BESCHLUSS 4 November Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Satz Nr. notwendigen Inhalt Berufungsbegründung Anschluss Urteil 24 . Juni ZR . Beschluss 4 November . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 4 November Vorsitzenden Richter Richterin Weber-Monecke Richter Dr. Dr. Dr. Botur beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 24 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 5 . Dezember wird Kosten Klägers verworfen . Wert : € Gründe : Parteien streiten vertragliche Entschädigung mieterseitigen Verdienstausfalls Umbaumaßnahmen Vermieter . Kläger ist Mieter Räumlichkeiten Beklagten betriebenen Krankenhaus betreibt Friseursalon . Vormieterin Klägers abgeschlossenen Mietvertrag Abs. wurde vereinbart Beklagte zeitlich begrenzter Einschränkung völligem Stillstand Gewerbebetriebs Umbaumaßnahmen Steuerberater nachzuweisenden Verdienstausfall Dauer eventuellen Geschäftsbeeinträchtigung Geschäftsstillstands trägt . Folgezeit ließ Beklagte Umbaumaßnahmen durchführen Schließung vermieteten Ladenlokal gelegenen Hintereingangs Krankenhauses verbunden waren . Klage begehrt Kläger Ersatz Verdienstausfalls 22.946 € Zeit Juni Dezember Zinsen Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten Feststellung weiterer Ersatzansprüche Höhe % gerechtfertigten Mietminderung . hat Kläger beantragt Berechtigung festzustellen überzahlter Mieten künftige Mietansprüche aufzurechnen . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufungsgericht hat Berufung Klägers ausreichender Berufungsbegründung verworfen . richtet Rechtsbeschwerde Klägers . II . § Abs. Satz Nr. . V.m . § Abs. Satz statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig § Abs. genannten Zulässigkeitsgründe vorliegt . Berufungsgericht hat Anforderungen § Abs. Satz Inhalt Berufungsbegründung stellen sind überspannt . 1 . § Abs. Satz Nr. hat Berufungsbegründung Bezeichnung Umstände enthalten Ansicht Rechtsmittelführers Rechtsverletzung Erheblichkeit angefochtene Entscheidung ergibt . Berufungsbegründung erkennen lassen soll tatsächlichen rechtlichen Gründen Berufungskläger angefochtene Urteil unrichtig hält hat Punkte rechtlicher Art unzutreffend ansieht Gründe anzugeben Fehlerhaftigkeit Punkte Erheblichkeit angefochtene Entscheidung herleitet . Zwar werden besondere male Anforderungen insoweit gestellt erfordert Berufungsbegründung insbesondere ausdrückliche Benennung bestimmten Norm Schlüssigkeit jedenfalls Vertretbarkeit erhobenen 22 November FamRZ . Auch Maßgaben genügt Berufungsbegründung vorliegenden Fall aber Anforderungen ist Grund Sinn Abs. gegeben . 2 . Berufungsgericht hat zutreffend herausgestellt angefochtene Entscheidung Landgerichts Antrags Zahlung Entschädigung Verdienstausfall Berufungsbegründung Ergebnis Frage gestellt wird tragenden Gründe vollständig angegriffen worden sind . Erwägungen Landgerichts Grund Höhe Anspruchs sind nur Anspruchshöhe angegriffen worden . ist Kläger Klageabweisung tragenden Grund landgerichtlichen Entscheidung Baumaßnahme verursachte Beeinträchtigung Betriebs dargelegt habe Berufungsbegründung getreten . Rechtsbeschwerde erhobenen sind begründet . Rechtsbeschwerde meint Kläger geführte Berufungsangriff geeignet gewesen sei landgerichtliche Argumentation auch fehlenden Nachweis Rückgangs Kundenfrequenz Schließung hinteren Krankenhauseingangs Fall bringen . trifft . Landgericht hat Abweisung Klage bereits gestützt Kläger § Abs. Mietvertrags habe darlegen beweisen müssen Umbaumaßnahmen Beklagten hinteren Eingang erheblichen Abnahme Kundenstroms somit ursächlich Rückgang Gewinns geführt hätten . sei gelungen Anteil Kundschaft hinteren Eingang bezogen habe tauglich Beweis gestellt worden sei . hat Kläger Berufungsbegründung lediglich gerügt Vertragsklausel habe Auffassung Landgerichts zuträfe Inhalt . vertragliche Regelung sei bevorstehender Beeinträchtigungen Vereinfachung getroffen worden . sei Parteien wahrscheinlich angesehener Geschehensablauf aufgegriffen geregelt worden . Parteien seien Qualität Lage Haus verbundene Werbemöglichkeit auch Kundenfrequenz offensichtlich einig gewesen seien Streit Höhe Schadens vermeiden gerade entgangenem Gewinn § regelmäßig ergebe Ergebnis gekommen hier Fachmann Steuerberater erstellende Aufstellung Nachweis dienen solle . Berufungsgericht hat Vorbringen so verstanden nur Begründung angefochtenen Urteils Schadenshöhe bezieht . ist beanstanden . Kläger hat Vorbringen ausdrücklich Höhe Schadens bezogen auch weiteren Zusammenhang zitierten Ausführungen übereinstimmt . hat somit vorgetragen Landgericht nachgewiesen angesehene anspruchsbegründende Beeinträchtigung Betriebs Rückgang Kundenstroms allein Verdienstausfall bewiesen werden könne noch Vertragsklausel genommen bereits Ersatzpflicht Grunde festlege nur noch Höhe klären sei . Selbst Begründung aber noch Anspruchsgrund beziehen würde wäre Inhalt Berufungsbegründung ausreichend . Berufungsbegründung muss § Abs. Satz Nr. Bezeichnung Rechtsverletzung Entscheidungserheblichkeit konkreter Anhaltspunkte Zweifel Richtigkeit Vollständigkeit Tatsachenfeststellungen begründen enthalten . gehört heraus verständliche Angabe bestimmten Punkte angefochtenen Urteils Berufungskläger angreift Gründe entgegensetzt Urteil 24 . Juni ZR . Insoweit ist Berufungsbegründung schon entnehmen Kläger Rechtsauffassung Landgerichts wenden wollte Beeinträchtigung Betriebs Schließung Hintereingangs Anspruchsvoraussetzung sei Landgericht etwa hohe Anforderungen Nachweis Voraussetzung gestellt habe . 3 . Berufungsgericht hat Berufung übrigen Anträge ebenfalls verworfen . ergibt Anträge Feststellung weiterer Entschädigungspflicht Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten oben Ausgeführten . Auffassung schwerde ist Zulässigkeit Antrags Landgericht offengelassen Antrag ausdrücklich fehlenden Feststellungsinteresses abgewiesen worden . Recht ist Berufungsgericht ausgegangen Klageabweisung unzulässig ebenfalls hinreichend begründeten Berufungsangriff mangelt . übrigen Anträge stehen Zusammenhang Antrag Zahlung Entschädigung . Auch insoweit hat Berufungsgericht Berufung Recht verworfen . weiteren Begründung wird abgesehen § Abs. Satz . Dose Weber-Monecke Klinkhammer Botur Vorinstanzen : Entscheidung 25.03.2013 OLG Entscheidung 05.12.2013