NAMEN Verkündet : 15 . Februar Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja § Hb Übersteigt Kraftfahrzeugschaden Wiederbeschaffungswert Fahrzeugs können Geschädigten Reparaturkosten Wiederbeschaffungsaufwand Fahrzeugs liegen grundsätzlich nur dann zuerkannt werden Reparaturkosten konkret angefallen sind Geschädigte nachweisbar wertmäßig Umfang repariert hat Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt . Anderenfalls ist Höhe Ersatzanspruchs Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt . Urteil 15 . Februar AG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 11 . Januar Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterin Richter Pauge Zoll Recht erkannt : Revision Klägers Urteil 11 . Zivilkammer Landgerichts 11 . Mai wird Kosten zurückgewiesen . Tatbestand : Kläger begehrt Ersatz restlichen Sachschadens Verkehrsunfall Beklagten vollem Umfang einzustehen haben . fachgerechte vollständige Reparatur Fahrzeugs Klägers erforderlichen Kosten schätzte Kfz-Sachverständige € Mehrwertsteuer . Ausgleich Wertunterschiedes " neu alt " Ersatzteilen sah Sachverständige Abzug € . voraussichtliche Reparaturdauer ging Arbeitstagen . Wiederbeschaffungswert schätzte € Mehrwertsteuer Restwert Fahrzeugs € . Kläger ließ zeug verkehrssicheren fahrbereiten Zustand versetzen . wendete € zuzüglich € Mehrwertsteuer . Kläger begehrte Beklagten Reparaturkosten Höhe € Mehrwertsteuer gemäß Gutachten Berücksichtigung Abzugs " neu alt € € durchgeführte Reparatur bezahlte Mehrwertsteuer Höhe € weitere Kosten mehr Streit sind . Kläger ist Ansicht geschätzten Reparaturkosten erstatten seien % Wiederbeschaffungswerts überstiegen Fahrzeug tatsächlich repariert habe . vollständige Reparatur Fahrzeugs sei erforderlich . Mehrwertsteuer sei erstatten tatsächlich angefallen sei . Amtsgericht hat Ersatzanspruch Höhe Wiederbeschaffungsaufwands Wiederbeschaffungswert Fahrzeugs bejaht Kläger weitere € zuzüglich % Zinsen 21 . Januar Zeitpunkt mündlichen Verhandlung zugesprochen . übrigen hat Klage abgewiesen . Berufung Klägers hat Landgericht erstinstanzliche Urteil Zinsbeginns 26 Juli abgeändert übrigen Berufung zurückgewiesen . zugelassenen Revision verfolgt Kläger Anspruch Ersatz geschätzten Reparaturkosten durchgeführte Reparatur gezahlten Mehrwertsteuer . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat Kläger nur Wiederbeschaffungsaufwand zuerkannt erforderlichen Reparaturkosten ordnungsgemäße Instandsetzung Fahrzeugs Wiederbeschaffungswert lägen Kläger vollständig fachgerecht repariert habe . sei Voraussetzung Abrechnung Reparaturkosten bis zu % Wiederbeschaffungswerts . Umkehrung Rechtsprechung Bundesgerichtshofs vgl. Senatsurteil . Reparatur sinnvollen sinnvollen Teil aufgespalten werden könne müsse vollem Umfang ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur Grundsatz gelten Geschädigte Integritätszuschlag nur insgesamt wirtschaftlich sinnvolle vollständig fachgerecht durchgeführte Reparatur verlangen könne . Kläger könne lediglich Wiederbeschaffungsaufwand abrechnen Restwert bleibe nur Abrechnung Reparaturkosten Wiederbeschaffungswert Acht . Allerdings könne Kläger Sachverständigen geschätzten Wiederbeschaffungsaufwand enthaltene Mehrwertsteuer § Abs. Satz ersetzt verlangen . werde zwar Sachverständigen % Höhe € berechnet . Erwerbe Geschädigte Ersatzfahrzeug Privatmann Mehrwertsteuer bezahle sei Wiederbeschaffungsaufwand Betrag kürzen . Kläger neues Fahrzeug erworben habe könne aber Grundlage Differenzbesteuerung § UStG Mehrwertsteuer pauschal % Wiederbeschaffungswerts € angesetzt werden . Höhe sei satzsteuer Kosten Teilreparatur Kläger tatsächlich gezahlt worden . könne Wiederbeschaffungsaufwand Mehrwertsteuer ersetzt verlangen . hinausgehende Teilreparatur aufgewendete Mehrwertsteuer könne hingegen verlangen Grenze Ersatzanspruches Wiederbeschaffungsaufwand sei . II . Revision Klägers bleibt erfolglos . 1 . Urteil heutigen Tag hat erkennende Senat Sache entschieden Geschädigte Ersatz Wiederbeschaffungswert übersteigenden Reparaturaufwands nur dann verlangen kann Reparaturen fachgerecht Umfang durchgeführt werden Sachverständige Grundlage Kostenschätzung gemacht hat . geht Berufungsgericht zutreffend . Auch weitere Auffassung Kläger fiktiver Schadensberechnung lediglich Schadensersatz Höhe Wiederbeschaffungsaufwands also Restwerts verlangen könne trifft Ergebnis . Frage Aufwand Geschädigte Reparatur Fahrzeugs ersetzt verlangen kann ist Senat Urteil heutigen Tag vorges . Veröff . ausgeführt hat Verhältnis Reparaturkosten Wiederbeschaffungswert Fahrzeugs berücksichtigen Senatsurteil ; ist bedenken regelmäßig nur Reparatur Geschädigten vertrauten Fahrzeugs Integritätsinteresse befriedigt vgl. Senatsurteile ; 8 . Dezember VersR f. 17 . März ; OLG ; ; . steht Grundsätzen Schadensrechts Einklang Geschädigten Reparatur nachweislich durchführt Instandsetzung erforderlichen Kosten zuerkannt werden können Wiederbeschaffungswert bis zu % übersteigen Senatsurteil aaO . Allerdings kann Integritätszuschlag bis zu % Wiederbeschaffungswert Fahrzeugs nur verlangt werden Reparaturen fachgerecht Umfang durchgeführt werden Sachverständige Grundlage Kostenschätzung gemacht hat . Repariert Geschädigte Streitfall Fahrzeug fachgerecht nur unvollständig beweist zwar Weiternutzung unvollständig reparierten Fahrzeugs Interesse Mobilität . kann aber allgemeinen Beschaffung gleichwertigen Ersatzfahrzeugs vergleichbarer Weise befriedigt werden . Hingegen kommt Fall fraglichen Zuschlag maßgeblichen Gesichtspunkt Geschädigte besonderen Wert vertraute Fahrzeug lege zuverlässig gut gewartet sei Falle Gebrauchtwagenkaufs Umständen missen müßte vgl. Senatsurteil 8 . Dezember aaO entscheidende Bedeutung mehr . Übersteigt erforderliche Reparaturaufwand Fahrzeugwert kann Senatsurteil heutigen Tag dargelegten Grundsätzen Ersatz Reparaturaufwands nur verlangt werden Geschädigte qualifizierte Reparatur oben beschriebenen Art Integritätsinteresse nachweist . Entspricht Reparatur Anforderungen kann fiktive Schadensabrechnung Grundlage Sachverständigengutachtens nur Höhe Wiederbeschaffungsaufwands erfolgen . hinausgehender Schadensausgleich ließe Gebot Wirtschaftlichkeit Verbot Bereicherung Acht . Insofern liegt Sachverhalt entscheidenden Punkt anders Senatsurteil 29 . April .. Dort hat Senat entschieden Qualität Umfang Reparatur jedenfalls so lange Rolle spielen geschätzten Reparaturkosten zwar Wiederbeschaffungsaufwand Wiederbeschaffungswert aber Wiederbeschaffungswert übersteigen . Fall kann Geschädigte nämlich grundsätzlich Schadensbehebung erforderlichen Kosten abrechnen Fahrzeug tatsächlich reparieren läßt weiter nutzt . Dann ist auch Restwert abzuziehen Senatsurteilen . . dargelegt Rahmen Schadensberechnung lediglich hypothetischer Rechnungsposten darstellt . ist grundlegend andere Betrachtungsweise Fällen vorliegenden geboten Schadensbehebung erforderlichen Kosten Wiederbeschaffungswert Fahrzeugs übersteigen . Zwar steht Geschädigten auch Fällen frei Weise Schaden beseitigen will . können Geschädigten Reparaturkosten Wiederbeschaffungsaufwand Fahrzeugs liegen grundsätzlich nur dann zuerkannt werden Reparaturkosten konkret angefallen sind Geschädigte nachweisbar wertmäßig Umfang repariert hat Wiederbeschaffungsaufwand übersteigt . Anderenfalls ist Höhe Ersatzanspruchs Wiederbeschaffungsaufwand beschränkt . -9- hat Berufungsgericht Ergebnis Recht Kläger nur Wiederbeschaffungsaufwand zuerkannt . 2 . Kläger tatsächliche Ersatzbeschaffung vorgenommen hat besteht gemäß § Abs. Satz auch Anspruch geltend gemachte Mehrwertsteuer . Mehrwertsteuer ist Auffassung Revision nur ersetzen Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen wäre . Durchführung Ersatzbeschaffung hat Geschädigte hingegen nur Anspruch Wiederbeschaffungsaufwand . Auch Meinung Berufungsgerichts Kläger Anspruch jedenfalls zustehe gezahlte Mehrwertsteuer Kosten Ersatzbeschaffung geschätzten Mehrwertsteuersatz entspreche ist folgen . nur Kläger Revision eingelegt hat wirkt Auffassung Berufungsgerichts vorliegenden Fall allerdings . steht aber Widerspruch § Abs. Satz Umsatzsteuer nur ersetzen ist tatsächlich angefallen ist Kombination konkreter fiktiver Schadensabrechnung zulässig ist vgl. Senatsurteil 15 Juli . Auffassung Revision ergibt Senatsurteil 20 . April VersR . Urteil hat Senat klargestellt auch Falle wirtschaftlichen Totalschadens Naturalrestitution Form Ersatzbeschaffung Frage kommt nur Kompensation gemäß § Abs. . § Abs. Satz bleibt Fall Kompensation Betracht findet aber grundsätzlich Anwendung Fall Naturalrestitution Ersatzbeschaffung vgl. . 3 . ist Revision Kostenfolge § Abs. zurückzuweisen . Greiner Pauge Zoll