BESCHLUSS 14 Juli Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. § § Abs. Antrag Partei Ladung Sachverständigen Erläuterung schriftlichen Gutachtens hat Gericht grundsätzlich entsprechen auch schriftliche Gutachten überzeugend hält selbst weiteren Erläuterungsbedarf sieht . Verstoß Pflicht verletzt Anspruch Partei rechtliches Gehör führt Rahmen § Abs. Aufhebung Urteils Zurückverweisung Rechtsstreits Berufungsgericht . Beschluss 14 Juli VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 14 Juli Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Dr. beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Beklagten wird Urteil 22 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 10 . Oktober aufgehoben . Rechtsstreit wird neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Verfahrens Nichtzulassungsbeschwerde Berufungsgericht zurückverwiesen . Streitwert Beschwerdeverfahrens wird 115.446,30 € festgesetzt . Gründe : Klägerin ist Maschinenversicherer GmbH Co. Deponie betreibt . nimmt Beklagte abgetretenem Recht Maschinenschadens Anspruch 12 . September Motor Gasverstromungsanlage ereignete . Anlage hatte Beklagte gleichzeitigem Abschluss Vollwartungsvertrages Deponiebetreiberin geliefert . Klägerin erbrachte Schaden Versicherungsleistung Höhe € Deponiebetreiberin . Parteien streiten Motorschaden Sachmangel Beklagten gelieferten Anlage beruht zurückzuführen ist Versicherungsnehmerin Klägerin weit überhöhten Schadstoffgehalten Deponiegas betrieben hat . Bedienungsanleitung Herstellerfirma sind stoffwerte bis zu mg/m³ . Silizium bis zu mg/m³ . Gesamtschwefel zulässig . hatten Beklagte Deponiebetreiberin bezogen Methangasgehalt % Grenzwerte mg/m³ Silizium mg/m³ Gesamtschwefel vereinbart . entsprechender Umrechnung Bedienungsanleitung Herstellers ergaben Werte mg/m³ Silizium mg/m³ Gesamtschwefel mithin Herstellervorgaben liegende Werte . Landgericht hat Zahlung € Reparaturkosten Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten Zinsen gerichtete Klage abgewiesen . Berufungsgericht hat Urteil Landgerichts abgeändert Klage stattgegeben . Hiergegen richtet Nichtzulassungsbeschwerde Beklagten . II . Nichtzulassungsbeschwerde Beklagten ist statthaft auch Übrigen zulässig § Abs. Satz Nr. § ; § Nr. . ist auch begründet führt gemäß § Abs. Aufhebung angefochtenen Urteils Zurückverweisung Sache Berufungsgericht . Berufungsgericht hat Anspruch Beklagten rechtliches Gehör Art . Abs. GG entscheidungserheblicher Weise verletzt . Grundrecht rechtliches Gehör gebietet Gericht wesentlichen Punkten Vortrags Partei auseinandersetzt . Zwar muss Erwägung Urteilsgründen ausdrücklich erörtern . Gesamtzusammenhang muss aber hervorgehen wesentlichen Punkte berücksichtigt Überlegungen einbezogen hat 5 . April . Hier hat Berufungsgericht Kern Verteidigungsvorbringens Beklagten Deponiebetreiberin vereinbarten Schadstoffwerten massiven Überschreitung erhöhten Werte Deponiebetreiberin übergangen . 1 . Berufungsgericht hat Beklagten gelieferte Anlage mangelhaft angesehen Liefervertrag vereinbarten Herstellervorgaben liegenden Grenzwerte Gasreinigungsanlage ausgestattet gewesen sei . Ansicht Sachverständigen Zuführung Gas vertraglich vereinbarter Qualität auch Einbau Gasreinigungsanlage Pflichtenkreis Deponiebetreibers Anlagenbauers gehöre sei Beklagte verpflichtet gewesen Gasreinigungsanlage planen einzubauen Lieferpflicht Beklagten Gesamtkonzeption Anlage erstreckt habe . Nichtzulassungsbeschwerde Recht geltend macht hatte Beklagte schon Klageerwiderung vorgetragen Anlage auch vereinbarten leicht Herstellervorgaben liegenden Schadstoffwerten Gefahr Motor betrieben werden könne ; Schaden sei ausschließlich zurückzuführen Deponiebetreiberin vereinbarten erhöhten Werte massiv überschritten habe . Vortrag wird Beklagten bereits ersten Instanz vorgelegte Gasanalyse 24 . September bestätigt Nichtzulassungsbeschwerde Bezug nimmt . Analyse wurde Silizium Wert umgerechnet mg/m³ Gesamtschwefel mg/m³ gemessen so vertraglich vereinbarten Werte etwa % überschritten wurden . Ergänzungsgutachten 30 . Juni hat gerichtliche Sachverständige Beklagten behauptete Schadensursache bestätigt ausgeführt Vereinbarung Herstellerangaben erhöhten Grenzwerte lediglich Deponieerzeugung allgemein bekannten Schwankungen Rechnung getragen habe . Einhaltung erhöhten Grenzwerte sei nur gewisser zusätzlicher Wartungsaufwand erwarten gewesen Parteien Wartungsvertrag Basiskosten kalkulatorisch Rechnung getragen hätten . Sachverständige hat ferner auch Schadensfall angefallenen umfangreichen Reparaturen geschlossen Schadstoffe weit zulässigen vereinbarten Grenzwerten gelegen haben müssten ; alleinige Schadensursache hat Deponiebetreiberin gesehen Verantwortungsbereich Einhaltung erhöhten Grenzwerte Betrieb Anlage gehöre . 2 . gerichtliche Gutachten bestätigten zentralen Verteidigungsvorbringen Beklagten auseinanderzusetzen hat Berufungsgericht Urteil angenommen Herstellervorgaben bezüglich Schadstoffwerte Fall einzuhalten seien Beklagte Gasreinigungsanlage hätte planen einbauen müssen . rügt Nichtzulassungsbeschwerde Recht Verletzung rechtlichen Gehörs Beklagten . 3 . Ferner ist Berufungsgericht wiederholten zuletzt Berufungsverhandlung gestellten Antrag Beklagten mündliche Anhörung Sachverständigen nachgekommen ; auch verletzt Beklagte Grundrecht rechtliches Gehör . Antrag Partei Ladung Sachverständigen Erläuterung schriftlichen Gutachtens hat Gericht grundsätzlich entsprechen auch schriftliche Gutachten überzeugend hält selbst weiteren Erläuterungsbedarf sieht . Partei hat Gewährleistung rechtlichen Gehörs § § Anspruch Sachverständigen Fragen Erläuterung Sache erforderlich hält mündlichen Beantwortung vorlegen kann Urteil 7 . Oktober ; 22 . Mai . . . . Beschränkungen Antragsrechts können allenfalls hier offensichtlich vorliegendem Gesichtspunkt Rechtsmissbrauchs Prozessverschleppung ergeben Urteil 29 . Oktober . Berufungsgericht durfte Anhörung Sachverständigen Begründung ablehnen Beklagten gestellte Frage sei schon erstinstanzlichen Gutachten Sachverständigen beantwortet worden . Überdies hatte Sachverständige Frage Anlage vereinbarten erhöhten Schadstoffwerte Stand Technik entsprach Annahme Berufungsgerichts keineswegs erstinstanzlichen Gutachten ausreichend Sinne beantwortet Berufungsgericht Ausführungen beigemessen hat . Landgericht erstatteten Gutachten war Sachverständige irrtümlich ausgegangen Parteien noch niedrigere also strengere werte Hersteller angegeben vereinbart hätten . Erst Berufungsinstanz erstatteten Ergänzungsgutachten hat Sachverständige näher Umstand auseinandergesetzt Liefervertrag gewisse Überschreitung Hersteller genannten Schadstoffwerte vorsah ; insoweit hat aber ausgeführt Fehlerfreiheit Anlage auch Gesichtspunkt ausdrücklich bejaht . Ball Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung I-22