BESCHLUSS 12 . September Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Mähroboter § Abs. einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung Patentverletzungsurteil Berufungsgerichts Revisionsverfahren Verfahren Beschwerde Nichtzulassung Revision kommt regelmäßig Betracht Klagepatent nachfolgenden Urteil Patentgerichts nur teilweise Aufnahme beschränkender Merkmale Patentansprüche nichtig erklärt worden ist Urteil Berufungsgerichts tatrichterliche Feststellungen enthält Verwirklichung Patentansprüche auch Fassung patentgerichtlichen Urteils ergibt Beklagte aufzeigt tatrichterlichen Feststellungen Berufungsurteil verfahrensfehlerhaft getroffen worden sind . Beschluss 12 . September OLG ECLI : : Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . September Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Schuster Richter Dr. beschlossen : Antrag Beklagten einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung Urteil Oberlandesgerichts 29 . Januar wird zurückgewiesen . Beschwerdeverfahren wird rechtskräftigen Abschluss Nichtigkeitsverfahrens betreffend europäische Patent ausgesetzt . Gründe : Berufung Klägerin klageabweisendes Urteil Landgerichts hat Berufungsgericht Beklagte Verletzung Wirkung Bundesrepublik erteilten europäischen Patents Klagepatents betreffend Verfahren Betreiben automatischen Vorrichtung elektronischen Leitsystems Patentanspruch elektronisches Leitsystem Betreiben automatischen Vorrichtung Patentanspruch Vertrieb Mährobotern Ausführungsformen Unterlassung Auskunftserteilung Rechnungslegung Rückruf verurteilt Verpflichtung Beklagten Schadensersatz festgestellt . Revision hat zugelassen . hat Beklagte Beschwerde Ziel Zulassung Revision erhoben Senat noch entschieden hat . Unterdessen hat Patentgericht landgerichtlichen Verfahrens erhobene Nichtigkeitsklage Beklagten Klagepatent Wirkung Bundesrepublik teilweise nichtig erklärt unabhängigen Patentansprüche jeweils erteilten Fassung folgende beschränkende Merkmale aufgenommen wurden " system 12 detects when field which opposite recognizes 12 detects which 12 " Unteransprüche 3 Fassung Patentanspruchs unmittelbar mittelbar rückbeziehen . Landgericht hat Beklagte Zwangsgelder Höhe jeweils € festgesetzt Vornahme Auskunftserteilung Rechnungslegung Rückruf Urteil Berufungsgerichts anzuhalten . Beklagte Abwendung weiteren Zwangsvollstreckung Sicherheit Höhe € geleistet Landgericht Antrag Einstellung Zwangsvollstreckung gestellt hat hat Klägerin Beklagten Bürgschaftserklärung gleicher Höhe zustellen lassen Fortsetzung Vollstreckung Urteil Berufungsgerichts angekündigt . Beklagte beantragt einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung Urteil Berufungsgerichts . hat Einlegung Nichtzulassungsbeschwerde beantragt Beschwerdeverfahren rechtskräftigen Entscheidung Nichtigkeitsverfahren auszusetzen . Klägerin ist Anträgen entgegengetreten . II . zulässige Antrag einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung ist begründet . 1 . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs ist Zwangsvollstreckung entsprechender Anwendung § Abs. auch Revisionsverfahren Verfahren Beschwerde Nichtzulassung Revision grundsätzlich Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen Klagepatent Patentnichtigkeitsverfahren Patentgericht nichtig erklärt worden ist . wird Erwägung getragen angefochtenen Berufungsurteil Grunde liegenden Einschätzung Nichtigkeitsklage werde voraussichtlich erfolglos bleiben Urteil Patentgerichts Grundlage entzogen ist sei denn ergeben Einzelfall gewichtige Anhaltspunkte Urteil Patentgerichts Berufungsverfahren Voraussicht standhalten wird Beschluss 16 . September . . Kurznachrichten . einstweilige Einstellung Zwangsvollstreckung kommt allerdings regelmäßig Betracht Klagepatent Urteil Patentgerichts nur teilweise Aufnahme beschränkender Merkmale Patentansprüche nichtig erklärt worden ist Urteil Berufungsgerichts tatrichterliche Feststellungen enthält Verwirklichung Patentansprüche auch Fassung patentgerichtlichen Urteils ergibt Beklagte aufzeigt tatrichterlichen Feststellungen Berufungsurteil verfahrensfehlerhaft getroffen worden sind . Einschätzung Berufungsurteils Nichtigkeitsklage werde erfolglos bleiben ist Voraussetzungen Urteil Patentgerichts entscheidungserheblichem Umfang erschüttert worden . entspricht Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Wahrung Rechts rechtliches Gehör auch dann Berufungsgericht Patentverletzungsstreit Grundlage erteilten Patentansprüche entschieden hat Patent nachfolgend Patentnichtigkeitsurteil teilweise nichtig erklärt wird beschränkende Merkmale Patentansprüche aufgenommen werden erforderlich ist Revision zuzulassen Feststellungen Tatrichters erheblich ist Patent andere Fassung hat Beschluss 10 November Produktionsrückstandsentsorgung . 2 . vorliegenden Fall ist Tatbestand Urteils Berufungsgerichts entnehmen angegriffene Ausführungsformen Mähroboter elektronisches Leitsystem Abgrenzung Arbeitsbereichs umfassen . Mähroboter arbeitet Fläche Erdoberfläche verlegtes Stromkabel begrenzt wird . zungskabel ist Andockstation Stromnetz verbunden . Signalgeber Andockstation leitet bestimmten Zeitabständen Stromimpulse Kabel . Stromimpulse erzeugen magnetische Felder Mähroboter angebrachter Sensor detektiert Steuereinheit Mähroboters weiterleitet . Richtung magnetischen Feldes Seiten Stromkabels entgegengesetzt ist erkennt Steuereinheit Information Mähroboter abgegrenzten Arbeitsbereichs befindet Begrenzungskabel schon überschritten hat . folgt Sensorsystem elektronischen Leitsystems detektiert magnetische Feld Richtung ändert magnetische Feld ersten Stromimpulsen generiert wird . erkennt Sensorsystem ersten Alternative erteilten Fassung hinzugekommenen Merkmale Mähroboter automatische Vorrichtung Receiver Sensorsystems Detektieren Magnetfeldes elektrische Kabel überquert magnetische Feld anderen Seite Kabels entgegengesetzte Richtung hat . Klägerin hat Verwirklichung Fassung patentgerichtlichen Urteils Patentansprüche aufgenommenen Merkmale Tatbestand Berufungsurteils ergibt bereits Erwiderung Nichtzulassungsbeschwerde hingewiesen . Beklagte zeigt nachfolgenden Einstellungsantrag Umständen tatrichterlichen Feststellungen Vorliegen Urteil Patentgerichts neu aufgenommenen Merkmale fehlen sollte . 3 . Beklagte Berufung Urteil Patentgerichts stützt dargelegt habe Klagepatent angegriffenen Umfang uneingeschränkt nichtig erklären sei ergeben Anhaltspunkte Beurteilung Patentgerichts Überprüfung Berufungsverfahren Voraussicht standhalten wird . . Antrag Aussetzung Verfahrens rechtskräftigen Abschluss Nichtigkeitsverfahrens betreffend Klagepatent ist hingegen begründet . Ist Patentnichtigkeitsverfahren anhängig kann Patentverletzungsverfahren Verfahren Beschwerde Nichtzulassung Revision Entscheidung Patentnichtigkeitsverfahren ausgesetzt werden Beschluss 6 . April Druckmaschinen-Temperierungssystem . insoweit treffenden Ermessensentscheidung sind Entscheidung relevanten Umstände einzubeziehen Beschluss 28 . September Klimaschrank . Streitfall hat Verletzungsbeklagte Nichtigkeitsklage etwa Jahr Erwiderung Verletzungsverfahren Landgericht eingereicht . Konstellation überwiegt grundsätzlich noch Interesse Verletzungsbeklagten widerspruchsfreien Entscheidungen Interesse Verletzungsklägers zeitnahen Abschluss Verletzungsverfahrens . Interesse Verletzungsbeklagten wird auch verringert Berufungsgericht ausgeführt tatsächliche Feststellungen auch Urteil Patentgericht Patentansprüche neu aufgenommenen Merkmalen getroffen hat . sollte Berufung Verletzungsbeklagten Erfolg haben wäre gepatent angegriffenen Umfang uneingeschränkt nichtig erklären entstünde Widerspruch Grundlage Urteils Berufungsgerichts . Meier-Beck Schuster Vorinstanzen : Entscheidung 4/12 Entscheidung I-15