NAMEN Verkündet : 29 . Juni Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Satz Rücktritt Kaufvertrag ist behebbaren Mangel ausgeschlossen Kosten Beseitigung Verhältnis Kaufpreis geringfügig sind . ist auch gehobenen Preissegment jedenfalls dann Fall Mängelbeseitigungskosten Prozent Kaufpreises übersteigen . Frage Erheblichkeit Pflichtverletzung Sinne § Abs. Satz kommt Ausmaß Funktionsbeeinträchtigung nur dann Mangel nur hohen Kosten behebbar Mangelursache Zeitpunkt Rücktrittserklärung ungewiss ist etwa auch Verkäufer feststellen konnte . Urteil 29 . Juni VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 29 . Juni Vorsitzenden Richter Richter Dr. Richterinnen Dr. Dr. Fetzer Richter Dr. Recht erkannt : Streithelferin geführte Revision Beklagten wird Urteil 16 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 8 Juli Kostenpunkt insoweit aufgehoben Nachteil Beklagten entschieden worden ist . Umfang Aufhebung wird Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Revisionsverfahrens Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Parteien streiten Rückabwicklung Kaufvertrages Wohnmobil . Rechtsvorgänger Klägerinnen erwarb Beklagten Streithelferin Beklagten hergestelltes Preis € . Übergabe erfolgte 23 . August . Anschließend war insgesamt Mal Nachbesserungsarbeiten Werkstatt Beklagten . Schreiben 1 . Juni erklärte Rechtsvorgänger Klägerinnen Rücktritt Kaufvertrag . Klägerinnen haben Zahlung 127.715,15 € Zinsen Zug Zug Herausgabe Wohnmobils Feststellung Annahmeverzugs Beklagten bezüglich Rücknahme Fahrzeugs Zahlung vorgerichtlicher Anwaltskosten Zinsen begehrt . Vorinstanzen haben Klage überwiegend stattgegeben Klagesumme lediglich Nutzungswertersatz abgesetzt ; Berufungsurteil hat Beklagte Zug-umZug Rückgabe Fahrzeugs € Zinsen zahlen . Senat zugelassenen Revision erstrebt Streithelferin Beklagten Abweisung Klage insgesamt . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Berufungsgericht hat Begründung Entscheidung Revisionsverfahren noch Interesse Wesentlichen ausgeführt : Rechtsvorgänger Klägerinnen sei Rücktritt Kaufvertrag berechtigt gewesen Wohnmobil behaftet gewesen sei . Eingangstür lasse normalem Kraftaufwand vollständig schließen Luftdruck Reifen falle vorgeschriebenen Wert . Ferner könne Klappfenster geöffnetem Zustand Tür kollidieren . liege insoweit zwar technische Fehlkonstruktion eigentlichen Sinne Funktion Tür auch Klappfensters vollständig gegeben seien . handele Komfortmangel Käufer Öffnen Tür stets überlegen müsse Fenster aufgeklappt sei weit Tür Fall noch öffnen könne . gehöre gewöhnlichen Verwendung Tür Anschlag Wand öffnen lasse ; Käufer Wohnmobils könne erwarten Tür nur Möglichkeit Aussteigens gebe ebenso Terrassentür längere Zeit offen stehen könne Luftraum hineinzuragen . weitere Nachbesserungsversuche müssten Klägerinnen schon einlassen Beklagte Schreiben 8 . Juni Formulierung Mängel behoben seien weitere Nachbesserungen endgültig abgelehnt habe . Rücktritt sei auch ausgeschlossen nur unerhebliche Mängel gehandelt habe . Beurteilung Mangel unerheblich einzustufen sei erfordere umfassende Interessenabwägung Würdigung Umstände Einzelfalls . berücksichtigen sei insbesondere Beseitigung erforderliche Aufwand behebbaren Mängeln ausgehende funktionelle ästhetische sonstige Belästigung . Fahrzeug gehobenen Klasse könne auch Komfortmangel erheblichen Mangel darstellen Komforteinbuße beträchtlich sei . unerheblich würden Regel Beseitigungskosten Prozent teilweise auch bis zu Prozent angesehen . Hier sei Grenze allenfalls Prozent Kaufpreises hier € anzusetzen Wohnmobil gehobenen Preisklasse handele Käufer exzellente Verarbeitung erwarten könne . Beseitigung vorliegenden Mängel sei Einbau Schiebefensters neuen Eingangstür Erneuerung Ventilzuführung möglich ; Kosten beliefen Berücksichtigung gaben Sachverständigen rund € brutto . Betrag liege zwar knapp % -Grenze ; Abwägung Umstände ergebe jedoch Mängel gleichwohl unerheblich anzusehen seien . Nachbesserungsarbeiten seien Hinblick diversen Mängel insgesamt Werkstattaufenthalte unerheblichen Lästigkeiten verbunden gewesen . Werkstattaufträge seien zahlreiche Arbeiten ausgeführt worden Zusammenhang streitgegenständlichen Mängeln gestanden hätten . So sei Griff Außentür abgerissen Aluleiste Eintritt verbogen gewesen ; Zusatzladegerät Staufach hätten umgesetzt zusätzliche Heizungspumpe befestigt werden müssen ; hätten Gardinenstopper Schlossschraube Längsträgern Heckgarage gefehlt . spreche Käufer neuen Fahrzeugs Preislage vorher gewusst hätte Vielzahl Monate würde abgeben müssen Kauf Abstand genommen hätte . II . Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung stand . Berufungsgericht gegebenen Begründung kann Anspruch Rückgewähr Kaufpreises § Abs. § Abs. Satz Nr. § bejaht werden . 1 . Würdigung Berufungsgerichts Beklagten Rechtsvorgänger Klägerinnen verkaufte insoweit aufweist Reifen Druck verliert Eingangstür normalem Kraftaufwand vollständig schließen lässt ist frei Rechtsfehlern wird Revision auch angegriffen . 2 . Recht beanstandet Revision hingegen Annahme Berufungsgerichts weiterer Mangel liege Eingangstür geöffnetem Aufstellfenster Anschlag Wand öffnen lasse . Berufungsgericht begründet gewöhnlichen Verwendung Tür gehöre Anschlag Wand öffnen lasse Käufer Wohnmobils erwarten könne Eingangstür auch geöffnetem Fenster Grad öffnen könne . trifft . § Abs. Satz ist Sache mangelfrei Gefahrübergang vereinbarte Beschaffenheit hat . Berufungsgericht hat Feststellungen getroffen Anordnung Ausstellfenster Gegenstand Beschaffenheitsvereinbarung war etwa Kaufvertrag zugrunde liegenden Modellbeschreibung . Sollte Fall sein läge gewählten Konstruktion geöffnetem Ausstellfenster nur Öffnung Eingangstür bis zu Grad erlaubt schon Grund Sachmangel . Beschaffenheit Sache vereinbart ist hier Frage steht Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet ist Sache mangelfrei gewöhnliche Verwendung eignet Beschaffenheit aufweist Sachen gleichen Art üblich ist Käufer Art Sache erwarten kann Abs. Satz Nr. . liegt Anordnung Eingangstür Ausstellfenster Sachmangel . Funktion Tür Ausstellfensters sind vollem Umfang gegeben so Eignung Wohnmobils gewöhnlichen Verwendung Fahrzeug Wohnen Frage steht . Beschaffenheit Käufer Art Sache erwarten kann kommt objektiv berechtigte Käufererwartung Ermangelung abweichender Anhaltspunkte jedenfalls Regelfall üblichen Beschaffenheit gleichartiger Sachen orientiert Senatsurteile 7 . Februar . 20 . Mai . . Tatsächliche Feststellungen üblichen Beschaffenheit Wohnmobilen hier gegebenen Klasse hat Berufungsgericht getroffen . allgemeinen Käufern berechtigterweise erwarteten Ausstattungsstandard Wohnmobilen gehört Eingangstür Wohnbereich Grad geöffnet werden kann erscheint schon fern liegend problemlosen Ausstieg erforderlich ist . Entsprechendes gilt Umstand Eingangstür liegende Fenster Ausstellfenster Schiebefenster ausgestaltet ist Eingangstür ausgeklappten Fenster kollidieren kann Grad geöffnet wird . besondere Beschaffenheitsvereinbarung kann Käufer auch Wohnmobil oberen Preissegment Gesichtspunkten Komforts Hinsicht optimale Konstruktionsweise erwarten . 3 . Unrecht hat Berufungsgericht ferner angenommen Beklagte bezüglich angenommenen Mängel Nachbesserung endgültig verweigert habe Fristsetzung Nachbesserung entbehrlich gewesen sei . Rechtsprechung Bundesgerichtshofs sind Vorliegen ernsthaften endgültigen Erfüllungsverweigerung Sinne Abs. Nr. strenge Anforderungen stellen . Erfüllungsverweigerung liegt nur Schuldner unmissverständlich eindeutig Ausdruck bringt werde Vertragspflichten Umständen nachkommen . reicht bloße Bestreiten Mangels Klageanspruchs . Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten Annahme rechtfertigen Schuldner Vertragspflichten Umständen nachkommen will ausgeschlossen erscheint Fristsetzung werde umstimmen lassen Senatsurteil 21 . Dezember . . Auffassung Berufungsgerichts liegt Schreiben Beklagten 8 . Juni erfolgten Mitteilung Mängel seien behoben endgültige Erfüllungsverweigerung . Beklagte hat zwar Ausdruck gebracht Auffassung bestehenden Mängel beseitigt habe folglich Vorhandensein weiterer Mängel Abrede gestellt . letzte Wort Beklagten darstellte Fristsetzung sinnlos war lässt entnehmen . Zwar ist Fristsetzung Nacherfüllung auch dann entbehrlich Käufer zustehende Art Nachbesserung fehlgeschlagen unzumutbar ist § Satz . Fehlschlagen Nachbesserung kommt Feststellungen Berufungsgerichts aber lediglich bezüglich schwergängigen Eingangstür Betracht insoweit bereits vergebliche Nachbesserungsversuche stattgefunden haben ; übrigen Berufungsgericht angenommenen Mängel gilt . Umstand Beklagte bereits verschiedener anderer Mängel Nachbesserungsarbeiten vorgenommen hat führt Auffassung Revisionserwiderung Klägerinnen noch Streit befindlichen Mängel Nachbesserung Beklagte mehr zumutbar wäre Käufer hat Verkäufer grundsätzlich einzelnen Mangels Gelegenheit Nachbesserung geben vgl. Reinking/Eggert Autokauf 10 . Aufl . . . -9- 4 . Rechtsfehlern beeinflusst ist ferner Auffassung Berufungsgerichts angenommenen Sachmängel seien Prozent Kaufpreises liegenden Mängelbeseitigungskosten unerheblich hätten Rechtsvorgänger Klägerinnen Rücktritt berechtigt . § Abs. Satz ist Rücktritt ausgeschlossen Mangelhaftigkeit Kaufsache liegende Pflichtverletzung unerheblich ist heißt Mangel geringfügig ist . ist Rechtsprechung Senats Fall Mangel behebbar Kosten Mangelbeseitigung Verhältnis Kaufpreis geringfügig sind . Prozentsatz Geringfügigkeitsgrenze überschritten ist hat Senat bislang offen gelassen . Frage bedarf auch hier Entscheidung ; jedenfalls Mängel Beseitigung hier Aufwendungen Höhe nur knapp Prozent Kaufpreises erfordern sind Rechtsprechung Senats unzweifelhaft unerheblich Sinne § Abs. Satz einzustufen so Rücktritt gestützt werden kann Senatsurteil 14 . September . Auffassung Berufungsgerichts ist Grenze hier anders ziehen Gegenstand Kaufvertrages Fahrzeug " Luxusklasse ist . Erheblichkeit behebbaren Mangels Rahmen § Abs. Satz kommt regelmäßig Relation Kosten Mängelbeseitigung Kaufpreis Gewicht Verkäufer insoweit Last fallenden Pflichtverletzung lässt nur Berücksichtigung Umfangs geschuldeten Leistung insgesamt bewerten . gilt auch Güter höheren Preissegment vorliegenden Fall . Auffassung Revisionserwiderung ist Frage Erheblichkeit Pflichtverletzung Sinne § Abs. Satz behebbaren Mängeln grundsätzlich Kosten Mängelbeseitigung Ausmaß Funktionsbeeinträchtigung abzustellen . Ausmaß Funktionsbeeinträchtigung kommt vielmehr nur dann entscheidend Mangel nur hohen Kosten behebbar Mangelursache Zeitpunkt Rücktrittserklärung ungeklärt ist etwa auch Verkäufer feststellen konnte Sachverhalt Fall war Revisionserwiderung zitierten Senatsurteil 5 November ZR zugrunde lag . Behebbarkeit hier Berufungsgericht bejahten Mängel steht hingegen Frage . Auffassung Berufungsgerichts können verhältnismäßig geringen Kostenaufwand beseitigenden Mängel auch erheblich angesehen werden insgesamt Mal Nachbesserung Werkstatt Beklagten befunden hat Käufer unerheblichen Lästigkeiten verbunden gewesen ist . Erheblichkeit fortbestehenden Mangels hat tun Umfang Verkäufer zuvor andere Mängel beseitigt hat lästig gegebenenfalls Käufer gewesen ist . . kann Urteil Berufungsgerichts Bestand haben ; ist aufzuheben § Abs. . Rechtsstreit ist Endentscheidung reif Berufungsgericht Feststellungen Klägerinnen geltend gemachten Mängeln getroffen hat . Sache ist neuen Verhandlung Entscheidung Berufungsgericht zurückzuverweisen § Abs. . Ball Dr. Dr. Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung 07.01.2010 Entscheidung