BESCHLUSS 28 November Rechtsbeschwerdesache betreffend Patentanmeldung Nachschlagewerk : ja : Endoprotheseeinsatz § Abs. Satz Verfahren Entfernen Einsatzes Hüftgelenkendoprothese dient chirurgischen Behandlung menschlichen tierischen Körpers . Beschluß 28 November Bundespatentgericht Zivilsenat hat 28 November Vorsitzenden Richter Richter Dr. Scharen Richterin Richter Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluß 21 . Senats Technischer Beschwerdesenat Bundespatentgerichts 6 Juli wird zurückgewiesen . Wert Gegenstandes Rechtsbeschwerde wird DM festgesetzt . Gründe : Rechtsbeschwerdeführerin reichte 26 . Oktober Patentanmeldung Inanspruchnahme inneren Priorität Voranmeldung 25 . Juni betreffend Werkzeug Verfahren Entfernen konisch geklemmter Keramik-Pfanneneinsätze Metallschale Hüftgelenkendoprothese Deutschen Patentamt . Prüfungsstelle Deutschen Patentamtes hat Anmeldung zurückgewiesen Schutzbegehren auch gewerblich anwendbares Verfahren gerichtet sei . Verfahren Auswechseln Pfanneneinsatzes Metallschale gelagert sei direkt Außenschale Beckenknochen verankert sei sei offensichtlich chirurgischen Eingriff menschlichen tierischen Körper verbunden erfordere ärztliche Fachkenntnisse . Chirurgische Verfahren seien aber Patentschutz zugänglich . Beschwerdeverfahren hat Anmelderin Patentbegehren ursprünglichen Ansprüchen Hauptantrag Hilfsanträgen weiterverfolgt . Ansprüche Hauptantrages lauten : " 1 . Werkzeug Entfernen konisch geklemmter Keramik-Pfanneneinsätze Metallschale Hüftgelenkendoprothese gekennzeichnet Werkzeug Pfanneneinsatz verspannbaren Elementen besteht . 5 . Verfahren Entfernen konisch geklemmter Keramik-Pfanneneinsätze Metallschale Hüftgelenkendoprothese Werkzeug Ansprüche gekennzeichnet Werkzeug Pfanneneinsatz verspannt wird Pfanneneinsatz fixiert ist anschließend einsatz Schlagimpuls Hebelkraft Verankerung Metallschale gelöst wird . " Ansprüche betreffen Ausgestaltungen Anspruch Ausgestaltung Verfahrens Anspruch . Hilfsantrag hat Ansprüche Ansprüche identisch Hauptantrages sind . Anspruch Hilfsantrages hat folgenden Wortlaut : " Verwendung Werkzeugs Ansprüche Entfernen konisch geklemmter Keramik-Pfanneneinsätze Metallschale Hüftgelenkendoprothese gekennzeichnet Werkzeug Pfanneneinsatz verspannt wird Pfanneneinsatz fixiert ist anschließend Pfanneneinsatz Schlagimpuls Hebelkraft Verankerung Metallschale gelöst wird . " Hilfsantrag beseht ursprünglichen Ansprüchen 4 . Bundespatentgericht hat Beschluß Prüfungsstelle aufgehoben Sache ursprünglichen Ansprüchen Deutsche Markenamt zurückverwiesen . weitergehende Beschwerde hat zurückgewiesen . richtet Bundespatentgericht zugelassene Rechtsbeschwerde Anmelderin beantragt gefochtenen Beschluß aufzuheben Beschwerde Anmelderin zurückgewiesen wurde . II . Rechtsbeschwerde ist Zulassung statthaft ; Sache bleibt jedoch Erfolg . 1 . Ansicht Bundespatentgerichts handelt Anmelderin beanspruchten Verfahren chirurgischen Behandlung menschlichen Körpers § Abs. PatG gewerblich anwendbare Erfindung gilt . Metallschale Hüftgelenkendoprothese konisch geklemmte Keramik-Pfanneneinsatz entfernt werden solle sei Patentbeschreibung direkt äußere Schale Beckenknochen verankert . Infolgedessen sei instrumenteller Eingriff lebenden Körper Menschen Pfanneneinsatz anspruchsgemäß vorgesehen ausgewechselt werde . handele einheitlichen Vorgang einzelne chirurgische nicht-chirurgische Schritte Zugänglichmachen Prothese etc. aufgegliedert werden könne . Anmeldungsunterlagen sei Hinweis entnehmen Verfahren bestimmten Umständen auch menschlichen Körpers anwendbar sei . Anmelderin habe auch chirurgisches Verfahren ausschließende Unterlagen vorgelegt . Grundsatz nur Verfahren therapeutischen Behandlung menschlichen Körpers Patentschutz ausgenommen worden seien ausschließlich gewerblichen Bereich vollzögen könne schon Verfahren chirurgischen Behandlung menschlichen Körpers angewendet werden chirurgische Verfahren Rücksicht medizinischen kosmetischen Gründen erfolgten gewerblich anwendbare Erfindungen anzusehen seien . 2 . Rechtsbeschwerde meint Anmelderin beanspruchte Verfahren Eingriff lebenden menschlichen Körper lehre . Zwar sei richtig Metallschale Pfanneneinsatz entfernt werden solle direkt äußere Schale Bekkenknochen verankert sein könne . würden aber Pfanneneinsatz Metallscheibe Bestandteilen lebenden Körpers Menschen . bedürfe Ausübung beanspruchten Lehre chirurgischer auch nur medizinischer Kenntnisse handele auch Arzt vorbehaltene Tätigkeit . Chirurg praxi doch selbst Verfahren vorgehen halbwegs geschickten Laien überlassen werde sei Wortlaut Sinn Zweck § Abs. PatG völlig unerheblich . übrigen sei Anwendungsbereich Vorschrift Fälle eingeschränkt Verfahren gehe ausschließlich Anwendbarkeit Rahmen chirurgischen therapeutischen Behandlung menschlichen tierischen Körpers gestatten . handele hier jedoch beanspruchte Verfahren auch intraoperativer Weise angewendet werden könne etwa Hüftgelenkendoprothese vollständig entfernt worden sei weiterhin verwendet werden solle beschädigte abgenutzte Pfanneneinsatz ausgetauscht sei Durchführung Operation Implantation Hüftgelenkendoprothese Notwendigkeit ergebe bereits eingesetzten Keramik-Pfanneneinsatz auszutauschen verändern . Angriffe Rechtsbeschwerde greifen . Anmelderin Anspruch Hauptantrages beanspruchte Verfahren betrifft Entfernen konisch geklemmter KeramikPfanneneinsätze Metallschale Hüftgelenkendoprothese Werkzeug Ansprüche 4 . Angaben Beschreibung bestehen Hüftgelenkendoprothesen Prothesenschaft Oberschenkelknochen verankert ist Prothesenschaft aufgesetzten Kugelkopf . Kugelkopf ist Pfanneneinsatz gelagert wiederum Metallschale eingesetzt ist direkt Außenschale Beckenknochen verankert ist . Fixation KeramikPfanneneinsätzen Metallschale Hüftgelenkendoprothese Hilfe konischen Klemmung ist Beschreibung weiter ausgeführt wird mittlerweile bewährter Stand Technik . ist jedoch Technik postoperativen Extrahieren einmal fixierten Pfanneneinsatzes bisher noch befriedigend gelöst . zerstörungsfreie Entfernen Pfanneneinsatzes Hilfe Greifwerkzeugen erfordert unvertretbar hohen konstruktiven Aufwand Entfernung Zerstören Pfanneneinsatzes auftretenden Keramiksplitter toxischen Schleifschlämme medizinisch akzeptable Lösung darstellt . Darlegungen Beschreibung ergibt Problem Werkzeug Verfahren Entfernen konisch geklemmter Keramik-Pfanneneinsätze Metallscheibe Hüftgelenkendoprothese anzugeben Entfernen einfach sicher gewährleistet ist . -9- Lösung Problems wird Werkzeug Pfanneneinsatz verspannbaren Elementen besteht Verfahren vorgeschlagen Werkzeug Pfanneneinsatz so verspannt wird fixiert ist . Anschließend soll dann Pfanneneinsatz Hebelkraft Verankerung Metallschale gelöst werden . Verfahren dient chirurgischen Behandlung menschlichen tierischen Körpers wird menschlichen tierischen Körper vorgenommen § Abs. Satz PatG. Ansicht Rechtsbeschwerde dient Anmelderin beanspruchte Verfahren Behandlung menschlichen tierischen Körpers . Zwar ist Hüftgelenkendoprothese vornherein Teil menschlichen tierischen Körpers . wird jedoch bestimmungsgemäß Implantation Stelle natürlichen Hüftgelenks tritt Funktion ausübt . Zweck § Abs. Satz PatG ist Verfahren chirurgischen therapeutischen Behandlung menschlichen tierischen Körpers gewerbliche Tätigkeit Patentschutz auszunehmen Entscheidungsfreiheit Arztes Auswahl Maßnahmen Beseitigung Krankheiten Untersuchungsmethoden Erkennung erhalten vgl. . Glatzenoperation ; . Schweine ; ABl . Hornhaut ; 11.6.1997 . Verfahren Blutextraktion ; Patentrecht 4 . Aufl . S. f. ; Busse 5 . Aufl . Rdn . 19 ; Schulte 5 . Aufl . PatG Rdn . 11 ; 2 . Aufl . Art . Rdn . . wäre vereinbaren Bestimmung zwar Behandlung natürlicher Organteile erfaßt würde aber Behandlung Endoprothesen menschlichen Körper eingebracht worden sind körperliche Funktion jeweiligen natürlichen Organteile ersetzen . Fällen soll Behandlung Funktionsfähigkeit menschlichen tierischen Körpers wieder hergestellt werden . Umstand Endoprothesen Fremdmaterial bestehen organischer Bestandteil menschlichen tierischen Körpers sind bleibt Bedeutung . Anmelderin beanspruchte Verfahren betrifft überdies chirurgische Behandlung menschlichen tierischen Körpers . allgemeiner Auffassung beinhalten derartige Verfahren Eingriff lebenden Körper Menschen Tieres Eingriff operativ blutig Instrumenten konservativ unblutig erfolgen kann ABl . f. Durchblutung ; 9 . Aufl . PatG Rdn . 8 ; Busse aaO Rdn . 26 ; Moufang Int.1992 10 18 ; aaO Rdn . . Ausübung hier Anmelderin beanspruchten Verfahrens ist operativer Eingriff notwendigerweise dann verbunden Metallschale Hüftgelenkendoprothese konisch geklemmte Keramik-Pfanneneinsatz entfernt werden soll direkt Außenschale Beckenknochen Prothesenträgers verankert ist . Dann bedarf nur Beginn Beendigung beanspruchten Verfahrens chirurgischen Tätigwerdens . Auch Extraktionsverfahren selbst ist Teil operativen Eingriffs anzusehen funktionellen Zusammenhang steht . operative Eingriff ist beanspruchte Verfahren veranlaßt Ausgestaltung wird bedingt . funktionelle Zusammenhang deutet auch Beschreibung Anmeldung abgehoben wird Entfernen Pfanneneinsatzes Zerstören Gegensatz beanspruchten Extraktionsverfahren auftretenden Keramiksplitter toxischen Schleifschlämme medizinisch akzeptable Lösung darstellt . Ausübung beanspruchten Verfahrens wirkt übrigen auch körperlich Metallschale konisch geklemmte Keramik-Pfanneneinsatz entfernt werden soll direkt Außenschale Beckenknochen Prothesenträgers verankert ist . kann Rechtsbeschwerde einräumt beanspruchte Verfahren praxi Chirurgen selbst ausgeübt halbwegs geschickten Laien überlassen wird auch Ansicht zugestimmt werden Verfahren Arzt vorbehaltene Tätigkeit handele . genannten Zusammenhänge ist vielmehr anzunehmen Verfahren intraoperativ ausschließlich Arzt ausgeübt werden darf . Rede stehende Verfahren stellt implantierten Hüftgelenkendoprothese Anwendung kommt Teil operativen Eingriffs menschlichen tierischen Körper vorgenommen wird . Ansicht Rechtsbeschwerde setzt Senat Beurteilung auch Widerspruch Rechtspraxis Europäischen Patentamtes Verfahren Durchflußmessung kleiner Flüssigkeitsmengen selbst dann vornherein gemäß Art . Abs. Patentierung auszuschließen ist implantierten Medikamentendosiergerät angewendet wird funktioneller menhang beanspruchten Verfahren Gerät abgegebenen Medikamentendosis besteht . Durchflußmessung ; vgl. auch aaO Hornhaut . Europäischen Patentamt beurteilte Fall hebt hier entscheidenden bereits ausschlaggebender Weise Medikamentendosiergerät Körperteil handelt . Gegensatz Endoprothese übernimmt Gerät auch Implantation Funktion natürlichen etwa Hüftgelenks . übrigen stellt hier Anmelderin beanspruchte Verfahren implantierten Hüftgelenkendoprothese ausgeübt wird Teil chirurgischen Behandlung menschlichen tierischen Körpers Europäischen Patentamt entschiedenen Fall vornherein Frage stand . Auch Hinweis Anmelderin beanspruchte Extraktionsverfahren gewerblich etwa medizinisch-technischen Werkstatt ausgeübt werden kann führt Rechtsbeschwerde Erfolg . Unrecht verweist Zusammenhang " Hydropyridin"Beschluß Senats ausgeführt hat § Abs. Satz PatG nur Verfahren therapeutischen Behandlung menschlichen Körpers Patentschutz ausgenommen sind ausschließlich gewerblichen Bereich vollziehen gewerblich anwendbar sind Sen . Hydropyridin . Beschluß hatte Erfindung betreffend Verwendung bekannten chemischen Substanz Behandlung bisher noch Substanz behandelten Krankheit Gegenstand . Erfindung ist gewerblich anwendbar allein Verfahren therapeutischen Behandlung menschlichen Körpers beinhaltet auch zeitlich vorgelagerte augenfällige Herrichtung chemischen Substanz Behandlung Krankheit umfaßt auch Einführung heute § Abs. PatG enthaltenen Regelung Gesetz internationale Patentübereinkommen 21 . Juni . gewerblich qualifizieren ist Sen . aaO . Hydropyridin m.w . . vollzieht hier Anmelderin beanspruchte Verfahren vorausgesetzt wird menschlichen Körper verbundenen Hüftgelenkendoprothese ausgeübt Beginn bis Ende chirurgisches Behandlungsverfahren . Herstellung Werkzeugs Verfahren durchgeführt werden soll gehört Gegenstand . gewerblichen Charakter Anspruch beanspruchten steht auch alternativ auch gewerblich angewendet werden kann etwa Rechtsbeschwerde verweist Hüftgelenkendoprothese bereits vollständig menschlichen tierischen Körper entfernt worden ist weiter verwendet werden soll Durchführung Operation Notwendigkeit ergibt eingesetzten Keramik-Pfanneneinsatz auszutauschen . Lassen Anwendungsbereiche Verfahrens einerseits chirurgische therapeutische andererseits gewerbliche Anwendungsfälle aufteilen so ist Verfahren zwar Patentschutz ausgeschlossen Anmelder allein gewerbliche Anwendungsfälle ausrichtet wohl aber auch hier chirurgische therapeutische Anwendungen erfaßt vgl. 11.6.1997 . Verfahren Blutextraktion ; Busse aaO Rdn . . Anmelderin Anspruch Hauptantrages beanspruchte Verfahren verliert nicht-gewerblichen Charakter auch Hilfsantrag Verwendungsanspruch formuliert worden ist Verfahrens Entfernen konisch geklemmter Keramik-Pfanneneinsätze Metallschale Hüftgelenkendoprothese Werkzeug Ansprüche nunmehr Verwendung Werkzeugs Ansprüche Entfernen konisch geklemmter Keramik-Pfanneneinsätze Metallschale Hüftgelenkendoprothese betreffen soll Anspruch ansonsten aber unverändert geblieben ist . Verwendung kommt vorliegenden Fall allein Ausführung Verfahrens Anspruch Hauptantrages Betracht . . mündliche Verhandlung hat Senat erforderlich gehalten § Abs. PatG. Rogge Scharen Meier-Beck