NAMEN Verkündet : 10 . Januar Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. . ; § . dreijährige Verjährungsfrist § Abs. . gilt nur Stammrecht Stammrecht fließenden Ansprüche wiederkehrende Leistungen . gilt unmittelbar vierjährige Verjährungsfrist § . .. ausschließliche Anwendbarkeit § . gilt auch Beginns Verjährungsfrist . können Ansprüche wiederkehrende Leistungen bereits Kenntniserlangung verjährt sein . Urteil 10 . Januar . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 10 . Januar Vorsitzenden Richter Richter Zoll Wellner Richterin Richter Recht erkannt : Revision Beklagten wird Urteil 4 . Zivilsenats Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts 11 . März aufgehoben . Berufung Klägerin Urteil 4 . Zivilkammer 27 . August wird zurückgewiesen . Kosten Rechtsmittel hat Klägerin tragen . Tatbestand : Klägerin Bundesrepublik vertreten Wehrbereichsverwaltung macht beklagten Landkreis übergegangene Schadensersatzansprüche K. geltend . ist Halbwaise verstorbenen Hauptfeldwebel Bundeswehr . erlitt ärztlichen Behandlungsfehlers Krankenhaus Beklagten September Gesundheitsschaden . Mai ist Schwerbehinderter anerkannt . Klägerin zahlte Behinderung eigentliche Bezugsdauer Vollendung 18 . Lebensjahres Ende ausbildung Waisengeld Beihilfe September Pflegegeld . Urteil 18 November wurde Beklagte vorangegangenen Rechtsstreit verurteilt Geschädigten Schmerzensgeld Höhe DM Zinsen zahlen Rahmen ärztlichen Behandlung Krankenhaus Beklagten behandlungsfehlerhaft WPW-Syndrom diagnostiziert worden sei . Schreiben 5 . August reichte Mutter Geschädigten zuständigen Wehrbereichsverwaltung vorbezeichnete Urteil zutreffenden Hinweis zwischenzeitlich eingelegtes Rechtsmittel zurückgenommen worden sei . Verfügung 31 Juli Dezernats . wurde Sache Dezernat abgegeben " Prüfung Erstattungsanspruch geltend gemacht werden kann " . wandte zuständige Sachbearbeiterin Regressabteilung 21 . August erstmals direkt Kommunalen Versicherer beklagten Kreises . schlossen weiterer Schriftverkehr Telefonate . vertrat Auffassung Forderung einschließlich verjährt sei leistete Zeit 1 . Januar Zahlungen . Schreiben 25 Juli verzichtete Erhebung Einrede Verjährung 20 Juli noch " bereits Verjährung eingetreten ist " . vorliegende Klage ist 13 Juli Landgericht eingegangen . Landgericht hat teilweiser Erledigung Zahlung € Feststellung gerichteten Klage Höhe € Feststellungsantrags stattgegeben weiter gehenden Leistungsantrags Verjährung abgewiesen . fung Klägerin hat Berufungsgericht Beklagte auch insoweit verurteilt . Berufungsgericht zugelassenen Revision begehrt Beklagte Wiederherstellung Entscheidung Landgerichts . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat ausgeführt : Anspruch Klägerin Beklagten § Abs. Verbindung § Abs. Soldatengesetz . § Bundesbeamtengesetz . fehlerhafter ärztlicher Behandlung anlässlich Krankenhausaufenthaltes sei bezüglich Zeitraums 1 Juli 31 . Dezember Ansicht Landgerichts verjährt . rechtskräftig ausgeurteilten Schmerzensgeldanspruch gelte dreißigjährige Verjährungsfrist . parallel laufenden Anspruch Ersatz materiellen Schadens Form wiederkehrender Leistungen habe zunächst altes Recht gegolten . Wiederkehrende Leistungen seien unabhängig vertraglichen deliktischen Stammrecht folgen § . Jahren verjährt . Zutreffend habe Landgericht ausgeführt Klägerin geltend gemachten Ansprüche Beihilfe Pflegegeld Waisenrente wiederkehrende Leistungen seien . würde bedeuten Ansprüche Zeitraum 31 . Dezember Inkrafttreten Schuldrechtsänderungsgesetzes 1 . Januar verjährt wären Landgericht entschieden habe . Landgericht habe jedoch berücksichtigt Geschädigte selbst Ansprüche geltend mache gemäß § Abs. . . Klägerin übergegangen seien . Falle cessio legis deliktischen Ansprüchen stehe ständiger Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Anwendung § . Regelung Verjährung unabhängig Kenntnis Gläubigers eintrete . besondere Vorschrift § . bestimme Schadensersatzansprüche unerlaubter Handlung Verjährung schon Entstehung Anspruchs beginne Anspruch Jahren Zeitpunkt verjähre Verletzte Schaden Person Ersatzpflichtigen Kenntnis erlange Rücksicht Kenntnis erst Jahren Begehung Handlung . Verletzte Kenntnis Schaden Person Schädigers erlangt habe könne Schadensersatzanspruch unerlaubter Handlung Ablauf Jahren Begehung Handlung verjähren . gelte auch Ansprüchen unerlaubter Handlung Ersatz wiederkehrende Leistungen entstandenen Schadens gerichtet seien . sei verfehlt wollte annehmen derartige Ansprüche verjähren könnten Geschädigte Kenntnis habe überhaupt erst Lage versetze gelten machen . stehe Schutzzweck § . . sei Beginn Verjährung hier Kenntnis Bediensteten Regressabteilung abzustellen erst August erlangt hätten . Kurz sei Klägerin Verhandlungen eingetreten so Verjährung Einreichung Klage 13 Juli gehemmt gewesen sei . habe Juli 20 Juli Erhebung Einrede Verjährung verzichtet noch Verjährung eingetreten war . II . Revision ist begründet führt Wiederherstellung Klage teilweise abweisenden Urteils Landgerichts . 1 . Zutreffend Revision unbeanstandet geht Berufungsgericht Schadensersatzansprüche K. Beklagten vertretenden Fehlbehandlung seien gemäß § Abs. . . bereits Zeitpunkt unerlaubten Handlung Klägerin übergegangen Behinderung erbringenden Schadensersatzleistungen hier Frage stehen regelmäßig wiederkehrende Leistungen Sinne § . gehandelt habe . behinderungsbedingt achtzehnte Lebensjahr zahlende Waisenrente Mehraufwand regelmäßige Pflege erkrankten Kindes sind regelmäßig wiederkehrende Leistungen auch Ansprüche Vertrag § § . hergeleitet werden vgl. Senat Urteil 30 . Mai ; Beschluss 18 . Oktober VersR . f. . Berufungsgericht verkennt auch Anwendung § . Schadensersatzansprüche Klägerin 31 . Dezember erbrachten Leistungen kongruent sind Verjährung bereits Inkrafttreten Schuldrechtsänderungsgesetzes 1 . Januar eingetreten ist . 2 . Rechtsfehlerhaft ist aber Ansicht Berufungsgerichts Ansprüchen unerlaubter Handlung Beginn Verjährung auch regelmäßig wiederkehrender Leistungen § . § . richte . § . verjähren Jahren Ansprüche Rückstände regelmäßig wiederkehrenden Leistungen . Verjährung beginnt Schlusse Jahres Anspruch entsteht § Satz § Satz . . Gesetz ist Hinweis entnehmen Fall wiederkehrende Leistungen Schadensersatz unerlaubten Handlung erbringen sind Beginn Dauer Verjährung § Abs. . anzuwenden sei Anspruch Jahren Zeitpunkt verjährt Verletzte Schaden Person Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt . erkennende Senat hat entschieden dreijährige Verjährungsfrist § Abs. . nur Stammrecht gilt Stammrecht fließenden weiteren Ansprüche Ansprüche wiederkehrende Leistungen handelt unmittelbar vierjährige Verjährungsfrist § . gilt Senatsurteile 12 Juli ; 3 Juli VersR ; 24 . Juni VersR 927 ; 30 . Mai aaO ; 26 . Februar . kurze Verjährungsfrist . kann auch Rentengläubigern entgegengehalten werden Feststellungsurteil Pflicht Schuldners Ersatz künftiger Schäden gegebenenfalls auch Zahlung Schadenersatzrenten erstritten haben Senatsbeschluss 16 . Oktober . Abhängigkeit wiederkehrenden Leistungen geltenden Stammrecht geltenden Verjährungsfrist ergibt früheren Rechtslage nur dann Stammrecht verjährt ist ; Fall kann Anspruchsteller Erfolg längere Verjährungsfrist § . berufen Senatsurteile 5 Juli VersR ; 3 Juli aaO ; vgl. auch § . . ausschließliche Anwendbarkeit § . gilt auch Beginns Verjährungsfrist . Gesetzeslücke Ersatzansprüchen unerlaubter Handlungen Abgleich § . § Abs. . erfordern könnte ist ersichtlich . Gesetzgeber hat entschieden Ansprüche regelmäßig wiederkehrende Leistungen verjährungsrechtlich jeweiligen Stammrecht abzuspalten gesonderten Verjährungsfrist § . unterstellen so zutreffend Wendehorst EWiR . Gesetzeszweck übermäßige Anwachsen Verbindlichkeiten verhindern vgl. Urteile 23 . September f. ; 6 . April ZR ; 27 . Januar 169 ; Mot . ; 3 . Aufl . . kann durchaus auch Schuldnern relevant sein § . haften . Gesetzeszweck zahlreichen Fällen etwa vorliegendem Versicherungsschutz Schadensausgleich solventen Leistungsträgern Hintergrund tritt rechtfertigt Abweichung klaren gesetzlichen Regelung . Unerheblich ist auch vorliegend geltend gemachten Anspruch Anspruchsübergang seinerzeit geltenden § Abs. Klägerin zugrunde liegt ; Rechtsübergang Forderung Drittleistungsträger wird Verjährungsfrist berührt so schon Senatsurteil 5 Juli VersR . Unrecht beruft Berufungsgericht Ansicht ebenso wohl Beschluss 18 . April juris Urteil erkennenden Senats 3 . Oktober . Dort hat Senat entschieden § . § . gilt deliktische Anspruch Ersatz Nichterbringung wiederkehrender Leistungen entstandenen Schadens gerichtet ist . geht hier . Hier ist Beklagten vertretende deliktische Handeln K. entstandene Schaden regelmäßig wiederkehrende Leistungen kompensieren . Insoweit richtet Verjährung aber . § . so auch 3 . Aufl . . 4 ; RGRK-BGB/Kreft 12 . Aufl . . . Berufungsgericht ebenfalls herangezogenen Senatsurteil 13 . April VersR ist Auffassung entnehmen . dort § Abs. . herangezogen worden ist ging Verjährung Stammrechts . 3 . hat Landgericht Klage 31 . Dezember entstandenen Regressforderungen Recht verjährt angesehen . weiteren Feststellungen treffen sind weist Senat Berufung Klägerin Urteil Landgerichts § Abs. . Zoll Vorinstanzen : Entscheidung 27.08.2009 Entscheidung