BESCHLUSS 22 . Oktober Nachschlagewerk : Zwangsverwaltungsverfahren ja : : ja § Abs. Abs. ; ZwVwV 17 ; § Rechtspfleger Nebentätigkeit Zwangsverwalter erforderliche Genehmigung Bezirk Amtsgerichts tätig ist Zwangsverwalter bestellen lässt Amt ausübt verwirkt entspr. Anwendung § Anspruch Zwangsverwalter zustehende Vergütung . Beschluss 22 . Oktober AG Esslingen V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Oktober Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 19 . Zivilkammer Landgerichts 24 . April wird zurückgewiesen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Beteiligte Rechtsbeschwerdeführer Rechtspflegern Vollstreckungsabteilung Amtsgerichts Esslingen tätig Zwangsverwaltungsverfahren befasst war beantragte Schreiben Oberlandesgericht 14 . Februar Entlassung Beamtenverhältnis Wirkung 30 . September zugleich Erteilung allgemeinen Genehmigung Nebentätigkeiten Zwangsverwalter Ausscheiden Dienst . Antrag Erteilung Nebentätigkeitsgenehmigung wurde beschieden . Antrag Beteiligten wurde Kollegen erlassenen Beschluss Amtsgerichts Esslingen 8 . April verwaltung Eingang Beschlusses bezeichneten Grundbesitz Beteiligten angeordnet Beteiligte Zwangsverwalter bestellt . Beschluss Amtsgerichts 9 Juli wurde Beteiligte sofortiger Wirkung Amt Zwangsverwalter entlassen Beteiligte neuen Zwangsverwalter bestellt . sofortige Beschwerde Entlassungsbeschluss wurde Beschluss Landgerichts 12 . September veröffentlicht Rpfleger zurückgewiesen . Schreiben 7 November hat Beteiligte beantragt Tätigkeit Vergütung € Auslagen € zzgl. Umsatzsteuer festzusetzen . Beteiligten sind Antrag entgegengetreten . Amtsgericht hat Beschluss 27 . September Antrag insgesamt zurückgewiesen . sofortige Beschwerde Beteiligten hat Landgericht Erstattung Auslagen € festgesetzt . weitergehende Beschwerde hat zurückgewiesen . Landgericht zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt Beteiligte Antrag Festsetzung Vergütung . II . Beschwerdegericht meint Beteiligte zwar wirksam Zwangsverwalter bestellt worden Anspruch Vergütung jedoch entsprechender Anwendung § verwirkt sei . Vorschrift sei anzuwenden Zwangsvollstreckungsrechtspfleger kollusiv zusammengewirkt hätten . Annahme Kollusion notwendigen subjektiven Komponenten lägen ebenfalls Beteiligte auch bestellende Rechtspfleger gewusst hätten dienstliche Angelegenheit handelte Abteilung tätig gewesen seien . Auch seien nebentätigkeitsrechtlichen Vorschriften Beamten bekannt gewesen . Vergütungsanspruch Verwalters § verwirkt sei Amt Täuschung erschlichen habe . müsse Fällen gelten Zwangsverwalter Bestellung kollusives Zusammenwirken Bestellung Zwangsverwalters zuständigen erlangt habe . Verletzung Amtspflichten Ausübung Amtes Zwangsverwalter sei zwar behauptet Verwirkung Anspruchs Vergütung aber auch erforderlich . . § Abs. Satz Nr. Abs. Satz statthafte auch Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist unbegründet . 1 . Bestellung Beteiligten war zwar Beschwerdegericht auch ausgegangen ist § Abs. wirksam richtiger Handhabung hätte unterbleiben müssen Senat . ehemaligem Zwangsverwalter steht Beteiligten grundsätzlich § § ZVG gesetzliche Anspruch Vergütung 18 . Anspruch entfiel auch Entlassung Amt § Abs. Satz selbst wichtigem Grund erfolgte vgl. . 2 . Rechtsbeschwerde bleibt jedoch Erfolg Anspruch Beteiligten entsprechender Anwendung § verwirkt ist . Maklerrecht Bürgerlichen enthaltene Bestimmung ist Senat Entscheidung Beschwerdegerichts ergangenen Beschluss 23 . September Rz . Veröffentlichung vorgesehen bereits ausgeführt hat auch gesetzlichen Vergütungsanspruch Zwangsverwalters analog anzuwenden . Ausdruck kommende allgemeine Rechtsgedanke Entgeltanspruchs verlustig sein soll unwürdig erwiesen hat ist öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse Zwangsverwalters Senat aaO übertragen . Rechtsbeschwerde greift auch . Beteiligte hat Anspruch Vergütung verwirkt Amtsgericht Zwangsverwalter bestellen ließ Amt Bezirk Amtsgerichts ausübte Vollstreckungsrechtspfleger tätig war . Richtig ist zwar Einwand Rechtsbeschwerde Verletzung dienstlicher Pflichten Verwirkung Anspruchs Vergütung führt . Strafcharakters § muss schwerwiegende Treuepflichtverletzung handeln Dienstverpflichteten Lohnes unwürdig erweist . 19 . Mai ; Senat . 23 . September . . ist hier jedoch bejahen . kann offen bleiben Anspruch Zwangsverwalters Vergütung schon dann entspr. § verwirkt ist Beamter ist bekannte dienstrechtliche Vorschriften missachtet . könnte zweifelhaft sein beamtenrechtlichen Vorschriften Begrenzung Nebentätigkeiten vornehmlich Schutz Interessen Dienstherrn dienen Beamtenrecht Praxis 6 . Aufl . Rdn . . Befreiung Dritter Verpflichtung Bezahlung genehmigter Nebentätigkeit entstandenen gesetzlichen Vergütungsanspruchs hier § § bezwecken . Verletzung Vorschriften Nebentätigkeiten ist zwar Dienstvergehen Beamten jedoch nur Mitteln Disziplinarrechts vgl. : ; Verlust Anspruchs Vergütung geleisteter Tätigkeit ahnden sein könnte vgl. Wirksamkeit Anspruchs Vergütung genehmigten privatrechtlichen Tätigkeit Beamten : . 7 . Mai ; ; SchlAnz . Entscheidung Beschwerdegerichts ist jedoch Sache richtig Rechtspfleger Amtsgericht Vollstreckungsrechtspfleger tätig ist Zwangsverwalter bestellen lässt Amt Bezirk Amtsgerichts ausübt zugleich auch Treuepflichten Vollstreckungsgläubiger Schuldner erheblichem Maße verletzt . Bestellung Beteiligten Zwangsverwalter wurde dienstrechtliche Vorschrift missachtet Beamten Genehmigung Nebentätigkeiten versagen sind Angelegenheiten ausgeübt werden auch Behörde tätig wird werden kann hier : Abs. Satz Nr. LBG ; ebenso Bund : Abs. Satz Nr. . Vorschrift soll verhindern Nebentätigkeit anderen Bediensteten Behörde Konflikt Erfüllung Dienstpflichten kollegialer Rücksichtnahme führen Öffentlichkeit Anschein erweckt werden kann Vermengung dienstlicher privater Interessen leide Unparteilichkeit Unbefangenheit Beamten anderer Bediensteter Dienststelle . Gesetz will so erster Linie denkbaren Konflikten kollegialer Rücksichtnahme unparteiischer unbefangener Amtswahrnehmung vorbeugen Angehörige Dienststelle ausgesetzt sehen könnten insbesondere Zulassung Nebentätigkeit Ergebnissen Nebentätigkeit befasst wären Justiz . Gesetz zwingende Versagung Nebentätigkeit Zusammentreffen Behördenzuständigkeit Nebentätigkeit sichert Fällen Bestellung Vollstreckungsgericht tätigen Rechtspflegers Zwangsverwalter geht unparteiische unbefangene Bestellung Beaufsichtigung Geschäftsführung Zwangsverwalters Vollstreckungsgericht § § Abs. Abs. . Objektivität Unbefangenheit Vollstreckungsgericht handelnden Rechtspfleger Zwangsverwalter sind Interesse Schuldners unerlässlich Zwangsverwalter § Abs. ZwVwV Weisungen Verfahrensbeteiligten abhängig Wahrnehmung Aufgaben nur Vorgaben Vollstreckungsgerichts unterworfen ist vgl. Senat . 14 . April . Vorschrift Versagung Nebentätigkeit Vollstreckungsgericht beschäftigten Bediensteten sichert auch Interessen Vollstreckungsgläubigers Schuldners funktionierenden Aufsicht Vollstreckungsgericht Fälle befassten Rechtspfleger schon § Satz . V.m . § Ausübung Amts ausgeschlossen sind . Lassen Bedienstete Vollstreckungsgerichts bewusster Missachtung Versagung Nebentätigkeit anordnenden Gesetzes dennoch Zwangsverwalter bestellen üben Amt Bezirk Vollstreckungsgerichts so verletzen Treupflicht auch beachtenden Interesse Verfahren Beteiligten objektive unparteiische Bestellung Kontrolle Amtsführung Zwangsverwalter . derartige Treupflichtverletzung Vollstreckungsgläubiger Schuldner wiegt so schwer Zwangsverwalter handelnder Rechtspfleger Vollstreckungsgerichts Anspruch Vergütung verwirkt . Anspruch Vergütung kann Ansicht Rechtsbeschwerde auch dann verwirkt sein Zwangsverwalter Pflichtverletzung Bezug verwaltete Vermögen Last fällt . Verwirkung Anspruchs Vergütung analog § setzt zwar schwere Verletzung Treuepflichten Beteiligten jedoch Schädigung Vermögens voraus vgl. f. ; Senat . 23 . Sept. Rz . Veröffentlichung bestimmt . Ansicht Rechtsbeschwerde ist Verwirkung Vergütung auch Bedeutung Rechtsbeschwerdeführer Bestellung Zwangsverwalter Täuschung unrichtigen Angaben Qualifikation erschlichen hat ; Senat . 23 . Sept. Rz . . . Anspruch Zwangsverwalters Vergütung ist Fälle Täuschung Bestellung auch dann verwirkt Bediensteter -9- ckungsgerichts Missachtung Nebentätigkeit Zwangsverwalter ausschließenden dienstrechtlichen Vorschriften mithilfe Kooperation bereiten Kollegen Zwangsverwalter bestellen lässt . Rechtsbeschwerde erhobenen Einwände Beschwerdegericht hätte Gunsten Umstände berücksichtigen müssen Beteiligte etwa Monaten Bestellung Grund Resturlaubs mehr Vollstreckungsgericht tätig war weiteren Monaten Dienst ausschied auch Kollege ausgegangen seien Antrag Erteilung Genehmigung Nebentätigkeit entsprochen aber Nebentätigkeit anderen Fällen auch Dienstherren stillschweigend geduldet werde sind allesamt unerheblich . hier ist Beteiligten Disziplinarverfahren möglicherweise entlastenden Umstände entscheiden ergeben könnten Dienstherr Genehmigungsantrag alsbald reagiert Beteiligten Hinweis einschlägige Rechtsprechung klar unmissverständlich mitgeteilt hat beantragte Genehmigung versagt werden muss . Verwirkung Anspruchs Vergütung ist vielmehr entscheidend Beteiligte Treupflicht Verfahrensbeteiligten vorsätzlich gar arglistig mindestens aber grob leichtfertigen Weise verletzt hat 131 ; Senat . 23 . September Rz . . Treupflichtverletzung ist Verlust Anspruchs Vergütung unverhältnismäßig Zwangsverwalter Verfolgung wirtschaftlichen Vorteile grob rücksichtslos Interessen anderen Verfahrensbeteiligten weggesetzt hat ; Senat . 23 . September Rz . . So ist hier . angegriffenen Feststellungen Beschwerdegerichts waren Beteiligten beamtenrechtlichen Vorschriften genehmigungsbedürftige Nebentätigkeiten bekannt war bewusst dienstliche Angelegenheit handelte Zwangsverwalter bestellende Kollege Abteilung Vollstreckungsgerichts tätig waren . Beteiligte hat bewusster Missachtung Tatsache Ausübung Amts Zwangsverwalters erforderliche Nebentätigkeitsgenehmigung erteilt worden war Hintanstellung Interessen anderen Verfahrensbeteiligten gefährdenden bekannten Umstände Kollege Vollstreckungsgericht Überwachung Tätigkeit zuständig war Vertretungsfall sogar selbst Aufgaben Berührung gekommen wäre Zwangsverwalter bestellen lassen Amt ausgeübt . hat Bestreben rechtzeitig Einkünfte auch Zeit Entlassung Beamtenverhältnis verschaffen nur Pflichten Dienstherrn verletzt zugleich Interesse Vollstreckungsgläubigers Schuldners objektiven unparteiischen kollegialer Rücksichtnahme unbeeinflussten Bestellung Beaufsichtigung Bezirk Vollstreckungsgerichts tätigen Zwangsverwalter hinweggesetzt . IV . Rechtsbeschwerdeverfahren Höhe Zwangsverwaltervergütung ist Kostenentscheidung regelmäßig veranlasst kontradiktorisch ausgestaltet ist . § § Abs. Abs. Satz gestützte Kostenentscheidung Beschwerdegerichts ist aufzuheben vgl. Senat . 23 . September Rz . m.w . . Gegenstandswert bestimmt gemäß § Abs. Satz Beteiligten zuerkannten Vergütung . Czub Vorinstanzen : AG Esslingen Entscheidung Entscheidung