NAMEN Verkündet : 26 Juli Justizhauptsekretär Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Satz Grundsatz Tatrichter Aufgabe Schadensermittlung vorzunehmen vorschnell Hinweis Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen darf . gilt auch Bereich Vertragshaftung . . 26.7.2005 OLG Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 26 Juli Vorsitzenden Richter Dr. Richter Scharen Keukenschrijver Richterin Richter Dr. Recht erkannt : Revision Klägerin wird 3 . Februar verkündete Urteil 7 . Zivilsenats Oberlandesgerichts Kostenpunkt insoweit aufgehoben Klage Höhe DM Zinsen abgewiesen worden ist . Umfang wird Sache anderweiter Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revision Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Klägerin Verfahrens insolvent gewordene GmbH nachfolgend : Schuldnerin schlossen Jahr Vereinbarung Produktion Nachentwicklung Vertrieb Klägerin entwickelten " " bezeichneten segeräts isokratischen binären Version hergestellt werden sollte . Vereinbarung war festgelegt Schuldnerin gehörte zunächst Geräte Nullserie zwar isokratischen binären Version herstellen sollte . Klägerin rief Geräte Juli . Schuldnerin lieferte Frühjahr Geräte isokratischen Version Klägerin bezahlte . Herstellung binären Geräte bereitete Schuldnerin Schwierigkeiten . Schuldnerin entschloß Zusammenarbeit beenden kündigte Gespräch Geschäftsführer Klägerin Vertrag fristgemäß 30 . Juni . Klägerin Schuldnerin einigten noch erledigten Bestellungen isokratische Geräte abzuändern Schuldnerin auch bereitgestellt Klägerin mehr abgerufen wurden . Schuldnerin führte Bemühungen binären Version ; Klägerin tätigte weiteren Bestellungen . Klägerin machte Schuldnerin Schadensersatzanspruch Höhe DM Zinsen Behauptung geltend sei 30 . Juni Gewinn Vermarktung Geräte Höhe entgangen . stritten Klägerin Schuldnerin Vergütung ausgelieferten Geräte ; insoweit ist Verfahren Ablehnung Annahme Revision Klägerin abgeschlossen . Landgericht hat Schadensersatzanspruch zunächst Grundurteil Hälfte stattgegeben . Aufhebung Zurückverweisung Oberlandesgericht hat Klage wiederum teilweise entsprochen . Berufungsverfahren hat Oberlandesgericht Klage insgesamt abgewiesen Widerklage Schuldnerin wesentlichen stattgegeben . Senat hat Revision Klägerin nur insoweit angenommen Klage Höhe DM Zinsen abgewiesen worden ist . Umfang hat Klägerin Begehren zunächst weiterverfolgt . rend Revisionsverfahrens ist Vermögen Schuldnerin Insolvenzverfahren eröffnet worden . Klägerin hat Rechtsstreit Insolvenzverwalter aufgenommen beantragt nunmehr Insolvenztabelle festzustellen Klägerin Insolvenzforderung Höhe bezifferter Zinsen zusteht . Beklagte tritt Rechtsmittel . Entscheidungsgründe : zulässige Revision führt Umfang Annahme Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht auch Entscheidung Kosten Revisionsverfahrens übertragen ist . Berufungsgericht hat Schadensersatzansprüche Klägerin Pflichtverletzungen isokratischen Analysegeräte Schuldnerin verneint . Revision rügt Berufungsgericht insoweit möglichen Interessewegfall Klägerin auch Hinblick Geräte berücksichtigt habe . Berufungsgericht wird wiedereröffneten Berufungsrechtszug Möglichkeit haben Gesichtspunkt näher befassen . II . beigetreten werden kann Berufungsgericht Ergebnis Verneinung Schadensersatzansprüchen auch binären Geräte . 1 . Berufungsgericht hat insoweit schuldhafte Pflichtverletzung Schuldnerin jedenfalls Ergebnis zutreffend bejaht . Insoweit ergibt Berufungsgericht getroffenen Feststellungen Schuldnerin Verzug geraten ist Herstellung Version erforderlichen Leistungen erbracht hat . Allerdings fehlt § Abs. Satz . grundsätzlich notwendigen Ablehnungsandrohung . Jedoch war dann erforderlich bezüglich binären Geräts ernsthafte endgültige Erfüllungsverweigerung vorlag . Berufungsgericht festgestellten Verhalten Schuldnerin Stornierung Bestellung neuer Pumpen Abbruch Weiterentwicklung binären Geräts Schreiben 13 . September ist jedenfalls Revisionsverfahren endgültigen ernsthaften Erfüllungsverweigerung auszugehen . Klägerin kann erneuter Prüfung Interessewegfall isokratischen Geräte ergeben sollte allerdings nur Schadensersatz erfüllten Teils verlangen § Abs. Satz . V.m . Abs. Satz jeweils 1.1.2002 geltenden Fassung nachfolgend : . ; Art . Abs. . Berufungsgericht mangelnde Vertragstreue Mitverschulden Klägerin verneint hat treten Rechtsfehler Nachteil Klägerin . 2 . Berufungsgericht hat gleichwohl Schadensersatzansprüche Klägerin Ergebnis scheitern lassen Schaden nachgewiesen habe . begegnet durchgreifenden rechtlichen Bedenken . Berufungsgericht hat gestützt gehörte Sachverständige unmöglich gehalten habe Aussage treffen . Bekundungen habe zwar Gewinn chermaßen auch Verlust entstehen können derartige Geräte noch niemals gebaut worden seien . Berufungsgericht hat möglich gehalten binäre Gerät 30 . Juni habe fertiggestellt werden können . ist auch Revisionsverfahren Klägerin auszugehen . kommt Schuldnerin auch verpflichtet war Schaden Schadensersatzanspruch begründen konnte grundsätzlich Betracht . Schadensfeststellung gilt § Satz . Alt . Gewinn entgangen gewöhnlichen Lauf Dinge Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte . Zweck Bestimmung ist Geschädigten Beweis erleichtern vgl. m.w . ; . Ist ersichtlich Gewinn gewöhnlichen Lauf Dinge besonderen Umständen Wahrscheinlichkeit erwartet werden konnte dann wird vermutet gemacht worden wäre . Volle Gewißheit Gewinn gezogen worden wäre ist erforderlich vgl. ; 50 ; . 2.5.2002 ZR § Kapitalanlage . Insoweit dürfen Vorbringen selbständigen Unternehmers seien erwartete Gewinne entgangen regelmäßig verbundenen Schwierigkeiten strengen Anforderungen gestellt werden . 9.4.1992 § Abs. Gewinnentgang . Klägerin hat Gewinnentgang substantiiert Schuldnerin erstellten Absatzplan Geräte zwar je Versionen Geräte fix Gewinn jeweils mindestens DM hätte absetzen können . hat Anknüpfungstatsachen Wahrscheinlichkeitsprognose § anknüpfende Schadensschätzung § dargelegt . Grundlage konnte Berufungsgericht auch versucht hat Beweis erhoben werden . erstinstanzlich gehörte Sachverständige hat geäußert höherer Gewinn DM Betracht komme auch Verlust . Berufungsgericht durfte § Satz Schadensersatzanspruch nur dann verneinen Schadenseintritt Wahrscheinlichkeit erwarten war . entsprechende Gewinnerwartung bestand jedenfalls isokratischen Geräte führte insoweit jedenfalls dann Schaden noch klären ist Klägerin insoweit Interessewegfall berufen kann . auch binären Geräte kann Argumentation Berufungsgerichts Schaden verneint werden . Jedenfalls Fall vorliegenden Markteinführung neu entwickelten Geräts geht ist Wahrscheinlichkeitsprognose notwendig unsicher ; Differenzierung gewisser " überwiegender " Wahrscheinlichkeit führt hier weiter . Schwierigkeit muß auch Bereich Vertragshaftung gleichen Grundsätzen Rechnung getragen werden . Zivilsenat Bundesgerichtshofs Ansprüche unerlaubter Handlung entwickelt hat . ; vgl. . § Selbständige ; 20.4.1999 ; 6.2.2001 § Satz Verdienstausfall 8) . darf Tatrichter Aufgabe Grundlage § Schadensermittlung vorzunehmen vorschnell Hinweis Unsicherheit möglicher Prognosen entziehen . Wird Geschädigten vertragswidriges Verhalten Möglichkeit genommen beschränkt neues Produkt Markt bringen darf Wahrscheinlichkeitsnachweis schon geführt angesehen werden überwiegende Wahrscheinlichkeit feststellen läßt . Vielmehr liegt Bereich Vertragshaftung Fall gewöhnlichen Verlauf Dinge angemessenen Erfolg Geschädigten Vertrieb auszugehen Grundlage Prognose entgangenen Gewinns infolgedessen entstandenen Schadens anzustellen auch Risikoabschlag Betracht kommen mag . hieraus ergebenden Anforderungen treffende Prognoseentscheidung ist Berufungsgericht gerecht geworden . hat Rechtsirrtum beeinflußt Bekundung Sachverständigen eigen gemacht Voraussage wirtschaftlichen Erfolgs sei letztlich möglich . hat versäumt tatsächlichen Grundlagen ausgegangen ist § erforderlichen Schlüsse ziehen Grundlage § zumindest gebotene Schätzung vgl. u.a. Sen . . selbst vorzunehmen . -9- . erneuten Verhandlung wird Berufungsgericht zunächst prüfen haben isokratischen Geräte Interessewegfall Klägerin eingetreten ist . wird weiter Berücksichtigung Beweiserleichterungen § § ergeben Höhe entgangenen Gewinns festzustellen haben . Scharen Keukenschrijver Kirchhoff