NAMEN Verkündet : 10 . Dezember Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Auslegung Allgemeinen Geschäftsbedingungen eBay hier : Vorzeitige Angebotsbeendigung Fortführung Urteil 8 . Juni . § Abs. Satz Fassung 17 . Januar Recht Fernabsatzverträge erfasst nur Verträge Unternehmer Seiten Lieferanten Verbraucher Seiten Abnehmers beteiligt ist . Urteil 10 . Dezember VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 10 . Dezember Vorsitzende Richterin Dr. Richterinnen Dr. Dr. Fetzer Richter Dr. Recht erkannt : Revision Beklagten Urteil 12 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 26 . Februar wird zurückgewiesen . Beklagte hat Kosten Revisionsverfahrens tragen . Tatbestand : Kläger begehrt Schadensersatz vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion . 17 . Mai bot Beklagte Rahmen Auktion Internetplattform eBay Angabe Startpreises € Auktionsfrist Tagen Stromaggregat Verkauf . Versteigerung erfolgte Grundlage Zeit maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Folgenden : eBay-AGB aF . Dort heißt auszugsweise : " Nr. Anbieter verbindliches Angebot eBay-Website einstellen dürfen nur dann Gebote streichen Angebot zurückziehen gesetzlich berechtigt sind . Weitere Informationen . Nr. Satz Ablauf Auktion vorzeitiger Beendigung Angebots Anbieter kommt Anbieter Vertrag Erwerb Artikels sei denn Anbieter war gesetzlich berechtigt Angebot zurückzunehmen vorliegenden Gebote streichen . " " Weitere Informationen " § Nr. führt eBay-Seite folgende Hinweise enthält : " beende Angebot vorzeitig ? Artikel eBay-Website einstellen geben grundsätzlich verbindliches Angebot Abschluss Vertrags Artikel sind Angebotsdauer Angebots gebunden . kann jedoch vorkommen Angebot vorzeitig beenden müssen Beispiel feststellen Einstellen Artikels geirrt haben verkaufende Artikel Angebotsdauer Verschulden beschädigt wird verloren geht . Beenden Angebots gilt : Vergewissern Grund Beenden Angebots gültig ist . Überprüfen Voraussetzungen Beenden Angebots erfüllen . Hinweis : Angebot Stunden endet gelten Einschränkungen . Gründe vorzeitige Beendigung Angebots Angebot vorzeitig beenden kurz Ende Änderungen vornehmen werden Käufer möglicherweise enttäuscht . folgenden Fällen dürfen Angebot jedoch vorzeitig beenden : Grund Vorgehensweise Artikel ist Verschulden verloren gegangen beschädigt worden anderweitig mehr Verkauf verfügbar . haben Eingeben Angebots Startpreises Mindestpreises Fehler gemacht . " Unmittelbar Anschluss heißt : " Voraussetzungen Angebot vorzeitig beenden können hängt lange Angebot noch läuft Gebote vorliegen . Angebot läuft noch länger Stunden Angebot noch Stunden länger läuft können Einschränkungen vorzeitig beenden . Zeitpunkt Beendigung Angebots Gebote Artikel vorliegen werden gefragt Gebote streichen Artikel Höchstbietenden verkaufen möchten . Angebot ist Stunden beendet Angebot noch Stunden läuft hängt Möglichkeit Angebot vorzeitig beenden können Gebote vorliegen Artikel Mindestpreis gilt . Anzahl Gebote Artikel Kann Angebot vorzeitig beendet werden ? Gebote auch gestrichenen Genen bote vorliegen . Gebote müssen Artikel Höchstbietenden verkaufen . Gebote Mindestpreis wurde erreicht . So beenden aktives Angebot So beenden Angebot vorzeitig : 1 . Geben Artikelnummer Formular vorzeitige Beenden Angeboten . Artikelnummer finden Angebot eBay . 2 . Gebote Artikel vorliegen müssen entscheiden Angebot beenden möchten . Angebot Stunden mehr endet wählen Gebote streichen Angebot vorzeitig beenden Artikel Höchstbietenden verkaufen . Angebot Stunden endet können nur Option Artikel Höchstbietenden verkaufen wählen . 3 . Wählen Grund Angebot vorzeitig beenden . 4 . Angebot wird beendet eBay mehr aktives Angebot angezeigt . Auktion abbrechen Gebote vorliegen erhalten Bieter erfolgreich waren E-Mail Mitteilung Gebot gestrichen Angebot vorzeitig beendet wurde . . " Kläger nahm Angebot Beklagten 18 . Mai . 19 . Mai beendete Beklagte Auktion vorzeitig veranlasste Streichung Gebots Klägers . Weitere Gebote waren abgegeben worden . Später zahlte Kläger Beklagten € . Klage hat Kläger Herausgabe Übereignung Stromaggregats verlangt hilfsweise Schadensersatz Höhe € Zinsen ferner Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten . Landgericht hat Klage abgewiesen . hat Auffassung vertreten Parteien Kaufvertrag gekommen sei . Angebot Beklagten habe Erfordernis weiterer Gründe beendet werden können noch länger Stunden gelaufen sei . Berufungsrechtszug haben Parteien Beklagte Stromaggregat anderweitig veräußert hatte Rechtsstreit übereinstimmend erledigt erklärt . Schadensersatzbegehren gestützte Berufung Klägers hat Erfolg gehabt . Berufungsgericht zugelassenen Revision erstrebt Beklagte Wiederherstellung erstinstanzlichen Urteils . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Berufungsgericht hat Wesentlichen ausgeführt : Beklagte Übergabe Übereignung Stromaggregats unmöglich geworden sei schulde gemäß § Abs. § Schadensersatz Höhe € unstreitigen Wert Aggregats . Parteien hätten wirksamen Kaufvertrag Stromaggregat Preis € geschlossen . Gesamtschau § Nr. Satz § Nr. aF Verbindung " Weiteren Informationen " Hinweisen " " eBay ergebe auch Fall noch Stunden länger dauernden Auktion berechtigender Grund vorzeitigen Beendigung Angebots erforderlich sei . Bindung Verkäufers Angebot nur letzten Stunden Auktion bestünde wäre Käufer Willkür Anbieters ausgesetzt . Beklagte berufe Zusammenhang gerissene Formulierung Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kontext unberücksichtigt lasse . Hinweis Angebot noch Stunden länger laufe Einschränkungen vorzeitig beendet werden könne sei missverständlich . regle lediglich technische Möglichkeit " Können " vorzeitigen Angebotsrücknahme aber rechtliche Zulässigkeit " Dürfen " . Vorliegen berechtigenden Grundes habe Beklagte schlüssig dargelegt Übrigen bewiesen . Behauptung habe versehentlich falschen Auktion Verkauf angeklickt sei Sachvortrags Klägers mehr schlüssig auch hinreichend substantiiert . habe Beklagte Nachweis bestrittenen Irrtum geführt . Zwar stehe Verbraucher Fernabsatzvertrag Widerrufsrecht gemäß § 312d Abs. Satz aF . sei jedoch vorgetragen ersichtlich Beklagte eBay-Auktion Verbraucher gehandelt habe . II . Beurteilung hält rechtlicher Überprüfung stand . Revision ist zurückzuweisen . Kläger steht zweiter Instanz nur noch geltend gemachte Anspruch Schadensersatz Leistung § Abs. 3 § . Insbesondere hat Berufungsgericht Recht angenommen Kaufvertrag Stromaggregat gekommen ist Beklagte berechtigt war Auktion vorzeitig beenden . 1 . § Nr. § Nr. Satz eBay-AGB aF kommt Kaufvertrag Ablauf Auktion vorzeitiger Beendigung Angebots insoweit übereinstimmend § § . Annahme Höchstbietenden sei denn Anbieter war " gesetzlich berechtigt " Angebot zurückzunehmen vorliegenden Gebote streichen . Verkaufsangebot ist Sicht Auktion teilnehmenden Bieters § auszulegen Vorbehalt berechtigten Angebotsrücknahme steht Senatsurteile 8 . Juni . ; 8 . Januar . . Zwar ist nur engeren Sinn Verweisung gesetzlichen Bestimmungen Anfechtung Willenserklärungen . verstehen wird Hinweise eBay Angebotsbeendigung erläutert auch andere Tatbestände etwa unverschuldeten Verlust Artikels bezeichnen vgl. Senatsurteile 8 . Juni aaO . ; 8 . Januar aaO . . Rechtsfehlerfrei Revision unbeanstandet hat Berufungsgericht insoweit ausgeführt Beklagte Sinne § Nr. § Nr. Satz eBay-AGB aF " gesetzlich berechtigt " war Angebot zurückzuziehen liegt benannten Tatbestände Beklagten Lösung Vertrag berechtigen würde . -9- 2 . § Nr. eBay-AGB aF anknüpfenden " Weiteren Informationen " lässt Ansicht Revision entnehmen vorzeitige Angebotsrücknahme berechtigenden Grund möglich ist Auktion hier noch Stunden länger läuft . Zwar findet " Weiteren Informationen " auch Hinweis " Angebot noch Stunden länger läuft können Einschränkungen vorzeitig beenden " . befreit Anbieter jedoch unmittelbar zuvor ausdrücklich mitgeteilten rechtlichen Erfordernissen zulässigen vorzeitigen Angebotsbeendigung . Berufungsgericht hat zutreffend streitgegenständlichen Bestimmungen gerecht werdenden unterzogen auch Berücksichtigung Verständnismöglichkeiten typischerweise angesprochenen Durchschnittskunden abgestellt vorgenannten Formulierung lediglich Hinweis Abwicklung berechtigten vorzeitigen Angebotsbeendigung handelt . Nr. § Nr. Satz eBay-AGB aF verlangen ausdrücklich Anbieter gesetzlich berechtigt " muss Angebot zurückzunehmen vorliegenden Gebote streichen Auktion vorzeitig beenden will . Überschrift " Weitere Informationen " werden nähere Erläuterungen gegeben . Schon gewählte Überschrift verdeutlicht inhaltlich lediglich erläuternde Hinweise erteilt aber Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst aufgestellten rechtlichen Anforderungen vorzeitige Angebotsrücknahme wieder Kraft gesetzt werden sollen . Berufungsgericht Recht herausgestellt hat unterscheiden gegebenen Hinweise erkennbar rechtlichen " " einerseits Abwicklung berechtigten Angebotsrücknahme " Können " andererseits . Rahmen " Weiteren Informationen " werden zunächst " Gründe vorzeitige Beendigung Angebots " aufgezählt . betrifft ersichtlich rechtliche " Dürfen " " folgenden Fällen dürfen Angebot jedoch vorzeitig beenden " . Art Weise Anbieter solcherart berechtigte Angebotsrücknahme abwickeln kann wird unmittelbar Anschluss erläutert " Angebot vorzeitig beenden können hängt lange Angebot noch läuft Gebote vorliegen . " . Verfügung gestellte Programm eröffnet je Zeitablauf Möglichkeiten abhängen lange Angebot noch läuft . Sind hier noch Stunden länger ist Programm vorgesehene Abfrage beschrieben " Zeitpunkt Beendigung Angebots Gebote Artikel vorliegen werden gefragt Gebote streichen Artikel Höchstbietenden verkaufen möchten . " . wird Zeilen später noch einmal bekräftigt nämlich Abschnitt " So beenden Angebot vorzeitig : … " Gliederungsnummer . Unmittelbar Anschluss sieht Gliederungsnummer Abschnitts unmissverständlich : " Wählen Grund Angebot vorzeitig beenden " . bestätigt rechtfertigender Grund vorzeitigen Angebotsbeendigung Ansicht Revision auch dann entbehrlich ist Angebot noch Stunden länger läuft . verständiger Betrachtung erläuternden Hinweise vollziehen vielmehr Inhalt § Abs. Nr. eBay-AGB aF . Auffassung Revision besteht Berufungsgericht zutreffend ausgeführt hat unauflösbarer Widerspruch Inhalt Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilten Erläuterungen . Übrigen übersieht Revision Wertung § 305c Abs. . Ausgehend Verständnis Revision wäre genüber Nutzern Versteigerungsplattform verwendete Hinweis offensichtlichen Widerspruchs § Nr. § Nr. Satz eBay-AGB aF so ungewöhnlich jeweilige Vertragspartner eBay rechnen hätte . Auch Kläger Beklagte Verwender Allgemeinen Geschäftsbedingungen eBay sind vgl. Senatsurteil 7 November kommt Wertung Bedeutung Auslegung Hintergrund abgegebenen Erklärungen Parteien vgl. Senatsurteile 11 . Mai . 21 ; 8 . Juni aaO . . wäre so verstandene Regelung auch Erklärungsgehalt Kläger Beklagten geschlossenen Kaufvertrags umfasst anzunehmen ist Parteien Gesamtregelung frei Widerspruch schaffen wollten vgl. Urteil 14 . März . 3 . Unbegründet ist Revision erhobene Verfahrensrüge Berufungsgericht habe richterliche Hinweispflicht § Abs. verletzt Beklagten Widerruf Angebots Vorschriften Fernabsatzverträge . 13 . Juni maßgeblichen Fassung Art . § Abs. versagt habe rechtliche Gesichtspunkt Widerrufs gesamten Verfahren jedoch Sprache gekommen sei . ist entscheidungserheblich Beklagte Revision geltend macht Fall entsprechenden richterlichen Hinweises vorgetragen hätte zwar Autohändler sei eBay auch gewerblicher Verkäufer angemeldet habe Stromaggregat aber Rahmen privaten Freundschaftsdienstes veräußert habe so Verbraucher gehandelt habe § Kläger hingegen Fahrzeughandel betreibe überdies " professioneller Fehlerauswerter " tätig sei . Sachvortrag ist entscheidungserheblich Beklagte Stromaggregat eigenen Namen verkauft hat so Geschäft Ausübung gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen ist . ist Belang Dritten Freundschaftsdienst leisten wollte . wäre auch Verbrauchergeschäft Beklagten anzunehmen . Recht Fernabsatzverträge ist anwendbar Verträge ausschließlich Lieferung Waren Verbraucher betreffen . erfasst nur Verträge Unternehmer Seiten Verbraucher Seiten Abnehmers beteiligt ist MünchKommBGB/Wendehorst 6 . Aufl . . ; Schmidt-Räntsch 3 . Aufl . . ; . beruht Revisionserwiderung Recht hinweist Zweck Widerrufsrechts Fernabsatzverträgen besteht Verbraucher Gefahr Fehlentscheidung Kauf schützen entsteht Fernabsatzgeschäft regelmäßig Möglichkeit hat Ware Vertragsschluss besichtigen Eigenschaften persönlichen Gespräch erläutern lassen Senatsurteil 3 November . Gesetzeszweck kommt Tragen Verbraucher ist Ware veräußert . Verständnis hat auch Eingang § Abs. gefunden Vorschriften Fernabsatzverträge 312c nur Verbraucherverträge anzuwenden sind entgeltliche Leistung Unternehmers Gegenstand haben vgl. 74 . Aufl . . . findet Grundlage Art . Nr. Richtlinie Europäischen Parlaments Rates 25 . Oktober . Nr. ; Verbraucherrechterichtlinie Ausdruck " Kaufvertrag " Sinne Richtlinie Vertrag bezeichnet Unternehmer Eigentum Waren Verbraucher überträgt Übertragung zusagt Verbraucher Preis zahlt Zahlung zusagt . vorliegenden Fall wäre Rollenverteilung jedoch umgekehrt so Beklagten auch Verbraucher gehandelt hätte Widerrufsrecht zusteht . . Vergeblich wendet Revision Berufungsgericht Beklagten Kosten Rechtsstreits insgesamt auferlegt hat teilweise § gestützt hat Parteien Rechtsstreit zweiter Instanz teilweise übereinstimmend erledigt erklärt haben . Teilentscheidung § unterliegt Revision verkennt auch unbeschränkt zugelassener Revision Überprüfung zugrunde liegende materielle Recht . Insoweit kann nur gerügt werden Berufungsgericht Voraussetzungen § selbst verkannt hat vgl. Urteile 13 . Dezember IX ZR ; 21 . Dezember IX ZR . ; 22 November . ; 25 November ZR . 9 ; 6 . August . 6 ; Musielak/Ball 11 . Aufl . . 6 ; MünchKommZPO/Krüger 4 . Aufl . . ; : 15 . September § . ; jeweils . Fallgestaltung ist hier gegeben . Zwar sind Revision insoweit Recht hinweist Hinblick Erfüllungsanspruch gesonderten Kosten angefallen erledigte Erfüllungsanspruch hilfsweise geltend gemachte rechtshängig gebliebene Schadensersatzanspruch Streitfall wirtschaftlich identisch sind § Abs. Satz . ändert Ansicht Revision jedoch Berufungsgericht Kostenmischentscheidung treffen hatte bezüglich erledigten Teils § entwickelten Grundsätze anzuwenden sind siehe bereits Urteil 9 November . Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung