NAMEN Verkündet : 26 . Juni Weschenfelder Justizhauptsekretärin Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja BauGB § Abs. Satz Jahre überschreitende Frist Ausübung Wiederkaufsrechts Gemeinde Zwecke Errichtung Eigenheimen Einheimischenmodell Einzelpersonen abgeschlossenen Kaufvertrag verstößt Käufer nur geringer Preisnachlass % gewährt wurde Gebot angemessener Vertragsgestaltung . Urteil 26 . Juni V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 26 . Juni Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland Richter Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 21 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 18 November wird Kosten Beklagten zurückgewiesen . Tatbestand : notariellem Vertrag 22 . August verkaufte beklagte Stadt Kläger m2 großes unbebautes Grundstück Preis DM/m2 . Vertrag verpflichteten Kläger Grundstück künftigen Bebauungsplan maximal Wohneinheiten Vorschriften Bauaufsichtsbehörde bebauen . Beklagte behielt Wiederkaufsrecht Ausübungsfrist Jahren Eintragung Kläger Eigentümer u.a. Fall Weiterverkaufs . Ausgenommen Wiederkaufsrecht waren Veräußerungen Kinder Kindeskinder Ehegatten . Falle Ausübung Wiederkaufsrechts hatte Beklagte Kaufpreis Anstieg Lebenshaltungskosten bemessenen Zuschlags Aufbauten Außenanlagen Klägern aufgewendeten Erschließungskosten zahlen . Kaufvertrag wurde vollzogen Grundstück Klägern Eigenheim bebaut . Kläger informierten November Beklagte beabsichtigten Grundstück Preis € verkaufen . Beklagte teilte Wiederkaufsrecht ausüben werde ; bot aber Ausübung Zahlung Ausgleichsbetrags abzuwenden . Ausgleichsbetrag € berechnete Beklagte Weise aktuellen Bodenwert Grundstücks Wert € /m2 ermittelte Kaufvertrag Boden zahlenden abzog Abschlag Restlaufzeit Wiederkaufsrechts nur noch Jahren vornahm . Parteien einigten Kläger Vorbehalt Rückforderung Betrag Beklagte zahlten ihrerseits Löschung Wiederkaufsrechts bewilligte . Klage verlangen Kläger Beklagten Rückzahlung Ausgleichsbetrages . Landgericht hat Klage abgewiesen ; Oberlandesgericht hat stattgegeben Revision zugelassen . Revision Zurückweisung Kläger beantragen will Beklagte Wiederherstellung erstinstanzlichen Entscheidung erreichen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht bejaht Anspruch Kläger § Abs. Satz Fall . Ausgleichszahlung sei Rechtsgrund erfolgt . Beklagte hätte Wiederkaufsrecht ausüben können Vereinbarung notariellen Kaufvertrag unwirksam sei . Wiederkaufsrecht widerspreche Verträge Bereitstellung Bauland Gemeinden ortsansässige Bürger geltenden Gebot angemessener Vertragsgestaltung § Abs. Satz BauGB . Zwar sei Vereinbarung Wiederkaufsrechts Gemeinde grundsätzlich zulässig Einheimischen Bauland Verkehrswerts liegenden Preis veräußere . Käufer auferlegte Belastung dürfe aber unangemessen sein . So verhalte jedoch hier Beschränkung Weiterverkaufsmöglichkeit Wiederkaufsrecht Zeitraum Jahren Vergünstigung % unverhältnismäßig sei . Unangemessenheit 30jährigen Bindung werde auch ausgeglichen gemindert Beklagte Wiederkaufsrecht Fällen Veräußerung Nachkommen Ehegatten ausüben könne . Unangemessenheit Vereinbarung Wiederkaufsrecht ändere schließlich Beklagte errechneten Ausgleichsbetrag Hinblick geringe Restlaufzeit Wiederkaufsrechts noch Jahren ca. % gekürzt habe . II . hält rechtlicher Prüfung stand . 1 . Zutreffend geht Berufungsgericht Kläger Grund Vorbehalts Bedeutung : Urteil 8 . Februar 2826 ; Urteil 9 . Juni Rückzahlung Ablösung Wiederkaufsrechts geleisteten Betrags § Abs. Satz Fall verlangen können Recht betreffende Vereinbarung unwirksam war . Revision erhebt insoweit auch Einwendungen . 2 . Erfolg wendet Revision rechtliche Würdigung Berufungsgerichts Wiederkaufsrecht 30jährigen Ausübungsfrist Grundstückskaufvertrag Parteien unangemessene Vertragsgestaltung Sinne § Abs. Satz BauGB darstellt . Vorschrift Baugesetzbuchs ist unmittelbar anzuwenden Grundstückskaufvertrag städtebaulicher Vertrag Sinne § Abs. Satz Nr. letzter Satzteil BauGB ist . städtebaulichen Vertrag erforderliche Zusammenhang gemeindlichen Bauleitplanung Erfordernis : Senat Urteil 30 . September ergibt beklagte Stadt Klägern Grundstück Bauplatz verkauft Bauverpflichtung Vorgaben künftigen Bebauungsplans auferlegt hat . verbilligte Verkauf diente Sicherung Bauleitplanung Wege Förderung Einheimischen-)Wohnungsbaus damals ortsansässigen Kläger vgl. Zweck : Senat Urteil 29 November . Wirksamkeit 30jährigen Wiederkaufsrecht ist allein Gebot angemessener Vertragsgestaltung § Abs. Satz BauGB Vorschriften § . messen . städtebauliche Verträge verdrängt spezialgesetzliche Rechtsfolgeregelung § Abs. BauGB grundsätzlich Vorschriften . vgl. Senat Urteil 29 November f. AGB-Gesetz . Senat bisher offen gelassene Frage auch Verträge gilt 31 . Dezember geschlossen wurden also Inkrafttreten Umsetzung EG-Richtlinie 5 . April missbräuchliche Klausel Verbraucherverträgen eingefügten Vorschrift § jetzt § Abs. kann auch hier dahinstehen beurteilende Vertrag Jahr stammt . Vereinbarung Wiederkaufsrechts Gemeinde Sicherung verbilligten Abgabe Grundstücks Bauland Einheimischenmodell verfolgten städtebaulichen Ziels grundsätzlich Gebot angemessener Vertragsgestaltung § Abs. Satz BauGB verstößt entspricht ständigen Rechtsprechung Senats Urteil 29 November 105 ; Urteil 13 . Oktober . 11 ; Urteil 16 . April . Gebot verstößt jedoch vereinbarte Ausübungsfrist Wiederkaufsrecht § Satz § Satz Jahren . Frist ist Höhe Feststellungen Berufungsgerichts gewährten Verbilligung Verkehrswert DM/m2 Kaufpreis DM/m2 % unverhältnismäßig lang . Beschränkungen öffentliche Hand Subventionsempfänger auferlegt entsprechen Gebot angemessener Vertragsgestaltung geeignet erforderlich sind Erreichen Einheimischenmodell zulässigerweise verfolgten Zwecke Bereich Familienpolitik angemessenen Zeitraum sicherzustellen vgl. Senat Urteil 21 Juli . Urteil 16 . April . . Käufer auferlegten Bindungen dürfen allerdings unzumutbaren Belastung führen . Zeit Ausübung Wiederkaufsrechts Gemeinde muss begrenzt sein vereinbarte Ausübungsfrist angemessenen Verhältnis Höhe Preisnachlass Käufer gewährten Subvention stehen vgl. Senat Urteil 30 . September 300 ; Urteil 16 . April . . Grundsätzen ausgehend hat Senat Zweck Errichtung Eigenheimen Einzelpersonen Einheimischenmodell erfolgten Bindungsfrist Sicherung Ziele Bauleitplanung Jahren zulässig erachtet Urteil 20 November Jahre übersteigende Dauer Regel unverhältnismäßig angesehen Senat Urteil 29 . Oktober . 18 ; Urteil 20 . Mai . . Über Jahre hinausgehende Bindungen Käufers hat Senat bisher nur dann verhältnismäßig erachtet Höhe Käufer gewährten Subvention deutlich Einheimischenmodell üblichen Abschläge bis zu % Verkehrswert hinausgegangen war Senat Urteil 30 . September 300 ; Urteil 16 . April . Nachlässen % % . Entscheidungen Käufern Subvention hier vorliegenden Größenordnung gewährt wurde ging Bindungsfristen Jahren Sicherung Einheimischenmodell Gemeinde verfolgten Zwecke weiteres zulässig sind Senat Urteil 29 November Verkehrswert DM/m2 ; Preis : DM/m2 Nachlass % % ; Urteil 13 . Oktober . [ Verkehrswert : DM/m2 Nachlass DM/m2 % . Frage Jahre überschreitende Frist Ausübung angemessener Wiederkaufsrechts Vertragsgestaltung Gemeinde entspricht noch Gebot verhältnismäßig geringen Subvention einhergeht hatte Senat noch entscheiden . Antwort ergibt oben genannten Grundsätzen Fortführung bisherigen Rechtsprechung . Jahre überschreitende Frist Ausübung Wiederkaufsrechts Gemeinde Zwecke Errichtung Eigenheimen Einheimischenmodell Einzelpersonen abgeschlossenen Kaufvertrag verstößt Käufer nur geringer Preisnachlass gewährt weniger wurde % Gebot angemessener Vertragsgestaltung § Abs. Satz BauGB . Käufer wird hier Fall Weiterverkaufs ausbedungene Wiederkaufsrecht Gemeinde Verfügungsfreiheit beschränkt . Wiederkaufsrecht bewirkte Bindung Käufers ist Preis verbilligen Erwerb Grundstücks vgl. Senat Urteil 29 November 104 ; Urteil 30 . September 300 ; Urteil 16 . April . . Äquivalenzverhältnis Leistungen Parteien vgl. Hausmann ist Vergleich subventionierten Grundstücksverkäufen Nachteil Käufers erheblich gestört langfristige Bindung Wiederkaufsrecht auferlegt wird nur geringe Vergünstigung Kaufpreis gegenübersteht . Gemeinde erlangt unverhältnismäßigen Vorteil Ausübung Wiederkaufsrechts Verlangen Ablösezahlung noch Ablauf Jahrzehnten Verkauf Vorteile Veräußerung eingetretenen Bodenwertsteigerungen Käufer abschöpfen kann adäquate Gegenleistung erhalten hat . Missverhältnis wird behoben Wirkungen nur abgemildert Beklagte Ablösung Wiederkaufsrechts Käufern geforderten Beträgen Abschläge vornimmt umso höher sind je näher Wiederkaufsrecht begründende Weiterverkauf Ende Ausübungsfrist heranrückt . Bestimmung zulässigen Bindung Käufers Maß beurteilen Kaufpreis Verkehrswert zurückbleibt ist -9- Revision meint undurchführbar Verkehrswert Grundstücks exakt Sinne mathematischen Genauigkeit ermitteln lässt vgl. Urteil 10 . Oktober . . sachverständigen Bestimmung unbebauten Grundstücks üblicherweise Wege Vergleichswertmethode erfolgt Lage Beschaffenheit planerische Situation usw. gleichartige Grundstücken gezahlten Preisen gewisse Toleranzen ergeben können vgl. Urteil 25 . Juni juris . schließt Eignung Verkehrswerts Maßstab Feststellung Höhe Verbilligung Beurteilungsgrundlage Angemessenheit Länge zulässigen Bindung Käufers . Bezug zugrunde legenden stellt Sachlage anders Fällen Vergleichs Verkehrswert Kaufpreis Vorliegen groben Missverhältnisses Leistung Gegenleistung Sinne § entscheiden ist . Gemeinde muss verbilligten Verkauf Wege Einheimischenmodells Höhe Abschlags Verkehrswert ohnehin ermitteln ; ist nämlich nur bis zu bestimmten Höhe regelmäßig % Bodenwerts zulässig Gegenleistung Käufers § Abs. Satz angemessenen Verhältnis Wert Leistung Gemeinde stehen muss vgl. . Berufungsgericht hat zutreffend entschieden verkaufende Gemeinde Risiko tragen hat Höhe gewährten Verbilligung zulässige Dauer Bindungsfrist falsch einschätzt . vereinbarten Leistungen sind gesamten Umständen angemessen § Abs. Satz BauGB Käufer lange Bindungsfrist Preisnachlasses auferlegt wird tatsächlich erhalten hat . über Jahre hinausgehende Beschränkung Verfügungsfreiheit Käufers nur geringe Subvention gewährt wurde ist auch angemessen Verfehlung begünstigen Verkauf ortsansässige Bürger verfolgten Zwecks Bodenspekulationen Lasten Allgemeinheit Mitnahme planungsbedingten konjunkturellen Wertsteigerungen verhindert vgl. Senat Urteil 29 November 105 ; Urteil 21 Juli . . . Auch insoweit bestimmt zulässige Laufzeit erster Linie Umfang Käufer gewährten Preisnachlasses vgl. Senat Urteil 22 . Juni . . Ist Gemeinde nur geringer Nachlass gewährt worden ist Verkauf Grundstücks Einheimischenmodell verfolgte Zweck dann erreicht worden Grundstück Festsetzungen künftigen Bebauungsplanes bebaut hier Auferlegung Nutzungsbeschränkung Jahre zweckentsprechend genutzt wurde . Ansicht Revision ebenso allerdings ist Beurteilung Angemessenheit 30jährigen schließlich unbeachtlich Beklagte Wiederkaufsrecht Weiterverkauf Abkömmlinge Käufers Ehegatten hätte ausüben können . Verfügungsbeschränkung Käufers Berücksichtigung Vertrag verfolgten städtebaulichen Ziele Höhe Käufer gewährten Subvention unangemessen lang darstellt kann verhältnismäßig sein Wiederkaufsrecht Sonderfall Weiterveräußerung Abkömmlinge Käufers Ehegatten ausgeübt werden kann . Bedeutung hat Regelung nur Ausübung Wiederkaufsrechts angemessenen Frist . vertragliche Bestimmung nimmt Beklagten Verkäufen Übertragung Grundbesitzes folgende Generation ansonsten pflichtgemäßen Ermessen treffende Entscheidung Wiederkaufsrecht Grund besonderen Umstände Verkaufs Familie Käufers ausgeübt werden soll . 3 . Revision ist unbegründet zurückzuweisen Rechtsstreit Berufungsgericht richtig entschieden worden ist . Verstoß Gebot angemessener Vertragsgestaltung § Abs. Satz BauGB Nichtigkeit Vereinbarung Wiederkaufsrecht insgesamt entsprechender Anwendung § Verkürzung vereinbarten angemessene Ausübungsfrist führt vgl. Senat Urteil 20 . September betr. Verkauf Geltung Reichsheimstättengesetzes ; Senat Urteil 22 . Juni . betr. Verkauf Preis Verkaufsgesetz 7 . März . kann dahinstehen . längere Frist Jahre wäre angemessen ; Weiterveräußerung Grundstücks Kläger ist jedoch erst Ablauf Frist erfolgt . Kläger Grundstück Vertrag gemäß bebaut haben kann ebenfalls offen bleiben Vereinbarung Ausübungsfrist Jahren Sonderfall noch unbebauten Grundstücks aufrecht erhalten wäre ; könnte sprechen Fall Mitnahme Gewinnes Bodenwertsteigerung Käufer Gemeinde Verkauf Grundstücks Bauplatz Einheimischenmodell verfolgten städtebaulichen Ziel besonders krasser Weise widerspricht vgl. Urteil 22 . September IX ZR . . Kostenentscheidung beruht § Abs. . Czub Weinland Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung