NAMEN Verkündet : 13 . Dezember Justizamtsinspektorin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Art . § Abs. Nr. Buchst . Bauplätze Bodenfonds übertragene Grundstücke sind auch dann Art . § Abs. § Abs. Nr. Buchst . Fiskus aufzulassen Bebauung unterblieben ist . . 13 . Dezember V. Zivilsenat hat mündliche Verhandlung 13 . Dezember Vizepräsidenten Bundesgerichtshofes Dr. Richter Tropf Dr. Dr. Dr. Recht erkannt : Rechtsmittel Beklagten werden Urteil 11 . Zivilsenats 28 . August aufgehoben Urteil 8 . Zivilkammer Landgerichts 18 . Dezember abgeändert . Klage wird abgewiesen . Kläger trägt Kosten Rechtsstreits . Tatbestand : Parteien streiten Grundstück Bodenreform . Eigentümer Grundstücks war zunächst Vater Beklagten . war Grundstück Bodenfonds Austausch anderes Grundstück übertragen worden Baugrundstück Verkehrswert Bodenfonds erhalten hatte dann jedoch chen LPG Errichtung Schweinestalles benötigt worden war . Bodenreformvermerk war Grundbuch eingetragen . Bebauung Grundstücks war . verstarb 10 . Januar . wurde Beklagten beerbt . wurde B. finanziell Mutter Ersuchen Rates Kreises Eigentümerin Grundbuch eingetragen . Auch war Bebauung Grundstücks Lage . nutzte zunächst Garten später überließ Bewirtschaftung Herrn . verstarb 17 . September . wurde Beklagten beerbt . klagende Land Kläger verlangt Auflassung Grundstücks . Landgericht hat Klage stattgegeben . Berufung Beklagten ist Erfolg geblieben . Revision erstrebt Beklagte Abweisung Klage . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hält Auflassungsanspruch Klägers begründet . meint Grundstück handele Kleinstfläche Bodenreform . sei Bodenfonds zurückzuführen gewesen Ablauf 15 . März Beklagten bewirtschaftet worden sei . hält revisionsrechtlicher Nachprüfung stand . II . Senat Übereinstimmung Bundesverfassungsgericht ständiger Rechtsprechung bejahte Frage Verfassungsmäßigkeit Art . § § Vereinbarkeit Europäischen kommt Entscheidung Rechtsstreits . Revision hat Erfolg besseren Berechtigung Klägers Sinne Art . § Abs. Nr. Buchst . fehlt . Art . § § EGBGB zeichnen Übertragungsgrundsätze Besitzwechselverordnung . . vgl. Senat 77 ; ; . 7 . Februar 17 Juli . Grundstück hiernach Bodenfonds zurückzuführen war Rückführung rechtswidrig unterlassen worden ist hat Übertragung Fiskus erfolgen . Auflassungsanspruch Fiskus setzt unterlassene Rückführung Bodenfonds Senat 78 ; ; . 21 November ; 17 Juli . War Grundstück Aufhebung Besitzwechselverordnung Ablauf 15 . März Bodenfonds zurückzuführen ist Auflassungsanspruch Fiskus Raum . 7 . Februar ; 4 . Mai 3 . Mai . So verhält hier . Grundstück war B. Kleinstfläche gärtnerischen Bewirtschaftung Verkehrswert Bauplatz übertragen worden 9 . Ausführungsbestimmung Bodenreform Provinz 2 . April wiedergegeben Bodenreform Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften S. zuließ . Rückführung Bauplätze Zahlung Verkehrswerts Bodenfonds zugewiesener Grundstücke sieht Besitzwechselverordnung . regelt vielmehr allein Übertragung Rückführung Hofgrundstücken landwirtschaftlichen Nutzflächen gärtnerischen Nutzung ausgegebenen Kleinstflächen . Regelungslücke entsprechender Anwendung Besitzwechselverordnung schließen gewesen wäre bestand . Rückführung Grundstücks Bodenfonds hatte § 8 erfolgen Eigentümer Grundstück entsprechend Verpflichtung Übertragung Zuweisung Grundstücks Bodenreform nutzte Erbe hierzu bereit Lage war . Verpflichtung Nutzung Grundstücks Bodenreform bestand jedoch nur landwirtschaftlichen gärtnerischen Nutzung übertragenen Grundstücken . Schon Wohngrundstücke galten andere Regelungen . beruht Art . § Abs. Nr. . Grundstück Bauplatz Bodenfonds übertragen worden war konnte Verfehlung Ausgabe verfolgten Zwecks allenfalls bestehen Erwerber Grundstück Bauplatz nutzte . hatte jedoch Rückführung Bodenfonds Folge . bestand auch Anlaß . Zuweisungen bedeuteten schaftlich Erwerber begünstigenden Zuwendungen Volkseigentum " Arbeitseigentum " . Erwerber hatte vielmehr vollen Wert Grundstücks bezahlen . fehlte Grund erbrechtliche Nachfolge Eigentum Bauplatz übertragenen Grundstück Herkunft Bodenfonds anders regeln Nachfolge beliebiges Baugrundstück . Rückführung Grundstücks Bodenfonds kam mithin Zeitpunkt Betracht . scheitert geltend gemachte Anspruch . Wenzel Tropf Schmidt-Räntsch