BESCHLUSS ZR 19 . Januar Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 19 . Januar Vorsitzenden Richter Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. beschlossen : Senat beabsichtigt Revision Klägers Beschluss gemäß § zurückzuweisen . Gründe : 1 . Grund Zulassung Revision liegt § Satz § Abs. Satz . Berufungsgericht hat Revision grundsätzlich angesehenen Frage zugelassen Voraussetzungen Mieter Einsichtnahme Belege Betriebskostenabrechnung zugemutet werden könne . Erwägung trägt indessen Berufungsgericht genannten Zulassungsgrund noch liegt weiteren Gesetz genannten Zulassungsgründe . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung noch ist Entscheidung Revisionsgerichts Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung erforderlich . Rechtsprechung Senats steht Mieter preisgebundenen Wohnung Anspruch Übersendung Betriebskostenabrechnung grundsätzlich Belege Vermieter Wohnungsverwalter einsehen kann . Nur Einzelfall Glauben § zumutbar ist kommt Anspruch Mieters Übersendungen Fotokopien Rechnungsbelege Betracht Senatsurteile 8 . März . f. 13 . September . . Frage Ausnahmefall gegeben ist entzieht allgemeiner Betrachtung ist Tatrichter Würdigung Umstände Einzelfalls entscheiden . 2 . Revision hat auch Aussicht Erfolg . Berufungsgericht hat Recht angenommen Beklagte Anspruch Klägers Nachzahlung Betriebskostenabrechnungen Jahre entgegenhalten kann Kläger Begehren Übersendung noch entsprochen hat so Zahlungsanspruch Klägers jedenfalls derzeit begründet ist . tatrichterliche Würdigung Berufungsgerichts Beklagten Umzugs studienbedingten Aufenthaltes Einsichtnahme Belege zumutbar ist weist nen Rechtsfehler . Vorbringen Beklagte hätte Dritte kostenlos Belegeinsicht nehmen können setzt Revision Widerspruch Feststellung Berufungsgerichts Einsichtnahme Dritte Beklagte durchführbar war ; übergangenen Tatsachenvortrag zeigt . besteht Gelegenheit Stellungnahme Wochen stellung Beschlusses . Ball Dr. Dr. Dr. Dr. Hinweis : Revisionsverfahren ist Zurückweisungsbeschluss erledigt worden . Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung