BESCHLUSS 11 Juli Verfahren . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 11 Juli Vizepräsidentin Dr. Richter Dr. Richterin Richter Pauge Zoll beschlossen : Antrag Klägers Bewilligung Prozesskostenhilfe beabsichtigten Rechtsbeschwerden wird zurückgewiesen Aussicht genommene Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht Erfolg hat § . Gründe : Rechtsbeschwerden Beschlüsse Oberlandesgerichts 23 November 24 . Februar 9 . Mai sind statthaft Gesetz ausdrücklich eröffnet noch Oberlandesgericht angefochtenen Beschlüssen zugelassen worden ist § Abs. . Beschlüsse Oberlandesgerichts 15 . 27 . März Gehörsrügen Beschwerdeführers zurückgewiesen worden sind sind unanfechtbar § 321a Abs. Satz . Greiner Pauge Zoll Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung