NAMEN Verkündet : 19 . September Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Wird Erwerb werthaltigen Eigentumswohnung Darlehen finanziert so besteht Schutzzweck Widerrufsbelehrung Haustürwiderrufsgesetz auch Berücksichtigung Rechtsprechung Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer Hilfe Schadensersatzrechts so stellen Darlehen sofort widerrufen Eigenfinanzierung vorgenommen worden wäre . Urteil 19 . September XI KG LG XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 19 . September Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dr. Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Kläger wird Urteil 23 . Zivilsenats Kammergerichts 11 . August aufgehoben . Sache wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger nehmen beklagte Bank Rückzahlung Leistungen Anspruch Darlehensvertrages erbracht haben . liegt folgender Sachverhalt zugrunde : Kläger damals 43-jähriger Beamter damals 38jährige Ehefrau erwarben notariellem Kaufvertrag 20 . Dezember bewohnte Eigentumswohnung Straße Preis DM . Finanzierung Kaufpreises stellten 8 . Februar Vermittlung Mitarbeiters Bausparkasse Beklagten Antrag Gewährung Annuitätendarlehens DM Zinssatz % p.a. fest Ende Februar % Tilgung . Selbstauskunft Kläger verfügten Barmittel DM Bausparguthaben DM . Beklagte nahm Vertragsangebot 11 . Februar Erteilung Widerrufsbelehrung Haustürwiderrufsgesetz zahlte Abzug Bereitstellungszinsen Schätzkosten verbleibenden Darlehensbetrag 188.459,17 DM vereinbarungsgemäß Notar Kaufvertragsparteien . Darlehen wurde Grundschuld DM Eigentumswohnung gesichert . 21 . Juni widerriefen Kläger Darlehensvertragserklärung Haustürwiderrufsgesetz . Kläger behaupten : hätten erworbene Immobilie ursprünglich Hilfe Bauspardarlehens finanzieren wollen Mitarbeiter Bausparkasse Wohnung bestellt . Gelegenheit habe völlig unerwartet Finanzierung Beklagte Finanzpartnerin Bausparkasse vorgeschlagen Kläger Ausnutzung Haustürsituation Abschluss Darlehensvertrages bewogen . Landgericht hat Rückzahlung Klägern geleisteten Tilgungsraten Höhe insgesamt € Zinsen Zug Zug Zahlung Restdarlehens € % Zinsen gerichtete Klage abgewiesen . Berufung Kläger ist erfolglos geblieben . erkennenden Senat zugelassenen Revision verfolgen Klageantrag . Entscheidungsgründe : Revision ist begründet ; führt Aufhebung fungsurteils Zurückverweisung Sache Oberlandesgericht . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Klägern stehe Rückzahlungsanspruch Haustürwiderrufsgesetz . Widerrufsrecht sei jedenfalls entstanden Beklagte etwaige Haustürsituation zurechnen lassen müsse . Entscheidung Frage richte Rechtsprechung Anfechtung arglistiger Täuschung entwickelten Grundsätzen . entsprechende Anwendung § Abs. festgelegten Zuordnungsregeln setze Verhandlungsführer Angestellter Mitarbeiter Beauftragter Erklärungsempfängers sei außen Vertrauensperson gehandelt habe . sei hier Fall . Ebenso komme Zurechnung Haustürsituation § Abs. analog Betracht . Verhalten " Dritten " Sinne Vorschrift müsse Erklärungsempfänger erst dann zurechnen lassen Haustürsituation bezogenes Handeln Vertragsschluss gekannt habe habe kennen müssen . fahrlässige Unkenntnis Erklärungsempfängers genüge zwar Umstände Falles veranlassen mussten erkundigen Umständen übermittelte Willenserklärung beruhe . bloße Kenntnis Beklagten Kreditantrag Mitarbeiter Bausparkasse vermittelt worden sei möglicherweise gelegentlich auch Hausbesuche durchführe genüge insoweit aber . II . Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung stand . Berufungsgericht hat unterstellte Haustürsituation Beklagten Unrecht zugerechnet . Allerdings hat Bundesgerichtshof bisher ständiger Rechtsprechung Berufungsgericht gefolgt ist angenommen Darlehensvertrag schon dann Haustürwiderrufsgesetz wirksam widerrufen werden kann Vermittler finanzierten Kapitalanlage Abschluss Kreditvertrages Haustürsituation angebahnt hat . Vielmehr wurde kreditgebenden Bank Haustürsituation Übereinstimmung Gesetzesmaterialien BTDrucks . S. ganz herrschenden Ansicht ratur siehe MünchKommBGB/Ulmer 4 . Aufl . Rdn . m.w . . Anwendungsbereichs § nur dann zugerechnet Zurechnung arglistigen Täuschung gemäß § Abs. notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind . War Verhandlungsführer " Dritter " Sinne Vorschrift anzusehen so war Haustürsituation bezogenes Handeln Bank nur dann zuzurechnen kannte hätte erkennen müssen siehe f. ; Senatsurteile 12 November XI 15 Juli XI 20 . Januar XI . erkennende Senat bereits erst angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil 14 . Februar XI ; siehe ferner Senatsurteile 25 . April XI Veröffentlichung vorgesehen 20 . Juni XI Umdruck S. f. ; ebenso schon Urteil 12 . Dezember dargelegt hat hält Rechtsprechung weiter . Haustürwiderrufsgesetz hat Gesetzgeber Richtlinie 85/577/EWG Rates 20 . Dezember betreffend Verbraucherschutz Falle außerhalb Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen . S. ; " Haustürgeschäfterichtlinie " nationales Recht umgesetzt . bindenden Auslegung europäischen Rechts Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften erst angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil 25 . Oktober . muss kreditgebende Bank türsituation bereits dann zurechnen lassen Abschluss Darlehensvertrages objektiv vorgelegen hat . richtlinienkonforme Auslegung lässt nationale Recht . Zwar wollte Gesetzgeber vgl. BT-Drucks . aaO auch Berufungsgericht zutreffend hingewiesen hat Haustürsituation Willensbildung beeinträchtigten Verbraucher grundsätzlich weiter schützen Vertragspartner arglistige Täuschung Vertragsschluss bewogen wurde . Absicht hat aber Wortlaut § Niederschlag gefunden . handelt einmal Interpretation Gesetzestextes Diskussionsbeitrag Frage Gesetz beantwortet worden ist Rechtsprechung Lehre überlassen bleiben sollte siehe Senatsurteil 14 . Februar aaO S. . etwaige Haustürsituation ist Beklagten infolgedessen rein objektiven Kriterien zuzurechnen . . angefochtene Urteil war aufzuheben § Abs. Sache Feststellung Kreditantrag Kläger Haustürsituation beruht neuen Verhandlung Entscheidung Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. Satz . Fall Beweisaufnahme ergeben sollte Kläger Abgabe Darlehensvertragserklärung mündliche Verhandlungen Wohnung bestimmt worden sind wird rücksichtigung Ausführungen Kläger Revisionsinstanz Folgendes hingewiesen : Kläger Klageantrag zutreffend berücksichtigt haben steht Falle wirksamen Widerrufs Darlehensvertrags Anspruch Rückgewähr erbrachten Tilgungsraten nur Zug Zug Rückzahlung gesamten Nettokreditbetrages 188.459,17 DM € : € beantragt § Abs. § . haben Kläger Anspruch marktübliche Verzinsung gezahlten Beklagten Nutzung Verfügung stehenden Raten ; Senatsurteil 15 Juli XI . kann hier Realkredit handelt Ansicht Kläger Zinssatz % Diskontsatz deutschen Bundesbank ausgegangen werden Senatsurteile 18 . Februar XI 12 . Mai XI . Klägern überlassenen Nettokreditbetrag kann Beklagte ihrerseits marktübliche Zinsen beanspruchen 338 ; Senatsurteile 26 November XI 15 Juli XI lediglich durchgängig % Antrag Kläger vorgesehen . Schadensersatzanspruch gestellten Klageantrag Übrigen allenfalls kleinen Teil umfasst wird steht Klägern unterbliebenen Widerrufsbelehrung Ansicht Revision auch Berücksichtigung Urteile Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober -9- . Schulte . . unterbliebene Widerrufsbelehrung ist Wochen früher abgeschlossenen finanzierten Wohnungskaufvertrag erforderlich Senatsurteil 16 . Mai XI vorgesehen kausal geworden . ist Klägern Erwerb werthaltigen Eigentumswohnung Vermögensschaden Sinne § entstanden . Ansicht Revision besteht Schadensersatzanspruch Kläger auch dann Kaufpreis Eigentumswohnung Eigenmitteln hätten finanzieren können angeblich unterbliebene Widerrufsbelehrung abgehalten worden sind . Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften Entscheidung 25 . Oktober aaO S. Übereinstimmung ständigen Rechtsprechung Senats ausdrücklich klargestellt hat ist Pflicht Darlehensnehmers Nettokreditbetrag marktüblicher Zinsen Widerruf Darlehensvertragserklärung zurückzuzahlen nie vereinbar . Verpflichtung gehört Schutzzweck Widerrufsbelehrung Risiken Widerrufsbelehrung schützen soll . Ellenberger Vorinstanzen : Entscheidung KG Entscheidung