BESCHLUSS 11 . Februar Rechtsstreit V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 11 . Februar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Nichtzulassungsbeschwerde Beklagten wird Revision Urteil 1 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 10 Juli Sicherung einheitlichen Rechtsprechung zugelassen . Antrag Beklagten Bewilligung Prozesskostenhilfe Verfahren Nichtzulassungsbeschwerde wird zurückgewiesen . Gründe : Czub Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung