BESCHLUSS 27 . April Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 . April Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Richter Pauge Zoll beschlossen : Beschwerdewert Revisionsinstanz wird € festgesetzt . Gründe : Beschwerdebegründung 23 . Dezember sollten lediglich Hilfsantrag Ziff . Feststellungsantrag Revision weiterverfolgt werden . Dementsprechend enthält Nichtzulassungsbeschwerdebegründung nur Ausführungen . Erweiterung Beschwerdebegründung Schreiben 2 . Januar konnte schon wirksam erfolgen Postulationsfähigkeit Rechtsanwalts Dr. Zulassung Rechtsanwalt Bundesgerichtshof gegeben ist Abs. Satz . Regelungen § § . Gegenstand Voraussetzungen Zulassung Rechtsanwalts Bundesgerichtshof sind werden auch Recht Europäischen Union durchbrochen Grundsatz territorialen Ausschließlichkeit beruhen Gedanken Rechtsanwälte besonderer Erfahrung Kompetenz Rahmen Auswahl spezialisierten Anwaltschaft zugelassen werden vgl. ; 6 . Aufl . Rdn.4 ; 4 . Aufl . . Greiner Pauge Zoll