NAMEN Verkündet : 16 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 16 . Mai Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Richter Dr. Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Kläger wird Urteil 5 . Zivilsenats 1 . Dezember insoweit aufgehoben Vollstreckungsgegenklage Kläger abgewiesen wurde . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger wenden Zwangsvollstreckung vollstreckbaren notariellen Urkunde . liegt folgender Sachverhalt zugrunde : Kläger damals 36-jähriger Schlosser Ehefrau damals 44-jährige Altenpflegerin wurden Jahr Vermittler geworben Steuerersparnis Eigenkapital Miteigentumsanteil Eigentumswohnung . erwerben . Vermittler war GmbH tätig großem Umfang Anlageobjekte vertrieb Beklagte finanzierte . Besuchen Vermittlers Wohnung Kläger Beklagten stammenden Formularen Bausparanträge unterschrieben schriftliche Erklärung erwerbende Objekt bestehenden Mieteinnahmegesellschaft beitraten unterbreitete LU . Verwaltungsgesellschaft mbH nachfolgend : Verkäuferin 11 . Juni notarielles Kaufangebot Kläger notariell beurkundeter Erklärung 14 . Juni annahmen . Finanzierung Kaufpreises DM schloss beklagte Bausparkasse Vertreterin Klägern 12./19 . Juni Darlehensvertrag DM tilgungsfreies " Vorausdarlehen " Zuteilungsreife Beklagten abgeschlossener Bausparverträge je DM dienen sollte . Darlehensvertrag Widerrufsbelehrung beigefügt war enthält folgende Bedingungen : " Kreditsicherheiten § genannten Darlehen werden gesichert : Grundschuldeintragung Bausparkasse DM mindestens . . Bausparkasse ist berechtigt beantragte Darlehen eingeräumten Sicherheiten Gläubigerin treuhänderisch verwalten übertragen . Auszahlungsbedingungen Auszahlungen Vorfinanzierungsdarlehen Voraus-/Sofortdarlehen Zwischenkredite zugeteilten Bauspardarlehen erfolgen Bausparkasse folgende Unterlagen vorliegen : Beitritt Mieteinnahmegemeinschaft nur Zustimmung gekündigt werden darf Besondere Bedingungen Vorfinanzierungen Bausparkasse kann Darlehen Zuteilung des/der Bausparvertrages/verträge ablösen Umstände eintreten Schuldurkunde Ziffer a-e geregelt sind Folge Bausparkasse bestehende Vertragsverhältnis eintritt . " Darlehensvertrag Bezug genommene vorformulierte Schuldurkunde Beklagten enthält Nr. folgende Regelung : " Grundschuld dient Sicherung gegenwärtigen künftigen Forderungen Gläubigerin Darlehensnehmer Rechtsgrund auch nur Darlehensnehmer begründet sind ; " notarieller Urkunde 15 . August wurde Beklagten Grundschuld DM zuzüglich % Jahreszinsen bestellt . V. Urkunde übernahmen Kläger persönliche Haftung Zahlung Grundschuldbetrages Zinsen Nebenleistungen unterwarfen " persönlichen Haftung Gläubigerin " sofortigen Zwangsvollstreckung gesamtes Vermögen . Kläger widerriefen Abschluss " " gerichteten Willenserklärungen Mai Berufung Vorschriften Haustürwiderrufsgesetzes . Rechtsnachfolgerin 19 November Zusammenhang Darlehensverhältnis zustehenden Ansprüche Beklagte abgetreten hat nimmt Kläger notariellen Urkunde 15 . August persönlich Anspruch . Hiergegen wenden Kläger Klage . haben geltend gemacht Titel sei wirksam errichtet worden Begründung persönlichen Haftung wirksame Vollmacht vorgelegen habe . sichere notarielle Schuldurkunde Beklagte Vollstreckung betreibe nur eigene Ansprüche abgetretene Forderungen Vorausdarlehen . hätten wirksam widerrufen . Auch habe Beklagte dauerhaft eng Vermittlern zusammen gearbeitet habe hinreichend wirtschaftlichen Risiken Objekts aufgeklärt . habe insbesondere Unterdeckungen Mietpools überhöht kalkulierten Miete gewusst Vermittler fern wahrheitswidrig erzielbare Miete angegeben hätten . Klägern sei tatsächlich erzielbaren Miete DM/qm Vermittler monatliche Nettomiete DM/qm " verkauft " worden Rentabilität erworbenen Immobilie vornherein gegeben gewesen sei . Beklagte hat hilfswiderklagend Rückzahlung geleisteten Nettokreditbetrages Zinsen beantragt . Landgericht hat Klage abgewiesen . hiergegen gerichtete Berufung Kläger ist erfolglos geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen Kläger Klageantrag Vollstreckungsgegenklage betrifft . Entscheidungsgründe : Revision ist begründet . führt Vollstreckungsgegenklage Aufhebung angefochtenen Urteils insoweit Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Berufungsgericht hat Revisionsverfahren bedeutsam Wesentlichen ausgeführt : Kläger seien Grund Grundschuldbestellung persönlicher Haftungsübernahme Unterwerfungserklärung riellen Urkunde 15 . August verpflichtet Zwangsvollstreckung Vermögen dulden . Zwar hätten Abschluss Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen wirksam widerrufen Grund Beklagten zurechenbaren Haustürsituation Abschluss Darlehensvertrags veranlasst worden seien . Einrede ergebe aber auch Rückgewähranspruch Beklagten § Parteien getroffenen Sicherungsabrede erfasst werde . sei weiterhin wirksam Klägern erklärte Widerruf ausdrücklich nur Vorausdarlehen beziehe . Kläger könnten Rückzahlung Darlehensvaluta auch Hinweis § Abs. VerbrKrG verweigern Vorschrift § Abs. Nr. VerbrKrG Realkredite anwendbar sei . Einwendungsdurchgriff § komme ebenfalls Betracht . Beklagte hafte auch vorvertraglichem Aufklärungsverschulden . Voraussetzungen ausnahmsweise Hinweispflicht kreditgebenden Bank bestehe lägen . Forderung Beitritt Mietpool gemäß Darlehensvertrages sei Beklagte Rolle Kreditgeberin hinausgegangen Bestreben genügenden Absicherung Kreditengagements banküblich typischerweise Rolle Kreditgebers verknüpft sei . Auch Klägern behauptete defizitäre Entwicklung Mietpools begründe Hinweispflicht Beklagten . fehle auch substantiierter Vortrag streitgegenständlichen Mietpool Klägern vorgelegten Liste überschuldeter Mietpools enthalten sei . Nachteile gewählten Finanzierungsart habe Beklagte Kläger informieren müssen . unzutreffende Ermittlung Beleihungswertes rechtfertige Schadensersatzanspruch Kläger schon Festsetzung ausschließlich Interesse Bank erfolge . Kaufpreis angeblich enthaltene Innenprovision Höhe % so wesentlichen Verschiebung Relation Kaufpreis Verkehrswert geführt habe Beklagte sittenwidrigen Übervorteilung Käufers Verkäufer habe ausgehen müssen fehle substantiiertem Vortrag Kläger . II . Berufungsurteil hält rechtlicher Nachprüfung entscheidenden Punkt stand . 1 . Auffassung Revision ist Berufungsgericht allerdings Recht ausgegangen Grundschuld persönlicher Haftungsübernahme Vollstreckungsunterwerfungserklärung Darlehensnehmer nur erst Zuteilungsreife Bausparverträge auszureichenden Darlehen Beklagten sichert auch Abtretung erworbenen Ansprüche " Vorausdarlehen " . hat erkennende Senat bereits ebenfalls Beklagte betreffenden Fällen Finanzierungskonstruktion identische Vertragsbedingungen zugrunde lagen entschieden Einzelnen begründet Senatsurteile 5 . April 20 . Dezember XI Umdruck S. . -9- dortigen Ausführungen gelten vorliegenden Fall entsprechend . Auch hier liegt Grundschuldbestellung 15 . August entsprechende Sicherungsvereinbarung Prozessparteien . Klägern geschlossenen Darlehensvertrag 12./19 . Juni geht Beklagten bestellende Grundschuld Kreditverhältnissen resultierenden Ansprüche sichern sollte . ursprüngliche Sicherungsabrede ist bestehen geblieben Beklagte 19 November geschlossenen Abtretungsvertrag § selbst Darlehensgläubigerin verbundenen Beendigung Treuhandvertrages auch wirtschaftlich Inhaberin Grundschuld haftungserweiternden persönlichen Sicherheiten wurde . Ebenso Senat bereits entschiedenen Fällen ergibt ursprüngliche Treuhandabrede Beklagten anders Revision meint Darlehensvertrag . Grundschuld auch abgetretene Forderung Vorausdarlehen sichert folgt auch hier Nr. Schuldurkunde . Kreditpraxis auch Bausparkassen übliche Erstreckung Grundschuldsicherungszwecks künftige Forderungen ist Vertragsgegner überraschend unangemessen Forderungen bankmäßigen Geschäftsverbindung handelt . grundsätzlich nur originäre auch Abtretung erworbene Forderungen Dritter allgemeinen Verkehrsanschauung bankmäßigen Geschäftsverbindung zugerechnet werden können ist höchstrichterlich langem anerkannt Senatsurteile 5 . April XI 20 . Dezember XI Umdruck . Recht ist Berufungsgericht auch ausgegangen Parteien V. Grundschuldbestellungsurkunde vereinbarte persönliche Haftung Vollstreckungsunterwerfung Abweichendes gilt . Vielmehr teilen Fällen vorliegenden Art abstrakte Schuldversprechen diesbezügliche Unterwerfung Darlehensnehmer sofortige Zwangsvollstreckung Sicherungszweck Grundschuld Senatsurteile 5 . April 20 . Dezember XI Umdruck . 2 . Auffassung Revision ist § Abs. VerbrKrG . jetzt : Abs. abstrakte Schuldanerkenntnis Kläger analog anwendbar . Senat Abfassung Revisionsbegründung entschieden Einzelnen begründet hat fehlt bereits planwidrigen Regelungslücke analoge Anwendung rechtfertigen könnte Senatsurteile 15 . März 5 . April XI m.w . . . 3 . Rechtsfehlerfrei hat Berufungsgericht angenommen Kläger Vollstreckung notariellen Urkunde auch Erfolg Widerruf Abschluss Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen § Abs. berufen können . Feststellung Berufungsgerichts Kläger seien Haustürsituation Sinne § Abs. Satz Abschluss Darlehensvertrages bestimmt worden wendet Revisionserwiderung Erfolg . ist Frage Würdigung Einzelfalls Berufungsgericht revisionsrechtlich beanstandender Weise festgestellt worden vgl. Senatsurteile 21 . Januar XI 20 . Januar XI . gesonderten Zurechnung Haustürsituation entsprechend § Abs. bedarf neuesten Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Urteil 12 . Dezember f. Senat Urteile 14 . Februar XI 25 . April XI Umdruck S. . wirksamen Widerrufs hat Beklagte Kläger Berufungsgericht Recht angenommen hat abgetretenem Recht gemäß § Abs. Anspruch Erstattung ausgezahlten Nettokreditbetrages marktübliche Verzinsung Senat 338 ; Senatsurteile 26 November XI 15 Juli XI 28 . Oktober XI 18 November XI 21 . März XI weiten Feststellungen Berufungsgerichts widerrufenen Sicherungszweckerklärung ebenfalls persönliche Haftungsübernahme Zwangsvollstreckungsunterwerfung gesichert wird Senatsurteile 26 November XI 28 . Oktober XI jeweils m.w . . . Falle wirksamen Widerrufs Realkreditvertrages Finanzierung Kaufs Immobilie kann Darlehensnehmer Rückzahlung Kapitals auch Hinweis § Abs. VerbrKrG Begründung verweigern Darlehensvertrag finanzierten Immobilienerwerb handele verbundenes Geschäft Senat ; Senatsurteile 26 November XI 21 . März XI m.w . . . VerbrKrG findet eindeutigen Wortlaut § Abs. Nr. VerbrKrG Realkreditverträge grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden sind Anwendung Senat 337 ; 25 ; Senatsurteile 26 November XI 28 . Oktober XI 18 November 18 . Januar XI 27 . September XI . Kredit Sinne § Abs. Nr. VerbrKrG handelt Streit stehenden Darlehen . Rechtsfehlerfrei ist Feststellung Berufungsgerichts Vorausdarlehen grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden ist vgl. Senatsurteile 18 . März XI 18 November XI 25 . April XI Umdruck S. . greift Revision auch . macht jedoch geltend treuhänderisch gehaltene Grundschuld persönlicher Vollstreckungsunterwerfung sei grundpfandrechtliche Sicherheit Sinne § Abs. Nr. VerbrKrG. kann schon Erfolg haben streitgegenständliche Grundschuld oben näher ausgeführt ausdrücklichen Wortlaut zugrunde liegenden Darlehensvertrages Zuteilung jeweiligen Bausparverträge auszureichenden Bauspardarlehen Beklagten auch Vorausdarlehen absichert Treuhandvertrag Abtretung Ansprüche Beklagte mittlerweile beendet worden ist Beklagte also auch wirtschaftlich Inhaberin Grundschuld geworden ist . Auffassung Revision gebieten auch europarechtliche Erwägungen andere Beurteilung . Richtlinie 87/102/EWG Rates 22 . Dezember Angleichung Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Verbraucherkredit Verbraucherkreditrichtlinie . Nr. S. . Änderungsrichtlinie Rates 22 . Februar . Nr. S. ist Art . Abs. lit . Kreditverträge Erwerb Eigentumsrechten Grundstück Gebäude bestimmt sind anwendbar . Auffassung Revision findet § Abs. Nr. VerbrKrG auch streitgegenständliche Zwischenfinanzierung Anwendung . Zwar vertritt Mindermeinung Literatur Auffassung § Abs. Nr. VerbrKrG greife nur Zwischenkredit seinerseits grundpfandrechtlich gesichert ist 2 . Aufl . § Rdn . m.w . . . ist hier aber § Darlehensvertrages Fall auch Vorausdarlehen Grundschuld gesichert wird . Zutreffend hat Berufungsgericht auch Einwendungsdurchgriff § hergeleiteten Grundsätzen Rechtsprechung verbundenen Geschäft verneint . Rückgriff Rechtsprechung finanzierten Abzahlungsgeschäft entwickelten Einwendungsdurchgriff scheidet Verbraucherkreditgesetz unterfallenden Realkrediten Urteil 27 . Januar XI . . . andere rechtliche Beurteilung ergibt auch Berücksichtigung erst angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteile Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . . . . Gerichtshof hat Beantwortung vorgelegten Fragen ausdrücklich betont Richtlinie 85/577/EWG Rates 20 . Dezember betreffend Verbraucherschutz Falle Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen . Nr. 31 . Dezember " Haustürgeschäfterichtlinie " verbietet Verbraucher Widerruf Darlehensvertrages sofortigen Rückzahlung Darlehensvaluta marktüblicher Zinsen verpflichten Valuta Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich Finanzierung Erwerbs Immobilie diente unmittelbar Verkäufer ausgezahlt wurde . Rechtsprechung erkennenden Senats ist bestätigt worden . § folgenden Rückzahlungsanspruch steht auch Verbraucher Ansicht Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften Folgenden : Haustürgeschäfterichtlinie Folgen Entscheidungen angesprochenen Risiken Kapitalanlagen vorliegenden Art schützen ist Falle ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank hätte vermeiden können . Literatur vertretenen Meinung ; zustimmend . Staudinger findet " richtlinienkonforme " Auslegung analoge Anwendung § Abs. Satz Abs. VerbrKrG § Widerrufsbelehrung § Abs. versehenen Darlehensvertrag verbundenen Geschäft Rückzahlung Verbraucher geleisteten Tilgungsraten Zug Zug Übertragung Immobilie rückabzuwickeln Haustürgeschäfterichtlinie auch deutschen Recht Stütze . vorgenannten Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober steht § Abs. Widerruf Darlehensvertrages sofortige Rückzahlung marktübliche Verzinsung vorsieht auch dann Haustürgeschäfterichtlinie widerspricht Darlehen Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich Finanzierung Erwerbs Immobilie dient unmittelbar Verkäufer ausgezahlt worden ist . Haustürgeschäfterichtlinie kennt verbundenes Geschäft . Gleiches gilt eindeutigen Wortlaut § Abs. Nr. VerbrKrG realkreditfinanzierte Immobiliengeschäfte Grundpfandkredit hier üblichen Bedingungen ausgereicht worden ist . Grundpfandkredit finanziertes Immobiliengeschäft bilden dann ständiger Rechtsprechung erkennenden Senats ausnahmslos verbundenes Geschäft Senat ; 337 ; 25 ; Senatsurteile 15 Juli XI 28 . Oktober XI 27 . Januar XI 9 November XI 18 . Januar XI 21 . Juni XI 27 . September XI so Einwendungsdurchgriff Rückabwicklung § VerbrKrG Ansicht Revision vornherein Betracht kommen . gemeint hat Art . Haustürgeschäfterichtlinie verpflichte Mitgliedstaaten sorgen Verbraucher Risiken kreditfinanzierten Kapitalanlage schützen Falle Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank hätte vermeiden können ist richtlinienkonforme Auslegung sollte deutschem Recht überhaupt möglich sein nur Fällen notwendig Verbraucher Darlehensvertrag anlässlich Besuchs Gewerbetreibenden Verbraucher Arbeitsplatz Gewerbetreibenden Geschäftsräume organisierten Ausflugs abgeschlossen Angebot abgegeben hat Art . Abs. Haustürgeschäfterichtlinie Verbraucher überdies Erklärung Abschluss Hilfe Darlehens finanzierenden Geschäfts noch gebunden war . Frage Darlehensvertrag finanzierte Anlage verbundenes Geschäft bilden kommt Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . Crailsheimer . Auch verkennt Mindermeinung richtlinienkonforme " Verbundgeschäftslösung " fordert . bleibt Vorgaben genannten Entscheidungen gewünschte Rückabwicklung widerrufenen Darlehensvertrages abhängig macht Immobilienkaufvertrag verbundenes Geschäft Sinne VerbrKrG bilden . geht weit Entscheidungen Gerichtshofs Immobilienkaufvertrag resultierende Anlagerisiko Rücksicht Widerrufsbelehrung § Abs. Abschluss Darlehensvertrages noch hätte vermieden werden können kreditgebende Bank verlagert KG ; . ist Haustürgeschäfterichtlinie noch Haustürwiderrufsgesetz rechtfertigen . wollen Verbraucher Haustürgeschäften nur Möglichkeit geben Verpflichtungen Geschäft noch einmal überdenken 6 . Erwägungsgrund Haustürgeschäfterichtlinie aber Geschäften lösen unterbliebene Widerrufsbelehrung kausal geworden ist . vereinzelt gebliebenen Ansicht Derleder ; s. auch EWiR fehlt auch " richtlinienkonforme " Auslegung § Abs. hensnehmer Falle unterbliebenen Widerrufsbelehrung bereicherungsrechtlich Empfänger Darlehensvaluta anzusehen tragfähige Grundlage . Abs. ist Entscheidungen 25 . Oktober . Schulte . Einschränkung richtlinienkonform . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs 337 ; Urteile 17 . Januar ZR insoweit abgedruckt 7 . März 25 . April 12 . Juni ZR 1659 ; Senatsurteile 27 . September XI 25 . April XI Umdruck S. XI Umdruck S. gesamten Kommentarliteratur vgl. Verbraucherkreditrecht 5 . Aufl . Rdn . ; 11 . Aufl . § Rdn . 4 ; MünchKommBGB/Ulmer 4 . Aufl . Rdn . ; 65 . Aufl . § Rdn . 7 ; . Rdn . Rdn . ; landt/Putzo . Aufl . § Rdn . 9 ; RGRK/Ballhaus 12 . Aufl . Rdn . 7 ; Soergel/Häuser 12 . Aufl . § Rdn . hat Darlehensnehmer Darlehensbetrag Sinne § . auch dann empfangen Empfänger namhaft gemachte Dritte Geld Darlehensgeber erhalten hat sei denn Dritte ist überwiegend Interesse Darlehensnehmers sozusagen verlängerter Arm " Darlehensgebers tätig geworden . Auch Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften ist Entscheidung 25 . Oktober . Nr. Schulte ausdrücklich ausgegangen Darlehensnehmer kreditgebenden Bank unmittelbar Immobilienverkäufer ausgezahlte Darlehensvaluta erhalten haben . spricht Empfang Darlehens § Abs. lediglich Rückabwicklung empfangener Leistungen regelt anders verstehen § . § VerbrKrG ergibt Senatsurteile 25 . April XI Umdruck S. . XI Umdruck S. . . Hinweis Derleder widerrufenen Darlehensvertrag sei auch Auszahlungsanweisung Darlehensnehmers unwirksam übersieht bereicherungsrechtlich anerkannt ist Rückabwicklung auch dann Anweisungsverhältnis Deckungsverhältnis erfolgen hat Anweisende zurechenbaren Anlass Zahlungsvorgang gesetzt hat etwa zunächst erteilte Anweisung widerruft . ; . ; . ; f. ; . . Gleiches gilt § Abs. insbesondere § § . angeht 82 besonders ausgestalteten Bereicherungsanspruch regelt . haltbar ist auch Ansicht Knops Kulke Investition Immobilie Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer sei unverschuldeten Untergang empfangenen Leistung Sinne § Abs. auszugehen . bereits dargelegt hat Kreditnehmer weisungsgemäßen Auszahlung Immobilienverkäufer empfangen . ist Falle Widerrufs Darlehensvertrages gegebene Rückgewähranspruch kreditgebenden Bank § Abs. Satz entstanden . Darlehensnehmer lediglich bestimmte Geldsumme zurückzahlen muss kann Untergang Valuta Sinne § Abs. nur Sachen aber Wertsummenschuld gilt so auch Derleder Rede sein Valuta bestimmungsgemäß Bezahlung Kaufpreises ausreichend werthaltige Immobilie verwendet worden ist . anders sieht verschiebt Verwendungsrisiko unvertretbarer Weise Kredit Finanzierung Erwerbs bestimmten Sache aufgenommen wird kreditgebende Bank . ist insbesondere dann rechtfertigen Kreditnehmer verbundenen Geschäft hier zunächst Immobilienkaufvertrag erst später Finanzierung Kaufpreises notwendigen Darlehensvertrag erforderliche Widerrufsbelehrung § Abs. fehlt abschließt . Auch Hinweis . Rechtsgedanken § § Satz Abs. Anwendung Kenntnis Darlehensgebers Immobilienerwerb verbundenen Risiko ändert . genannten Normen sind nämlich Rückgewähranspruch § Abs. Anwendung § § . grundsätzlich ausschließt 82 anwendbar . Gesetzgeber hat Bereicherungsrecht § jedenfalls § § . angeht bewusst derogiert . kann auch Wege richtlinienkonformer Auslegung § hier dargelegt Übrigen Grund besteht abgewichen werden vgl. Piekenbrock . Abgesehen kann Wegfall Bereicherung § Abs. Empfang Erwerb ausreichend werthaltigen Immobilie verwendeten Darlehensnehmer weiß nur begrenzte Zeit Verfügung stehen soll Berücksichtigung § Abs. ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Rede sein 295 ; f. ; Urteile 14 . April ; Senatsurteile 17 . Februar XI 2 . Februar XI 27 . Januar XI . 4 . Berufungsurteil hält rechtlicher Überprüfung stand Berufungsgericht Anspruch Beklagten entgegenzusetzenden Schadensersatzanspruch Kläger Verschulden Vertragsschluss verneint . Recht hat Berufungsgericht allerdings Frage befasst Abschluss Darlehensvertrages unterbliebenen Widerrufsbelehrung § Abs. Schadensersatzanspruch Kläger folgen kann . derartiger Schadensersatzanspruch wird zwar Anschluss erst Erlass Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen 25 . Oktober . . . . diskutiert Ziel geforderten Schutz Verbrauchers Folgen dort genannten Risiken Kapitalanlagen hier vorliegenden Art Verbraucher Falle Darlehensvertrag verbundenen Widerrufsbelehrung hätte vermeiden können Wege chen Lösung umzusetzen . Hier scheidet Anspruch aber vornherein . kann dahinstehen Unterlassen Art . Haustürgeschäfterichtlinie erforderlichen Belehrung Widerruf bislang ganz überwiegend vertretenen Auffassung bloße Obliegenheitsverletzung echte Pflichtverletzung anzusehen ist vgl. 763 ; Derleder ; . Offen bleiben kann auch Haftung ohnedies Verschuldens ausscheidet Beklagte Jahre geschlossenen Darlehensvertrag erfolgreich berufen könnte gemäß § Abs. habe Widerrufsbelehrung § Abs. entbehrlich halten dürfen so Freitag 69 ; 93 ; Lang/Rösler ; Piekenbrock ; Sauer ; wohl auch ; ; zweifelnd : ; Lechner f. ; . 58 Knops/Kulke ; 453 ; Woitkewitsch . sei insoweit nur hingewiesen Gesetzgeber gewählte Wortlaut § Abs. Haustürwiderrufsgesetz Haustürgeschäfte zugleich Voraussetzungen Geschäfts Verbraucherkreditgesetz erfüllen anwendbar ist deutlich Notwendigkeit Widerrufsbelehrung § Abs. spricht . Auch erkennende Senat hat Belehrung Übereinstimmung damals einhelligen Meinung Obergerichte f. ; OLG herrschenden Ansicht Literatur vgl. Nachweise 26 Beschluss 29 November XI 26 . erforderlich angesehen Meinung erst anders lautenden Urteils Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 13 . Dezember . . Heininger geändert . . Dahinstehen kann schließlich Auffassung Verschulden Kreditinstitute sei Rücksicht Vorgaben Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften erforderlich ; ; ; Reich/Rörig 453 ; Wielsch haltbar ist § Abs. Satz . bestimmt ist nur Vorsatz Fahrlässigkeit gehaftet wird vgl. auch Lang/Rösler ; . Schadensersatzanspruch Nichterteilung Widerrufsbelehrung ist nämlich jedenfalls Kausalität unterlassener Widerrufsbelehrung Schaden Gestalt Realisierung Anlagerisiken zumindest immer dann ausgeschlossen Verbraucher hier notariell beurkundeten Immobilienkaufvertrag Darlehensvertrag abgeschlossen hat . Dann hätte Verbraucher auch Belehrung Recht Widerruf Darlehensvertrages vermeiden können Anlagerisiken auszusetzen ; OLG ; KG ; 65 . Aufl . Rdn . 4 ; Ehricke ; ; Hoppe/Lang ; ; Lang/ WM ; Lechner ; 141 ; Piekenbrock 472 ; Sauer ; Tonner/Tonner ; 483 ; differenzierend : f. ; . Anspruch Verschulden Vertragsschluss Ersatz Schadens unterstellte Pflichtverletzung unterbliebene Widerrufsbelehrung § Abs. verursacht worden ist ist deutschen Recht fremd . wird Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . Schulte . auch gefordert . klarem Wortlaut haben Mitgliedstaaten Verbraucher nur Folgen Risiken Kapitalanlagen vorliegenden Art schützen Falle Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank Abschluss Darlehensvertrages Haustürsituation hätte vermeiden können . ist Anlagerisiken Abschluss Darlehensvertrages eingegangen ist Fall . Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften lassen Mindermeinung Literatur versucht Derleder ; Knops f. ; 5 6 ; Staudinger uminterpretieren zeitliche Reihenfolge Anlagegeschäft Darlehensvertrag spiele Haftung kreditgebenden Bank Rolle . Abgesehen wäre erkennende Senat deutschem Recht Lage Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer Anspruch Ersatz Schäden geben unterbliebene Widerrufsbelehrung verursacht worden sind . Haftung Beklagten Verletzung eigenen Aufklärungspflicht lässt Berufungsgericht gegebenen Begründung ablehnen . erweist Berufungsurteil allerdings rechtsfehlerfrei Berufungsgericht Grundlage bisherigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Aufklärungsverschulden Beklagten verneint hat . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ist kreditgebende Bank steuersparenden Bauträgerund Erwerbermodellen Risikoaufklärung finanzierte Geschäft nur ganz besonderen Voraussetzungen verpflichtet . darf regelmäßig ausgehen Kunden notwendigen Kenntnisse Erfahrungen verfügen jedenfalls Hilfe Fachleuten bedient haben . Hinweispflichten bezüglich finanzierten Geschäfts können nur besonderen Umständen konkreten Einzelfalls ergeben . kann Fall sein Bank Zusammenhang Planung Durchführung Vertrieb Projekts Rolle Kreditgeberin hinausgeht allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand Kunden schafft Entstehung begünstigt Zusammenhang Kreditgewährungen Bauträger auch einzelne Erwerber schwerwiegende Interessenkonflikte verwickelt Bezug spezielle Risiken Vorhabens konkreten Wissensvorsprung Darlehensnehmer hat auch erkennen kann vgl. etwa Senat 316 ; natsurteile 9 November XI 15 . März XI . Aufklärungsverschulden hat Berufungsgericht geprüften möglicherweise verletzten Aufklärungspflichten festgestellt insoweit Rechtsfehler unterlaufen wären . Rechtsfehlerfrei geht Berufungsgericht Beklagte § Darlehensvertrages vorgesehene Bedingung Auszahlung Darlehensvaluta Beitritt Mietpool abhängig war Rolle Finanzierungsbank hinausgegangen ist . Bestreben genügenden Absicherung Kreditengagements ist banküblich typischerweise Rolle Kreditgebers verknüpft Senatsurteil 31 . März XI . Ansicht Kläger hat Beklagte Auszahlungsvoraussetzung auch besonderen Gefährdungstatbestand geschaffen Aufklärung verbundenen Risiken verpflichtet hätte . fehlt schon substantiiertem Vortrag Kläger Beitritt Mietpool erworbenen Miteigentumsanteil Eigentumswohnung . Risiko Leerstand Wohnung Miete erzielen Mietpoolteilnehmer verteilt wurde nachteilig war . Auch Beklagten bekannte Verschuldung Mietpools . Jahr ist vorgetragen . Berufungsgericht zutreffend festgestellt hat ist Objekt auch Klägern legten Liste überschuldeter Mietpools enthalten . ist Vorbringen Kläger entnehmen Mietpool bereits Abschluss Darlehensvertrages beigetreten waren Falle Aufklärung angebliche Verschuldung Mietpools noch hätten lösen können . Zutreffend hat Berufungsgericht ferner angenommen Kreditinstitute Wert gestellten Sicherheiten grundsätzlich nur eigenen Interesse Interesse Sicherheit Bankensystems Kundeninteresse prüfen ; Senatsurteile 7 . April XI 21 . Oktober XI 11 November XI 24 . Dementsprechend kann grundsätzlich lediglich bankinternen Zwecken erfolgten Ermittlung Beleihungswertes Pflichtverletzung Kreditnehmer ergeben . Berufungsgericht ist ferner auszugehen Beklagte auch angeblich weit überteuerten Kaufpreises finanzierten Kaufpreis enthaltenen versteckten Innenprovision Aufklärungspflicht erkennbaren Wissensvorsprungs traf . Aufklärungspflicht Bank Unangemessenheit Kaufpreises ist sonstige Wissensvorsprung begründende Umstände vorliegen nur ausnahmsweise dann anzunehmen bedingt versteckte Innenprovision anderen Gründen so wesentlichen Verschiebung Relation Kaufpreis Verkehrswert kommt Bank sittenwidrigen Übervorteilung Käufers Verkäufer ausgehen muss . . vgl. etwa Senatsurteile 23 . März XI 15 . März XI jeweils m.w . . . ist ständiger Rechtsprechung erst Fall Wert Leistung knapp doppelt so hoch ist Wert Gegenleistung . . vgl. etwa Senatsurteile 20 . Januar XI 23 . März jeweils m.w . . . fehlt aber Revision angegriffenen Feststellungen Berufungsgerichts ausreichendem Vortrag Kläger . dargetan ist auch Vermittler Kläger etwa Vorspiegelung unzutreffenden Verkehrswertes arglistig getäuscht hat . Kläger berufen Beklagte habe etwaige Nachteile Finanzierung Kaufpreises Vorausdarlehen Kombination neu abzuschließenden Bausparverträgen aufklären müssen hat Berufungsgericht Recht verwiesen hieraus folgende etwaige Aufklärungspflichtverletzung Klägern begehrte Rückabwicklung Darlehensvertrages schon rechtfertige nur Ersatz gewählte Finanzierung entstandenen Mehrkosten führe Senatsurteile 2 . Dezember XI 417 m.w . . 20 . Januar XI . Berufungsgericht Rechtsfehler festgestellt hat haben Kläger Mehrkosten substantiiert dargetan . Ausführungen lässt Haftung Beklagten eigenes Aufklärungsverschulden indes abschließend verneinen . Interesse Effektivierung Verbraucherschutzes realkreditfinanzierten Wohnungskäufen Immobilienfondsbeteiligungen verbundene Geschäfte behandelt werden können vgl. verbundenen Geschäften Senatsurteil 25 . April XI Umdruck . Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . . . Ausdruck kommenden Gedanken Verbraucherschutzes Risiken Kapitalanlagemodellen nationalen Recht Rechnung tragen ergänzt Senat Rechtsprechung Bestehen Aufklärungspflichten kreditgebenden Bank Fällen : können Anleger Fällen institutionalisierten Zusammenwirkens kreditgebenden Bank Verkäufer Vertreiber finanzierten Objekts erleichterten Voraussetzungen Erfolg Aufklärungspflicht auslösenden konkreten Wissensvorsprung finanzierenden Bank Zusammenhang arglistigen Täuschung Anlegers unrichtige Angaben Vermittler Verkäufer Fondsinitiatoren Fondsprospekts Anlageobjekt berufen . eigene Aufklärungspflicht Bank begründende Fallgruppe konkreten Wissensvorsprungs wird bestimmten Voraussetzungen Beweiserleichterung Form widerleglichen Vermutung bislang Darlehensnehmer darzulegende beweisende vgl. Senatsurteil 12 November XI Kenntnis Bank arglistigen Täuschung Verkäufer Fondsinitiator eingeschalteten Vermittler Fondsprospekts ergänzt . Kenntnis Bank arglistigen Täuschung wird widerleglich vermutet Verkäufer Fondsinitiatoren beauftragten Vermittler finanzierende Bank institutionalisierter Art Weise zusammenwirken auch Finanzierung Kapitalanlage Verkäufer Vermittler sei auch nur benannten besonderen Finanzierungsvermittler angeboten wurde Unrichtigkeit Angaben Verkäufers Fondsinitiators tätigen Vermittler Fondsprospekts Umständen Falles evident ist so aufdrängt Bank habe Kenntnis arglistigen Täuschung geradezu verschlossen . ist Annahme institutionalisierten Zusammenwirkens ausreichend Bank übrigen Vertrieb Kapitalanlagemodells Beteiligten bereits vorab allgemeine Finanzierungszusage gegeben hat . Vielmehr ist erforderlich Verkäufer Fondsinitiator beauftragten Vermittlern finanzierenden Bank ständige Geschäftsbeziehungen bestanden . können etwa Form Vertriebsvereinbarung Rahmenvertrages konkreter Vertriebsabsprachen bestanden haben vgl. Urteil 20 . März ZR Senatsurteil 5 . Mai XI ; vgl. Erman/Saenger 11 . Aufl . § Rdn . 7 ; 4 . Aufl . § Rdn . ; Staudinger/Kessal-Wulf . § Rdn . ergeben Verkäufer Fondsinitiator eingeschalteten Vermittlern Bank Büroräume überlassen Bank unbeanstandet Formulare Kreditgebers benutzt wurden vgl. 9 12 ; 301 ; Urteile 9 . Februar 7 . Februar f. 25 . Oktober 15 November ZR 6 . Dezember 297 ; Senatsurteile 23 . September XI 25 . April XI Umdruck etwa Verkäufer Vermittler finanzierenden Institut wiederholt Finanzierungen Eigentumswohnungen Fondsbeteiligungen Objektes vermittelt haben vgl. 9 12 ; OLG . Finanzierung Kapitalanlage Verkäufer Vermittler angeboten wurde ist dann anzunehmen Kreditvertrag eigener Initiative Kreditnehmers kommt Bank Finanzierung Erwerbgeschäfts sucht Vertriebsbeauftragte Verkäufers Fondsinitiators Interessenten Zusammenhang Verkaufsunterlagen sei auch nur benannten besonderen Finanzierungsvermittler Kreditantrag Finanzierungsinstituts vorgelegt hat zuvor Verkäufer Fondsinitiator Finanzierung bereit erklärt hatte vgl. 51 ; Senatsurteil 23 . September XI . evidenten Unrichtigkeit Angaben Verkäufers Fondsinitiators tätigen Vermittler Verkaufsoder Fondsprospekts ist dann auszugehen objektiv grob falsch dargestellt haben so aufdrängt kreditgebende Bank habe Kenntnis Unrichtigkeit arglistigen Täuschung geradezu verschlossen . Anwendung Grundsätze besteht Revisionsverfahren zugrunde legenden Sachverhalt eigene Hinweisund Aufklärungspflicht Beklagten Kenntnis grob falschen Angaben Vermittlers angeblichen monatlichen Mieteinnahmen widerleglich vermutet wird Klägern Beklagte erkennbaren konkreten Wissensvorsprung hatte . revisionsrechtlich zugrunde legenden Vortrag Kläger wusste Beklagte Kläger Vermittler arglistig getäuscht worden waren angebliche monatliche Nettomiete " verkaufte " DM/qm lag tatsächlich erzielbare Miete lediglich DM/qm betrug . Unrichtigkeit Angabe Vermittlers war erzielten Mieterlös % überhöhten Kalkulation Klägern verkauften " monatlichen Mieteinnahme evident konnte Beklagten übersehen werden Erkenntnis verschloss . Kenntnis Beklagten fehlerhaften Angaben Miethöhe wird widerlegbar vermutet auch Annahme Beweiserleichterung vorausgesetzten weiteren Indizien Revisionsverfahren maßgeblichen Sachvortrag Kläger gegeben sind . bestand Beklagten Verkäuferin Eigentumswohnungen eingeschalteten Vermittlern institutionalisierte Zusammenarbeit Angebot Finanzierung Eigentumswohnungen Strukturvertrieb vorsah . Grundlage planmäßigen arbeitsteiligen Zusammenarbeit bildete gemeinsames Vertriebskonzept Beklagten Verkäuferin Gruppe Vermittlerin Rahmen Beklagte angeblich konkrete Vorgaben Anweisungen Vertrieb gab . entsprechend erfolgte Finanzierung Kaufpreises Gruppe vermittelten Eigentumswohnungen nahmslos Abschluss Vorausdarlehens Zuteilung zeitgleich geschlossenen Bausparverträgen getilgt werden sollte . Insoweit übernahmen Gruppe eingeschalteten Untervermittler Vertragsverhandlungen Erwerbern etwa Einholung Selbstauskunft Beibringung sämtlicher Unterlagen Ausfüllen Bausparanträge erhielten Finanzierungszusage Beklagten . Auszahlung Vorausdarlehens machte Beklagte Beitritt Käufer Mieteinnahmegesellschaft abhängig stets Gruppe gehörenden . GmbH verwaltet wurde . zierung Kaufpreises erfolgte % Ende verkauften ungefähr Eigentumswohnungen Beklagte . Auch Klägern wurde Finanzierung erworbenen Miteigentumsanteils Eigentumswohnung eingeschalteten Strukturvertrieb angeboten . hatten niemals persönlichen Kontakt Mitarbeitern Beklagten . Vermittler ebenso anderen Vermittlern konzeptionelle Finanzierungsbereitschaft Beklagten bekannt war benannte Klägern finanzierendes Institut legte entsprechenden Darlehensantragsformulare Beklagten Unterschrift . bestehende Aufklärungspflicht objektiven Wissensvorsprungs speziellen Risiken finanzierenden Kapitalanlage hat Beklagte Wissensvorsprung institutionalisierten Zusammenarbeit Verkäuferin eingeschalteten Vermittlern evidenten Unrichtigkeit Angaben Miethöhe auch erkennbar war Grundlage Revisionsverfahren maßgeblichen Sachverhalts verletzt . hat Kläger Grundsatz Naturalrestitution § Satz so stellen schuldhafte Aufklärungspflichtverletzung Beklagten gestanden hätten . ist Lebenserfahrung konkreten Fall widerlegen Darlehensgeberin obliegt auszugehen Kläger Aufklärung Unrichtigkeit deutlich überhöht angegebenen Mieteinnahmen Miteigentumsanteil Eigentumswohnung Rentabilität erworben Kaufvertrag arglistiger Täuschung angefochten Vorausdarlehen Bausparverträge Beklagten abgeschlossen noch Grundschuldbestellung Übernahme persönlichen Haftung Vollstreckungsunterwerfung notariell erklärt hätten . Schadensersatzanspruch können Kläger Inanspruchnahme notariellen Vollstreckungsunterwerfungserklärung übernommenen persönlichen Haftung gemäß § halten . . Da Schadensersatzanspruch Kläger Feststellungen Berufungsgerichts fehlen war angefochtene Urteil Vollstreckungsgegenklage abgewiesen worden ist aufzuheben § Abs. Sache Umfang Aufhebung neuen Verhandlung Entscheidung Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. Satz . wird Parteien Gelegenheit hatten bisheriges Vorbringen Hinblick Modifikation Rechtsprechung ergänzen Feststellungen arglistigen Täuschung Kläger Verkäufer Vermittler Eigentumswohnung institutionalisierten Zusammenwirken Beklagten Verkäuferin eingeschalteten Vermittlern Angebot Finanzierung Miteigentumsanteils Eigentumswohnung Zusammenhang Verkaufsunterlagen zuvor erklärten Finanzierungsbereitschaft Beklagten treffen haben . Sollten Voraussetzungen Schadensersatzpflicht Beklagten eigenes Aufklärungsverschulden Täuschungshandlungen Vermittlers gegeben sein wird beachten sein realkreditfinanzierten Wohnungskäufen Immobilienfondsbeteiligungen hier § Abs. Nr. VerbrKrG verbundene Geschäfte behandelt werden dürfen Haftung Bank zugerechnetem Verschulden unwahre Angaben Vermittlers Betracht kommt . Bank muss insoweit Fehlverhalten Anlagevermittlers auch zugleich Kredit vermittelt unrichtige Erklärungen Kapitalanlage gemäß § zurechnen lassen . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Senat festhält wird Rahmen Kapitalanlagemodellen auftretende Vermittler Erfüllungsgehilfe Pflichtenkreis Vertrieb eingeschalteten Bank nur insoweit tätig Verhalten Bereich Anbahnung Kreditvertrages betrifft . . vgl. etwa Senatsurteil 23 . März XI jeweils m.w . . . Möglicherweise falsche Erklärungen Wert Objekts monatlichen Belastung Kläger betreffen Darlehensvertrag Rentabilität Anlagegeschäfts liegen Pflichtenkreises Bank . . vgl. Senatsurteil 23 . März XI . . . Richter Bundesgerichtshof Dr. ist erkrankt Unterzeichnung gehindert . Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung