BESCHLUSS 13 . August Rechtsstreit VII . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . August Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richter Richterin Richter beschlossen : Rechtsbeschwerde Beklagten Beschluss 12 . Zivilsenats Oberlandgerichts 28 . Oktober wird verworfen . Beklagte hat Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen . Wert Beschwerdegegenstandes : € Gründe : Rechtsbeschwerde ist gemäß § Abs. Nr. § Abs. Satz statthaft . ist jedoch unzulässig Zulassungsgründe Sinne § Abs. vorliegen . Begründung wird abgesehen geeignet wäre Klärung Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung beizutragen § Abs. Satz . Kuffer Vorinstanzen : Entscheidung 11.07.2008 Entscheidung