NAMEN Verkündet : 13 November Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Hb Geschädigte Ersatz Reparaturaufwands Wiederbeschaffungswert verlangt bringt sein Zuschlag bis zu % ausschlaggebendes Integritätsinteresse regelmäßig hinreichend Ausdruck Fahrzeug Reparatur längeren Zeitraum nutzt . Regelfall wird Zeitraum Monaten anzunehmen sein besondere Umstände andere Beurteilung rechtfertigen . Urteil 13 November AG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 13 November Vizepräsidentin Dr. Richter Dr. Wellner Pauge Stöhr Recht erkannt : Revision Urteil 3 . Zivilkammer Landgerichts 28 . Februar wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger begehrt restlichen Schadensersatz Verkehrsunfall 30 . April Erstzulassung Juli Heckbereich beschädigt wurde . volle Haftung Erstbeklagten Fahrerin Zweitbeklagten Haftpflichtversicherer steht Grunde Streit . Kläger beauftragte Kfz-Sachverständige schätzte Reparaturkosten € Mehrwertsteuer Wiederbeschaffungswert 3.000,00 € Mehrwertsteuer Restwert € . 16 . Juni veräußerte Kläger Fahrzeug Kaufinteressenten . Kläger hat behauptet habe Fahrzeug Zeit 17 . 21 . Mai Zeugen Grundlage Sachverständigengutachtens ordnungsgemäß fachgerecht reparieren lassen . ratur habe Absicht gehabt alsbald veräußern . sei jedoch 16 . Juni offener Straße Kaufinteressenten angesprochen worden . habe fantastisches Kaufangebot unterbreitet wirtschaftlich verständig handelnder Mensch angenommen habe . Kläger verlangt Schadensersatz Basis Sachverständigen ermittelten Netto-Reparaturkosten Nutzungsausfallentschädigung € Sachverständigenkosten € Kostenpauschale € Kosten Nachbegutachtung Höhe € insgesamt € . Beklagte hat Basis wirtschaftlichen Totalschadens reguliert Wiederbeschaffungswert Restwertes 2.500,00 € Kosten Erstbegutachtung Kostenpauschale ersetzt insgesamt 2.968,12 € . Amtsgericht hat Zahlung Differenzbetrages € gerichtete Klage abgewiesen . Landgericht hat Berufung Klägers zurückgewiesen Revision zugelassen Kläger Begehren weiterverfolgt . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht billigt Kläger Ersatzanspruch nur Höhe Wiederbeschaffungsaufwands . führt Verkehrsunfall wirtschaftlichem Totalschaden könne Geschädigte zwar grundsätzlich Ersatz Reparaturaufwands Grenze % Wiederbeschaffungswertes Fahrzeugs verlangen Reparatur fachgerecht vollständig durchgeführt werde . sogenannte Integritätszuschlag % sei jedoch nur dann gerechtfertigt Geschädigte Fahrzeug Reparatur auch tatsächlich weiter benutzen wolle vornherein Absicht habe alsbald veräußern . Beweislast Wille Weiterbenutzung Fahrzeugs Reparaturbeginn vorgelegen habe trage Geschädigte . Tatsache Kläger schon etwa Wochen Reparatur verkauft habe hätte Streitfall näheren Vortrags bedurft behaupteten " Sinneswandel " gekommen sei . fehle hier Kläger Inhalt behaupteten Kaufangebots mitgeteilt habe . sei Vortrag auch verspätet zuzulassen . beantragte Parteivernehmung Klägers sei zulässig Beklagten widersprochen hätten auch erforderlichen Anfangsbeweis fehle Kläger Kaufangebot erst Reparatur erhalten habe . II . angefochtene Urteil hält revisionsrechtlichen Nachprüfung Ergebnis stand . 1 . Berufungsgericht unterstellt Reparatur Fahrzeugs fachgerecht Umgang durchgeführt worden ist Sachverständige Grundlage Kostenschätzung gemacht hat . Sachverhalt ist Revisionsverfahren auszugehen . 2 . gefestigter Rechtsprechung erkennenden Senats kann Geschädigte Fall bestimmten Voraussetzungen Ersatz Reparaturaufwandes bis zu % Wiederbeschaffungswert verlangen Senatsurteile ; ; 8 . Dezember VersR 17 . März aaO ; vgl. auch ; 212 ; . schadensrechtlichen Grundsätzen Wirtschaftlichkeitsgebots Verbots Bereicherung vgl. Senatsurteil f. ist grundsätzlich vereinbar Geschädigten Reparatur entschließt auch nachweislich durchführt Kosten Instandsetzung zuerkannt werden Wiederbeschaffungswert bis zu % übersteigen Senatsurteil . Eigentümer Kraftfahrzeugs weiß weitergefahren gewartet sonst behandelt worden ist Mängel aufgetreten Weise behoben worden sind . sind Käufer Gebrauchtwagens Umstände Fahrzeug individuelles Gepräge geben vgl. VersR zumeist unbekannt . wirtschaftlicher Wert zukommt zeigt auch Erwerb Kraftfahrzeugs " erster Hand regelmäßig höherer Preis gezahlt wird vgl. Senatsurteil 8 . Dezember aaO . 3 . Geschädigte Schadensersatz erhält Wiederbeschaffungswert übersteigt steht Wirtschaftlichkeitsgebot Bereicherungsverbot aber nur Einklang Zustand vertrauten Unfall wiederherstellt Fahrzeug Reparatur weiter nutzen . Zuschlag bis zu % ausschlaggebendes Integritätsinteresse bringt Geschädigte Regelfall hinreichend Ausdruck Fahrzeug Reparatur längeren Zeitraum nutzt . Fälle Fahrzeugschaden Wiederbeschaffungswert übersteigt Geschädigte Fahrzeug zunächst weiter nutzt später aber veräußert hat erkennende Senat Anspruch Ersatz Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten Abzug Restwerts besteht Geschädigte Fahrzeug mindestens Monate Unfall weiter nutzt f. . Frage lange Geschädigte Fahrzeug weiter nutzen muss Integritätsinteresse hinreichend Ausdruck bringen ist Fälle vorliegenden Art grundsätzlich anders beurteilen . Regelfall wird Zeitraum Monaten anzunehmen sein besondere Umstände andere Beurteilung rechtfertigen . 4 . besonderen Umstände sind Berufungsgericht getroffenen Feststellungen vorliegend gegeben . Erfolg wendet Revision Auffassung Berufungsgerichts Kläger treffe Beweislast Willen Weiterbenutzung Fahrzeugs gehabt habe . allgemeinen Grundsätzen Beweisrechts ist Sache Anspruchstellers Umstände vorzutragen gegebenenfalls beweisen Vorstellungen Schadenshöhe rechtfertigen vgl. Senatsurteil 14 . Februar VersR 670 ; Handbuch Beweislast Privatrecht 2 . Aufl . § . . Beweislast Ersatz verlangte Geldbetrag objektiv Wiederherstellung Sinne § erforderlich ist trägt mithin Geschädigte vgl. Senatsurteile 47 ; 10 . Februar VersR ; 21 . Januar 4 . April VersR ; Urteile 22 . Oktober 23 . Oktober . Verlangt Verkehrsunfall wirtschaftlichem Totalschaden Ersatz Wiederbeschaffungswert Fahrzeugs übersteigenden Reparaturaufwands muss Rechtsstreit gegebenenfalls Nachweis erbringen Voraussetzungen Abrechnung Reparaturkostenbasis vorliegen . Möglichkeit wirtschaftlichen Totalschaden nur dann offen steht Zustand vertrauten Fahrzeugs Unfall wiederherstellt Fahrzeug Reparatur weiter nutzen ist beweispflichtig Nutzungswille vorgelegen hat . Berufungsgericht ist Auffassung Kläger habe Tatsache schon knapp Wochen Reparatur veräußert habe hinreichend dargetan Absicht gehabt habe Fahrzeug weiter benutzen . tatrichterliche Beurteilung ist Rechtsgründen beanstanden . Allerdings sind Nachweis Weiterbenutzungswillens Beweismaß § gilt nur maßvolle Anforderungen stellen vgl. OLG ; OLG aaO ; . Berufungsgericht verkannt habe ist ersichtlich wird Revision auch geltend gemacht . meint Kläger habe substanziiert dargelegt ursprünglichen Absicht Weiterbenutzung Fahrzeugs vorhersehbaren veräußert habe verkennt Kläger Berufungsgericht Recht hinweist näheren Angaben Inhalt behaupteten Kaufangebots vorgetragen hat . Sachlage brauchte Berufungsgericht Vortrag Anspruch genommenen Integritätsinteresse nachzugehen auch zulässigen Beweisantrag fehlte . Voraussetzungen Kläger beantragte eigene Parteivernehmung lagen Berufungsgericht zutreffend ausführt § . Antrag Zeugenvernehmung Kaufinteressenten konnte schon entsprochen werden Kläger Anschrift rechtzeitig erst Vorlage Kopie Kaufvertrages 16 . Februar Ablauf gewährten Schriftsatzfrist 13 . Februar eingegangenen Schriftsatz mitgeteilt hat . . Kostenentscheidung beruht § Abs. . Greiner Pauge Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung