NAMEN Verkündet : 3 Juli Ring Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § § Abs. Satz Vermieter Wärmelieferungsvertrag Contractor abgeschlossen hat ist Mieter Vorlage Contractor Vorlieferanten ausgestellten Rechnung verpflichtet Fortführung Senatsbeschlusses 22 November . Urteil 3 Juli AG VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat schriftlichen Verfahren gemäß § Abs. Schriftsatzfrist 7 . Mai Richter Dr. Vorsitzenden Richterin Dr. Richter Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Revision Kläger Urteil 6 . Zivilkammer 14 . September wird zurückgewiesen . Kläger tragen Kosten Revisionsverfahrens . Tatbestand : Kläger mieteten schriftlichem Vertrag 16 . Mai Rechtsvorgängerin Beklagten gelegene Wohnung . Beheizung Warmwasserversorgung erfolgt vereinbarungsgemäß Fernwärme . schaltete Beklagte Wärmecontractor benötigte Fernwärme seinerseits städtischen Versorger Vorlieferanten bezieht . Parteien ist Wärmecontracting vereinbart . Kläger verlangen Überprüfung Heizkostenabrechnung Zeitraum 1 Juli 30 . Juni Vorlage Versorger Wärmecontractor gerichteten Rechnung gelieferte Fernwärme . Beklagte übersandte Abrechnung Wärmecontractors 4 November legte Kosten Rechnung Zusatzkosten Wärmecontracting darstellen . Amtsgericht hat Klage stattgegeben . Berufung Beklagten hat Landgericht Klage abgewiesen . Berufungsgericht zugelassenen Revision erstreben Kläger Wiederherstellung erstinstanzlichen Urteils . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Wesentlichen ausgeführt : Kläger hätten Beklagten Vermieterin Anspruch Vorlage Wärmecontractor Vorlieferanten ausgestellten Rechnung . Zwar dürften Kläger Mietvertrags unstreitig Kosten belastet werden nur Wärmecontracting entstünden Mietvertrag Form Wärmeenergieversorgung vorsehe . Beklagte habe Kosten aber Heizkostenabrechnung unstreitig nachvollziehbar herausrechnen lassen . Überprüfung Abrechnung könnten Kläger Vorlage Beklagten verwendeten Unterlagen verlangen insbesondere Wärmecontractors ausgestellte Rechnung . Rechnung liege auch . Vorlieferanten ausgestellte Rechnung Wärmecontractor könnten Kläger einsehen Informationspflicht Beklagten Vermieterin überspannt würde . Vermieter sei verpflichtet darzulegen belegen Preise bezogenen Verbrauchsgüter insbesondere Heizenergie vorgelagerten Handel gekommen seien . sei auch regelmäßig Lage Lieferant verpflichtet sei Endbezieher Kalkulation offen legen . Entsprechend verhalte Bezug Heizenergie zwischengeschalteten WärmecontractingUnternehmen . Kläger Wärmecontracting zusätzlich entstehenden Kosten schuldeten mache Ergebnis Unterschied . Zwar sei Beklagte Erläuterung Abrechnung Verlangen verpflichtet zusätzlichen Kosten ausgestellten Rechnung herausgerechnet habe . sei aber verpflichtet Wärmecontracting-Unternehmen ausgestellte Rechnung vergleichsweise gegenüberzustellen . genüge hier unstreitig geschehen darlege Kosten gestellten Rechnung Zusatzkosten darstellten . II . Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung stand . Recht hat Berufungsgericht Klägern Anspruch Beklagte Vorlage Rechnung Vorlieferanten Heizperiode versagt . 1 . jährlichen Grundsätzen § entsprechenden Abrechnung vorausgezahlten Betriebskosten Vermieter gemäß § Abs. Satz verpflichtet ist gehört auch Vermieter Mieter Überprüfung Abrechnung ermöglicht . umfasst ist Einsichtnahme Abrechnungsunterlagen auch Verträge Vermieters Dritten Heranziehung sachgerechten Überprüfung Nebenkostenabrechnung Vorbereitung etwaiger Einwendungen Nebenkostenabrechnung § Abs. Satz erforderlich ist Senatsbeschluss 22 November . 2 ; Senatsurteil 8 . März . . Senat bereits entschieden hat ist insbesondere Wärmelieferungsvertrag Fall 22 November aaO . 2 ; Senatsurteil 6 . Dezember ; besteht Einsichtsrecht . Vermieter Wärmelieferungsvertrag Contractor abgeschlossen hat ist aber Vorlage Contractor Vorlieferanten ausgestellten Rechnung verpflichtet . Fällen Versorgung Mieters Heizenergie Wärmecontractor gilt unmittelbaren Energiebezug Vermieter Einschaltung Contracting-Unternehmens . Auch Fällen haben Mieter Wohnung Vermieter Anspruch Auskunft Preis Konditionen beispielsweise Heizöllieferant Heizöl seinerseits Vorlieferanten bezieht . Ebenso wenig steht Klägern Mietern Anspruch Auskunft Vereinbarungen Wärmecontractor Vorlieferanten geschlossen hat . Unbenommen bleibt Klägern Einsichtsrecht Beklagten Wärmecontractor abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrag Nachprüfung Heizkostenabrechnung . Will Mieter Einhaltung Wirtschaftlichkeitsgebots § Abs. Satz prüfen kann Rechnung gestellten Kosten Preisen anderer Wärmelieferanten vergleichen . 2 . sachgerechten Überprüfung Nebenkostenabrechnung ist Rechnung Fernwärmeversorgers Wärmecontractor auch anderen Gründen erforderlich . Beklagte hat vorliegenden Fall umlagefähigen Kosten Wärmecontractings Revision angegriffenen Feststellungen Berufungsgerichts vorgelegten Heizkostenabrechnung unstreitig nachvollziehbar herausrechnen lassen " . kann dahingestellt bleiben Zusatzkosten Wärmecontracting zutreffend ermittelt worden sind . Hätten Kläger bestreiten wollen folgte Anspruch Vorlage Wärmecontractor Vorlieferanten gestellten Rechnung . Vielmehr hätte Beklagte Richtigkeit Abrechnung beweisen gehabt . Beweis Vermieter antritt ist überlassen . Abrechnung Wärmecontractors Übrigen gesetzlichen Anforderungen Verteilung Kosten Versorgung Wärme Warmwasser § HeizkostenVO entspräche wird Revision geltend gemacht bestehen anderweitige Anhaltspunkte . Dr. Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : AG Entscheidung 1/12 Entscheidung