NAMEN Verkündet : 16 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit XI . Zivilsenat Bundesgerichtshofes hat mündliche Verhandlung 16 . Mai Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Richter Dr. Prof. Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 5 . Zivilsenats 1 . März wird Kosten Kläger zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger wenden Zwangsvollstreckung vollstreckbaren notariellen Urkunde . liegt folgender Sachverhalt zugrunde : Kläger damals 29-jähriger Eisenbahner damals 27-jährige Ehefrau wurden Jahr GmbH tätigen Vermittler geworben Steuerersparnis Eigenkapital Eigentumswohnung erwerben . 22 . Dezember unterbreiten GmbH nachfolgend : Verkäuferin notarielles Kaufangebot . Angebot Kläger Monate gebunden waren nahm käuferin notariell beurkundeter Erklärung 27 . Dezember . Finanzierung Kaufpreises DM Sanierungsvergütung DM schloss beklagte Bausparkasse Vertreterin Landesbank Folgenden : Klägern 22./24 . Dezember Darlehensvertrag DM tilgungsfreies " Vorausdarlehen " Zuteilungsreife Beklagten abgeschlossener Bausparverträge DM DM dienen sollte . Darlehensvertrag nur Widerrufsbelehrung Verbraucherkreditgesetz aber Haustürwiderrufsgesetz beigefügt war enthält folgende Bedingungen : " Kreditsicherheiten § genannten Darlehen werden gesichert : Grundschuldeintragung Bausparkasse DM mindestens . . Bausparkasse ist berechtigt beantragte Darlehen eingeräumten Sicherheiten Gläubigerin treuhänderisch verwalten übertragen . besondere Bedingungen Vorfinanzierungen Bausparkasse kann Darlehen Zuteilung des/der Bausparvertrages/verträge ablösen stände eintreten Schuldurkunde Ziffer a-e geregelt sind Folge Bausparkasse bestehende Vertragsverhältnis eintritt . " Darlehensvertrag Bezug genommene vorformulierte Schuldurkunde Beklagten enthält Nr. folgende Regelung : " Grundschuld dient Sicherung gegenwärtigen künftigen Forderungen Gläubigerin Darlehensnehmer Rechtsgrund auch nur Darlehensnehmer begründet sind ; " notarieller Urkunde 22 . Dezember bestellten Kläger Beklagten Grundschuld DM % Jahreszinsen . V. Urkunde übernahmen persönliche Haftung Zahlung Grundschuldbetrages Zinsen Nebenleistungen unterwarfen persönlichen Haftung sofortigen Zwangsvollstreckung gesamtes Vermögen . Kläger widerriefen Mai Abschluss vertragsgemäß ausgezahlten " Vorausdarlehens " gerichteten Willenserklärungen Berufung Vorschriften Haustürwiderrufsgesetzes . 17 Juli Zusammenhang Darlehensverhältnis zustehenden Ansprüche Beklagte abgetreten hat nimmt Kläger notariellen Urkunde 22 . Dezember persönlich Anspruch . Hiergegen wenden Kläger Klage . behaupten seien Privatwohnung Vermittler Verhalten Beklagte zurechnen lassen müsse Abschluss hensvertrages bestimmt worden . notarielle Schuldurkunde Beklagte Vollstreckung betreibe sichere nur eigene Ansprüche aber abgetretene Forderungen Vorausdarlehen . Beklagte hat hilfswiderklagend Rückzahlung geleisteten Nettokreditbetrages Zinsen beantragt . Landgericht hat Klage abgewiesen . hiergegen gerichtete Berufung Kläger ist erfolglos geblieben . Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgen Kläger Klageantrag Vollstreckungsgegenklage betrifft . Entscheidungsgründe : Revision ist unbegründet . Berufungsgericht hat Revisionsverfahren bedeutsam Wesentlichen ausgeführt : Kläger seien Grund Grundschuldbestellung persönlicher Haftungsübernahme Unterwerfungserklärung notariellen Urkunde 22 . Dezember verpflichtet Zwangsvollstreckung Vermögen dulden selbst Grund Beklagten zurechenbaren Haustürsituation Abschluss Darlehensvertrags veranlasst worden sein sollten . Einrede ergebe auch Rückgewähranspruch Beklagten § Parteien getroffenen Sicherungsabrede erfasst werde . sei weiterhin wirksam Klägern erklärte Widerruf ausdrücklich nur Vorausdarlehen beziehe . Kläger könnten Rückzahlung Darlehensvaluta auch Hinweis § Abs. VerbrKrG verweigern Vorschrift gemäß Abs. Nr. VerbrKrG Realkredite anwendbar sei . Einwendungsdurchgriff § komme ebenfalls Betracht . II . Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Auffassung Revision ist Berufungsgericht Recht ausgegangen Grundschuld persönlicher Haftungsübernahme Vollstreckungsunterwerfungserklärung Darlehensnehmer nur erst Zuteilungsreife Bausparverträge auszureichenden Darlehen Beklagten sichert auch Abtretung erworbenen Ansprüche " Vorausdarlehen " . hat erkennende Senat bereits ebenfalls Beklagte betreffenden Fällen Finanzierungskonstruktion identische Vertragsbedingungen zugrunde lagen entschieden Einzelnen begründet Senatsurteile 5 . April XI 20 . Dezember XI Umdruck S. . dortigen Ausführungen gelten vorliegenden Fall entsprechend . Auch hier liegt Grundschuldbestellung 22 . Dezember entsprechende Sicherungsvereinbarung Prozessparteien zugrunde . Klägern geschlossenen Darlehensvertrag 22./24 . Dezember geht Beklagten bestellende Grundschuld Kreditverhältnissen resultierenden Ansprüche sichern sollte . ursprüngliche Sicherungsabrede ist bestehen geblieben Beklagte 17 Juli geschlossenen Abtretungsvertrag § selbst Darlehensgläubigerin verbundenen Beendigung Treuhandvertrages auch wirtschaftlich Inhaberin Grundschuld haftungserweiternden persönlichen Sicherheiten wurde . Ebenso Senat bereits entschiedenen Fällen ergibt ursprüngliche Treuhandabrede Beklagten anders Revision meint Darlehensvertrag . Grundschuld auch abgetretene Forderung Vorausdarlehen sichert folgt auch hier Nr. Schuldurkunde . Kreditpraxis auch Bausparkassen übliche Erstreckung Grundschuldsicherungszwecks künftige Forderungen ist Vertragsgegner überraschend unangemessen Forderungen bankmäßigen Geschäftsverbindung handelt . grundsätzlich nur originäre auch Abtretung erworbene Forderungen Dritter allgemeinen Verkehrsanschauung bankmäßigen Geschäftsverbindung zugerechnet werden können ist höchstrichterlich langem anerkannt Senatsurteile 5 . April XI 20 . Dezember XI Umdruck . Recht ist Berufungsgericht auch ausgegangen Parteien V. Grundschuldbestellungsurkunde vereinbarte persönliche Haftung Vollstreckungsunterwerfung Abweichendes gilt . Vielmehr teilen Fällen vorliegenden Art abstrakte Schuldversprechen diesbezügliche Unterwerfung Darlehensnehmer sofortige Zwangsvollstreckung Sicherungszweck Grundschuld Senatsurteile 5 . April 20 . Dezember XI Umdruck . 2 . Auffassung Revision ist § Abs. VerbrKrG . jetzt : Abs. abstrakte Schuldanerkenntnis Kläger analog anwendbar . Senat Abfassung Revisionsbegründung entschieden Einzelnen begründet hat fehlt bereits planwidrigen Regelungslücke analoge Anwendung rechtfertigen könnte Senatsurteile 15 . März 5 . April XI m.w . . . 3 . Rechtsfehlerfrei hat Berufungsgericht angenommen Kläger Vollstreckung notariellen Urkunde auch Erfolg Widerruf Abschluss Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen § Abs. berufen können . Falle wirksamen Widerrufs Abschluss Darlehensvertrages gerichteten Willenserklärungen Kläger hat Beklagte Berufungsgericht Recht angenommen -9- hat abgetretenem Recht gemäß § Abs. Anspruch Erstattung ausgezahlten Nettokreditbetrages marktübliche Verzinsung Senat 338 ; Senatsurteile 26 November XI 15 Juli XI 28 . Oktober XI 18 November XI 21 . März XI . Anspruch ist weiten Feststellungen Berufungsgerichts widerrufenen Sicherungszweckerklärung ebenfalls persönliche Haftungsübernahme Zwangsvollstreckungsunterwerfung 26 November gesichert Senatsurteile 28 . Oktober XI jeweils m.w . . . Erfolg beruft Revision Unwirksamkeit Darlehensvertrages führe automatisch auch Unwirksamkeit Sicherungsvertrages . Darlehensbedingungen enthaltene Sicherungszweckerklärung zugleich Darlehensvertrag widerrufen worden weiterhin wirksam ist ist vielmehr Frage Würdigung Einzelfalles Berufungsgericht revisionsrechtlich beanstandender Weise festgestellt worden Senatsurteil 28 . Oktober XI . gefestigter Rechtsprechung erkennenden Senats Berufungsgericht Recht ausgegangen ist kann Darlehensnehmer Falle wirksamen Widerrufs Realkreditvertrages Finanzierung Kaufs Immobilie Rückzahlung tals auch Hinweis § Abs. VerbrKrG Begründung verweigern Darlehensvertrag finanzierten Immobilienerwerb handele verbundenes Geschäft Senat 337 ; Senatsurteile 26 November XI 21 . März XI m.w . . . VerbrKrG findet eindeutigen Wortlaut § Abs. Nr. VerbrKrG Realkreditverträge grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden sind Anwendung Senat ; 25 ; Senatsurteile 26 November XI 28 . Oktober XI 18 November XI 18 . Januar XI 27 . September XI . Kredit Sinne § Abs. Nr. VerbrKrG handelt Streit stehenden Darlehen . Rechtsfehlerfrei ist Feststellung Berufungsgerichts Vorausdarlehen grundpfandrechtlich abgesicherte Kredite üblichen Bedingungen gewährt worden ist vgl. Senatsurteile 18 . März XI 18 November XI 25 . April XI Umdruck S. . greift Revision auch . macht jedoch geltend treuhänderisch gehaltene Grundschuld persönlicher Vollstreckungsunterwerfung sei grundpfandrechtliche Sicherheit Sinne § Abs. Nr. VerbrKrG. kann schon Erfolg haben streitgegenständliche Grundschuld oben näher ausgeführt ausdrücklichen Wortlaut zugrunde liegenden Darlehensvertrages Zuteilung jeweiligen Bausparverträge auszureichenden Bauspardarlehen Beklagten auch Vorausdarlehen absichert Treuhandvertrag Abtretung Ansprüche Beklagte mittlerweile beendet worden ist Beklagte also auch wirtschaftlich Inhaberin Grundschuld geworden ist . Auffassung Revision gebieten auch europarechtliche Erwägungen andere Beurteilung . Richtlinie 87/102/EWG Rates 22 . Dezember Angleichung Verwaltungsvorschriften Mitgliedstaaten Verbraucherkredit Verbraucherkreditrichtlinie . Nr. S. . Änderungsrichtlinie Rates 22 . Februar . Nr. S. ist Art . Abs. lit . Kreditverträge Erwerb Eigentumsrechten Grundstück Gebäude bestimmt sind anwendbar . Auffassung Revision findet § Abs. Nr. VerbrKrG auch streitgegenständliche Zwischenfinanzierung Anwendung . Zwar vertritt Mindermeinung Literatur Auffassung § Abs. Nr. VerbrKrG greife nur Zwischenkredit seinerseits grundpfandrechtlich gesichert ist 2 . Aufl . § Rdn . m.w . . . ist hier aber § Darlehensvertrages Fall auch Vorausdarlehen Grundschuld gesichert wird . Zutreffend hat Berufungsgericht auch Einwendungsdurchgriff § hergeleiteten Grundsätzen Rechtsprechung verbundenen Geschäft verneint . Rückgriff Rechtsprechung finanzierten Abzahlungsgeschäft entwickelten Einwendungsdurchgriff scheidet Verbraucherkreditgesetz unterfallenden Realkrediten Urteil 27 . Januar XI . . . andere rechtliche Beurteilung ergibt auch Berücksichtigung erst angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteile Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . . . . Gerichtshof hat Beantwortung vorgelegten Fragen ausdrücklich betont Richtlinie 85/577/EWG Rates 20 . Dezember betreffend Verbraucherschutz Falle Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen . Nr. 31 . Dezember " Haustürgeschäfterichtlinie " verbietet Verbraucher Widerruf Darlehensvertrages sofortigen Rückzahlung Darlehensvaluta marktüblicher Zinsen verpflichten Valuta Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich Finanzierung Erwerbs Immobilie diente unmittelbar Verkäufer ausgezahlt wurde . Rechtsprechung erkennenden Senats ist bestätigt worden . § folgenden Rückzahlungsanspruch steht auch Verbraucher Ansicht hofs Europäischen Gemeinschaften Folgenden : Haustürgeschäfterichtlinie Folgen Entscheidungen angesprochenen Risiken Kapitalanlagen vorliegenden Art schützen ist Falle ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank hätte vermeiden können . Literatur vertretenen Meinung ; zustimmend . Staudinger findet " richtlinienkonforme " Auslegung analoge Anwendung § Abs. Satz Abs. VerbrKrG § Widerrufsbelehrung § Abs. versehenen Darlehensvertrag verbundenen Geschäft Rückzahlung Verbraucher geleisteten Tilgungsraten Zug Zug Übertragung Immobilie rückabzuwickeln Haustürgeschäfterichtlinie auch deutschen Recht Stütze . vorgenannten Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober steht § Abs. Widerruf Darlehensvertrages sofortige Rückzahlung marktübliche Verzinsung vorsieht auch dann Haustürgeschäfterichtlinie widerspricht Darlehen Kapitalanlage entwickelten Konzept ausschließlich Finanzierung Erwerbs Immobilie dient unmittelbar Verkäufer ausgezahlt worden ist . Haustürgeschäfterichtlinie kennt verbundenes Geschäft . Gleiches gilt eindeutigen Wortlaut § Abs. Nr. VerbrKrG realkreditfinanzierte Immobiliengeschäfte Grundpfandkredit hier üblichen Bedingungen ausgereicht worden ist . Grundpfandkredit finanziertes Immobiliengeschäft bilden dann ständiger Rechtsprechung erkennenden Senats ausnahmslos verbundenes Geschäft Senat ; 337 ; 25 ; Senatsurteile 15 Juli XI 28 . Oktober XI 27 . Januar XI 9 November XI 18 . Januar XI 21 . Juni XI 27 . September XI so Einwendungsdurchgriff Rückabwicklung § VerbrKrG Ansicht Revision vornherein Betracht kommen . gemeint hat Art . Haustürgeschäfterichtlinie verpflichte Mitgliedstaaten sorgen Verbraucher Risiken kreditfinanzierten Kapitalanlage schützen Falle Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank hätte vermeiden können ist richtlinienkonforme Auslegung sollte deutschem Recht überhaupt möglich sein nur Fällen notwendig Verbraucher Darlehensvertrag anlässlich Besuchs Gewerbetreibenden Verbraucher Arbeitsplatz Gewerbetreibenden Geschäftsräume organisierten Ausflugs abgeschlossen Angebot abgegeben hat Art . Abs. Haustürgeschäfterichtlinie Verbraucher überdies Erklärung Abschluss Hilfe Darlehens finanzierenden Geschäfts noch gebunden war . Frage Darlehensvertrag finanzierte Anlage verbundenes Geschäft bilden kommt Entscheidungen richtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . Crailsheimer . Auch verkennt Mindermeinung richtlinienkonforme " Verbundgeschäftslösung " fordert . bleibt Vorgaben genannten Entscheidungen gewünschte Rückabwicklung widerrufenen Darlehensvertrages abhängig macht Immobilienkaufvertrag verbundenes Geschäft Sinne VerbrKrG bilden . geht weit Entscheidungen Gerichtshofs Immobilienkaufvertrag resultierende Anlagerisiko Rücksicht Widerrufsbelehrung § Abs. Abschluss Darlehensvertrages noch hätte vermieden werden können kreditgebende Bank verlagert KG ; . ist Haustürgeschäfterichtlinie noch Haustürwiderrufsgesetz rechtfertigen . wollen Verbraucher Haustürgeschäften nur Möglichkeit geben Verpflichtungen Geschäft noch einmal überdenken 6 . Erwägungsgrund Haustürgeschäfterichtlinie aber Geschäften lösen unterbliebene Widerrufsbelehrung kausal geworden ist . vereinzelt gebliebenen Ansicht Derleder ; s. auch EWiR fehlt auch " richtlinienkonforme " Auslegung § Abs. Darlehensnehmer Falle unterbliebenen Widerrufsbelehrung bereicherungsrechtlich Empfänger Darlehensvaluta anzusehen tragfähige Grundlage . Abs. ist scheidungen 25 . Oktober . Schulte . Einschränkung richtlinienkonform . ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs 337 ; Urteile 17 . Januar ZR insoweit abgedruckt 7 . März 25 . April 12 . Juni ZR 1659 ; Senatsurteile 27 . September XI 25 . April XI Umdruck S. XI Umdruck S. gesamten Kommentarliteratur vgl. Verbraucherkreditrecht 5 . Aufl . Rdn . ; 11 . Aufl . § Rdn . 4 ; MünchKommBGB/Ulmer 4 . Aufl . Rdn . ; 65 . Aufl . § Rdn . 7 ; . § Rdn . § Rdn . 20 ; Palandt/ . Aufl . § Rdn . 9 ; RGRK/Ballhaus 12 . Aufl . § Rdn . 7 ; Soergel/Häuser 12 . Aufl . § Rdn . hat Darlehensnehmer Darlehensbetrag Sinne § . auch dann empfangen Empfänger namhaft gemachte Dritte Geld Darlehensgeber erhalten hat sei denn Dritte ist überwiegend Interesse Darlehensnehmers sozusagen verlängerter Arm " Darlehensgebers tätig geworden . Auch Gerichtshof Europäischen Gemeinschaften ist Entscheidung 25 . Oktober . Nr. Schulte ausdrücklich ausgegangen Darlehensnehmer kreditgebenden Bank unmittelbar Immobilienverkäufer ausgezahlte Darlehensvaluta erhalten haben . spricht Empfang Darlehens § Abs. lediglich Rückabwicklung empfangener Leistungen regelt anders verstehen § . § VerbrKrG ergibt Senatsurteile 25 . April XI Umdruck S. . XI Umdruck S. . . Hinweis Derleder widerrufenen Darlehensvertrag sei auch Auszahlungsanweisung Darlehensnehmers unwirksam übersieht bereicherungsrechtlich anerkannt ist Rückabwicklung auch dann Anweisungsverhältnis Deckungsverhältnis erfolgen hat Anweisende zurechenbaren Anlass Zahlungsvorgang gesetzt hat etwa zunächst erteilte Anweisung widerruft . ; . ; . ; f. ; . . Gleiches gilt § Abs. insbesondere § § . angeht 82 besonders ausgestalteten Bereicherungsanspruch regelt . haltbar ist auch Ansicht Knops Kulke Investition Immobilie Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer sei unverschuldeten Untergang empfangenen Leistung Sinne § Abs. auszugehen . bereits dargelegt hat Kreditnehmer weisungsgemäßen Auszahlung Immobilienverkäufer empfangen . ist Falle Widerrufs Darlehensvertrages gegebene Rückgewähranspruch kreditgebenden Bank § Abs. Satz entstanden . Darlehensnehmer lediglich bestimmte Geldsumme zurückzahlen muss kann Untergang Valuta Sinne § Abs. nur Sachen aber Wertsummenschuld gilt so auch Derleder Rede sein Valuta bestimmungsgemäß Bezahlung Kaufpreises ausreichend werthaltige Immobilie verwendet worden ist . anders sieht verschiebt Verwendungsrisiko unvertretbarer Weise Kredit Finanzierung Erwerbs bestimmten Sache aufgenommen wird kreditgebende Bank . ist insbesondere dann rechtfertigen Kreditnehmer verbundenen Geschäft hier Abschluss Darlehensvertrags Widerrufsbelehrung § Abs. fehlt bereits Erklärung Abschluss Hilfe Darlehens finanzierenden Immobilienkaufvertrags gebunden ist . Auch Hinweis . Rechtsgedanken § § Satz Abs. Anwendung Kenntnis Darlehensgebers Immobilienerwerb verbundenen Risiko ändert . genannten Normen sind nämlich Rückgewähranspruch § Abs. Anwendung § § . grundsätzlich ausschließt 82 anwendbar . Gesetzgeber hat Bereicherungsrecht § jedenfalls § § . angeht bewusst derogiert . kann auch Wege richtlinienkonformer Auslegung § hier dargelegt Übrigen Grund besteht abgewichen werden vgl. Piekenbrock . Abgesehen kann Wegfall Bereicherung § Abs. Empfang Erwerb ausreichend werthaltigen Immobilie verwendeten Darlehensnehmer weiß nur begrenzte Zeit fügung stehen soll Berücksichtigung § Abs. ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Rede sein 295 ; f. ; Urteile 14 . April ; Senatsurteile 17 . Februar XI 2 . Februar XI 27 . Januar XI . 4 . Vollstreckungsgegenklage ist schließlich auch begründet Kläger Anspruch Beklagten Schadensersatzanspruch Verschulden Vertragsschluss entgegenhalten können § . Zwar wird Anschluss erst Erlass Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . . . . diskutiert Hinblick dort geforderten Schutz Verbrauchers Folgen bestimmter Risiken Kapitalanlagen hier vorliegenden Art Falle Darlehensvertrag verbundenen Widerrufsbelehrung hätte vermeiden können unterbliebenen Widerrufsbelehrung Schadensersatzanspruch bestehen kann . Hier scheidet Anspruch vornherein . kann dahinstehen Unterlassen Art . Haustürgeschäfterichtlinie erforderlichen Belehrung Widerruf bislang ganz überwiegend vertretenen Auffassung bloße Obliegenheitsverletzung echte Pflichtverletzung anzusehen ist vgl. 763 ; Derleder ; . Offen bleiben kann auch Haftung ohnedies Verschuldens ausscheidet Beklagte Jahre geschlossenen Darlehensvertrag erfolgreich berufen könnte gemäß § Abs. habe Widerrufsbelehrung § Abs. entbehrlich halten dürfen so Freitag 69 ; 93 ; Lang/Rösler ; Piekenbrock ; Sauer ; wohl auch ; ; zweifelnd : ; Lechner f. ; . 58 Knops/Kulke ; 453 ; Woitkewitsch . sei insoweit nur hingewiesen Gesetzgeber gewählte Wortlaut § Abs. Haustürwiderrufsgesetz Haustürgeschäfte zugleich Voraussetzungen Geschäfts Verbraucherkreditgesetz erfüllen anwendbar ist deutlich Notwendigkeit Widerrufsbelehrung § Abs. spricht . Auch erkennende Senat hat Belehrung Übereinstimmung damals einhelligen Meinung Obergerichte f. ; OLG herrschenden Ansicht Literatur vgl. Nachweise 26 Beschluss 29 November XI 26 . erforderlich angesehen Meinung erst anders lautenden Urteils Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 13 . Dezember . . dert . . Dahinstehen kann schließlich Auffassung Verschulden Kreditinstitute sei Rücksicht Vorgaben Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften erforderlich ; ; ; Reich/Rörig 453 ; Wielsch haltbar ist § Abs. Satz . bestimmt ist nur Vorsatz Fahrlässigkeit gehaftet wird vgl. auch Lang/Rösler ; . Schadensersatzanspruch Nichterteilung Widerrufsbelehrung ist nämlich jedenfalls Kausalität unterlassener Widerrufsbelehrung Schaden Gestalt Realisierung Anlagerisiken zumindest immer dann ausgeschlossen Verbraucher hier Abschluss Darlehensvertrags bereits Erklärung Abschluss Hilfe Darlehens finanzierenden Immobilienkaufvertrags gebunden ist . Dann hätte Verbraucher auch Belehrung Recht Widerruf Darlehensvertrages vermeiden können Anlagerisiken auszusetzen ; OLG ; KG ; 65 . Aufl . Rdn . 4 ; Ehricke ; 93 ; Hoppe/ Lang ; ; Lang/Rösler ; Lechner ; ; Piekenbrock 472 ; Sauer ; Tonner/Tonner ; ; differenzierend : f. ; . Anspruch Verschulden schluss Ersatz Schadens unterstellte Pflichtverletzung unterbliebene Widerrufsbelehrung § Abs. verursacht worden ist ist deutschen Recht fremd . wird Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften 25 . Oktober . Schulte . auch gefordert . klarem Wortlaut haben Mitgliedstaaten Verbraucher nur Folgen Risiken Kapitalanlagen vorliegenden Art schützen Falle Widerrufsbelehrung kreditgebenden Bank Abschluss Darlehensvertrages Haustürsituation hätte vermeiden können . ist Anlagerisiken Abschluss Darlehensvertrages eingegangen ist Fall . Entscheidungen Gerichtshofs Europäischen Gemeinschaften lassen Mindermeinung Literatur versucht Derleder ; Knops f. ; 5 6 ; Staudinger uminterpretieren zeitliche Reihenfolge Anlagegeschäft Darlehensvertrag spiele Haftung kreditgebenden Bank Rolle . Abgesehen wäre erkennende Senat deutschem Recht Lage Widerrufsrecht belehrten Darlehensnehmer Anspruch Ersatz Schäden geben unterbliebene Widerrufsbelehrung verursacht worden sind . Anknüpfungstatsachen Schadensersatzanspruch Verletzung eigenen Aufklärungspflicht Beklagten bestehen . . Revision war somit zurückzuweisen . Richter Bundesgerichtshof Dr. ist erkrankt Unterzeichnung gehindert . Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung 01.03.2004