BESCHLUSS 20 . April Rechtsstreit VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 20 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Haß Dr. beschlossen : Antrag Beklagten Beschwer Urteil 3 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 23 November DM festzusetzen wird abgelehnt . Gründe : Recht hat Berufungsgericht Beschwer gemäß § Höhe Klageforderung festgesetzt . Forderung ist Berufungsinstanz mehr Streit . Wertezusammenrechnung Hilfsaufrechnung kann Beklagte berufen § Abs. . ist bereits fraglich prozessualen Erklärung " greife diesbezügliche Minderung hilfsweise Aufrechnung Schadensersatzanspruch " überhaupt selbständige Aufrechnung anderen Verteidigungsmitteln enthält . Jedenfalls kommt beschwererhöhende Bedeutung Minderung Aufrechnung mangelbedingten Kosten beziehen . Thode Wiebel Haß