BESCHLUSS 27 . September Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Richter Dr. Prof. Dr. 27 . September beschlossen : Gehörsrüge Beklagten Senatsbeschluss 28 . Juni wird Kosten zurückgewiesen Senat Anspruch rechtliches Gehör entscheidungserheblicher Weise verletzt hat Abs. Satz Nr. Abs. Satz . Senat hat Angriffe Beklagten Nichtzulassungsbeschwerde umfassend geprüft durchgreifend erachtet . näheren Begründung wird § Abs. Satz Halbs . abgesehen Anwendungsbereich § Abs. Satz entsprechend anwendbar ist vgl. BT-Drucks . S. ; siehe auch Beschluss 24 . Februar . Ellenberger