht erkannt : Rechtsmittel Klägerin werden Zurückweisung weitergehenden Rechtsmittel Urteil 1 . Zivilkammer 11 . Dezember Kostenpunkt insoweit aufgehoben Berufungsgericht Berufung Höhe € zurückgewiesen hat Schlussurteil 23 . Februar abgeändert . Beklagte wird Abweisung weitergehenden Klage verurteilt Klägerin weiteren Betrag € % Zinsen Zeit 21 . September 31 . Oktober % Zinsen 1 November 30 . April % Zinsen 1 . Mai zahlen . Beklagte trägt gesamten Kosten Rechtsstreits . Urteil ist vorläufig vollstreckbar . Tatbestand : Parteien streiten Wirksamkeit AGB-Klauseln Klägerin Anmietung Kraftfahrzeugs vereinbarte Haftungsbeschränkung bestimmten Voraussetzungen entfällt . Klägerin gewerbliches Autovermietungsunternehmen vermietete Vertrag 1 . Juni Transporter Beklagten . Parteien vereinbarten Entgelt Beschränkung Haftung Beklagten € . Vertrag heißt Vereinbarung Haftungsbeschränkung : " akzeptiere Mietvertrag ausliegenden Geschäftsbedingungen ausgehändigt wurden . Versicherungsschutz entfällt : vorsätzlicher grob fahrlässiger drogenbedingter Fahruntüchtigkeit ; Nichthinzuziehung Polizei Unfall Beschädigung . Bundesgrenzüberschreitungen sind nur vorheriger schriftlicher Genehmigung erlaubt . " Klägerin ist u.a. Folgendes bestimmt : " Mietwagen II . Schäden Unfall 1 . Unfallschaden Sinne Bestimmungen ist Ereignis öffentlichen privaten Straßenverkehr Gefahren ursächlichen Zusammenhang steht Sachschaden Mietwagen Folge hat Unfall anderer Verkehrsteilnehmer beteiligt ist . 2 . Unfallschaden hat Mieter : sofort Polizei verständigen Unfallstelle verbleiben Eintreffen benachrichtigten Polizei 4 . Mieter ist verpflichtet Vermieter sofort telefonisch notfalls telegrafisch Unfall verständigen . Haftung Mieters 2 . Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkung Mieters berechtigten Abschluss gesonderten Vereinbarung Zahlung Aufpreises Haftungsbeschränkung kann Haftung Schäden Mieter berechtigten Lenker beschränkt werden 3 . Unbeschränkte Haftung Mieters berechtigten Lenkers vertraglicher Haftungsbeschränkung Mieter Lenker haften . 2 . vereinbarten Haftungsbeschränkung Vermieter voller Höhe Gesamtschuldner Schadensersatz : Fällen Rahmen Vollkaskoversicherungsvertrages jeweilige Vollkaskoversicherung Vermieter Versicherungsnehmer Mieter Versicherungsschutz gemäß Versicherungsvertragsgesetz entziehen dürfte Führen Kraftfahrzeuges Lenker Drogenbeeinflussung Verstoß F.I. II . übernommenen Verpflichtungen Mieter insbesondere vertragswidrigem Verlassen Unfallstelle vertragswidrigem Nichthinzuziehen Polizei vgl. auch andere Personen Fahrzeuge Unfall beteiligt waren Fremdschaden lediglich Schaden Mietwagen entstanden ist … " Beklagte beschädigte Mietfahrzeug Stein fuhr . Klägerin entstand Schaden Höhe € Sachschaden : 1.417,89 € Gutachterkosten : € Mietausfallschaden : € . Klägerin hat Vorwegabzug Kaution € € richtig : € beantragt . Amtsgericht hat Beklagten Teilanerkenntnisurteil Zahlung € Zinsen verurteilt Klage Übrigen abgewiesen . Berufung Klägerin ist erfolglos geblieben . wendet Klägerin Berufungsgericht zugelassenen Revision . Entscheidungsgründe : Beklagte Termin mündlichen Verhandlung ordnungsgemäßer Bekanntgabe vertreten war ist Versäumnisurteil erkennen . Urteil beruht aber Säumnis Sachprüfung . Revision hat überwiegend Erfolg . 1 . Landgericht hat Revision Bedeutung ausgeführt : Haftungsbeschränkung sei entfallen Beklagte versäumt habe Unfall Polizei hinzuzuziehen . Recht sei Amtsgericht ausgegangen Bestimmung . Klägerin vereinbarte Haftungsbeschränkung vertragswidriger Nichthinzuziehung Polizei entfalle gemäß § Abs. Satz unwirksam sei Mieter Geboten Glauben unangemessen benachteiligt werde . Zwar habe Entscheidung Jahre f. Klausel wirksam gehalten unangemessene Benachteiligung Mieters Begründung verneint Vereinbarung Unfall Polizei hinzugezogen werden müsse begründe Obliegenheit Mieters Leitbild Kaskoversicherung vorgegebenen Grenzen halte . neuerer Entwicklungen Polizeiaufgabenrecht könne Klägerin verwendete Klausel jedoch heute mehr wirksam angesehen werden . Bestimmung Klägerin nehme Bezug Regelung F.II.2 . . vertragswidriges Nichthinzuziehen liege Mieter Unfallschaden sofort Polizei verständige Unfallstelle verbleibe benachrichtigte Polizei eintreffe . werde vorausgesetzt Polizei Verkehrsunfallschaden Unfallort erscheine verständigt werde . sei aber jedenfalls schleswig-holsteinischen Richtlinien Aufnahme Bearbeitung Verkehrsunfällen 28 . März mehr Fall . Richtlinien sei zwar Aufgabe Polizei Verkehrsunfällen grundsätzlich Ort Sachverhalt festzustellen Verkehrsunfall aufzunehmen Personalienaustausch Schadensregulierung unterstützen . Ziffer Richtlinien sei jedoch Tätigwerden Ort entbehrlich Unfall mündlicher telefonischer Schilderung Unfall Personenschaden eingestuft werden könne geschilderten Umständen Unfallbeteiligten nur unbedeutende geringfügige Ordnungswidrigkeit verwarnungsfähig vorzuwerfen sei zusätzliche Maßnahmen insbesondere Maßnahmen Verkehrssicherung erforderlich seien . gelte auch dann Unfall Mietwagen beschädigt worden sei . Ausnahme Mietwagen sei Richtlinien vorgesehen . Ausnahme wäre auch Ziel Regelung Tätigwerden Polizei bloßen Zwecke Erleichterung Schadensregulierung vermeiden vereinbaren . AGB-Bestimmung Klägerin Haftungsbeschränkung entfalle Mieter Polizei hinzuziehe Fällen bloßen Polizei Richtlinien Ort erscheine Sinn ergebe benachteilige Mieter Treu Glauben unangemessener Weise . führe Unwirksamkeit Bestimmung Ganzen . Beschränkung Klausel Fälle Polizei Richtlinien Ort erscheine würde Verbot geltungserhaltenden Reduktion vgl. Palandt 66 . Aufl . § Rdn . 8) verstoßen . Unwirksamkeit Klausel könne Klägerin auch Hinweis entgehen Mieter unproblematisch nächste Polizeidienststelle aufsuchen dort Schadensanzeige abgeben könne Polizei weigere Unfallort erscheinen . eindeutigen vertraglichen Regelung sei Hinzuziehen Polizei verstehen Mieter Polizei benachrichtige Unfallort Eintreffen benachrichtigten Polizei verbleibe . Mieter Weigerung Polizei Ort erscheinen nächste Polizeidienststelle aufsuche dort Schadensanzeige abgebe sei gerade Inhalt vertraglichen Pflicht Polizei hinzuzuziehen . Mietvertrag abgeschlossen Mietwagen abgeholt worden sei Unfallschaden Vortrag Beklagten ereignet haben solle Polizei Vortrag Klägerin auch kleineren Blechschäden fremdes Eigentum beschädigt werde Unfallort erscheinen solle komme Wirksamkeit AGB-Bestimmung Klägerin . Umstand AGB-Bestimmung jedenfalls Richtlinien Aufnahme Bearbeitung Verkehrsunfällen Bundeslandes nämlich Einklang bringen sei reiche Unwirksamkeit Klausel begründen . allgemeine gungen handele habe Klägerin Formulierung Vertragsbedingungen Möglichkeit Betracht ziehen gehabt Vertragspartner Mietwagen anderes Bundesland etwa fahre dort Unfall ereigne . Fahrt anderes Bundesland sei vertraglich ausgeschlossen . Anlage eingereichten Mietvertrag sei Fahrleistung km gewählten Tarif eingeschlossen zusätzliche Kilometer seien gesondert bezahlen gewesen . Lediglich Überschreitungen Bundesgrenze hätten vorherigen schriftlichen Genehmigung bedurft . Abgesehen erweise Bestimmung . Klägerin Ganzen unwirksam Haftungsbeschränkung Obliegenheitsverstößen Fall entfalle also Rücksicht Verschulden Mieter Relevanz Interessen Klägerin . stelle unangemessene Benachteiligung Mieter gemäß § Abs. Satz . Kaskoversicherung Leitbild Ausgestaltung Haftungsbeschränkung Rahmen Kfz-Mietverträgen orientieren habe vgl. führe Verletzung Obliegenheiten Versicherungsfall Versicherer Leistung frei werde . Vielmehr könne Versicherer lediglich leicht fahrlässigen Obliegenheitsverstößen § Abs. Abs. Satz Leistungsfreiheit berufen . Falle grob fahrlässiger Obliegenheitsverstöße werde Versicherer nur Voraussetzung Leistung Obliegenheitsverletzung Feststellung Versicherungsfalles Umfang Versicherer erbringenden Leistung gehabt habe . folgenlos gebliebenen vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen könne Versicherer nur Leistungsfreiheit berufen -9- heitsverstoß generell geeignet gewesen sei Interessen Versicherers ernsthaft gefährden Versicherungsnehmer erhebliches Verschulden treffe . beruhe Erwägung völlige Leistungsfreiheit Versicherers sei vorsätzlichen Obliegenheitsverletzungen folgenlos geblieben seien harte " Strafe " Versicherungsnehmer gesamten Versicherungsschutz Fall Rücksicht verlieren sollte Verhalten überhaupt Nachteile Versicherer verursacht habe m . 2 . Aufl . § Rdn . . . gelte auch Wegfall Haftungsbeschränkung Rahmen Kfz-Mietvertrages . Auch hier wäre unverhältnismäßig Haftungsbeschränkung vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverstößen Rücksicht generelle Eignung Gefährdung Interessen Vermieters Maß Verschuldens Mieters verloren ginge . Genauso sei Wegfall Haftungsbeschränkung lediglich leicht fahrlässigen Obliegenheitsverstößen rechtfertigen stünde Verhältnis Mieter Falle grob fahrlässiger Obliegenheitsverstöße Haftungsbeschränkung Rücksicht konkreten Folgen Verstoßes verlieren würde vgl. nunmehr auch Urteil 17 . Oktober Gebrauchtwagen-Garantievertrag Garantienehmer Nachweis abgeschnitten werden dürfe unterlassene Inspektion eingetretenen Schaden ursächlich gewesen sei . Haftungsbeschränkung sei weggefallen Schadensanzeige Verursacher Schadens Dritter angegeben worden sei Schaden Beklagten verursacht worden sei . Auch Umstand Beklagte Unfall sofort telefonisch Klägerin gemeldet habe führe Verlust Haftungsbeschränkung . Genauso sei Haftungsbeschränkung hier entfallen Beklagte möglicherweise Unfallflucht begangen habe Unfall Polizei gemeldet habe später evtl. versuchten Prozessbetruges schuldig gemacht habe Klageerwiderung habe vortragen lassen habe Unfall gehabt noch habe wissentlich Beschädigungen Mietfahrzeug herbeigeführt auch nur wahrgenommen . Schließlich sei Haftungsbeschränkung auch Bestimmung . Klägerin § entsprechend anwendbar erkläre entfallen . 2 . Ausführungen halten rechtlichen Nachprüfung stand . Auffassung Berufungsgerichts Regelung . Klägerin sei schon Ganzen unwirksam Haftungsbeschränkung Fall entfalle also Rücksicht Verschulden Mieters Relevanz Interessen Klägerin ist unzutreffend . ständiger Rechtsprechung Urteile 11 November 15 . Mai wird allgemeinen Geschäftsbedingungen Mieter Kraftfahrzeuges Zahlung zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung abhängig gemacht wird Unfällen Polizei hinzuzieht Mieter unangemessen benachteiligt . Klausel ist vielmehr wirksam . Vereinbarung Unfall Polizei hinzugezogen werden muss begründet Begriffe Kaskoversicherung umgesetzt Obliegenheit Mieters . fügt Leitbild Kaskoversicherung . Zuziehung Polizei handelt Sache Begründung Aufklärungspflicht entsprechend Kaskoversicherungsfälle gleichartiger Interessenlage § Satz enthalten ist . Mieter hat Hand Obliegenheit erfüllen hinwegzusetzen dann aber Haftungsfreiheit einzubüßen . Obliegenheit hat auch Verpflichtung Gegenstand selbst Polizei anzuzeigen . Mieter hat lediglich Unfällen Polizei hinzuzuziehen Ort Stelle erforderlichen Feststellungen treffen lassen . ist verpflichtet selbst belasten noch wird Recht Ermittlungsverfahren Aussage verweigern berührt . Zieht Mieter Polizei führt Wortlaut Klausel allerdings zwingend Wegfall Haftungsausschlusses . auch Rechtsfolge Obliegenheitsverletzung hat Freistellungszusage Leitbild Kaskoversicherung orientieren . ist jedoch Rahmen § ebenso KfzHaftpflichtversicherung anerkannt Leistungsfreiheit nachträglichen Obliegenheitsverletzungen Intensität Verschuldens Versicherungsnehmers auch Relevanz Gefährdung Interessen Versicherers abhängt Urteile 11 November 28 . Mai VersR ; hat jetzt geltende Fassung Satz . V.m . § Abs. geändert . Interessen Versicherung entspricht Haftungsfreistellung Kfz-Vermieter Interesse . Berufungsgericht meint ständige Rechtsprechung könne heute Anwendung mehr finden Polizei Unfällen bloßem Sachschaden Richtlinien mehr Unfallaufnahme verpflichtet Klausel enthaltene Verpflichtung sinnlos sei ist ebenfalls folgen . Beurteilung Angemessenheit kommt erster Linie Ermittlung Interessen . prüfen ist zunächst Interesse Verwender Aufrechterhaltung AGB-Klausel hat Gründe sind umgekehrt Sicht Kunden Wegfall Klausel bestehen . Zusammenhang kommt Konsequenzen Wirksamkeit Unwirksamkeit Klausel Parteien hätte Parteien Verwirklichung Klausel behandelten Vertragsrisikos eigene Tätigkeit verhindern Partei Folgen Verwirklichung Risikos eigene Vorsorge schützen kann . Ermittlung Interessen hat Abwägung erfolgen Ergebnis bestimmt Klausel wirksam unwirksam anzusehen ist . Maßgabe Grundsätze ist Klausel Mieter Unfall Polizei hinzuzuziehen hat unangemessen . Auffassung Berufungsgerichts Klausel sei schon sinnlos Mieter Fahrzeug auch Land habe benutzen können Unfall Personenschaden dort Polizei erscheine ist bereits Ansatz unzutreffend . Streitfall Vertrag geschlossen wurde dort Fahrzeug benutzt werden sollte Unfall dort ereignet ergibt Verpflichtung Polizei Unfall hinzuzuziehen alleine schon Sinn Beklagte zwar behauptet Polizei auch erschienen wäre aber Beweis angetreten hat . Revision aufgeworfene Frage geltungserhaltenden Reduktion stellt . Übrigen ergibt Auslegung schleswig-holsteinischen Richtlinien Aufnahme Bearbeitung Verkehrsunfällen 28 . März Senat selbst vornehmen kann Musielak/Ball . Aufl . § Rdn . polizeiliche Unfallaufnahme Unfällen Personenschäden ausgeschlossen ist . Ziffer Richtlinien ist Tätigwerden Ort entbehrlich Unfall mündlicher telefonischer Schilderung Unfall Personenschaden eingestuft werden kann geschilderten Umständen Unfallbeteiligten nur unbedeutende geringfügige Ordnungswidrigkeit verwarnungsfähig vorgeworfen werden kann zusätzliche Maßnahme Verkehrssicherung erforderlich ist . Bestimmung ist auszulegen Polizei Ermessen eingeräumt wird . wird Regel Unfällen Personenschäden Aufnahme absehen ausgeschlossen ist Unfallaufnahme aber . Ermessenentscheidung Polizei wird maßgeblich Unfallschilderung Benachrichtigenden abhängen . Vermieter hat auch Unfällen Personenschaden Interesse vollständigen Aufklärung Unfallgeschehens ist Mithilfe Polizei angewiesen . Verursacht Mieter Unfall vorsätzlich grob fahrlässig drogenbedingt so wird Haftung reduziert . Vermieter kann gesamten Unfallschaden ersetzt verlangen . erforderliche Aufklärung ist aber Zuziehung Polizei selten möglich . Pkw befindet Unfallzeitpunkt alleinigen Obhut Mieters . Unfallort kann weit entfernt Betriebssitz Vermieters liegen so dass auch Vertrag vorgesehene Benachrichtigung Vermieters Unfall Aufklärungsmöglichkeiten beschränkt . Vermieter ist Arbeit Polizei Unfallort angewiesen . Unfallverursachung drogenbedingter Fahruntüchtigkeit ist Mitwirkung Polizei kaum nachzuweisen . Werden Umstände Haftungsreduzierung beseitigen Alkohol Drogen vorsätzliche grob fahrlässige Unfallverursachung Unfallort zumindest engen sachlichen zeitlichen Zusammenhang Unfall ermittelt geht regelmäßig Nachteil Vermieters . Vermieter hat besonderes Interesse Entscheidung polizeiliche Unfallaufnahme durchgeführt wird Polizei selbst Mieter getroffen wird . Muss Mieter Polizei hinzuziehen scheidet Sachaufklärung vornherein . Feststellung besonderer Umstände Haftungsreduzierung ausschließen ist dann möglich . Muss Mieter Polizei benachrichtigen wird zwar Unfall so schildern Wegfall Haftungsreduzierung droht . Jedoch kann Polizei geeignete Nachfragen Einsatz Erfahrung Vorbringen Verursachers Plausibilität überprüfen dann Entscheidung treffen einfacher Sachschaden vorliegt . ist auszuschließen Polizei Unfallaufnahme erscheint Verursacher Unfallhergang so geschildert hat polizeiliche Unfallaufnahme zunächst veranlasst schien . Jedenfalls ist Vermieter günstiger Polizei selbst entscheidet Unfall aufnimmt . kommt Klausel allein Existenz hilft Aufklärung mitzuwirken . Mieter hat Hand Obliegenheit erfüllen hinwegzusetzen dann aber Haftungsfreiheit einzubüßen Urteil 11 November . Hat Mieter Unfall drogenbedingt verursacht wird polizeiliche Unfallaufnahme scheuen Benachrichtigung Polizei absehen . führt Klausel gültig angesehen wird Haftungsreduzierung wegfällt . Vermieter erreicht so Durchsetzung berechtigten Interessen . belastet Pflicht Polizei hinzuzuziehen Mieter nur gering . heutigen Möglichkeiten Telekommunikation ist Aufwand minimal . Mieter muss auch selbst belasten . genügt Hinweis gemietetes Fahrzeug Unfall erlitten hat . kommt Verstoß Pflicht Polizei beizuziehen automatisch vollen Haftung führt . ausgeführt kommt Wortlaut Klausel nur dann Wegfall Haftungsreduzierung Mieter erhebliches Verschulden unterbliebenen Hinzuziehung Polizei trifft Pflichtenverstoß relevant ist . ist dann Fall Mieter gegebenenfalls beweisen hat Polizei auch Benachrichtigung erschienen wäre . sind Interessen Mieters ausreichend gewahrt . Abwägung Interessen Parteien ergibt Beklagte Pflicht Beiziehung Polizei auch nur noch eingeschränkt Unfallaufnahme verpflichtet ist unangemessen beeinträchtigt wird . 3 . Senat kann Sache selbst entscheiden . Höhe einzelnen Schadenspositionen ist unstreitig . Summe beträgt allerdings € lediglich € . Abzug € Kautionsvorauszahlung € Teilanerkenntnisurteil verbleibt Anspruch € . Höhe € ist Revision zurückzuweisen . Wagenitz Dose Vorinstanzen : AG Entscheidung 23.02.2007 Entscheidung