BESCHLUSS 23 Juli Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja 5 59 § Nr. Ermittlung Wertes beabsichtigten Revision geltend machenden Beschwer Sinne § Nr. sind Forderungen Beschwerdeführer einfache Streitgenossen § § sind grundsätzlich addieren . Beschluss 23 Juli XI XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 23 Juli Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Dr. beschlossen : Wert beabsichtigten Revision geltend machenden Beschwer § Nr. wird € festgesetzt . Gründe : Klägerinnen verlangen beklagten Bank Schadensersatz fehlerhafter Anlageberatung Zusammenhang Erwerb -Anleihen begehren Zulassung Revision fungsurteil Klage vollem Umfang abgewiesen worden ist . Klägerin ist Vorinstanzen Höhe € unterlegen Klägerin Höhe € . Auffassung Nichtzulassungsbeschwerdeerwiderung sind Berechnung Beschwerdewerts Sinne § Nr. Klageforderungen Klägerinnen addieren . 1 . Wertberechnung Rahmen § Nr. ist allgemeinen Grundsätzen § . vorzunehmen . . Beschlüsse 25 November 20 . April 3 . Mai ZR . 11 . April XI 8 . Mai . 15 . Oktober VersR . 27 . August 10 Juli juris . . ist grundsätzlich auch § anwendbar so ausdrücklich Beschlüsse 3 . Mai IX ZR . 28 November . § Vorschriften Wertbestimmung nachfolgenden Vorschriften verweist " Wert Beschwerdegegenstandes auch Wert Beschwer gilt . werden Klage geltend gemachte Ansprüche zusammengerechnet . Dementsprechend wird Wert verschiedener Ansprüche Wege objektiven Klagehäufung geltend gemacht werden Bemessung Werts § Nr. zusammengerechnet auch Ansprüche einheitlichen Streitgegenstand ergeben vgl. Beschlüsse 13 . März . . Hinweis . V. abweichenden Entscheidungen festhalten 11 . Mai . 23 . Mai FamRZ . . Zivilprozessreformgesetz 27 Juli ergangenen Entscheidungen ist Bundesgerichtshof bereits auch tragend ausgegangen Beschwer Beschwerdeführer addieren ist wirtschaftlich identische Streitgegenstände handelt Beschlüsse 28 November . § Nr. Bezugnahme Rechtsprechung § aF 19 . März ZB . Abs. Nr. Verweis § . Auch Kommentarliteratur geht ganz überwiegend Rechtsmitteleinlegung Streitgenossen Wert Beschwerdegegenstandes einzelnen Streitgenossen entfallenden Beschwerdewerte zusammenzurechnen sind verfolgten Ansprüche wirtschaftlich identisch sind § Nr. : Jacobs 22 . Aufl . . 7 ; 23 . Aufl . . § . ; 73 . Aufl . . . V.m . . . . 7 ; Rechtsmitteln allgemein : 23 . Aufl . . 4 ; 4 . Aufl . . f. . V.m . . f. ; Zöller/Herget 30 . Aufl . . " Streitgenossen " . 6 ; 30 . Aufl . . 9 ; 7 . Aufl . . 6 ; Ball 12 . Aufl . . . V.m . . 19 ; Zivilprozessrecht 17 . Aufl . § . f. ; Hüßtege 36 . Aufl . . [ Verweis ; hier Einschränkung Kommentierung § Nr. . gemacht wird ; Berufung : Althammer 22 . Aufl . . ; 4 . Aufl . . . ; Gerken 4 . Aufl . . f. ; 30 . Aufl . . f. ; 7 . Aufl . . ; 73 . Aufl . . . . 7 ; Wulf Edition § . ; Ergebnis auch : MünchKommZPO/Krüger 4 . Aufl . . ; 30 . Aufl . . 14a ; Edition . 11 ; Prütting 4 . Aufl . . 14 ; Ball 12 . Aufl . . ; HK-ZPO/Saenger 6 . Aufl . . 13 ; . : Hüßtege 36 . Aufl . . Gehle 7 . Aufl . . . können Kommentierungen Zulässigkeit Berufung gemäß § Abs. Nr. auch Rahmen Auslegung § Nr. berücksichtigt werden Vorschriften ersten Fall schon Wortlauts zweiten Auslegung Rechtsprechung " Wert Beschwerdegegenstandes " ankommt Fällen maßgeblich ist Umfang Beseitigung angefochtenen Entscheidung ergebenden Belastung begehrt wird vgl. nur 19 . März IX ZB . Berufung Beschluss 27 . Juni f. Revision . Addition Beschwerdewerte spricht ferner einheitliche Handhabung Ermittlung Beschwer Seiten Prozesses bewirkt : Klage Anleger Bank Fondsgesellschaft Fall Verurteilung Beschwerdewert Beklagten gesamten Verurteilung entspricht verschiedenen Klägern unterscheiden profitiert Beklagte gemeinsam erhobenen Klage Überprüfung Verurteilung ermöglicht Fall getrennter Klagen ausgeschlossen gewesen wäre . Dementsprechend muss auch umgekehrten Fall vollständigen Klageabweisung Beschwerdewert Kläger Addition ermittelt werden Klägern Überprüfung angefochtenen Urteils ermöglichen vgl. . Schließlich entspricht Addition Beschwer einfacher Streitgenossen ständigen Rechtsprechung Bundesgerichtshofes § 31 . Dezember geltenden Fassung nachfolgend : Rechtsstreitigkeiten vermögensrechtliche Ansprüche Wert Beschwer bestimmten Betrag überstieg Revision unabhängig Zulassung Oberlandesgericht statthaft war . Bundesgerichtshof ist ausgegangen gemäß § subjektiver Klagehäufung Beschwerdewerte verschiedenen Streitgenossen zusammenzurechnen sind wirtschaftliche Identität vorliegt vgl. Urteil 18 . Februar ZR 339 ; Beschluss 28 . Oktober f. ; Urteile 16 . September 9 Juli f. ; Beschluss 23 . Juni IVa 928 ; Urteile 23 . Mai IVa 5 . Februar 31 . Oktober f. 30 . März ZR [ insoweit abgedruckt 16 . März ZR ; Beschluss 19 . Oktober 231 ; Urteil 27 November . Bundesarbeitsgericht ist gefolgt f. . genannten Entscheidungen wurde differenziert einfache notwendige Streitgenossen handelte . Nr. " Wert Revision geltend machenden Beschwer " abstellt weicht zwar insoweit § aF mehr Beschwer Berufungsurteil Wert Beschwerdegegenstandes beabsichtigten Revisionsverfahren maßgebend ist so Wertdifferenz Berufungsinstanz zuletzt gestellten Antrag Tenor Berufungsurteils Umfang Rechtsmittelantrag erstrebten Abänderung angefochtenen Urteils ankommt Beschlüsse 27 . Juni f. 23 . Oktober 25 November 3 . Mai IX ZR . 30 November 11 . Mai . 15 . Oktober VersR . . Änderung ist aber Bedeutung Frage Bestimmung Wertes Beschwerdegegenstandes beabsichtigten Revisionsverfahren Fall Streitgenossen eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde Ansprüche Streitgenossen weiterverfolgt werden zusammenzurechnen sind . 2 . II . . Zivilsenat Fällen einfacher Streitgenossenschaft Beschwer Beschwerdeführer gesondert ermittelt haben Beschlüsse 10 Juli juris . 30 . April juris . haben Senate Anfrage erklärt Rechtsauffassung festhalten . Ellenberger Derstadt Dauber Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung