BESCHLUSS 12 . März Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 12 . März Richter Bundesgerichtshof Dr. Dr. Wellner Pauge Stöhr beschlossen : Antrag Klägers Prozeßkostenhilfe wird abgelehnt beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht Erfolg bietet . Gründe : Berufungsgericht ausgesprochene Zurückverweisung Landgericht wesentlichen Verfahrensmangels gemäß . ist revisionsrechtlich beanstanden . weiteren Verfahren ist Landgericht nur rechtlichen Überlegungen gebunden unmittelbar Aufhebung Berufungsgericht geführt haben S. Berufungsurteils . materiellrechtlichen Beurteilung bleibt Landgericht übrigen ebenso frei Würdigung tatsächlichen Geschehens . Dr. Dr. Pauge