BESCHLUSS 6 Juli Rechtsstreit VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 6 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Dr. beschlossen : Revision Kläger Urteil 23 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 30 . März wird angenommen . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Revision hat auch Aussicht Erfolg vgl. § Auslegung Beschlusses BVerfG 11 . Juni PBvU BVerfGE . getrennten Berechnung § Abs. bedarf prüfbare Schlußrechnung schon gebäudebezogen aufzugliedern gegebenenfalls Kosten gemäß § voll gemindert gar Grundlage Honorarabrechnung sein sollen vgl. Urteil 25 November . fehlt auch Schluß mündlichen Verhandlung nachgereichten Neuberechnung Gesamtkosten lediglich einzelnen Gebäude anteilig umgelegt sind . gab Berufungsgericht Anlaß mündliche Verhandlung wiederzueröffnen . Kläger tragen Kosten Revisionsverfahrens § Abs. . Streitwert : 376.558,34 DM Thode Wiebel Haß