NAMEN Verkündet : 13 November Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Inkrafttreten Preisklauselgesetzes 14 . September wurden Wertsicherungsklauseln genehmigungsfrei genehmigt waren Genehmigung beantragt war Wirkung Zukunft auflösend bedingt wirksam . Urteil 13 November OLG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 25 . September Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Guhling Recht erkannt : Revision Klägerin Urteil 3 . Zivilsenats Brandenburgischen Oberlandesgerichts 17 . Oktober wird zurückgewiesen Abweisung Klage Nebenkostennachzahlung Höhe insgesamt 134.030,33 € Zinsen Abweisung Klage Zahlung Differenz ursprünglichen Pacht Grundlage Wertsicherungsklausel erhöhten Pacht Zeit 13 . September insoweit hilfsweise geltend gemachten Anspruchs Vertragsanpassung richtet . Übrigen Pachterhöhung 14 . September wird vorbezeichnete Urteil Nachteil Klägerin erkannt worden ist Revision aufgehoben . Umfang Aufhebung wird Sache erneuten Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Oberlandesgericht zurückverwiesen . Streitwert : € Tatbestand : Parteien streiten Wirksamkeit Wertsicherungsklausel Inhalt Nebenkostenabrede Pachtvertrages Grundstück Beklagte Pflegeheim betrieb . Pachtobjekt stand Zwangsverwaltung wurde Klägerin Zuschlagsbeschluss 23 . Juni Rahmen Zwangsversteigerung erworben . Beschluss 29 Juli wurden Zwangsverwaltung aufgehoben Zwangsverwalter ermächtigt Pachtrückstände Zeit 22 . Juni einzutreiben . entstandenen noch offenen Ansprüche Pachterhöhungen trat Zwangsverwalter Klägerin . Wertsicherungsklausel Jahre Verlängerungsoption weitere Jahre geschlossenen Pachtvertrages 7 . Oktober Parteien Rechtsnachfolger ursprünglichen Vertragsparteien eingetreten sind lautet : " Ändert Statistischen Bundesamt festgelegte Index Lebenshaltungskosten privaten Haushalte früheren Bundesgebiet Basis Verhältnis Zeitpunkt Vertragsschlusses letzten Mietänderung festgestellten Index Prozent oben unten so ändert jeweilige Mietzins gleichen Verhältnis . neue Mietzins ist Beginn nächsten Überschreitung Fünf-Prozent-Grenze folgenden Kalendermonats zahlen . Sollte Wertsicherungsklausel Landeszentralbank genehmigt werden so verpflichten Vertragsparteien Vereinbarung Vertrag aufzunehmen Vertrag vereinbarten Bestimmungen nächsten kommt genehmigungsfähig ist . " Nebenkostenabrede § schriftlichen Pachtvertrages lautet : " 1 . Pächterin übernimmt Pachtobjekt Zusammenhang stehenden Betriebskosten . werden möglich unmittelbar gezahlt . 2 . Gebäudehaftpflichtversicherung Grundsteuer werden zunächst unmittelbar Verpächter gezahlt Pächterin Rechnung gestellt dann Frist Wochen Verpächterin erstatten hat . " herausgestellt hatte direkte Abrechnung Versorgungsunternehmen möglich war vereinbarten Vertragsparteien 6 . Juni mündlich vorher Vereinbarten Beklagte monatlichen Betrag € Klägerin Nebenkosten entrichten solle fortan auch gezahlt wurde . Klägerin behauptet Betrag sei abzurechnende Nebenkostenvorauszahlung vereinbart gewesen geht Beklagte vereinbarten Nebenkostenpauschale . Klage verlangt Klägerin Differenz ursprünglichen Pacht Grundlage Wertsicherungsklausel erhöhten Pacht Höhe 133.012,12 € Dezember Mai hilfsweise Verurteilung Beklagten Zustimmung Wertsicherungsklausel trages andere näher bezeichnete Klausel ersetzen . Ferner verlangt Nachzahlung inzwischen abgerechneter Nebenkosten Jahre Höhe insgesamt 134.030,33 € . Beklagte hat Widerklage Feststellung Unwirksamkeit Wertsicherungsklausel erhoben . Landgericht hat Klage abgewiesen Widerklage stattgegeben . Berufung Klägerin hatte lediglich Hinblick Widerklage Erfolg . Hiergegen richtet Oberlandesgericht zugelassene Revision Klägerin Ansprüche weiter verfolgt . Entscheidungsgründe : Revision hat teilweise Erfolg . Oberlandesgericht hat veröffentlichte Entscheidung Wesentlichen folgt begründet : Klägerin sei auch Pachtansprüche aktivlegitimiert bereits Zwangsversteigerung 23 . Juni entstanden seien Zwangsverwalter Ansprüche Klägerin zulässiger Weise abgetreten habe . Wertsicherungsklausel Vertragsschluss geltenden Recht zunächst genehmigungsfrei wirksam gewesen sei sei nunmehr 14 . September Kraft getretenen auch verfassungswidrigen Preisklauselgesetz beurteilen . Übergangsregelung § Abs. regele zwar Fortgeltung bereits erteilter Genehmigungen Fortgeltung Genehmigungsfiktionen früherem Recht . handle auch bereits abgeschlossenen Sachverhalt . Wertsicherungsklausel sei Verstoßes Schriftform unwirksam geworden . Genehmigung automatischen Wertsicherungsvereinbarung Immobilienpachtvertag werde fingiert Parteien erstrebte langfristige Bindung Nichteinhaltung gesetzlich gebotenen Schriftform § scheitere Vertrag gesetzlicher Frist kündbar sei . Verstoß Schriftform § sei jedenfalls gegeben Pachtvertrag nachträglich wesentlichen Vertragsinhalts mündlich geändert worden sei Nebenkosten mehr ursprünglich vereinbart soweit möglich unmittelbar Beklagten begleichen gewesen seien nunmehr monatliche Zahlungen € Klägerin insoweit stehen könne abzurechnende Vorauszahlung Pauschale verstehen sei . Änderung sei wesentlich Nebenkostenvorauszahlung -pauschale Teil Pacht anzusehen sei Auswirkungen außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten zweimonatigen Pachtverzuges habe . insgesamt knapp % Grundpacht handle Nebenkosten auch nur unwesentlichen Teil Gesamtzahlungspflicht . Unwirksamkeit Wertsicherungsklausel greife Zeitpunkt Schriftformverstoß eingetreten sei . gesetzliche Regelung vereinbarte Wertsicherungsklauseln Zeitpunkt gerichtlichen Feststellung schwebend wirksam seien § PrKG gelte nur Gesetz beurteilenden Wertsicherungsklauseln jedoch schon früherem Recht unwirksamen Klauseln . Zwar könne Klägerin Beklagten grundsätzlich verlangen Änderung vereinbarten Klausel genehmigungsfähigem genehmigungsbedürftigem Inhalt zuzustimmen . Klägerin habe jedoch dargelegt verlangte Vertragsänderung Billigkeit entspräche . verlangte Anpassung berücksichtige nur allgemeine Preisentwicklung auch Pachtzinsentwicklung vergleichbare Objekte angemessen Rechnung tragen . Auch verlangte Nebenkostennachzahlung stehe Klägerin bewiesen habe Vertragschließenden abzurechnende Nebenkostenvorauszahlungen Betriebskostenpauschale vereinbart worden seien . II . Ausführungen halten rechtlichen Nachprüfung Punkten stand . 1 . Zutreffend hat Oberlandesgericht allerdings angenommen Klägerin auch Geltendmachung Dezember Mai entstandenen Pachtansprüche aktivlegitimiert ist . Zwar stand Pachtobjekt Zeit 22 . Juni Zwangsverwaltung . Zwangsverwalter war jedoch befugt Zeit entstandenen Ansprüche Klägerin Pachtobjekt Zuschlagsbeschluss 23 . Juni erwarb abzutreten . -9- Zuständig Einziehung 22 . Juni entstandenen Ansprüche blieb zwar Zwangsverwalter Befugnisse insoweit Zuschlagsbeschluss 23 . Juni ausdrücklich endeten vgl. NJW-RR . war somit weiterhin ordnungsgemäßen Abwicklung auch Einziehung rückständiger Pachten berechtigt verpflichtet 18 . Februar ; vgl. auch Senatsurteil . § Abs. bestehende Aufgabe Zwangsverwalters ordnungsgemäße Nutzung Verwaltung Grundstücks sorgen schließt Befugnis Verwaltungsmasse gehörenden Rechtsansprüche verfügen insbesondere auch abzutreten vgl. Böttcher 5 . Aufl . § . ; 32 ; f. ; offengelassen Urteil 29 . Juni . Verwaltungsrecht Zwangsverwalters reicht weiter etwa nur Überweisung Forderung Einziehung Rahmen Einzelzwangsvollstreckung . Verwalter tritt Abwicklung gesamten grundstücksbezogenen Rechtsbeziehungen Befugnis Ausübung bestehender Gestaltungsrechte Begründung neuer Rechtsverhältnisse . umfasst auch Befugnis Verfügung bestehende Mietforderungen . Verfügung pflichtgemäß erfolgt ist Frage Wirksamkeit eventuellen Haftung Verwalters . 2 . Unrecht ist Oberlandesgericht hingegen vollständigen Unwirksamkeit vereinbarten Wertsicherungsklausel ausgegangen . Zutreffend ist allerdings Annahme Oberlandesgerichts ursprünglich abgeschlossene Pachtvertrag spätestens mündlich vereinbarten Vertragsänderung 6 . Juni mehr Voraussetzungen erfüllte enthaltene Preisklausel gemäß § Abs. iVm genehmigt galt . Voraussetzung war gemäß § Abs. Nr. Verpächter Dauer mindestens Jahren Recht ordentlichen Kündigung verzichtet Pächter Recht hatte Vertragsdauer mindestens Jahre verlängern . Zwar war schriftlichen Pachtvertrag Vertragsdauer Jahren Verlängerungsoption Pächter weitere Jahre vereinbart . Voraussetzung Wirksamkeit Vertragsbindung länger Jahr ist jedoch gemäß § Einhaltung Schriftform . war zumindest Zeitpunkt mündliche Vereinbarung abgeänderten Nebenkostenabrede mehr gewahrt . ständiger Rechtsprechung Senats ist Schriftform § nämlich nur gewahrt Abschluss Vertrages notwendige Einigung wesentlichen Vertragsbedingungen insbesondere Mietgegenstand Miete Dauer Parteien Mietverhältnisses Parteien unterzeichneten Urkunde ergibt . Einführung Verpächterin entrichtenden Nebenkostenpauschale -vorauszahlung monatlich € ursprünglich vereinbarten Direktabrechnung Versorgungsunternehmen wurden Zahlungspflichten Pächterin Verpächterin erheblich erweitert Folge auch Bedingungen Zahlungsverzug Kündigung hätte ausgesprochen werden können erheblich verändert wurden . Pacht Sinne Abs. Satz Nr. ist Grundpacht geschuldeten Nebenkostenzahlung vgl. Senatsurteile 10 . Oktober BGHReport 23 Juli . Voraussetzungen § weiterhin genügen hätte Nachtragsvereinbarung 6 . Juni ebenfalls rung Schriftform vgl. Senatsurteil 30 . Januar . geschlossen werden müssen . Vertragsparteien beachtet haben war Schriftform § Zeitpunkt insgesamt mehr gewahrt . Pachtvertrag galt unbestimmte Zeit geschlossen war somit Vertragsparteien auch Ablauf ursprünglichen Bindungsfrist kündbar . Vertrag geänderten Inhalts wirkt Genehmigungsfiktion Abs. iVm auch ursprünglichen Vertrag gegolten haben mag Voraussetzungen erfüllt waren . mündlich abgeänderte Vertrag stellt anderen eigenständig prüfenden Genehmigungsgegenstand . Inkrafttreten Preisklauselgesetzes 14 . September richtet Wirksamkeit Klausel allerdings Gesetz . folgt Übergangsvorschrift § nur Preisklauseln früherem Recht schon genehmigt waren Genehmigung früherem Recht bereits beantragt war Genehmigung fortgilt bislang geltenden Vorschriften weiter anzuwenden sind . Preisklauseln schwebende Unwirksamkeit 13 . September Genehmigungserfordernis § Abs. ergab können 14 . September mehr Genehmigungsverfahren nur noch Vorschriften Preisklauselgesetzes Wirksamkeit erlangen ebenso 848 ; Aufderhaar/Jaeger ; vgl. auch 897 ; BT-Drucks . S. . Rechtsänderung Rechtsprechung Bundesgerichtshofs auch bereits endgültig abgeschlossene Sachverhalte wirkt vgl. Urteile 9 . Dezember kann dahinstehen . Pachtverhältnis ist noch endgültig abgewickelt . § tritt Unwirksamkeit Preisklausel Zeitpunkt rechtskräftig festgestellten Verstoßes Gesetz frühere Unwirksamkeit vereinbart ist . Rechtswirkungen Preisklausel bleiben Zeitpunkt Unwirksamkeit unberührt . gelten Preisklauseln abweichend früheren Rechtslage auflösend bedingt wirksam vgl. Neuhaus . Oberlandesgericht sieht Anwendung Vorschrift gehindert meint Regelung betreffe nur Unwirksamkeit Preisklauseln Bestimmungen Preisklauselgesetzes jedoch schon früherem Recht unwirksamen Klauseln . folge allgemeinen Grundsatz Verbotsgesetz aufgehoben werde Nichtigkeit Geschäfte bleibe Gesetz verstoßen haben . verkennt jedoch Oberlandesgericht Unwirksamkeit streitigen Klausel Inkrafttreten Preisklauselgesetzes Gesetz mehr früherem Recht richtet vereinbarte Wertsicherungsklausel keineswegs vornherein nichtig war jedenfalls mündlichen Abänderung Nebenkostenabrede Erlaubnisvorbehalt § Abs. stand . Lediglich Folgen Schwebezustandes hat Gesetz geändert Klauseln früherem Recht Erteilung Genehmigung schwebend unwirksam galten nunmehr anfänglich wirksam behandelt auflösend bedingt gerichtliche Feststellung Verstoßes . auch Inkrafttreten Preisklauselgesetzes vereinbarten Wertsicherungsklauseln teilhaben ist schon geboten alten Zustand schwebenden Unwirksamkeit bleiben könnte . neue Recht kennt Genehmigungsverfahren mehr schwebend unwirksamen Klausel noch Wirksamkeit verhelfen könnte Ergebnis ebenso ; ; Aufderhaar/Jaeger ; Neuhaus ; vgl. auch Gerber . Geltung neuen Preisklauselgesetzes Preisklauseln Geltung § § WährG vereinbart worden waren Tag Verkündung neuen Gesetzes Genehmigungsantrag Bundesamt Wirtschaft Ausfuhrkontrolle gestellt war entspricht erkennbar auch Vorstellung Regierungsentwurfs BT-Drucks . S. . liegt unangemessene Benachteiligung Vertragsparteien Folge zumindest auflösend bedingten Wirksamkeit Klausel Vereinbarten entspricht . Verstoß vereinbarten Wertsicherungsklausel Preisklauselgesetz bisher gerichtlich festgestellt ist stehen Vorschriften Gesetzes Anwendung vereinbarten Klausel . kommt verschiedentlich Blickwinkel Gesetzgebungskompetenz angezweifelte Vereinbarkeit Preisklauselgesetzes Grundgesetz vgl. Schultz 426 ; ; . Aufl . . ; ferner Kirchhof Wertsicherungsklauseln Euro-Verbindlichkeiten S. . Ergebnis . Preisklauselgesetz eingeführte auflösend bedingte Wirksamkeit vereinbarter Preisklauseln greift allerdings nur Inkrafttreten Gesetzes Wirkung Zukunft . Rückwirkung Zeiträume Inkrafttreten ordnet Preisklauselgesetz . Rückwirkung Zeitpunkt Vertragsschlusses sprechen auch Vertrauensgesichtspunkte Vertragsparteien sonst rückwirkenden Zahlungspflichten auch Preisklauseln ausgesetzt sein könnten früherem Recht genehmigungsfähig waren . Zeitraum Inkrafttreten Preisklauselgesetzes richtet Wirksamkeit vereinbarten Klausel weiterhin 13 . September geltenden Recht Inkrafttreten Preisklauselgesetzes Genemigungsantrag mehr möglich ist . Zeitraum 13 . September kann Klägerin auch Hilfsantrag verfolgte Vertragsanpassung verlangen . steht vorrangig Vertragsanpassung Genehmigung Preisklausel gemäß § Abs. hätte nachgesucht werden müssen ; erst endgültig gescheitert wäre hätte Verpflichtung Vertragsparteien Zustimmung Vertragsanpassung begründet sein können . steht Anspruch Vertragsanpassung vereinbarte automatische Pachtanpassung innere Berechtigung Verpächter eingegangenen zehnjährigen Vertragsbindung hatte . Vertragsbindung Folge mündlichen Nachtragsabrede 6 . Juni entfallen war hätte Klägerin Vertrag jederzeit gesetzlichen Frist kündigen können vereinbarte Pacht mehr auskömmlich erschien . war schon innere Rechtfertigung automatische Preisindizes gekoppelte Pachtanpassung entfallen auch hilfsweise vereinbarten Vertragsanpassung Grundlage entzieht . Schließlich ist revisionsrechtlich beanstanden Oberlandesgericht Klägerin herangezogene allgemeine Preisentwicklung geeigneten Maßstab Pachtanpassung hier vorliegenden Sonderimmobilie Altenund angesehen hat so insgesamt hinreichenden Substanziierung vermeintlichen Anspruchs Klägerin Zustimmung konkret verlangten Vertragsanpassung fehlt . 3 . Erfolglos bleiben auch Angriffe Revision Abweisung Nachzahlung inzwischen abgerechneter Nebenkosten zielenden Klage richten . Zusammenhang Beweisaufnahme behauptete Verfahrensfehler liegt . Parteien mündlichen Verhandlung Landgericht 25 . März abgegebene Erklärung erneuten Vorladung erkrankungsbedingt erschienenen Zeugen B. solle Protokoll früheren Vernehmung anderen Verfahren verwertet werden durfte Instanzgerichten ausgelegt werden Einvernahme Zeugen Verfahren somit Gewinnung persönlichen Eindrucks Zeugen übereinstimmend verzichtet werde § . Verzicht konnte Klägerin einseitig wieder abrücken zwar nachgelassenen Schriftsatz 18 . April erneut persönliche Vernehmung Zeugen antrug . Schriftsatznachlass war gewährt Zeugenverzicht nachträglich revidieren rechtliches Gehör Beklagten Termin neu vorgebrachten Streitstoff gewähren . ausgerechnet Veranlassung ergeben habe nun doch persönlichen Vernehmung Zeugen bestehen hat Klägerin nachgelassenen Schriftsatz noch Revision aufgezeigt . Gegenteil rekurriert auch nachgelassene Schriftsatz bezüglich hier bedeutsamen Frage vereinbarten Nebenkostenvorschusses Nebenkostenpauschale Wesentlichen früher bereits protokollierte Aussage Zeugen . Recht ist Landgericht wieder mündliche Verhandlung eingetreten hat Oberlandesgericht erneute Benennung Zeugen Berufungsinstanz Maßstäben Abs. vgl. Beschluss 22 . Februar ZR NJW-RR zurückgewiesen . 4 . aufgezeigten Rechtsfehlers Wirksamkeit Preisklausel Zeit 14 . September kann angefochtene Entscheidung Bestand haben . Senat kann abschließend Sache entscheiden Oberlandesgericht Standpunkt folgerichtig noch endgültigen Feststellungen bezüglich möglichen Verwirkung Anspruchs getroffen hat . Dose Nedden-Boeger Guhling Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung