NAMEN Verkündet : 26 . Februar Urkundsbeamter Geschäftsstelle Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk : ja : : ja Bildstrom Art . Abs. Buchst . Art . Anweisungen zwar visuelle Informationswiedergabe betreffen aber Vermittlung bestimmter Inhalte Vermittlung besonderer Aufmachung Blickpunkt steht Präsentation Bildinhalten Weise physischen Gegebenheiten menschlichen Wahrnehmung Aufnahme Informationen Rücksicht nimmt gerichtet ist Wahrnehmung gezeigten Informationen Menschen bestimmter Weise überhaupt erst ermöglichen verbessern zweckmäßig gestalten dienen Lösung technischen Problems technischen Mitteln Weiterführung Urteil 26 . Oktober Wiedergabe topografischer Informationen 23 . April Fahrzeugnavigationssystem . Urteil 26 . Februar Bundespatentgericht Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 26 . Februar Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Recht erkannt : Berufung Beklagten wird 16 . Januar verkündete Urteil 5 . Senats Bundespatentgerichts abgeändert . Klage wird abgewiesen . Kosten Rechtsstreits trägt Klägerin . Tatbestand : Beklagte ist Inhaberin Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Streitpatents 12 . Februar angemeldet wurde Priorität 12 . Februar Anspruch nimmt . Streitpatent betrifft Verfahren Patentansprüche System Patentansprüche Anzeige Bildstroms . nebengeordneten Patentansprüche lauten fahrenssprache : " 1 . image stream : forming original image stream ; subset image streams each image stream original image stream . 7 . system image stream : image storage accepting original image stream ; image display image streams each image stream original image stream that image streams display simultaneously . " Patentansprüche sind unmittelbar mittelbar Patentanspruch Patentansprüche Patentanspruch rückbezogen . Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Streitpatents fehle Technizität sei Patentschutz ausgeschlossen patentfähig . Beklagte hat Streitpatent erteilten Fassung Hilfsanträgen beschränkt verteidigt . Patentgericht hat Streitpatent nichtig erklärt . richtet Berufung Beklagten weiterhin Abweisung Klage erstrebt . Klägerin tritt Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : zulässige Berufung Beklagten führt Abänderung an4 gefochtenen Urteils Abweisung Nichtigkeitsklage . Streitpatent betrifft Verfahren System Darstellung Bildströmen . 1 . Schilderung Streitpatentschrift ist Bildstrom Folge starren Bildern still images zusammengesetzt . Bildstrom könne verschiedenen Quellen stammen beispielsweise gewonnen werden verschluckbare Kamera ausgestattete Kapsel US-Patent bekannt sei Bilder Lumen Hohlraum Organs Magen-Darm-Trakt aufnehme externes Aufnahmesystem übertrage Kapsel Körper bewege . könnten hohe Bilderzahlen Betrachten gesammelt nacheinander angeordnet werden . Bildstrom Einzelbilder enthalte könne Nutzer Überprüfung dargestellt werden . Nutzer werde versuchen Bildstrom schnell effektiv überprüfen wichtige Informationen verlorengingen . Rate Nutzer Bildstrom effektiv überprüfen könne werde physiologischen Mittelungseffekt begrenzt . Wert liege ungefähr Einzelbildern Sekunde könne jedoch Person Nutzers Art Bildstroms variieren . Beschreibung Streitpatents stellt Stand Technik bekannte Anzeigesysteme . verweist internationale Anmeldung VideomedienSteuerungssystem Senden Befehlen Videospeichereinrichtung offenbare gewünschte Position Videos bewirken . USPatent offenbare audiovisuelles Überwachungssystem analoger Datenstrom Folge Blöcken überwacht werde . US-Patent beschreibe Endoskop Aufnehmen Anzeigen zeitlich aufeinanderfolgenden Bildern Mechanismen Auswahl starren Bildern Bildfolgen . 2 . Hintergrund besteht technische Problem System Verfahren verbesserte Darstellung Bildstroms bereitzustellen . 3 . Lösung Problems schlägt Streitpatent Verfahren System folgenden Merkmalen : Patentanspruch : Verfahren Anzeigen Bildstroms folgende Schritte aufweist : M1.1 durch verschluckbare Kapsel erfassten Bildern M1.2 Bilder ursprünglichen Bildstrom bilden M1.3 gleichzeitiges Anzeigen zumindest Teilsatz-Bildströmen Monitor Teilsatz-Bildstrom getrennten Teilsatz Bildern ursprünglichen Bildstrom enthält . Patentanspruch : System Anzeigen Bildstroms umfasst : M7.1 Bildspeichermittel Aufnehmen ursprünglichen Bildstroms M7.2 Bildanzeigemittel Anzeigen zumindest Teilsatz-Bildströmen . M7.3 Teilsatz-Bildstrom enthält getrennten Teilsatz Bildern ursprünglichen Bildstrom . zumindest Teilsatz-Bildströme können gleichzeitig Bildanzeigemittel angezeigt werden . nachfolgend dargestellte Figur Streitpatents verdeutlicht beispielhaft Anzeige Bildstroms Mehrfachbildstrommodus . 4 . Merkmale bedürfen Erläuterung : Patentanspruch betrifft Verfahren Bilder empfangen werden verschluckbaren Kapsel swallowable erfasst wurden . Beschreibung bezieht Absatz Vorrichtung beschreibt . ergibt Kapsel handelt Patienten geschluckt wird dann selbständig fortwährende Steuerung medizinisches Personal körperliche Verbindung außen untersuchenden Körperteile durchwandert . Zwar wird Beschreibung mehrfach betont Gewinnung Bildstroms verschluckbare Kapsel nur beispielhaft behandelt wird Abs. Abs. Abs. Bilder auch andere Weise erfasst werden können etwa herkömmliches Endoskop Stent Katheter Nadel Abs. . Vorrichtungen werden aber Absatz Beschreibung ausdrücklich Kapsel gegenübergestellt " … need contained human body such " . Patentanspruch betrifft nur Verfahren Anzeige Bildstroms verschluckbare Kapsel genannten Sinne erfasst worden ist . enthält Patentanspruch derartige Beschränkung lässt offen Weise ursprüngliche Bildstrom gewonnen wurde . ursprünglichen Bildstrom original image stream verbindet Fachmann Diplomingenieur Elektrotechnik Gebiet Bildverarbeitung -übertragung -anzeige tätig ist Bildfolge Bilder bestimmten Reihenfolge geordnet sind . ursprünglichen Bildstrom ist fachlicher Sicht beliebige Sammlung einzelner Bilder verstehen vorgegebene insbesondere zeitlich geordnete Abfolge einzelnen Bildern etwa Filmaufnahmen entsteht . geordnete Abfolge Bilder bewirkt entsprechender Geschwindigkeit Wiedergabe Anzeige Betrachter Bildstrom sinneinheitlichen Film wahrnimmt . ursprünglichen Bildstrom werden Lehre Streitpatents zumindest Teilsatz-Bildströme image streams gebildet Teilmenge Bilder ursprünglichen enthält . Weise Trennung erfolgt lässt Streitpatent Grundsatz offen vgl. Abs. wird Bezeichnung TeilsatzBildstrom deutlich geordnete Abfolge Bilder jeweiligen Teilsatzes beibehalten wird . Trennung können Teilsätze vorliegen überschneiden . ist etwa dann Fall Einzelbilder usw. ursprünglichen Bildstroms Teilsatz Einzelbilder usw. anderen Teilsatz bilden vgl. Abs. . Erfasst werden aber Unteranspruch verdeutlicht auch Fälle Teilmengen zumindest Teilsätze gebildet werden überschneiden vgl. Abs. Ende . Anzeige Teilsatz-Bildstroms ist Lehre Streitpatents aufeinanderfolgende Anzeige geordneten Einzelbilder verstehen Teilsatz-Bildstrom zusammensetzt . gleichzeitigen Anzeige zumindest Teilsatz-Bildströmen Monitor ist gemeint verschiedenen Bereichen Monitors gleichzeitig mehr minder rasche Abfolge Bilder vorgegebenen Ordnung wiedergegeben wird . Streitpatent stellt etwa Absatz Anzeige Bildstroms Anzeige Einzelbildern Bildstrom still image image streams " . werden Teilsatz-)Bildströme simultan Bildstrom jeweils fixierte Einzelbilder angezeigt . Lehre Streitpatents liegt Annahme gleichzeitigen Anzeige Teilsatz-Bildströmen jeweils Teilmenge Gesamtheit Bilder ursprünglichen Bildstroms bestehen Effektivität Auswertung Qualitätseinbuße erhöht wird auch möglicherweise gewisse Übung erfordert Abs. . II . Patentgericht hat Entscheidung Wesentlichen folgt begründet : Lehre nebengeordneten Ansprüche habe technischen Charakter sei therapeutisches Behandlungsverfahren gemäß Art . Patentierbarkeit ausgenommen . System Patentanspruch sei neu Verfahren Patentanspruch Fachmann jedenfalls nahegelegt gewesen . betreffe Endoskop Aufnehmen Anzeigen zeitlich einanderfolgenden Bildern Anzeigen Bildstroms . -9- Aufnahmekopf Endoskops gewonnenen Bildsignale würden Videosignalen umgewandelt Monitor angezeigt . implementierte Aufzeichnungseinrichtung ermögliche insbesondere gleichzeitig Bilder betrachten zeitlichen Abfolge Bilder separiert worden seien . dort beschriebenen Vorrichtung könnten mindestens Bildbereiche simultan dargestellt werden . Bildwiedergabe setze Bildstrom mindestens Teilsatz-Bildströme unterteilt werde getrennten Teilsatz Bildern ursprünglichen Bildstrom enthalte . geschehe Figur dargestellt Bildspeicher abgelegte Bildstrom Bild Bild ausgelesen werde einzelne Bilder herausgelöst Bildanzeigebereichen 367a Nutzer angezeigt würden gleichzeitig fortbewegende Bilder angezeigt würden . entnehme Fachmann System Merkmale Patentanspruch aufweise . Gegenstand Patentanspruchs unterscheide beschriebene Verfahren nur empfangenen Bilder verschluckbaren Kapsel geliefert würden . Fachmann entnehme jedoch Absatz Beschreibung Streitpatents entscheidend ankomme originale Bildstrom endoskopischen Kapsel andere Fahreinrichtung etwa Endoskop gewonnen werde . erkenne beanspruchte Verfahren einzig empfangene Bildstrom maßgeblich sei . Prüfung erfinderische Tätigkeit nur Anweisungen ankomme Lösung technischen Problems technischen Mitteln bestimmten zumindest beeinflussten könne spezielle Ausgestaltung Bildaufnahmegeräts verschluckbare Kapsel insoweit unberücksichtigt bleiben beanspruchten Bildverarbeitungsvorgang Einfluss nehme . Unabhängig erfülle auch bekannte In-vivo-Videokamera-System Voraussetzungen Generierung Bildstroms beanspruchte Bildverarbeitungsverfahren . sei Fachmann auch erfinderischen Tätigkeit beitragende Aspekt verschluckbaren Kapsel Bildquelle nahegelegt . . Beurteilung hält Überprüfung Berufungsrechtszug stand . Gegenstand Patentanspruch Patentanspruch ist Stand Technik vorweggenommen nahegelegt . 1 . Recht hat Patentgericht angenommen gemäße Lehre Patentanspruch technischem Gebiet liegt unterfällt . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs genügt Verfahren Gegenstand Abarbeitung Verfahrensschritten Hilfe elektronischer Datenverarbeitung ist Technizitätserfordernis Art . bereits dann Verarbeitung Speicherung Übermittlung Daten technischen Geräts dient Urteil 26 . Oktober . Wiedergabe topografischer Informationen . Technizitätserfordernis ist unerheblich Gegenstand Patents technischen Merkmalen auch nichttechnische aufweist Merkmale beanspruchte Lehre prägen . Kombinationen technischen nichttechnischen Merkmalen Einzelfall patentfähig sind hängt abgesehen etwa einschlägigen anderen Ausschlusstatbeständen allein neu sind erfinderischen Tätigkeit beruhen Beschluss 20 . Januar Steuerungseinrichtung Untersuchungsmodalitäten ; Beschluss 22 . April . . Dynamische Dokumentengenerierung jeweils § PatG . liegt Streitfall technische Lehre Erfindung Patentschutz zugänglich ist . Patentanspruch betrifft Verfahren Bilder empfangen verarbeitet näher beschriebene Weise Monitor angezeigt werden . Verfahren lehrt bestimmte Nutzung Komponenten Datenverarbeitungsanlage gibt Anweisung technischen Handeln . kann nur technischen Gerät ausgeführt werden ist technischer Natur . technischen Komponenten verschluckbaren Kapsel erfassten Bilder empfangen verarbeitet werden Patentanspruch genannt sind ist unschädlich Patentgericht zutreffend bestimmten Fachmann offenkundig ist Verfahren Einsatz entsprechender Komponenten bedingt vgl. Urteil 24 . Februar . Webseitenanzeige . Technizität Systems Patentanspruch ergibt dort beschriebene Vorrichtung technische Geräte umfasst Bilder aufgenommen verarbeitet angezeigt werden . Gegenstand Patentanspruch beschränkt Programm Datenverarbeitungsanlagen ist Art . Abs. Buchst . Abs. Patentschutz ausgeschlossen . Patentierungsausschlusses Computerprogramme können Rechtsprechung Bundesgerichtshofs regelmäßig allerdings erst Anweisungen Patentfähigkeit Verfahrens begründen Lösung konkreten technischen Problems technischen Mitteln Gegenstand haben . . Dynamische Dokumentengenerierung § Abs. PatG ; . f. Wiedergabe topografischer Informationen . Erfordernis genügt Lehre Patentanspruch ; liegt technische Problem zugrunde endoskopischen Kapsel gewonnenen Bilder so verarbeiten Monitor anzuzeigen Nutzer möglichst effizient auswerten kann oben . dient Lösung konkreten technischen Problems technischen Mitteln nachstehend aa . 2 . Gegenstand Patentanspruch ist patentfähig . Auffassung Klägerin nimmt US-Patent- schrift formulierte Anspruch Lehre Patentanspruch vorweg . Dort ist zwar Rede erster zweiter Teilsatz Vielzahl Bildern gleichzeitig angezeigt werden . hat Begriff " Teilsatz " jedoch anderen technischen Sinngehalt Streitpatent . ist Teilmenge Gesamtheit Bilder etwa Datenbank gemeint Datenverarbeitungsanlage insgesamt zugreifen kann . lässt jedoch erkennen Gesamtheit Bilder ursprünglichen Bildstrom also zeitlich geordnete Abfolge Bildern handelt . Senat vermag Wertung treffen übereinstimmender Ansicht Beteiligten ausgehenden Fachmann hinreichend konkrete Anregung gab Gegenstand Streitpatents gelangen . Zutreffend hat Patentgericht Prüfung Patentfähigkeit Patentanspruch enthaltenen Anweisungen auch Merkmale berücksichtigt . erfindungsgemäße Verfahren wird Nutzer weise Arzt Lage versetzt Präsentation TeilsatzBildströmen bedingten Weise Informationen aufzunehmen auszuwerten geordneten Abfolge Bildern enthalten sind . Wiedergabe Informationen ist Patentschutz zugänglich Art . Abs. Buchst . Abs. . Streitpatent hat Implementierung Anzeige Teilsatz-Bildströmen technischen Mitteln aber nur vordergründiger Betrachtung Wiedergabe Informationen Gegenstand . Patentierungsausschluss Art . Abs. Buchst . korrespondiert Grundrechten gehörenden Recht Meinungsfreiheit soll Monopolisierung Informationen Gewährung patentrechtlichen Schutzes verhindern 2 . Aufl . Art . . . haben Prüfung Patentfähigkeit nur Anweisungen technisch Betracht bleiben gerade Vermittlung bestimmter Inhalte betreffen zielen menschliche Vorstellung Verstandesfähigkeit einzuwirken 10 . Aufl . . ; Schulte/Moufang 9 . Aufl . . . Anweisungen Informationen betreffen Lehre Patents wiedergegeben werden sollen können auch Gesichtspunkt erfinderischen Tätigkeit Patentfähigkeit erfindungsgemäßen Lehre nur dann nur insoweit stützen Lösung technischen Problems technischen Mitteln bestimmen zumindest beeinflussen Urteil 23 . April . Fahrzeugnavigationssystem . Entsprechend Unterscheidung hat Bundesgerichtshof genommen Prüfung erfinderische Tätigkeit Anweisungen berücksichtigen sind Audiowiedergabe Fahrzeugnavigationssystem auch Straßennamen umfasst . Begründung hat Senat verwiesen Anweisungen Vorgabe erschöpfen Bedingungen Straßennamen Bestandteil Audiowiedergabe Fahranweisungen sein sollen ausschließlich Inhalt Nutzer Verfügung gestellten Information betreffen . Fahrzeugnavigationssystem . Auch Praxis Beschwerdekammern Europäischen Patentamts spiegelt dung wieder . So hat Europäische Patentamt etwa entschieden Anweisung Vorrichtung Ermittlung Erfolgschancen Roulettespiel Informationen Wetteinsätze bestimmten Spielers angezeigt werden Berücksichtigung finden können Entscheidung 14 . Dezember S. . nichttechnisch wurde auch Anweisung angesehen bestimmte Informationen Eigenschaften Diamanten anzuzeigen Technische Beschwerdekammer Entscheidung 28 . Februar S. . gleichen Sinne hat britische Anweisung Fahrgast bestimmte Informationen Status Omnibus vermitteln technisch angesehen Division Urteil 4 November . Prüfung erfinderische Tätigkeit sind ferner Anweisungen berücksichtigen bestimmte Inhalte Abweichungen Farbe Helligkeit hervorgehoben werden Technische Beschwerdekammer Entscheidung 4 . Oktober ; 23 . September ; vgl. auch 10 . Aufl . . ; 7 . Aufl . . . Prüfung erfinderische Tätigkeit berücksichtigen sind weiteren Entscheidung Bundesgerichtshofs Anweisungen Auswahl Navigationszwecke zweckmäßigen kartografischen Darstellung betreffen Koordinatentransformation Sicht hinten versetzter Vogelperspektive Bestimmung Hauptbetrachtungsrichtung spitzem Winkel Hinblick Erdoberfläche Wiedergabe momentane Bewegung Fahrzeugs berücksichtigenden simulierte Ist-Position Fahrzeugs enthaltenden Raumwinkel . Anweisungen sind Teil technischen Lösung gehören vorgelagerten Auswahl Navigationszwecke zweckmäßigen kartografischen Darstellung Fachmann bereits selbst zweckmäßig erkennen kann zuständigen Fachmann Kartografen Geografen Geodäten vorgegeben wird vgl. Einzelnen . Wiedergabe topografischer Informationen . Patentanspruch beanspruchte Lehre unterfällt Art . Abs. Buchst . Abs. Wiedergabe Informationen beschränkt ist Urteil 19 . Mai Aufzeichnungsträger § PatG . Merkmale M1.3 beziehen Problem geordnete Bildfolge unabhängig Inhalt so angezeigt werden kann Nutzer Lage versetzt wird schnell effizient erfassen . Anweisungen zwar visuelle Informationswiedergabe betreffen aber Vermittlung bestimmter Inhalte Vermittlung besonderer Aufmachung Blickpunkt steht Präsentation Bildinhalten Weise physischen Gegebenheiten menschlichen Wahrnehmung Aufnahme Informationen Rücksicht nimmt gerichtet ist Wahrnehmung gezeigten Informationen Menschen bestimmter Weise überhaupt erst ermöglichen verbessern zweckmäßig gestalten dienen Lösung technischen Problems technischen Mitteln sind Prüfung erfinderische Tätigkeit berücksichtigen . Patentgericht hat angenommen Lehre sei Fachmann nahegelegt beruhe erfinderischen Tätigkeit . vermag Senat beizutreten . offenbart System verschluckbare Kapsel nahme Bildern Vorrichtungen Körpers Empfang Bilder Umwandlung Bildstrom umfasst . Anzeige so gewonnenen Bilder befasst nur Rande . ist entnehmen endoskopischen Kapsel angebrachten Kamera gewonnenen Bilder Videodaten umgewandelt werden können . Figur zeigt Vorrichtung Monitoren dargestellt wird Teile Verdauungstrakts endoskopische Kapsel durchwandert Kapsel aufgenommenes Bild angezeigt wird . Klägerin vorgelegten Entgegenhaltungen geben Anregung Patentanspruch Schutz gestellten technischen Lehre gelangen . Entgegenhaltung betrifft Vorrichtung etwa Endo38 skop Aufzeichnen Anzeigen Zeitserienbildern . Vorrichtung soll ermöglichen Zeitserienbilder Beispiel Videoaufnahmen endoskopischen Untersuchung gewonnen werden aufzuzeichnen mithilfe Bilder Veränderungen Objekts Zeitablauf beobachten . so gewonnene Bildmaterial kann Video angezeigt werden zugleich soll aber auch möglich sein Standbilder erzeugen speichern . Beispielhaft beschäftigt Aufzeichnung Veränderungen Tumors menschlichen Körper Gabe fluoreszierenden anders aufgenommen wird umgebenden Gewebe . Aufzeichnung Bilder Beobachtung Veränderung gewisse Zeit ermöglichen ist Darstellung Schwierigkeiten verbunden beobachtete Objekt auch Endoskop bewegen Position zueinander verändern können . Hintergrund sei wünschenswert Vergleich Standbildern Zeitserienbildern Sprachgebrauch Streitpatents : Bildstrom vornehmen können Sp . . soll Nutzer Möglichkeit haben Bilder zeitlichem Abstand voneinander aufgenommen worden sind gleichzeitig anzusehen Sp . Z. . Vorrichtung umfasst Endoskop Kopf Kamera angebracht ist bildverarbeitende Einrichtung Kamera aufgenommenen Bilder entsprechende elektronische Signale umwandelt Monitor Signal Video Bildstrom angezeigt werden kann Sp . Z. . Figuren lassen erkennen jeweils Bilder Endoskop gewonnenen Bildmaterial gleichzeitig angezeigt werden . Entgegenhaltung offenbart jedoch anders Patentgericht angenommen hat dort beschriebene Vorrichtung Lage ist gleichzeitig Teilsatz-Bildströme anzuzeigen . gilt auch Beschreibung dritten Ausführungsbeispiels Spalte Zeile beginnt Figuren erläutert wird . Figur zeigt Anzeige Bereichen 367a 367b . Beschreibung ergibt werden zunächst Bereich Bilddaten sequenziell Rahmen Rahmen angezeigt Sp . Z. . Sodann wird Bild Bildstrom ausgewählt Standbild angezeigt wird Sp . . Anschließend wird lediglich Bereich Bildstrom angezeigt Sp . . können " Einfrieren " einzelne Bilder gewonnen werden Bereiche verschoben werden Sp . Z. Sp . . also zunächst nur Bereich Bildstrom angezeigt wird wird zeitlich später nur Bereich Bildstrom angezeigt währenddessen anderen Bereiche nur Standbilder Bildstrom zeigen . ist gleichzeitige Anzeige zumindest Bildströmen Monitor offenbart . Entsprechend wird beschrieben Sp . Z. . Bezugsbild-Anzeigeteil part Anzeigeteile zeitweilig ausgewählte Bilder temporarily 367a gebe nur Anzeigeteil bewegte Bilder part gegenübergestellt wird . Selbst Bereichen angezeigten Standbilder gelegentlich tauscht werden Nutzer anderes Einzelbild angezeigten Bildstrom auswählt liegt Anzeige TeilsatzBildstroms oben erläuterten Sinne . kann angenommen werden Anregung Patentanspruch Schutz gestellten Lehre gibt . Anregung erhält Fachmann auch Patentschrift . Navigation Bildschirm angezeigten Datenbestand so herkömmlich baumähnlichen Strukturen erfolge Nutzer Scrollen Blättern bewege wird Dokument vorgeschlagen Nutzer Inhalt Datenbank bewegte Wiedergabe Informationen vermitteln . sei erkannt worden Kategorien Informationen gleichzeitig angezeigt werden Nutzer gut erfasst werden können Information Bewegung versetzt wird . gleichzeitige Wahrnehmung mehr Sätzen Informationen erhöhe Geschwindigkeit Nutzer Inhalt aneignen könne Sp . . stellt Grund-Modi : Quad-Mode . Bi-Mode Anfänger werden Quadranten perspektivisch Betrachter dargestellt . Informationen kann nachfolgend eingefügten Figur Hauptkonfigurationen eingestellt werden . Konfiguration strömen Inhalte linken Quadranten links rechts rechten rechts links ; Konfiguration strömen Bildinhalte jeweils Mitte links rechts außen ; Konfigurationen strömen linken rechten Bildinhalte oben unten unten oben umgekehrt Figur V. Spalte Zeile . . führt Benutzer Anzeigen Eingabekanäle erkennt . " falsche " Konfigurationen bezeichnet Entgegenhaltung Strömungsrichtungen jeweils richtungsgleich sind also linke rechte Quadrant oben unten links rechts rechts links strömen Figur i. V. Spalte Zeile . . sonstigen Ausführungsbeispielen Anregung Vorschläge Streitpatents sehen wäre Ergebnis rückschauenden Betrachtung Kenntnis Streitpatents . ist ersichtlich gleichzeitig angezeigten Bildströmen jeweils handelt getrennten Teilsatz Bildern ursprünglichen Bildstrom beinhalten . Auch Datenbank Vielzahl einzelner Bilder Bildfolgen umfasst kann ursprünglicher Bildstrom Sinne Streitpatents gesehen werden aufgeteilt würde einzelnen Bilder hier bestimmten Reihenfolge geordnet sind so insbesondere auch rasch aufeinanderfolgenden Wiedergabe Bilder Betrachter Eindruck Films entstünde . gilt auch Anwendungsmöglichkeit schildert Videoclips chirurgische Verfahren Bildern betreffend jeweilige Fallszenario verschiedenen Quadranten laufen lassen . Student könne Weise Minuten Bilder visuell überfliegen . Anwendungsbeispiel hat zwar Streitpatent Auswertung Bildinhalte gemein . ändert aber anderen visuellen geht Streitpatent nämlich rasche Sichtung großer Datenmassen . Auch Lehre Streitpatents menschliche visuelle Aufnahmefähigkeit tangiert gibt hinreichend konkrete Anregung technische Lehre Streitpatents aufzufinden einheitliches Bildmaterial Gestalt ursprünglichen Bildstroms Interesse gesteigerten visueller Auswertbarkeit Detail TeilsatzBildströme teilen gleichzeitig anzuzeigen . übrigen erstinstanzlich Verfahren eingeführten haltungen ist Klägerin mehr zurückgekommen Senat einführenden Ausführungen Ausdruck gebracht hat eingehende Erörterung Berufungserwiderung so versteht Streitpatent zumindest nächstkommende Stand Technik gesehen wird . 3 . vorstehenden Ausführungen ergibt zugleich Auffassung Patentgerichts Gegenstand Patentanspruch sei patentfähig zutrifft . IV . hat angefochtene Urteil Bestand . Senat hat Sache entscheiden entscheidungsreif ist § Abs. Satz PatG . Kostenentscheidung beruht § Abs. PatG § Abs. . Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung 16.01.2013