NAMEN Verkündet : 6 . Dezember Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja § Abs. 30 . September geltenden Fassung Fehlen formgültigen Annahmeerklärung führt Fehler Schriftform insgesamt Nichtigkeit Kreditvereinbarung gemäß § Abs. Alt . Auch Verletzung Schriftformerfordernisses insgesamt wird Inanspruchnahme Kredits § Abs. Satz VerbrKrG geheilt . Ermäßigung Zinssatzes § Abs. Satz VerbrKrG tritt dann formgültige Verbraucherkreditgesetz erforderlichen Angaben enthaltende Vertragserklärung Kreditnehmers vorliegt Sinne Verbraucherkreditgesetzes auch förmlichen Zugang Annahmeerklärung Kreditgebers hinreichend informiert gewarnt ist . Urteil 6 . Dezember XI XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 6 . Dezember Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Richter Dr. Ellenberger Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Klägers Urteil 23 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 20 . April wird Kosten zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger begehrt beklagten Bank Rückerstattung Kreditzinsen . Beklagte gewährte Kläger Jahr Zweck Grundstückserwerbs Kredit Mio. DM . lag zunächst Realkreditvertrag Zinsbindung zugrunde Wunsch Klägers Vertrag Zinsbindung umgewandelt werden sollte . Zweck übersandte Beklagte Kläger Exemplare vorbereiteten Vertragsformulars . wurde Kreditbetrag Darlehen unterschiedlichen festen Zinssätzen fristen aufgeteilt . Kläger unterzeichnete 3 Juli Formulare sandte Post . Beklagte nahm Schriftstück Gegenzeichnung Unterlagen . Kläger Kopie übermittelte ist streitig . Kläger bediente Darlehen Jahr zahlte alsdann vorzeitig . Kläger fordert Wege Teilklage € Zinsen Rückerstattung überzahlter Kreditzinsen Begründung geänderte Darlehensvertrag habe Schriftformgebot VerbrKrG genügt so analoger Anwendung § Abs. VerbrKrG allenfalls Zinsen Höhe gesetzlichen aber vertraglichen Zinssatzes geschuldet habe . Landgericht hat Klage abgewiesen . Berufung Klägers ist erfolglos geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgt Begehren . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Berufungsgericht hat Entscheidung Revisionsverfahren noch Bedeutung folgt begründet : Schriftform § Abs. VerbrKrG sei zwar gewahrt . gelte auch Beklagte Vertragserklärung Telefon Kläger übermittelt habe . Verzicht Klägers Zugang Annameerklärung § liege . Schriftformverstoß sei aber § Abs. Satz VerbrKrG Inanspruchnahme Kredits geheilt worden Zinssatz gemäß § Abs. Satz VerbrKrG ermäßigt habe . Zielsetzung Abs. VerbrKrG einzelne Verstöße Pflichtangaben VerbrKrG Sanktionen belegen greife lediglich mangelhaften Erklärungsübersendung . Auffassung Entscheidung Oberlandesgerichts abweicht hat Berufungsgericht Revision zugelassen . II . Entscheidung Berufungsgerichts hält rechtlicher Überprüfung wesentlichen Punkten stand . 1 . Parteien ist Juli vertragliche Einigung Änderung ursprünglichen Kreditvertrages gekommen . Kläger hat Beklagten Übersendung unterzeichneten Vertragsformulars Angebot Abschluss Änderungsvereinbarung unterbreitet . Angebot hat Beklagte Auffassung Revision rechtzeitig gemäß § Abs. angenommen zwar behauptet Übersendung gegengezeichneten Vertragsformulars aber schlüssiges Verhalten Zinszahlungen Klägers gemäß neuen Vertragsbedingungen widerspruchslos entgegengenommen hat . Anders Revision meint ist Zusammenhang unerheblich Annahmeerklärung Beklagten Formerfordernissen Verbraucherkreditgesetzes genügte . Frage überhaupt vertragliche Einigung gekommen ist ist Frage Formverstoßes vertraglichen Vereinbarung trennen . § VerbrKrG Rdn . . 2 . Juli getroffene Vereinbarung unterliegt auch Berufungsgericht angenommen neuen eigenständigen Kreditvertrag Änderung Konditionen Altvertrages fortbestehendem Kapitalnutzungsrecht Klägers handelt Schriftformerfordernis schon Ursprungsvertrag Verbraucherkreditgesetz unterfiel Möller/ : § Rdn . 9 ; 12 . Aufl . Rdn . 13 ; . § Rdn . 21 ; Ulmer 2 . Aufl . Rdn . . Änderungsvereinbarung genügt Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat Schriftform § Abs. VerbrKrG ist gemäß § Abs. Alt . VerbrKrG nichtig . Zwar haben Kläger auch Beklagte Unterzeichnung Vertragsformulars erforderlichen gaben Vertragserklärung gebotenen Form gemäß § Abs. VerbrKrG abgegeben . wirksam werden mussten Erklärungen aber jeweils auch anderen Vertragspartner vorgeschriebenen Form gemäß § zugehen Urteil 30 Juli m.w . . ; Ulmer 4 . Aufl . Rdn . . ist Erklärung Beklagten Fall ; auch behauptete Übermittlung würde Formerfordernis genügen vgl. . ; Urteil 30 Juli aaO ; Verbraucherkreditrecht . Aufl . Rdn . 43 ; Rdn . 9 ; MünchKommBGB/Ulmer 4 . Aufl . Rdn . 18 ; . § Rdn . 9 ; . : Bruchner/ Ott/Wagner-Wieduwilt 2 . Aufl . Rdn . 13 ; : . aaO Rdn . . Zugang formgültigen Annahmeerklärung war auch ausnahmsweise entbehrlich . hatte Kläger revisionsrechtlich beanstandenden Feststellungen Berufungsgerichts Zugang Beklagtenerklärung gemäß § verzichtet noch liegt Fall § Abs. Satz VerbrKrG auch Zugang schriftlichen Erklärung Original-)Unterschrift ausreichen würde . Vertragserklärung Beklagten wurde " Hilfe automatischen Einrichtung " Sinne Vorschrift erstellt . Behauptung Beklagten Telefax übermittelt wurde reicht . 3 . Auffassung Revision ist Mangel aber Inanspruchnahme Kredits gemäß § Abs. VerbrKrG geheilt worden vertraglich vereinbarte Zinssatz ermäßigt hätte . unklaren Formulierung § Abs. Satz VerbrKrG tritt Heilung Vorschrift anders Revisionserwiderung meint nur dann Kredit Fehlens Pflichtangaben § Abs. Satz Nr. VerbrKrG nichtig ist auch Fällen hier Verletzung Schriftform insgesamt vorliegt vgl. Möller/Wendehorst : Rdn . . ; : Bruchner/Ott/Wagner- Wieduwilt aaO Rdn . 5 ; 11 . Aufl . § Rdn . 8 ; 12 . Aufl . VerbrKrG Rdn . 8 ; . Rdn . 14 ; : . aaO Rdn . ; . 190 ; Bender . Abs. Satz VerbrKrG verweist generell Heilung " Mangels Absatz " insoweit dort genannten Fehleralternativen unterscheiden . Bezugnahme § Abs. Satz Nr. VerbrKrG soll Einschränkung Heilung Fälle fehlender Pflichtangaben bewirken . dient lediglich Beschreibung Abgrenzung § Abs. VerbrKrG heilbaren Kreditarten § Abs. VerbrKrG. § Abs. VerbrKrG erfasst allgemeine Kreditverträge gemäß § Abs. Satz Nr. VerbrKrG Abs. Teilzahlungsgeschäfte gemäß § Abs. Satz Nr. VerbrKrG gilt vgl. Münstermann/Hannes § Rdn . ; aaO . hier Zeitpunkt neuen abschlusses bereits ausgezahlt war steht Heilung " Inanspruchnahme Kredits " . Inanspruchnahme liegt Fall Fortsetzung Darlehensnutzung Kläger . Heilung Formmangels fällt insofern formwidrigen Vertragsschluss vgl. Verbraucherkreditrecht . Aufl . Rdn . Ulmer 2 . Aufl . Rdn . Prolongation ; Drescher Verbraucherkreditgesetz S. Rdn . . Ermäßigung Zinssatzes § Abs. Satz VerbrKrG sei erweiternder Auslegung aber entsprechender Anwendung Vorschrift hat Berufungsgericht Recht verneint . ausdrückliche gesetzliche Regelung gegebenenfalls Folgen eintreten Schriftform Vertrages insgesamt " eingehalten wurde fehlt . Sanktionen § Abs. Satz VerbrKrG knüpfen Wortlaut nur Fehlen einzelner Pflichtangaben § Abs. Satz Nr. VerbrKrG . Instanzgerichten wurde bislang wiederholt entschieden Rechtsfolgen § Abs. Satz VerbrKrG griffen Verletzung Schriftform insgesamt " erst recht " Kreditgeber Fall besser gestellt werden dürfe Fehlen nur Pflichtangaben Fehlen gesamten Schriftform vorgeschriebenen Pflichtangaben " fehlend " Sinne Vorschrift anzusehen sei vgl. OLG ; LG -9- 2158 ; AG . spreche insbesondere Schriftform verbundene Beweisfunktion OLG . Schrifttum wird entsprechende Anwendung erweiternde Auslegung § Abs. VerbrKrG genauen Ursache fehlenden Schriftform differenziert nur vereinzelt vertreten siehe : . 2 . Aufl . § Rdn . f. . Überwiegend wird hingegen abgestellt konkret beurteilenden Formverstoß auch erforderliche Pflichtangaben fehlen : Fehlen erforderlicher Angaben § Abs. Satz VerbrKrG trete Kumulation Rechtsfolgen § Abs. Satz . VerbrKrG so Verletzung Schriftform insgesamt auch Sanktionen § Abs. Satz VerbrKrG ziehen könne Fall mündlichen Vertragsschlusses so Verbraucherkreditrecht 5 . Aufl . § Rdn . ; Ulmer : 4 . Aufl . Rdn . 2 . Aufl . § Rdn . 18 ; . § Rdn . . dritte Auffassung schließlich stellt lediglich jeweilige Pflichtangabe Einigung gleichgültig Form erzielt wurde Regelung erfolgt ist . Nur Fall sollen Sanktionen § Abs. Satz VerbrKrG eingreifen aber Vertragsurkunde vollständig ausgefüllt unterzeichnet wurde Drescher Verbraucherkreditgesetz Bankenpraxis S. Rdn . . konkret vorliegenden Schriftformmangel differenzierende Ansicht verdient Vorzug . generelle Anwendung Abs. Satz VerbrKrG Fälle insgesamt fehlenden Schriftform ist Wortlaut Sinn Zweck Vorschrift mehr gedeckt . Insofern ist Raum erweiternde Auslegung Bestimmung noch entsprechende Anwendung . Rechtsfolgen § Abs. Satz VerbrKrG treten bestimmte Angaben § Abs. Satz VerbrKrG Vertragserklärung Verbrauchers enthalten sein müssen " fehlen " " angegeben " sind . soll Pflichtangaben bezweckte Schutz Verbrauchers sichergestellt werden . Schutzzweck Schriftformerfordernisses § Abs. Satz VerbrKrG aber besteht umfassenden Information Warnung Verbrauchers . RegE BT-Drucks . S. ; 126 ; . Kreditnehmer soll Möglichkeit haben sachgerechte Entscheidung gesicherter Basis Kreditaufnahme fällen sollen finanziellen Folgen aufgezeigt werden Kreditaufnahme verbunden sind . ist jedoch ausreichend Rechnung getragen Erklärung Verbrauchers formgültig § Abs. Satz VerbrKrG notwendigen Angaben enthält . Förmlichkeit Erklärung Kreditgebers ist Schutz Verbrauchers riskanten übereilten Entscheidungen weniger relevant . ergibt bereits Pflichtangaben gemäß § Abs. Satz VerbrKrG klarem Wortlaut nur Erklärung Verbrauchers auch Erklärung bers enthalten sein müssen : 2 . Aufl . Rdn . 19 ; Verbraucherkreditrecht . Aufl . Rdn . . bedarf § Abs. Satz VerbrKrG maschineller Bearbeitung Kreditgebererklärung einmal handschriftlicher Unterzeichnung so Begründung Gesetzesentwurfs Interessen Kreditnehmers eindeutigen klaren Vertragsunterlagen erfordern handschriftliche Unterzeichnung sachlich gerechtfertigter Formalismus anzusehen wäre . RegE Drucks . S. ; Bericht BT-Rechtsausschuss . abgedr . . . Dementsprechend hat erkennende Senat bereits § entschieden Schriftformerfordernis verfolgte Schutzzweck Zugang Annahmeerklärung verlangt Urteil 27 . April XI . Auch § Abs. Satz VerbrKrG selbst enthält abgestuftes Schutzzweck Bedeutung jeweiligen Formvorschrift ausgerichtetes Sanktionensystem insofern gewissermaßen " fehlerkongruent " gestaltet ist MünchKommBGB/Ulmer 4 . Aufl . § Rdn . 5 ; : Bankrechts-Handbuch 2 . Aufl . Rdn . ; Seibert Handbuch Gesetz Verbraucherkredite Rdn . ; 12 . Aufl . VerbrKrG Rdn . 2 ; . § Rdn . . zieht Formverstoß auch Sanktion Verstöße Verbraucherschutz geringerem Gewicht sind bleiben Folgen . soll Kompromiss Interesse Kreditnehmers Nutzung Kapitals gebers Erhalt Zinsen Kosten erreicht werden . RegE BT-Drucks . S. . entspräche Kreditgeber bestimmten Fällen Sanktion generell unabhängig aufzuerlegen schützenswerten Interessen Verbrauchers überhaupt relevant beeinträchtigt wurden . Differenzierung Schutzzweck Schriftformerfordernisses Relevanz jeweiligen Formverstoßes ist auch Fällen insgesamt fehlenden Schriftform vorzunehmen . Auch dort ist abzustellen Verstoß Schriftform unzureichenden Information Warnung Verbrauchers § Abs. Satz VerbrKrG genannten Fällen geführt hat . ist z.B. dann bejahen Erklärung Verbrauchers formgültig abgegeben wurde sei Erklärung einheitlichen Urkunde vgl. OLG nur mündlich vgl. LG Unterschrift 4 . Aufl . § Rdn . erfolgt ist . Auffassung Drescher aaO kann ausreichen Parteien Pflichtangaben Form geeinigt haben . bloße Einigung wird Verbraucher gebotenen Weise informiert gewarnt . Rechtsfolgen Erklärung werden erst Schriftlichkeit Vertragserklärung deutlich Augen geführt . Umgekehrt besteht jedoch Anlass Sanktionsfolgen auch dann eintreten lassen Formverstoß allein formungültig abgegebenen zugegangenen Erklärung Kreditgebers liegt . Fall wird gebotene Information Warnung Kreditnehmers ebenso Falle Verzichts Zugang Kreditgebererklärung eigene formgültige Erklärung hinreichend gewährleistet . Differenzierung verstößt Auffassung Revision Vorgaben Verbraucherkreditrichtlinie Richtlinie Rates 22 . Dezember Angleichung Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Verbraucherkredit Nr. 12 . Februar . . Abs. Satz Richtlinie bedürfen Kreditverträge Schriftform ; Weiteren schreiben Art . Abs. gewisse Pflichtangaben Vertragsurkunde . nähere Ausgestaltung Schriftform strengen schriftlichen Form § gleichzusetzen eher " Schriftlichkeit " Vertrages verstehen ist hat Richtlinie jedoch nationalen Gesetzgeber überlassen : Bruchner/Ott/Wagner-Wieduwilt 2 . Aufl . Rdn . 5 ; Seibert Handbuch Gesetz Verbraucherkredite Rdn . 1 ; . § Rdn . . Vertragsschluss beiderseitigen Vertragserklärungen Pflichtangaben schriftlich niedergelegt worden sind bewegt noch Rahmen Vorgaben . zivilrechtlichen Folgen Formverstößen beschränkt Richtlinie Art . Abs. Auftrag Mitgliedstaaten sicherzustellen Kreditverträge Anwendung Richtlinie ergangenen entsprechenden innerstaatlichen Vorschriften Nachteil Verbrauchers abweichen . Vorgaben werden erfüllt Kreditgeber ausreichende nen eigenen Interesse veranlasst wird Verbraucherschutz gebotenen Formvorschriften einzuhalten . Insofern stellt noch Verstoß Richtlinie Formverstöße unsanktioniert lassen Schutz Verbrauchers Verstoßes ausreichend gewahrt ist vgl. MünchKommBGB/Ulmer 4 . Aufl . Rdn . . Unzutreffend ist auch Auffassung Revision Verzicht Sanktionen bestimmten Fällen Schriftformverletzung verstoße Grundsatz vollen Wirksamkeit effet verlange Verletzungen europarechtlicher Verhaltenspflichten schwächer sanktioniert werden Verstöße vergleichbare nationale Pflichten vgl. Urteil 19 November . Ziffern . nationale deutsche Recht enthält nämlich Revision allein angeführten Vorschrift § Satz Regelungen Heilung formnichtiger Geschäfte Vollzug sanktionslos eintritt siehe § § Abs. Satz Abs. Satz . hier formgültige Vertragserklärung Klägers gemäß § Abs. Satz VerbrKrG erforderlichen Angaben vorlag Kläger Konditionen Darlehen also schriftlich informiert ausreichend gewarnt war wurde Formmangel Vertrages Inanspruchnahme Kredits Ermäßigung Zinssatzes § Abs. Satz VerbrKrG geheilt . . Revision Klägers war unbegründet zurückzuweisen . Ellenberger Vorinstanzen : Entscheidung 05.03.2004 2/25 OLG Entscheidung