NAMEN Verkündet : 8 . April Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Abs. § Abs. Beschluss Wohnungseigentümer kann Konkretisierung getroffenen Regelung Protokolls befindliches Dokument Bezug genommen werden zweifelsfrei bestimmt ist . Urteil 8 . April AG ECLI : : V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 8 . April Vorsitzende Richterin Dr. Richterinnen Dr. Weinland Richter Dr. Richterin Recht erkannt : Revision Urteil 4 . Zivilkammer 10 . April wird Kosten Klägerin zurückgewiesen . Tatbestand : Parteien bilden Wohnungseigentümergemeinschaft . 13 . März hatten Wohnungseigentümer beschlossen einzelnen Kostenpositionen Abrechnung verwandten Verteilerschlüssel auch zukünftige Abrechnungen verwenden . Eigentümerversammlung 30 . April beschlossen Hausgeldabrechnung Jahres Abrechnung verwendeten Verteilungsschlüssel zugrunde legten . Kosten sind verschiedenen Maßstäben verteilt . Amtsgericht hat Beschluss Hausgeldabrechnung Antrag Klägerin unwirksam erklärt . Berufung beklagten übrigen Wohnungseigentümer hat Landgericht Klage abgewiesen . zugelassenen Revision will Klägerin Wiederherstellung amtsgerichtlichen Urteils erreichen . Entscheidungsgründe : Ansicht Berufungsgerichts entspricht Beschluss Wohngeldabrechnung ordnungsmäßiger Verwaltung . dort zugrunde gelegte Verteilungsschlüssel basiere gemäß § Abs. § Abs. gefassten Beschluss Jahr § Abs. abweichende Kostenverteilung . Beschluss sei nichtig . stehe Abrechnungsschlüssel Beschlusstext selbst wiedergegeben würden insoweit externes Schriftstück verwiesen werde . Zulässigkeit Bezugnahme setze nur protokollierten Beschlusstext eindeutig entnehmen sei Schriftstück Bezug genommen werde hinreichend bestimmten Regelungsgehalt habe . gelte auch Beschlüsse gemäß § Abs. Änderung Kostenverteilungsschlüssels . Transparenzgebot trage Gesetz Rechnung Beschlüsse gemäß Abs. protokollierten Beschlusstext Bezug genommenen externen Schriftstücken Beschluss-Sammlung aufzunehmen seien . II . hält rechtlicher Nachprüfung stand . 1 . Berufungsgericht nähere Begründung Rubrum angegriffenen Urteils auch Wohnungseigentümergemeinschaft Beklagte bezeichnet handelt versehentliche Falschbezeichnung . amtsgerichtlichen Urteil Berufungsgericht verweist entnehmen ist ist Beschlussmängelklage § Abs. Satz WEG zutreffender Weise übrigen Wohnungseigentümer gerichtet worden . Insoweit wird Berufungsgericht Rubrumsberichtigung vorzunehmen haben . 2 . Recht zutreffender Begründung nimmt Berufungsgericht Jahr gefasste Beschluss Veränderung wirksam ist Recht Abrechnung zugrunde gelegt worden ist . § Abs. können Wohnungseigentümer Vorschrift näher bezeichneten Verwaltungskosten bestehenden Umlageschlüssel ändern ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht . Hier haben Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung 13 . März Beschluss gefasst bisher geltenden gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel ändern . Ansicht Revision wird Wirksamkeit Beschlusses Änderung Kostenverteilungsschlüssels Frage gestellt künftige Maßstab Beschlusstext selbst dergegeben insoweit Jahresabrechnung verwendeten Verteilungsschlüssel Bezug genommen wird . Berufungsgericht führt rechtfehlerfrei zulässig ist . Inhalt Eigentümerbeschlusses muss insbesondere Sonderrechtsnachfolger § Abs. WEG Beschlüsse gebunden ist inhaltlich bestimmt klar sein . besteht Interesse Rechtsverkehrs Beschlussfassung eingetretenen Rechtswirkungen Beschlussformulierung entnehmen können . Zutreffend weist Revision Eigentümerbeschlüsse auszulegen sind Umstände protokollierten Beschlusses nur herangezogen werden dürfen besonderen Verhältnissen Einzelfalles erkennbar sind Senat Beschluss 10 . September . Auffassung Revision bedeutet aber Berufungsgericht zutreffend ausführt Text Eigentümerbeschlusses Konkretisierung getroffenen Regelung Dokumente Protokolls beziehen dürfte . ist allgemein anerkannt Wortlaut Beschlusses näheren Erläuterung inhaltlich Bezug Urkunden Schriftstücke nehmen darf Kümmel Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten 11 . Aufl . . § . 85 ; 2 . Aufl . . ; Hügel/Elzer . § . ; Riecke/Schmidt/Riecke 4 . Aufl . . ; 4 . Aufl . . . ; 13 . Aufl . . ; ; LG Urteil 9 . Mai . ; beispielsweise Beschlussfassung Wirtschaftsplan Jahresabrechnung häufig auch Sanierungsbeschlüssen Kostenvoranschlag Grundlage Gutachtens geschieht . Bestimmtheitsgrundsatz verbietet Beschluss nur Dokument Bezug nimmt gedeutet werden kann . gilt auch Beschlüsse Änderung gemäß § Abs. Zulässigkeit Bezugnahmen Berufungsgericht Recht hinweist differenziert werden kann . Nimmt Beschluss Wohnungseigentümer Dokument Bezug Teil Beschlusstextes Protokolls ist erfordert Gebot inhaltlichen Klarheit Bestimmtheit Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist vgl. ; LG Urteil 9 . Mai . ; KG 793 ; 13 . Aufl . . ; . . Nur dann ist sichergestellt Dritter insbesondere Rechtsnachfolger Wohnungseigentümers Beschluss entnehmen kann Inhalt hat . Publizität auch Sonderrechtsnachfolger wirkenden Beschlüsse wird gewährleistet jedenfalls Beschlüssen hier Gemeinschaftsordnung gesetzlichen vereinbarten Öffnungsklausel ändern Bezug genommene Schriftstück auch Beschluss-Sammlung Anlage aufzunehmen ist konstitutive Wirkung Zustandekommen Beschlusses hat vgl. 13 . Aufl . . ; 4 . Aufl . . vgl. auch Kümmel Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten 11 . Aufl . . 85 ; aaO . . Berufungsgericht hat rechtfehlerfrei zweifelsfreie Bestimmtheit Bezug genommenen Abrechnung bejaht . Protokoll Eigentümerversammlung 13 . März ergibt Wohnungseigentümer Einzelabrechnung Jahr beschlossen anschließend weiteren Beschluss gefasst haben Abrechnung verwendeten Verteilungsschlüssel auch zukünftigen Abrechnungen zugrunde legen . lässt unschwer erkennen Beschlussfassung Abrechnungsschlüssel beschlossenen Jahresabrechnung beklagten Wohnungseigentümern Berufungsverfahren vorgelegt worden ist bezieht . Schließlich muss Beschluss getroffene Regelungstatbestand Einbeziehung Bezug genommenen Dokuments verständlich klar sein . ist hier bejahen . Eigentümerbeschluss 13 . März Senat selbst auslegen kann vgl. Senat Beschluss 10 . September ergibt Jahresabrechnung verwendete Verteilungsschlüssel künftigen Abrechnungen zugrunde gelegt werden soll . Bezug genommene Verteilungsschlüssel Abrechnung ist dort auch verständlicher Weise erläutert . . Kostenentscheidung beruht § Abs. . Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung