BESCHLUSS 27 Juli Rechtsbeschwerdesache Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 Juli Vorsitzenden Richter Dr. Richter Scharen Richterinnen Richter Dr. beschlossen : Beschwerde Beschluß Landgerichts 6 . April wird Kosten Rechtsbeschwerdeführers unzulässig verworfen gesetzlichen Beschwerdefrist Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist noch Antragsteller Belehrung formellen Erfordernisse Beschwerde fristgerecht Wiedereinsetzung vorigen Stand beantragt hat Rechtsmittel unzulässig erweist . Scharen Meier-Beck