NAMEN Verkündet : 25 Juli Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Satz allgemeine salvatorische Klausel Ersetzungsklausel längere Zeit Jahr geschlossenen Mietvertrag Gewerberäume verpflichtet Vertragsparteien Nachholung gewahrten Schriftform . Urteil 25 Juli . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 25 Juli Richter Richterin Weber-Monecke Richter Richterin Dr. Richter Recht erkannt : Revision Urteil 18 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 27 . Juni wird Kosten Kläger zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger verlangen Miete Mietvertrag 16 . Januar damalige Eigentümer S. Beklagten Zeit 1 . März 28 . Februar abgeschlossenen hatte . S. hat Mietobjekt veräußert Kläger beerbt worden ist . Kläger ist Testamentsvollstrecker Erbteil Mieträume sind § Mietvertrages folgt beschrieben : " Hause straße Räume zwar : siehe Zeichnung . gelegenen vermietete Fläche ist ca. m² vereinbart einschl . Garagen Einstellplätze . " § Ziffer Mietvertrages ist vereinbart : " Nachträgliche Änderungen Ergänzungen Vertrages gelten nur schriftlicher Vereinbarung . Sollte Bestimmungen Vertrages ganz teilweise rechtsunwirksam sein werden so wird Gültigkeit übrigen Bestimmungen berührt . Fall ist Vertrag vielmehr Sinne gemäß Durchführung bringen . " Beiblatt Bestandteil Mietvertrages ist heißt : " Mieter übernimmt Umbauarbeiten Nr. eigene Kosten . " lt. 27 November kündigte Beklagte Mietvertrag . ist Ansicht Mietobjekt sei Mietvertrag hinreichend bestimmbar beschrieben . sei Schriftform gewahrt unbestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag ordentlich kündbar . Beklagte zog 15 . August . Kläger Kündigung unwirksam halten vermieteten Mietobjekt geringeren weiter . verlangen Klage Miete Mietzinsdifferenz Zeit 16 . August 29 . Februar . Landgericht gab Klage . Berufung Beklagten änderte Oberlandesgericht Urteil Landgerichts wies Klage . richtet Revision Senat grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Oberlandesgericht hat ausgeführt Klägern stünden Zeit Auszug Beklagten 15 . August weiteren Mietzinsansprüche mehr . Mietvertrag 16 . Januar sei Kündigung Beklagten 27 November wirksam 30 . Juni beendet worden . Beklagte sei ordentlichen Kündigung Mietvertrages Wahrung gesetzlichen Kündigungsfrist § . berechtigt gewesen Mietvertrag Nichteinhaltung § Satz Abs. . vorgeschriebenen Schriftform unbestimmte Zeit abgeschlossen gelte . Angaben Mietvertrag könne potentieller Grundstückserwerber Informationsbedürfnis § . vorgeschriebene Schriftform vorrangig diene präzise Lage Anordnung Mieträume Ort Stelle feststellen . Mietvertrag enthalte Mietgegenstandes allein postalische Anschrift Größe vermieteten Flächen aber Lage Gebäuden . erforderliche Schriftform sei auch § Mietvertrages enthaltene Bezugnahme : " siehe Zeichnung " gewahrt . Zwar genüge Schriftform Bestimmung Vertragsgegenstandes Mietvertrag selbst ausgelagerten Anlage niedergelegt sei . setze aber Anlage Mietvertrag so genau bezeichnet werde zweifelsfreie Zuordnung Anlage Mietvertrag möglich sei . Voraussetzungen lägen hier . unwiderlegten Behauptung Beklagten gebe § Mietvertrages genannte Zeichnung schon . Sollte Bezug genommenen Zeichnung Kläger behaupteten Grundrisszeichnung Architekten B. 11 . April handeln so sei jedenfalls zweifelsfreie Zuordnung § Mietvertrages möglich . fehlten individualisierenden Merkmale dort genannten Zeichnung gerade Grundrisszeichnung habe handeln sollen . Schriftformerfordernis wäre nur dann Genüge getan etwa Mietvertrag selbst vermerkt wäre : " Zeichnung Architekten 11 . April " . Auch Beiblatt Gegenstand Mietvertrages geworden sei lasse Umfang Lage vermieteten Räumlichkeiten entnehmen . Regelungen Beiblatt beträfen andere Fragen Durchführung Kostentragung Umbauarbeiten Beschaffung erforderlichen Gewerbekonzessionen Verkehrssicherungspflichten Versicherung . Kläger Ansicht seien Bezugnahme Bauschein § Beiblatts Mietvertrag Mietgegenstand hinreichend bestimmbar sei Bauantrag Bauschein zugrunde gelegen habe Grundrisszeichnung Architekten 11 . April beigefügt gewesen sei könne gefolgt werden . Mietvertrag enthalte Hinweis nur Beiblatt Einzelnen aufgeführten weiteren Vertragspflichten gerade auch Lage Größe Mietgegenstandes Beiblatt Bezug genommen werden solle . Insoweit fehle eindeutigen gedanklichen Verbindung Mietvertrag Anlage Einhaltung Schriftform erforderlich sei . Beklagten sei Berufung Formmangel auch Treu Glauben verwehrt . Mietvertragspartei könne grundsätzlich selbst dann Nichteinhaltung gesetzlich vorgeschriebenen Schriftform berufen Mietvertrag Kenntnis wahren Begebenheiten mangelnden Schriftform zuvor jahrelang durchgeführt habe . Treuwidrigkeit komme nur ausnahmsweise Betracht Berufung Formnichtigkeit schlechthin untragbaren Ergebnis führe . Ausnahmefall liege hier . II . Ausführungen halten revisionsrechtlichen Überprüfung stand . 1 . Erfolg rügt Revision Berufungsgericht sei Unrecht ausgegangen Mietvertrag 16 . Januar genüge Schriftform § . ständiger Rechtsprechung Senats ist Schriftform nur gewahrt wesentlichen Vertragsbedingungen insbesondere Mietgegenstand Dauer Parteien Mietverhältnisses Urkunde ergeben . Werden Teile wesentlichen Vertragsbedingungen Mietvertrag selbst schriftlich niedergelegt Anlagen ausgelagert so ist Schriftform nur gewahrt Anlagen Mietvertrag so genau bezeichnet werden zweifelsfreie Zuordnung Mietvertrag möglich ist Senatsurteile ; 25 . Oktober 11 . September m.w . . Recht geht Berufungsgericht Mietvertrag Anforderungen Mietgegenstandes genügt . Beschreibung Mietgegenstandes § Mietvertrages ergibt Örtlichkeit Gebäude Mieträume gelegen sind m²-Zahl gesamten Mietfläche bestehend Räumen Garagen Einstellplätzen . Beschreibung Lage Mieträume Garagen Stellplätze Hauses Angaben enthält wäre Berufungsgericht Recht ausgeführt hat potentiellen Erwerber möglich gewesen hinreichender Sicherheit Gegenstand Mietvertrages festzustellen . Ansicht Revision ist Mietobjekt Mietvertrages Bezug genommene Zeichnung bestimmbar beschrieben . lässt schon erkennen Zeichnung handeln soll . ist näher gekennzeichnet noch lag Mietvertrag Zeichnung . Selbst Zeichnung Kläger behaupten Grundrisszeichnung Architekten 11 . April handeln sollte so ergibt Zuordnung § Mietvertrages jedenfalls zweifelsfrei Mietvertrag . kann nämlich Ansicht Revision § Beiblatts Mietvertrag Mieter Umbauarbeiten auferlegt Schluss gezogen werden Bauschein zugrunde liegende Zeichnung Architekten 11 . April sei Beschreibung Mietobjekts § Bezug genommene Zeichnung . verweist § Mietvertrages Beschreibung Mietobjekts Bauschein zugrunde liegende Zeichnung noch enthält Beiblatts Mietvertrag Beschreibung Mietobjekts . Vielmehr dient dortige Bezugnahme Bauschein nur Konkretisierung Beklagten geschuldeten Umbauarbeiten . 2 . Berufungsgericht ist auch Recht ausgegangen Beklagte Treu Glauben § verstößt beruft Mietvertrag sei Einhaltung Schriftform ordentlich kündbar gewesen . Grundsätzlich darf Partei berufen Vertrag vorgeschriebene Schriftform sei eingehalten . Nur ausnahmsweise Nichtigkeit Vertrages schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde kann gemäß § rechtsmissbräuchlich sein Formmangel berufen . kann insbesondere dann Fall sein Vertragspartner anderen schuldhaft Einhaltung Schriftform abgehalten sonst besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat Formnichtigkeit Existenz anderen Vertragspartei bedroht wäre Urteil 24 . Januar ; f. ; 54 61 ; ; Senatsurteil 2 November . Voraussetzungen Ausnahme liegen Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat hier . Ansicht Revision ist vorzeitige ordentliche Kündigung Mietvertrages Beklagten auch treuwidrig Beklagte Mietvertrag enthaltenen salvatorischen Klausel Nachholung Schriftform verpflichtet gewesen wäre . -9- § Mietvertrages vereinbarte Klausel besteht Teilen . regelt Fortbestehen Vertrages Fall Unwirksamkeit Bestimmung . sieht Fall Vertrag Sinn gemäß Durchführung gebracht werden soll . erste Teil Klausel dient Erhaltung Vertrages . sogenannten Erhaltungsklausel soll gemäß § Zweifel Teilnichtigkeit folgende Gesamtnichtigkeit Vertrages verhindert werden . herrschenden Meinung Rechtsprechung Literatur führt Erhaltungsklausel allerdings Wirksamkeit restlichen Vertrages . bewirkt lediglich Umkehr Vermutung § Gesamtnichtigkeit Vertrages beruft Beweislast trägt Parteien Vertrag nichtigen Teil abgeschlossen hätten Urteil 24 . September f. . ; Senatsurteil 6 . April ; Staudinger/Roth § Rdn . m.w . . zweite Teil Klausel knüpft ersten Teil . ist Sinn Zweck auszulegen Parteien verpflichtet sein sollen Vertrag so durchzuführen wäre unwirksame Bestimmung sinngemäß besten entsprechende gültige ersetzt worden . Teil Klausel bezweckt somit Schließung Nichtigkeit einzelner vertraglicher Regelungen entstandenen Lücken . salvatorische Klausel erfasst Fall fehlenden Schriftform Mietvertrages . bedarf vorneherein Erhaltung Unwirksamkeit gemäß § bedrohten Restvertrages fehlende Schriftform Unwirksamkeit Mietvertrages führt . bleibt vielmehr bestehen . gilt lediglich bestimmte unbestimmte Zeit abgeschlossen § Satz . Auch zweite Teil Klausel enthält Verpflichtung Vertragsparteien Schriftform nachzuholen . Ersetzungsklausel ist anknüpfend Erhaltungsklausel Fälle ausgerichtet Klausel endgültig unwirksam ist gültige sinngemäße Klausel ersetzt werden soll vgl. Senatsbeschluss 17 Juli ; Wichert . Ersetzung erfolgt Nachholung Schriftform . Mangel Schriftform wird vereinbarte Mietdauer Jahr überschreitet unwirksam . Unwirksamkeit vereinbarten Mietdauer beruht Inhalt Vereinbarung ist zurückzuführen Parteien Schriftform hier : unzureichende Bezeichnung Mietgegenstandes gewahrt haben . Folglich ersetzt Nachholung Schriftform Vertrages unwirksame Vereinbarung auch lässt unverändertem Inhalt wirksam werden . vorliegenden Fall kann Ersetzungsklausel auch verstanden werden Nachholung Schriftform verpflichtet Parteien Zusammenhang salvatorischen Klausel § Ziff . Mietvertrages ausdrücklich vereinbart haben nachträgliche Änderungen Ergänzungen Vertrages nur schriftlicher Vereinbarung gelten . ausdrücklich vereinbarte Formzwang verlöre Sinn Ersetzungsklausel Nichteinhaltung Form Vertragsparteien stets Nachholung verpflichten würde . Sprick Weber-Monecke Richter Bundesgerichtshof Fuchs ist urlaubsbedingt verhindert unterschreiben . Sprick Dose Vorinstanzen : Entscheidung 09.08.2004 OLG Entscheidung 27.06.2005