NAMEN Verkündet : 19 . April Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 19 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Richterin Dr. Recht erkannt : Berufung Klägerin Übrigen zurückgewiesen wird wird 17 . Oktober verkündete Urteil 1 . Senats Bundespatentgerichts abgeändert . deutsche Patent wird teilweise nichtig erklärt Patentanspruch folgende Fassung erhält Patentansprüche rückbeziehen : " Mehrgangnabe Fahrräder umfassend Nabenachse ; Getriebe ; Getriebe umgreifende Nabenhülse ; Antreiber Antrieb Nabenhülse antriebswirksam mindestens Elemente Getriebes verbindbar ist Steuereinrichtung Steuerung Gangstufen mindestens Elemente Getriebes wahlweise festgesetzt gelöst werden kann Lage Getriebe verändert werden kann Steuereinrichtung Servokrafterzeugungseinrichtung aufweist umfassend Eingangsseite Nabenachse drehbar angeordneten Richter Grundlage Antreiber ausgeübten BenutzerAntriebsmoments Drehbewegung Nabenachse versetzbaren Antriebsteil zugeordnet ist Antriebsteil Drehmomentübertragungsverbindung steht Ausgangsseite Schaltelement Getriebes zugeordnet ist Servokrafterzeugungseinrichtung 13 ausgeführt ist Drehbewegung Antriebsteils Nabenachse Höhe begrenzbare Servokraft abzuleiten Ausgangsseite Verstellen Schaltelements bereitzustellen zusammenwirkend Reibeinrichtung reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung hergestellt ist derart Ausgangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung bereitgestellte Schaltelement ausgeübte Servokraft Falle vorhandenen Schaltwilligkeit Schaltelements Reibeinrichtung eingangsseitig begrenzt wird Reibeinrichtung ausgeführt ist Zustand Reibschluss begrenzten Servokraft eintretenden Schaltwilligkeit Schaltelements erhalten . " weitergehende Klage wird abgewiesen . Kosten Rechtsstreits werden Klägerin auferlegt . Tatbestand : Beklagte ist eingetragene Inhaberin deutschen Patents Streitpatents 17 . Juni angemeldet wurde . Patentanspruch Patentansprüche unmittelbar mittelbar zurückbezogen sind hat folgenden Wortlaut : Mehrgangnabe Fahrräder umfassend Nabenachse ; Getriebe ; Getriebe umgreifende Nabenhülse ; Antreiber Antrieb Nabenhülse antriebswirksam mindestens Elemente Getriebes verbindbar ist Steuereinrichtung Steuerung Gangstufen mindestens Elemente Getriebes wahlweise festgesetzt gelöst werden kann Lage Getriebe verändert werden kann Steuereinrichtung Servokrafterzeugungseinrichtung aufweist umfassend Eingangsseite Nabenachse drehbar angeordneten Grundlage Antreiber ausgeübten Benutzer-Antriebsmoments Drehbewegung Nabenachse versetzbaren Antriebsteil zugeordnet ist Antriebsteil Drehmomentübertragungsverbindung steht Ausgangsseite Schaltelement Getriebes zugeordnet ist Servokrafterzeugungseinrichtung 13 ausgeführt ist Drehbewegung Antriebsteils Nabenachse Höhe begrenzbare Servokraft abzuleiten Ausgangsseite Verstellen Schaltelements bereitzustellen ; gekennzeichnet Reibeinrichtung reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung hergestellt ist derart Ausgangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung bereitgestellte Schaltelement ausgeübte Servokraft Falle vorhandenen Schaltwilligkeit Schaltelements Reibeinrichtung eingangsseitig begrenzt wird Reibeinrichtung ausgeführt ist Zustand Reibschluss begrenzten Servokraft eintretenden Schaltwilligkeit Schaltelements erhalten . Klägerin hat geltend gemacht Gegenstand Patentanspruchs sei so deutlich vollständig offenbart Fachmann ausführen könne . gehe Inhalt Anmeldung ursprünglich eingereichten Fassung sei auch patentfähig . Patentgericht hat Klage abgewiesen . Entscheidung wendet Klägerin Berufung . Klägerin tritt Rechtsmittel zuletzt Hauptantrag Patentanspruch Maßgabe verteidigt erteilten Fassung Worte gekennzeichnet gestrichen bereitzustellen Worte zusammenwirkend Reibeinrichtung Worte eingefügt werden . verteidigt Streitpatent Hilfsanträgen . Auftrag Senats hat . schriftliches Direktor Gutachten erstattet mündlichen Verhandlung erläutert ergänzt hat . Entscheidungsgründe : Berufung ist nur insoweit zulässig Klägerin keitsgründe unzulässigen Erweiterung mangelnden Patentfähigkeit weiterverfolgt . Schriftsatz 21 . März mangelnde Ausführbarkeit geltend macht ist Berufung hingegen unzulässig . Patentgericht hat bereits erster Instanz geltend gemachten Nichtigkeitsgrund verneint Klägerin hat Berufungsbegründung angegriffen . Rückgriff Nichtigkeitsgrund ist verwehrt Senatsurteil 4 . Februar Glasflaschenanalysesystem . II . zulässigen Umfang bleibt Berufung Sache Erfolg Streitpatent Beklagten Hauptantrag verteidigt wird . 1 . Streitpatent betrifft Mehrgangnabe Fahrräder . Streitpatentschrift wird ausgeführt Mehrgangnabe europäischen Patentanmeldung bekannt ist Steuereinrichtung Aussteuern Klinken aufweist . Nachfolgend werden Figuren europäischen Patentanmeldung wiedergegeben : Streitpatentschrift wird weiter erläutert Nabenachse drehbar angeordneter Schaltring angeordnet ist Koppelring drehfest axial verschiebbar Antreiber verbunden ist axial wirkendes Profil aufweist Schubklotz zusammenwirke vgl. Figur . Schubklotz ist Schlitz Nabenachse hin her verschiebbar einzelnen Gangstufen steuern . Schlitz ist schräg schraubenförmig Nabenachse verlaufend so Schubklotz Bewegung Achsrichtung zusätzliche Bewegungskomponente Umfangsrichtung ausführen muss . Schaltring dient Klinke auch Last ben Aushebvorgang unterwandern ausgehobenen Zustand halten wahlweise Drehmomentübertragungsverbindung Antreiber einerseits Planetenradträger Hohlrad andererseits umzusteuern Streitpatentschrift . . Schalten Gangstufen Ausheben Einkuppeln Klin11 muss Schaltring axial rechts verschoben werden . dient primär Axialbohrung Achse eingesetzte Betätigungsstange . Wird axial Richtung Schaltrings verschoben drückt erste Feder Schubklotz nimmt zweite Feder auch Schaltring vgl. Streitpatentschrift . . Sind Kräfte Verstellung Schaltrings entgegenwirken jedoch groß bedarf Durchführung Schaltvorgangs sog. Servokraft . nähert Schubklotz so weit axial Schaltring schräge Führungsflächen aufweisenden Profilbereich Schaltrings eintreten kann vgl. Figur . schrägen Führungsflächen sind Nabenachse Winkel A geneigt . sind schrägen Führungsflächen Schlitzes Nabenachse Winkel B geneigt . Winkel ist kleiner Winkel Neigungswinkel sind derart abgestimmt Schaltungsfall jeweiligen Axialposition festgeklemmt reibschlüssig gehalten ist Verstellung Schaltrings entgegenwirkenden Kräfte kleiner sind Kraft Feder axiale Verschiebung Betätigungsstange rechts freigesetzt wird . Sind entgegenwirkenden Kräfte jedoch größer überwindet haltenden Reibkräfte wird schräge Führungsfläche Schaltrings axial Klinke verschoben so ausgehoben wird vgl. Streitpatentschrift . . -9- weiteren Angaben Streitpatentschrift liegt Erfindung Problem Aufgabe zugrunde definiertes Schaltverhalten Grundlage definierter Schaltwege vergleichsweise geringen Steuerkräften ermöglichen . befasst angegriffene Patentanspruch . Ferner soll Servokrafterzeugungseinrichtung bereitgestellte Servokraft einfache konstruktive Maßnahmen begrenzt werden . soll Patentanspruch Mehrgangnabe erreicht werden umfasst Hinzufügungen zuletzt Beklagten verteidigten erteilten Fassung sind kursiv hervorgehoben : Nabenachse Getriebe Getriebe umgreifende Nabenhülse Antreiber Antrieb Nabenhülse antriebswirksam mindestens Elemente Getriebes verbindbar ist Steuereinrichtung Steuerung Gangstufen mindestens Elemente Getriebes wahlweise festgesetzt gelöst Lage Getriebe verändert werden kann ; Steuereinrichtung weist Servokrafterzeugungseinrichtung g1 umfassend Eingangsseite Nabenachse drehbar angeordneten Grundlage Antreiber ausgeübten Benutzer-Antriebsmoments Drehbewegung Nabenachse versetzbaren Antriebsteil zugeordnet ist Drehmomentübertragungsverbindung steht umfassend Ausgangsseite Schaltelement Getriebes zugeordnet ist g3 ausgeführt ist Drehbewegung Antriebsteils Nabenachse Höhe begrenzbare Servokraft abzuleiten Ausgangsseite Verstellen Schaltelements bereitzustellen ; zusammenwirkend Reibeinrichtung reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung hergestellt ist derart Ausgangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung bereitgestellte Schaltelement ausgeübte Servokraft Falle vorhandenen Schaltwilligkeit Schaltelements Reibeinrichtung eingangsseitig begrenzt wird Reibeinrichtung ausgeführt ist Zustand Reibschluss begrenzten Servokraft eintretenden Schaltwilligkeit Schaltelements erhalten . Fachmann Ingenieur Fachrich15 tung Maschinenbau mehrjähriger Praxis erworbener Berufserfahrung Gebiet Konstruktion Mehrgangnaben Fahrrädern handelt ist Patentanspruch zunächst entnehmen Schutz gestellte Mehrgangnabe Fahrräder nachfolgend wiedergegebenen Figur Streitpatentschrift beispielhaft veranschaulicht wird Nabenachse Getriebe Getriebe umgreifende Nabenhülse Antreiber Antriebsteil Steuereinrichtung verfügt . Antreiber ist antriebswirksam mindestens Elemente Getriebes verbindbar Nabenhülse antreiben können . Steuereinrichtung ist geeignet Gangstufen steuern Elemente Getriebes wahlweise festgesetzt gelöst Lage Getriebe verändert werden kann . Ausführungsbeispiel kann axiale Verschiebung Schaltelements Fahrradfahrer gezeigte Schalteinheit eingeleitet werden wiederum Schaltstange axial verschoben wird . axiale Verschiebung wird dann Schubklotz Steuerschieber Speicherfeder Schaltelement übertragen . Steuerschieber ist zweiteilig ausgebildet Verschiebevorgang Abhängigkeit axialen Richtung jeweils nur Teil wirksam wird . Schaltung wirkenden Kräfte größer sein können Kräfte Fahrradfahrer Schalteinheit eingeleitet werden kann Verstärkung bedürfen vgl. Streitpatentschrift . 26 ; Gutachten S. . . sieht Patentanspruch Servokrafterzeugungseinrichtung Teil Steuereinrichtung Merkmal . Servokrafterzeugungseinrichtung umfasst Ausgangsseite . Eingangsseite ist Antriebsteil zugeordnet Nabenachse drehbar angeordnet ist Grundlage treiber ausgeübten Antriebsmoments Fahrradfahrers Drehbewegung Nabenachse versetzt werden kann Merkmal . Figur gezeigten Ausführungsbeispiel sind spiegelsymmetrisch zueinander aufgebauten Steuerschieber Antriebsteil drehfest verbunden so gemeinsam Antriebsteil Nabenachse gedreht werden Fahrradfahrer Drehbewegungen Antriebsdrehmoment erzeugt . Schubklotz ist Figur gezeigte Ausnehmung drehfest axial verschiebbar fest stehenden Nabenachse verbunden . Steuerschieber verfügt Steuerbahn Schubklotz eintauchen kann nachfolgend wiedergegebenen Figuren Streitpatents deutlich wird . Wird Schubklotz Steuereinrichtung axialen Kraft beaufschlagt kann nur dann Richtung axialen Kraft verschieben Steuerschieber Winkellage einnimmt Tal Steuerschiebers eintauchen kann . Steuerschieber Nabenachse dreht erfolgt früher später vgl. Streitpatentschrift . . Nabenachse weist Ausnehmung Rastmarken bestimmten Vertiefung voneinander bestimmten Abstand angeordnet sind . axial Schaltstange beaufschlagte wird Abstand nächsten Rastmarke weiterrücken Winkellage Steuerschiebers zulässt . Erreicht dann Steigfläche 9b Steuerschiebers wirkt nachfolgend wiedergegebenen Figur dargestellte Beschreibung Servokraft bezeichnete Kraft Steuerschieber Mitte M Schubklotzes Kante Rastmarke Nabenachse . Schubklotz Kontur Vertiefung Rastmarke befindet axiale Bewegung ausführen kann zwingt Einwirkung Kraft Steuerschieber solange axialer Richtung bewegen Steuerschieber wieder kraftlos Schubklotz drehen kann vgl. Streitpatentschrift . . ; Gutachten S. . . Fachmann erkennt Steuerschieber erst dann axial bewegen wird Kraft ableitende axiale Kraft größer ist Kraft axialen Bewegung entgegenwirkt Gutachten S. . Patentanspruch sieht weiter richtung ausgeführt ist Drehbewegung Antriebsteils Nabenachse Höhe begrenzbare Servokraft abzuleiten Ausgangsseite Verstellen Schaltelements bereitzustellen Merkmal . soll Servokraft zuletzt Beklagten verteidigten Fassung Patentanspruchs Reibeinrichtung zusammenwirken reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung hergestellt ist Merkmal . Reibeinrichtung soll mithin derart Erzeugung begrenzbaren Servokraft einbezogen sein Ableitung Servokraft reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung erfolgt . Anordnung Servokraft Reibeinrichtung hergestellte reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung abgeleitet wird wird nachfolgend wiedergegebenen Figur Streitpatents beispielhaft gezeigt : Reibeinrichtung kann vorzugsweise Schlingfeder sein Schaltung erforderlichen Drehrichtung höhere Friktion Antriebsteil Steuerschieber Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung aufweist Streitpatentschrift . . Ausgangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung gestellte Schaltelement ausgeübte Servokraft soll Falle vorhandenen Schaltwilligkeit Schaltelements Reibeinrichtung eingangsseitig begrenzt sein Merkmal . vorhandene Schaltwilligkeit liegt Servokraft axial entgegenwirkende Kraft groß ist Schaltvorgang beteiligten Teile Getriebes also etwa Keile Sonnenräder ungünstigen Position befinden vgl. Streitpatentschrift . . Fall ist erwünscht Servokraft begrenzen übermäßige Materialbeanspruchungen vermieden werden . Begrenzung kommt Reibeinrichtung Funktion Zustand Reibschluss begrenzten Servokraft eintretenden Schaltwilligkeit Schaltelements erhalten Merkmal . Ansicht Klägerin beschränkt Funktion Reibeinrichtung somit Begrenzung Schaltelement ausgeübten Servokraft Erhaltung eintretenden Schaltwilligkeit Patentanspruch : … derart … . Vielmehr ist Merkmal h Verbindung Merkmal g3 entnehmen Reibeinrichtung bereits Ableitung Servokraft dergestalt beteiligt ist reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung herstellt Servokraft abgeleitet wird dann ebenfalls Reibeinrichtung Höhe begrenzt Schaltwilligkeit aufrechterhalten wird . 2 . Gegenstand Patentanspruchs erteilten Fassung geht Inhalt Anmeldung ursprünglich eingereichten Fassung § Abs. iVm § Abs. Nr. PatG . Patentgericht hat insoweit ausgeführt zeugungseinrichtung Offenlegungsschrift zwar ausdrücklich genannt sei . ursprüngliche Anspruch aber Servokraft Bezug nehme sei auch implizit Einrichtung Erzeugung Servokraft offenbart . müsse Ableitung Servokraft Fahrradfahrer Antreiber aufgebrachten Antriebsdrehmoment Teil Servokrafterzeugungseinrichtung beaufschlagen . Stelle bilde Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung sei ursprünglich offenbart . Figuren zugehöriger Beschreibung sei Stelle Antriebsteil zugeordnet stehe Reibeinrichtung Verbindung . Fachmann erschließe Beschreibung Antriebsteil Nabenachse drehbar sei Benutzer-Drehmoment Drehbewegung Nabenachse versetzbar sei . Stelle Übergabe Servokraft nachgeordneten Stellelemente bilde Schaltelement zugeordnete Ausgangsseite sei Kontaktzone Schaltelement offenbart . Ableitung Servokraft Drehbewegung Antriebsteils sei ebenso Beschreibung entnehmen Begrenzbarkeit Servokraft Höhe überdies auch Anspruch ergebe . sei Auftreten Servokraft nur Steuerschieber Figur offenbart Fachmann weiteres erkennbar auch Auftreten Ausgangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung . Figuren 9 dargestellten Konstruktion ergebe Anliegen Servokraft Steuerschieber zwangsläufig Kraftfluss Steuerschieber Schaltelement Axialrichtung Schaltelement wirkende Kraft entstehe . weiche zwar Betrag Richtung Steuerschieber wirkenden Servokraft sei aber Bestandteil unterstütze Schaltvorgang . Reibeinrichtung hergestellte reibschlüssige meverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung sei ursprünglichen Ansprüchen Beschreibung Figur dargelegt . ergebe auch eingangsseitig Reibeinrichtung bewirkte Begrenzung Servokraft Ausgangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung Falle vorhandenen Schaltwilligkeit Schaltelement ausgeübt werde . Erhalt Zustands Reibschluss begrenzten Servokraft Eintritt Schaltwilligkeit ergebe ursprünglichen Anspruch Beschreibung . impliziere Gestaltung Reibeinrichtung Art Weise Lage sei Zustand erhalten . Ausführungen Patentgerichts halten Angriffen Berufung stand . ursprünglichen Anmeldung Inhalt schrift zurückgegriffen werden kann kann Fachmann Mehrgangnabe Fahrräder entnehmen Nabenachse Getriebe Getriebe umgreifenden Nabenhülse Antreiber auch Steuereinrichtung Steuerung Gangstufen Maßgabe Merkmals Patentanspruchs erteilten Fassung aufweist . ergibt Patentanspruch ursprünglichen Anmeldung Fachmann Fachwissens Element Getriebes Patentanspruch ursprünglichen Anmeldung erwähnt wahlweise festgesetzt werden kann auch Patentanspruch erteilten Fassung vorgesehen wieder gelöst werden kann . erschließt ursprünglichen dung Steuereinrichtung so ausgestaltet sein kann nur Steuerung Gangstufen bewirkt Steuerung auch selbst vornimmt folglich erforderlichen Bauteile Einheit umfasst . gerichtliche Sachverständige hat zwar zutreffend hingewiesen Figur Verbindung Beschreibung Offenlegungsschrift Sp . . ursprünglichen Anmeldung identisch oben wiedergegebenen Figur Streitpatentschrift Steuerschieber zeigender abgeknickter Pfeil Steuereinrichtung bezeichnet wird hindeutet Steuereinrichtung auch so ausgestaltet sein kann Steuerung Gangstufen nur bewirkt Steuerung selbst erst nachgelagerten Bauteilen insbesondere Steuerschieber ausgeführt wird Gutachten S. . wird Verständnis auch anderen Stellen Beschreibung ursprünglichen Anmeldung gestützt vgl. Offenlegungsschrift Sp . . ; Sp . . . Andererseits enthält ursprüngliche Anmeldung aber auch Stellen Fachmann Vorstellung vermitteln Steuereinrichtung auch Steuerung Gangstufen erforderlichen Komponenten Einheit umfassen soll . Insoweit ist insbesondere Figur ursprünglichen Anmeldung identisch oben wiedergegebenen Figur Streitpatentschrift verweisen Bezugsnummer auch gerichtliche Sachverständige zutreffend hervorhebt Steuereinrichtung meint etwa Schubklotz Steuerschieber Rastmarken umfasst Gutachten S. . Ansatz wird Patentanspruch ursprünglichen Anmeldung bestätigt heißt Steuereinrichtung mindestens Nabenachse angeordneten Steuerschieber aufweist . Auch weiteren Stellen Beschreibung ist entsprechender Anhalt entnehmen vgl. Offenlegungsschrift Sp . f. ; Sp . f. . . Fachmann ist zumindest alternativen Ausgestaltungen offenbart Steuereinrichtung Einheit auch Bauteile umfassen kann Steuerung Gangstufen realisieren . Ansicht Klägerin lehrt ursprüngliche Anmeldung Fachmann auch Servokrafterzeugungseinrichtung Teil Steuereinrichtung Maßgabe Merkmalgruppe . Klägerin hebt zwar zutreffend Servokrafterzeugungseinrichtung ausdrücklich genannt ist . ist aber auch erforderlich . Vielmehr ist reichend Fachmann auch ausdrückliche Nennung Erfindung gehörend Offenbarungsgehalt Anmeldung entnehmen kann vgl. Senat Urteil 21 . April Druckmaschinen-Temperierungssystem . Einrichtung Erzeugung Servokraft vorhanden muss ergibt schlüssig Erwähnung Servokraft Patentanspruch ursprünglichen Anmeldung . Einrichtung Komponenten Steuereinrichtung zusammensetzt Teil ist erschließt Fachmann Beschreibung vgl. Offenlegungsschrift Sp . Z. . ; Sp . . ; Sp . . ; Figur . Dort ist auch Nabenachse drehbar angeordnetes Antriebsteil beschrieben zweigeteilten Steuerschieber umfasst Antriebsteil drehfest aber axial verschiebbar verbunden ist Sp . Z. . ; vgl. auch Sp . . . sieht Fachmann Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung Nabenachse drehbar angeordneten Grundlage Antreiber ausgeübten Benutzer-Antriebsmomentes Drehbewegung Nabenachse versetzbaren Antriebsteil zugeordnet ist Antriebsteil Drehmomentübertragungsverbindung steht . Fachmann erschließt Servokrafterzeugungseinrichtung erzeugte Servokraft nachgeordneten Stellelemente Getriebes weitergeben muss Servokraft dienen kann . Stelle Übergabe Servokraft Schaltelement Getriebes bildet Ausgangsseite Einrichtung ist entsprechend zugeordnet . Ableitung Servokraft Drehbewegung Antriebsteils Bereitstellung Verstellen Schaltelements folgt Beschreibung Figuren gezeigten Ausführungsbeispiels ursprünglichen Anmeldung . Ansicht Klägerin geht Fachmann nur Steuerschieber Mitte M Schubklotzes führende Servokraft entsteht vgl. Offenlegungsschrift Sp . . ; Figur . Vielmehr folgt zugleich Verschiebung Schubklotzes Servokraft weiter Schaltelement geleitet Verstellen bereitgestellt wird . Klägerin kann auch zugestimmt werden ur35 sprünglichen Anmeldung mehr offenbart sei Beschreibung erläuterte Figuren gezeigte konkrete Konstruktion Übersetzungsnabe . Insbesondere beschränkt Offenbarungsgehalt ursprünglichen Anmeldung Bereitstellung lediglich axial wirkenden Servokraft Verstellen Schaltelements . Allein Umstand hier nur bestimmte Ausführungsform Vorrichtung ausführbar offenbart ist besagt noch Patentanspruch Ausführungsform begrenzt ist Inhalt Ursprungsoffenbarung hinausgeht Senat Urteil 12 . März . Crimpwerkzeug ; Urteil 16 . Oktober Sammelhefter . Ermittlung Gesamtoffenbarung ursprünglichen Anmeldung kommt allein konkrete Konstruktion Ausführungsbeispiele . Vielmehr sind auch weiteren Teile ursprünglichen Anmeldung insbesondere auch Patentansprüche berücksichtigen . vorliegenden Fall sind Ansprüche ursprünglichen Anmeldung allgemeiner formuliert Figuren gezeigte Beschreibung erläuterte Ausführungsbeispiel Mehrgangnabe . Servokraft sieht Anspruch lediglich Falle schaltwilligen Stellung schaltenden Schaltelements Getriebe Antriebsteil Schaltelement wirkende Reibeinrichtung begrenzt wird . setzt Sicht Fachmanns Servokraft Verstellen Schaltelements bereitgestellt wird . Hingegen wird bestimmt Servokraft Figuren gezeigten Ausführungsbeispiel axial etwa Umfangsrichtung wirkt so dass auch Fachmann Anlass hat Offenbarungsgehalt ursprünglichen Anmeldung entsprechend beschränkt verstehen . Reibeinrichtung Antriebsteil Schaltelement wirkt entnimmt Fachmann Anspruch ursprünglichen Anmeldung . Reibeinrichtung reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung hergestellt ist Merkmal erschließt Figur gezeigten Beschreibung ursprünglichen Anmeldung erläuterten Ausführungsbeispiel vgl. Offenlegungsschrift . . . Patentanspruch Fassung ursprünglichen Anmeldung noch vorgesehen hat Servokraft Falle schaltwilligen Stellung schaltenden Schaltelements Getriebe Antriebsteil Schaltelement wirkende Reibeinrichtung begrenzt wird präzisiert Merkmal Fassung Patentanspruchs erteilten Fassung Servokraft Ausgangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung bereitgestellt Falle vorhandenen Schaltwilligkeit Schaltelements Reibeinrichtung eingangsseitig begrenzt wird . Präzisierung kann Fachmann Figur gezeigten Beschreibung erläuterten Ausführungsbeispiel ebenfalls entnehmen Offenlegungsschrift . . ; vgl. auch Gutachten S. . ursprünglichen Anmeldung offenbart ist schließlich auch Merkmal . Patentanspruch Fassung ursprünglichen Anmeldung sieht insoweit zwar Zustand Reibung eintretenden Schaltwilligkeit Schaltelements erhalten bleibt Merkmal erteilten Fassung Patentanspruchs abstellt Reibeinrichtung ausgeführt ist Zustand Reibschluss begrenzten Servokraft eintretenden Schaltwilligkeit Schaltelements erhalten . gerichtliche Sachverständige Verhandlungstermin überzeugend erläutert hat enthält Merkmal erteilten ursprünglichen Fassung Konkretisierung letztlich Erhalt Zustands Reibung geht Erhalt Zustands Reibung begrenzten Servokraft entfalten soll Schaltelement wieder schaltwillig ist . Erhalt Zustands Reibung Endzweck ist insoweit Erhalt Reibung begrenzten Servokraft entscheidend ist offenbart Fachmann voranstehenden Merkmal ursprünglichen Anmeldung vorgesehen ist Servokraft Falle schaltwilligen Stellung schaltenden Schaltelements Getriebe Antriebsteil Schaltelement wirkende Reibeinrichtung begrenzt wird . Kommt also Begrenzung Servokraft Schaltunwilligkeit Schaltelements kann auch zweiten Schritt nur Erhaltung Reibung wieder eintretenden Schaltwilligkeit Schaltelements gehen ist fachlicher Sicht Erhaltung Reibung begrenzten Servokraft entscheidend . Schließlich vermag auch Umstand Beschreibung Streitpatents Passagen enthält Inhalt ursprünglichen Anmeldung gewesen sind allein Nichtigkeitsgrund unzulässigen Erweiterung begründen . käme nur dann Betracht Berücksichtigung Passagen Auslegung Patentanspruchs erteilten Patents veränderten Verständnis verwendeten Begriffe geschützten Gegenstands führen würde vgl. Senat Urteil 22 . Hubgliedertor . hier gegeben ist ist Klägerin aufgezeigt worden noch sonst ersichtlich . 3 . Gegenstand Patentanspruch geht auch Beklagten verteidigten Fassung Streitpatents Inhalt Anmeldung ursprünglich eingereichten Fassung . dargelegt versteht Fachmann Merkmale g3 Beklagten verteidigten Fassung Servokrafterzeugungseinrichtung Reibeinrichtung derart Erzeugung begrenzbaren Servokraft zusammenwirken Ableitung Servokraft reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung erfolgt . Ausgestaltung konnte Fachmann Figur gezeigten Beschreibung ursprünglichen Offenbarung erläuterten Ausführungsform entnehmen wiederum Mehrgangnabe Figur aufbaut nur insofern abändert Koppelung Antriebsteils Steuerschieber Reibeinrichtung erfolgt Figur gezeigte Speicherfeder ersetzt wird vgl. Offenlegungsschrift Sp . . ; Sp . . . offenbarten Ausführungsform ist vorzugsweise Schlingfeder bestehende Reibeinrichtung drehfest Antriebsteil Steuerschieber angeordnet so reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung entsteht . ist auch ersichtlich wird Klägerin auch geltend gemacht Lehre Patentanspruchs Beklagten verteidigten Fassung erteilten Fassung einhergehenden Ergänzungen so deutlich hinreichend offenbart ist Fachmann Lehre ausführen kann . 4 . Gegenstand Patentanspruch Beklagten verteidigten Fassung Streitpatents ist patentfähig § Abs. Abs. Nr. PatG Abs. PatG . Patentgericht hat Neuheit erfinderische Tätigkeit Patentanspruchs erteilten Fassung bejaht . beanspruchte Mehrgangnabe sei neu Mehrgangnabe Anlagen L16 Vorbenutzung Patentgericht Klägerin unterstellt hat . unabdingbaren Komponenten Mehrgangnabe Fahrräder Merkmalen umfasse vorbenutzte Nabe Mechanismus Gangwechselunterstützung streitpatentgemäßen Servokrafterzeugungseinrichtung entspreche . Allerdings unterscheide Nabe wesentlichen Merkmalen Lehre Anspruchs : Drehmomentübertragungsverbindung Antriebsteil Verzahnung Anlage Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung Kupplungsklinken Anlage bestehe ständig . Vielmehr kämen Kupplungsklinken nur Schaltunwilligkeit Verzahnung Eingriff so erfindungsgemäß erforderliche permanente Verbindung Antriebsteil Servokrafterzeugungseinrichtung vorhanden sei . Weiteren bleibe selbst Fall bestehenden Verbindung Zustand Schaltunwilligkeit Reibschluss begrenzten Servokraft erhalten . Gleiten Klinken unterschiedlich geneigte Bahnbereiche Verzahnung ändere Servokraft periodisch Maximalwert . Aufgleiten Klinke Zahnfuß Zahnkopf Verzahnung Antreibers Einschwenken Klinken seien Reibkraft Servokraft höchsten Abgleiten Zahnkopf zurück Zahnfuß langen Zahnflanke Ausschwenken Klinke sei übertragene Drehmoment klein . Selbst Bewegungsfrequenz Kupplungsklinken schon normaler Trittfrequenz Fahrgeschwindigkeit so hoch sei quasistationärer Zustand Servokraft erzeugt werde entspreche erfindungsgemäßen Lösung . liege Falle Servokraftbegrenzung quasistationäre tatsächlich stationäre Kraft gleich bleibender Betrag Dauer Durchrutschens . Streitpatent werde Servokraft bestimmende Drehmoment Rutschkupplung ausgebildete Sicherheitskupplung konstanten Betrag gehalten . japanische Offenlegungsschrift L17 deutsche Übersetzung zeige Mehrgangnabe Fahrräder Servokrafterzeugungseinrichtung Unterstützung Gangwechsels eingesetzt werde . Allerdings sei Entgegenhaltung erwähnt Begrenzung Servokraft überhaupt ankommen könne . Antriebsteil Kupplungsklinke seien nur dann Eingriff Schaltvorgang Nabe blockiert sei . Flanken Verzahnung Antriebselements wiesen unterschiedliche Steigungen so Servokraft selbst Klägerin behauptete Begrenzung Fall vorhandenen Schaltwilligkeit gegeben wäre periodisch veränderte . Zwar sei angegeben alternativ Reibkupplung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung vorgesehen werden könne S. ; bedeute jedoch Reibkupplung Durchrutschen Schaltunwilligkeit ausgelegt sei . Vielmehr werde Reibkupplung Angabe besondere Eigenschaften lediglich Alternative Klinkenkupplung erwähnt . Funktion liege Schaltvorgang Einbringen höheren Kraft unterstützen Kupplung zeitweilig automatisch Eingriff gebracht werde . liege permanente Reibverbindung Antriebsteil Servokrafterzeugungseinrichtung . Mehrgangnabe beruhe auch erfinderischer Tätigkeit . Fach46 mann erhalte Stand Technik Anregung Nabe Lehre Patentanspruchs gestalten . genannten Entgegenhaltungen werde Drehmomentübertragungsverbindung ausschließlich Schaltfall zugeschaltet . sei Naben kontinuierliche Servokraftbegrenzung Sinne Lehre Streitpatents vorgesehen . Begründung Patentgerichts hält Angriffen Berufung jedenfalls Grundlage Patentanspruchs verteidigten Fassung stand . Gegenstand Patentanspruch ist neu § PatG . wird Fachmann japanische Offenlegungsschrift offenbart . nachfolgend wiedergegebenen Figuren Beschreibung Entgegenhaltung ergibt lehrt Entgegenhaltung Mehrgangnabe Fahrräder Nabenachse Planetengetriebe Geschwindigkeitsstufen vgl. Anlage . umgreifende Nabenhülse Antreiber Antrieb Nabenhülse Sonneräder schaltbare Sonnenklinken verbindbar ist Steuereinrichtung Schalthülse arbeitet . Schalthülse ist verdrehbar Nabenachse angeordnet wird Ziehen Kabels wiederum gezeigten Schalthebelvorrichtung ausgeht verdreht . Verdrehung Schalthülse werden Klinken 24a geschaltet . Rückholfeder bewirkt Entriegelung Klinken nur geringe Schaltwiderstände auftreten vgl. . 17 ; Gutachten S. . Steuereinrichtung auch Servokrafterzeugungseinrichtung Maßgabe Merkmals g aufweist entnimmt Fachmann nachfolgend gezeigten Beschreibung weiter erläuterten Figuren Entgegenhaltung . Kupplungsklinke wird Kabel verbundenen keilförmigen Bolzen Kabelverbinder gelösten Stellung Figur Kontaktstellung Antriebsteil Figur überführt . taktstellung nimmt Kettenrad fest verbundene Bolzen . Bolzen Steuerteil geführt ist bewirkt Bolzenbewegung Drehung Steuerteils . Steuerteil ist Schaltring Schalthebels Klinken 24a Sonnenräder Getriebes betätigt . 20 ; Gutachten S. . Servokrafterzeugungseinrichtung ist mithin ausgeführt Drehbewegung Antriebselements Nabenachse Servokraft abzuleiten Ausgangsseite Verstellen Schalthebels bereitzustellen . ist Servokraft hohen Belastungssituationen Höhe begrenzt Fachmann Fachwissens Darstellung Figuren erschließt Feder so ausgewählt ist bestimmten höchsten Belastung Kupplungsklinke inneren Kante Rippe Klinke ausweicht ausklinkt vgl. Gutachten S. . Fachmann erhält jedoch Belehrung Reibeinrich52 tung derart Erzeugung begrenzbaren Servokraft einzubeziehen Ableitung Servokraft reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung erfolgt . Anordnung ergibt zunächst Hinweis japanischen Offenlegungsschrift Kupplungsklinke Reibkupplung ausgewählt werden kann . . Reibkupplung Kupplungsklinke ersetzt Servokraft erzeugt werden soll wird Reibeinrichtung Erzeugung begrenzbaren Servokraft Servokrafterzeugungseinrichtung einbezogen tritt Stelle so erfindungsgemäße Lehre insoweit offenbart Gutachten S. . auch Figuren gezeigte Klinkenverbindung kann Reibeinrichtung angesehen werden derart Erzeugung begrenzbaren Servokraft einbezogen ist Ableitung Servokraft reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung erfolgt . gerichtliche Sachverständige Verhandlung zutreffend erläutert hat handelt Kupplungsmechanismus Antriebsteil Kupplungsklinke Kombination Haftreibung . Entscheidend Drehmitnahme Kupplungsklinke Antriebsteil ist Anpresskraft Druckfeder Klinke Zustand Schaltwilligkeit so Oberfläche Antriebsteils drückt Drehmitnahmeeingriff steilen kurzen Schrägfläche Klinkenendabschnitt entsteht . Rippenschrägfläche Klinke übertragene Drehmitnahmekraft weist Komponente Verschieberichtung Klinke Anpresskraft Druckfeder entgegenwirkt . Wird Kraftkomponente Verschieberichtung Klinke Blockade Getriebemechanik Inneren Nabe so groß Anpresskraft Druckfeder übersteigt also Schaltunwilligkeit besteht gleitet Klinke Kontaktposition Schrägfläche Rippe . Schrägfläche Rippe ist entsprechend flach ausgeformt . Hat Klinke höchste Erhebung Rippe überwunden gleitet weiter Übertragungsschrägfläche Kontakt nächsten Rippe . Liegt weiterhin Schaltunwilligkeit wiederholt Vorgang . Übersteigt hingegen nunmehr Anpresskraft Druckfeder entgegenwirkende Komponente Drehmitnahmekraft Antriebsteils rastet Spitze Kupplungsklinke wieder Rippe vgl. . . Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Kupplungsklinke wird Entgegenhaltung Formgehemme vgl. allgemein : Konstruktionselemente mechanik 3 . Auflage S. gebildet zwar Reibungsverhältnisse Vorgang Auskuppelns entscheidend sind aber eingekuppelten eingerasteten Zustand Kraftübertragung Wesentlichen Formschluss erfolgt . kann Figuren japanischen Offenlegungsschrift offenbarten Klinkenkupplung Reibeinrichtung gesehen werden Ableitung Servokraft reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung erfolgt Merkmalen g3 vorgesehen . europäische Patentschrift deutsche Übersetzung offenbart Gegenstand Patentanspruchs Beklagten verteidigten Fassung gleichfalls . Entgegenhaltung werden Ausführungsbeispiele gangnaben Fahrräder Servokrafterzeugungseinrichtung beschrieben gezeigt Figur Figuren . erste Ausführungsbeispiel entspricht vorgenannten japanischen Offenlegungsschrift so insoweit weiteren Ausführungen bedarf . auch zweite Ausführungsbeispiel Vorveröffentlichung offenbart Klinkenverbindung Reibeinrichtung Sinne Merkmale g3 angesehen werden kann . Figur Vorveröffentlichung nachfolgend wiedergegeben ist zeigt Kupplungsklinken jeweils drehbar Drehzapfen angeordnet sind jeweils Klinkenfeder Drehmoment Antriebsteil Urzeigersinn Richtung Zähne wirkt . Geschaltet wird Klinkenverbindung Klinkenpresser . Klinken geschaltet sind Grenzdrehmoment noch erreicht ist wird Klinke jeweiligen Klinkenfeder ausgeübte Eindrückkraft Richtung radial außen Eingriffsposition Verzahnungsschrägfläche Antriebteils gehalten . Ist jedoch Grenzdrehmoment erreicht ist kurzen Verzahnungsschrägfläche jeweilige Klinkenende ausgeübte Abweisekraft Richtung radial innen größer jeweiligen Klinkenfeder wird Klinke Eingriffsposition Verzahnung Antriebsteils gedrückt entkoppelt . Kupplung handelt also ersten Ausführungsbeispiel europäischen Patentschrift Ausführungsbeispiel genannten japanischen Offenlegungsschrift Formgehemme so Erläuterungen japanischen Offenlegungsschrift Reibeinrichtung Sinne Lehre Patentanspruch Streitpatents offenbart wird . Nabe Beklagten bestrittenen Behauptungen Klägerin Anmeldetag Streitpatents serienmäßig hergestellt weltweit vertrieben worden sein soll Anlagen Originalnabe Anlage E 8) entspricht Wesentlichen zweiten Ausführungsbeispiel europäischen Patents vgl. Gutachten S. so dortigen Erläuterungen verwiesen werden kann . Gegenstand Patentanspruch erteilten Fassung ergibt Fachmann auch naheliegender Weise Stand Technik . ist Klägerin aufgezeigt worden auch sonst sichtlich Stand Technik Anregung enthalten hat Entgegenhaltungen behaupteten offenkundigen Vorbenutzung Nabe realisierten Klinkenkupplungen Formgehemme Reibeinrichtung Sinne Merkmale g3 erfindungsgemäßen Lehre ersetzen . Auch Grundlage europäischen Patents Stand Technik Beschreibung Streitpatents berücksichtigt worden ist konnte Fachmann naheliegender Weise Gegenstand Patentanspruch verteidigten Fassung gelangen . Entgegenhaltung offenbart Fachmann jedenfalls Reibeinrichtung vorzusehen derart Erzeugung begrenzbaren Servokraft einbezogen ist Ableitung Servokraft reibschlüssige Drehmitnahmeverbindung Antriebsteil Eingangsseite Servokrafterzeugungseinrichtung erfolgt . ergibt Schrift Zustand begrenzten Servokraft eintretenden Schaltwilligkeit Schaltelements erhalten bleiben soll . Ansicht Klägerin haben Fachmann auch Studium erworbenen Grundkenntnisse Konstruktionselemente entsprechenden Lösung geführt . Zwar waren Schlingfederkupplungen Prioritätszeitpunkt Streitpatents allgemein Lehrbüchern beschrieben . fehlt aber Anhalt Fachmann angeregt wurde Sinne Lehre Patentanspruch verteidigten Fassung einzusetzen . 5 . Kostenentscheidung beruht § Abs. . V.m . § Abs. Abs. Nr. . Meier-Beck Keukenschrijver Vorinstanz : Bundespatentgericht Entscheidung