BESCHLUSS ZB 16 November Rechtsstreit VIII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 16 November Vorsitzende Richterin Dr. Richter Ball Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beklagten wird Beschluß Einzelrichterin 19 . Zivilkammer Landgerichts 5 . August aufgehoben . Sache wird neuen Entscheidung auch außergerichtlichen Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens Beschwerdegericht zurückverwiesen . Gerichtskosten Rechtsbeschwerdeverfahren werden erhoben . Gründe : Entscheidet Einzelrichter Sache hier grundsätzliche Bedeutung beimißt Beschwerde läßt Rechtsbeschwerde so ist Entscheidung Rechtsbeschwerde fehlerhafter Besetzung Beschwerdegerichts Amts aufzuheben . . weitere Verfahren weist Senat Rechtsfrage derentwegen Beschwerdegericht Rechtsbeschwerde zugelassen hat zwischenzeitlich Entscheidung Senats 18 November geklärt ist . II . Rechtsbeschwerde angefallenen Gerichtskoten macht Senat Möglichkeit § . Nr. Gebrauch . Dr. Ball Dr. Dr.