BESCHLUSS 28 . September Zwangsversteigerungssache Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. 4 § Nr. Werden Grundstücke Termin versteigert so kann Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot Gesamtmeistgebot auch dann gemäß § Abs. Satz ZVG höher sein Gesamtergebnis Einzelausgebote Beteiligten Termin § Abs. Satz ZVG Grundstücke Einzelausgebote verzichtet haben . Zuschlag Gesamtmeistgebot ist § Nr. versagen gemäß § Abs. Satz Meistgeboten Einzelausgebote erhöhte geringste Gebot erreicht . . 28 . September AG V. Zivilsenat hat 28 . September Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Richterin Dr. Richter Dr. Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 11 . Zivilkammer Landgerichts 6 . März wird Kosten zurückgewiesen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Vollstreckungsgericht hat Rechtsbeschwerdeführer Zuschlag Termin Einzelausgebote abgegebenen Gebote erteilt . Rechtsbeschwerdeführer möchte erreichen Zuschlag Gebot Gesamtausgebot erteilt wird . Versteigerungsgegenstand ist Grundstücken Miteigentumsanteilen bestehende Grundbesitz Schuldners gemeinschaftlichen Grundbuchblatt gebucht ist . Betrieben wird Verfahren verschiedenen Gläubigern auch erstrangigen Grundschuld A Beschluss bezeichneten Nummern verzeichnis Grundbuchblatts Grundstücke Anteil Grundstück belastet sind . Beginn Aufforderung Abgabe Geboten Vollstreckungsgericht festgestellten geringsten Gebot Gesamtausgebot sind bestehen bleibende Rechte Wert 187.822,97 € Mindestbargebot 177.362,08 € ausgewiesen . Termin sind Grundbuchblatt gebuchten Grundstücke Gesamtausgebot Grundstücke Miteigentumsanteil selbständig Einzelausgebote Grundstücke Gruppenausgebot Versteigerung gebracht worden . anwesenden Beteiligten Termin erklärten Verzicht sind Grundbuchblatt gebuchten Grundstücke Miteigentumsanteile einzeln ausgeboten worden . Termin sind allein Rechtsbeschwerdeführer Gebote Höhe € Gesamtausgebot € € € Einzelausgebote Beteiligten Gebot € Gruppenausgebot abgegeben worden . Zuschlagsbeschluss hat Vollstreckungsgericht Rechtsbeschwerdeführer Zuschlag Einzelausgebote Beschluss A bezeichneten Grundbesitz erteilt bezüglich anderen Grundstücke Miteigentumsanteile Abgabe Geboten Verfahren einstweilen eingestellt . Zuschlagsbeschwerde hat Landgericht zurückgewiesen . zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgt Rechtsbeschwerdeführer Antrag weiter Zuschlag sein Gesamtausgebot abgegebenes Gebot erteilen . II . Beschwerdegericht meint Vollstreckungsgericht habe Zuschlag Gesamtgebot Recht versagt Einzelausgeboten § Abs. Satz ZVG ermittelnden erhöhten geringsten Gebot gelegen habe . Meistgebot Gesamtausgebot könne auch Abs. Satz ZVG höheres Versteigerungsergebnis Vergleich Ergebnissen Einzelausgebote angesehen werden . Gesamtausgebot Summe Einzelausgebote seien hier miteinander vergleichbar Einzelausgebote nur Teil gesamten Versteigerung stehenden Grundbesitzes umfasst hätten . Derzeit stehe noch Erlös Versteigerung gesamten Grundbesitzes Verfügung stehen werde . . 1 . Rechtsbeschwerde ist § . V.m . § Abs. Satz Nr. Grund Zulassung Beschwerdegericht statthaft . 2 . formgerecht erhobene Rechtsbeschwerde ist indes begründet . Entscheidung Beschwerdegerichts hält rechtlichen Überprüfung Ergebnis stand . Rechtsbeschwerdeführer ist Rechten Bieter verletzt worden Gebot € Gesamtausgebot Zuschlag erteilt wurde . Recht weist Rechtsbeschwerdeführer allerdings Gesamtausgebot abgegebene Gebot Meistgebot § Abs. war Gesamtergebnis Einzelausgebote Gruppenausgebot abgegebenen Gebote übertraf . Rechtsansicht Beschwerdegerichts ist § Abs. Satz vorgeschriebene Vergleich auch dann vorzunehmen versteigerten Grundstücke Einzelausgebote Gebote abgegeben wurden hier Grundstücke Grund Verzichts Beteiligten § Abs. Satz ZVG einzeln ausgeboten worden sind . Ausgangspunkt richtig ist zwar Erwägung Beschwerdegerichts gesetzlichen Vorrangs Einzelausgebots regelmäßigen Versteigerungsart Zuschlag Gesamtausgebot abgegebenes Meistgebot nur erfolgen darf Gesamtergebnis Einzelausgebote übersteigt vgl. 392 ; OLG 58 ; OLG Rpfleger . Recht Beteiligten § Abs. Satz Einzelausgeboten auch Gesamtausgebot Verfahren versteigernden Grundstücke verlangen ist nur zugelassen möglichst günstiges Ergebnis Versteigerung gewährleisten : Motive Entwurf ersten Kommission Gesetzes betreffend Zwangsvollstreckung unbewegliche Vermögen S. ; Denkschrift Gesetzentwurf zweiten Kommission abgedruckt Materialien S. . Rechtsfehlerhaft ist jedoch Meistgebot Gesamtausgebot § Abs. Satz Begründung festzustellen möglichen weiteren Einzelausgeboten noch höherer Erlös ergeben könnte . Gebotsvergleich dient Interesse Rechte Feststellung geringsten berücksichtigt Erlös befriedigen sind . ist indes nur soweit durchzuführen Versteigerungsbedingungen Grundstücke einzeln auszubieten waren . betroffenen Beteiligten jedoch hier Termin § Abs. Satz ZVG Einzelausgebote verzichtet haben fehlt schon Grundlage § Abs. Satz ZVG vorgeschriebenen Vergleich vgl. Motive aaO S. ; Denkschrift aaO S. . Übersteigt Gesamtausgebot abgegebene höchste Gebot Gesamtmeistgebot Summe Einzelgebote so ist auch Meistgebot festzustellen . Beteiligten Versteigerungstermin Protokoll vollständig verzichtet bestimmten Einzelausgeboten Gruppenausgebot bestanden haben ist § Abs. Satz ZVG vorgeschriebene Vergleich Zuschlagsbeschluss zutreffend ausgeführt nur Geboten Ausgebote durchzuführen . Auch beschränkter Verzicht Einzelausgebote ist zulässig kleinere Grundstücke geringen Wert zweckmäßig sein kann . Beteiligten können Verzicht § Abs. vorab Rechtsfolgen herbeiführen dann eintreten Einzelausgebote Gebote abgegeben werden Zuschlag Gesamtausgebot abgegebene Meistgebot entgegensteht vgl. 58 ; OLG Rpfleger . Rechtsbeschwerdeführer hat Meistgebot Gesamtausgebot abgegeben . Zwar blieb Bargebot € Gesamtausgebot Einzelausgeboten bar zahlenden Betrag insgesamt € . Vergleich Meistgebote sind indes nur Barbeträge rechnen so aber 5 . Aufl . § Anm . auch Meistgebot bestehen bleibenden Rechte vgl. OLG Rpfleger . Schrifttum : 4 . Aufl . § Rdn . 14 ; Drischler ; Eickmann Zwangsverwaltungsrecht 2 . Aufl . S. ; Immobiliarvollstreckung 2 . Aufl . Rdn . ; Stöber 18 . Aufl . § Rdn . . Einbeziehung jeweils bestehen bleibenden Rechte Ergebnisvergleich ist unverzichtbar § Abs. verteilte Gesamtbelastungen berücksichtigt werden müssen Einzelausgeboten belasteten Grundstücks voll Gesamtausgebot nur einfach Ansatz bringen sind aaO ; aaO ; Stöber aaO . Übrigen entspricht Vergleich Meistgebote Einbeziehung jeweils bestehen bleibenden Rechte Grundsatz Zuschlag Gebot Zuge kommen soll Beteiligten günstigste Ergebnis Versteigerung herbeiführt vgl. Motive aaO S. ; 58 ; OLG Rpfleger . war Gebot Rechtsbeschwerdeführers € Termin abgegebenen Gebot € Gesamtbetrag 187.822,97 € Zuschlag Gesamtausgebot bestehen bleibenden Grundpfandrechte zusammensetzte höher Summe Einzelgebote insgesamt € Gruppenausgebot abgegebene Gebot € Falle Erteilung Zuschlags Grundpfandrechte übernehmen waren . Rechtsbeschwerde hat dennoch Erfolg . Erteilung Zuschlags Gesamtmeistgebot Rechtsbeschwerdeführers steht nämlich Ergebnis Versteigerung Versagungsgrund gemäß Nr. ZVG . Gesamtmeistgebot erreichte § Abs. Satz ZVG Mehrbetrag erhöhte geringste Gebot . ist jedoch Voraussetzung Erteilung Zuschlags Gesamtmeistgebot . Erhöhung geringsten Gebotes § Abs. Satz dient Schutze Beteiligten nur einzelnen Grundstücken berechtigt sind . Deckung Einzelausgebot gefunden haben soll auch Gesamtausgebot gesichert werden Motive aaO S. ; Denkschrift aaO . ganz überwiegende Auffassung Rechtsprechung Schrifttum Rpfleger ; 33 ; Böttcher 4 . Aufl . § Rdn . ; 12 . Aufl . § Rdn . ; Eickmann Zwangsverwaltungsrecht 2 . Aufl . S. ; 22 34 ; Stöber 18 . Aufl . § Anm . geht Zweck Norm nur dann gewahrt wird Einhaltung Bestimmung § Abs. Satz Versteigerungsbedingung Erteilung Zuschlages Gesamtausgebot Meistgebot verstanden wird . gegenteilige Auffassung Literatur legt Abs. Satz Norm Zuschlag zuvor Gesamtausgebot abgegebenes Meistgebot hindere Erhöhung geringsten Gebotes § Abs. Satz nachfolgende Gebote Einzelausgebote nur noch Verteilung Erlöses § Abs. Bedeutung habe aaO S. ; Storz Praxis Zwangsversteigerungsverfahrens 9 . Aufl . S. ; wohl auch : aaO Rdn . Hinweis Schuldner höchstmögliche Ersatz Verlust Grundstücks gewähren sei . Senat vermag letztgenannten Auffassung auch Rechtsbeschwerde stützt anzuschließen . Schon Zusammenhang Sätze § Abs. legt Auslegung Abs. Satz ZVG Verhältnis Gesamtmeistgebot Geboten Einzelausgebote abschließend regelt Zuschlag Gesamtmeistgebot weitere Voraussetzung bestimmt -9- Summe Einzelgebote übersteigen muss vgl. OLG Rpfleger . Zuschlag Gesamtmeistgebot § Abs. Satz bestimmte geringste Gebot Einzelausgeboten deckt wäre Normzweck unvereinbar führte zufälligen Ergebnissen je Reihenfolge Versteigerungstermin abgegebenen Gebote Einzelausgebote Gesamtausgebot . Zweck Erhöhung geringsten Gebotes § Abs. Satz besteht § Abs. ZVG Verteilung Erlöses angeordnete Mindestdeckung Einzelausgebot Grundstück erzielten Meistgebot sicherzustellen aaO . Verständnis Zwecks Vorschrift wird Gesetzesmaterialien gestützt . genannten Regelungen sind Zielsetzung zusammen Entwurf Gesetz Zwangsversteigerung unbewegliche Vermögen aufgenommen worden Protokolle ersten Kommission S. . ; abgedruckt Beratung Sachenrecht . S. . Sicherung Deckung Einzelausgebot ggf. auch Zuschlag zulässiges Gesamtausgebot versagt werden muss entsprach auch Vorstellungen Beratungen zweiten Kommission . Zusammenstellung Beschlüsse Kommission Reichsjustizamt ist Vorschrift folgendes ausgeführt abgedruckt aaO S. : geringste Gebot Gesamtausgebot kann also auch Verlangen Gesamtausgebot schon Beginn Versteigerung gestellt ist endgültig erst festgesetzt werden Versteigerung Grund Einzelausgebots durchgeführt worden ist erst alsdann übersehen lässt Einzelausgebot überhaupt Gebot erfolgt Fall war Folge hierbei erzielten Meistgebots Erhöhung Gesamtausgebot festzusetzenden geringsten eintritt . Erhöhung ist erforderlich andernfalls Zuschlag Grund Meistgebots lediglich einzelnen Grundstücke festgesetzten geringsten Gebots erreicht hat nur einzelnen Grundstücke bestehenden Rechte insoweit verletzt werden würden zwar geringsten Gebote betreffende Grundstück wohl aber Betrage abgegebene Meistgebot geringste Gebot überstiegen hat Deckung gefunden hätten . Einzel-Recht zusteht kann vermöge verlangen Gesamtausgebot Nachteil ausschlägt namentlich Gesamtausgebot haftende Grundstück bestimmter Betrag geboten ist Betrag Zuschlag Grund Gesamtausgebots verkürzt wird Sicherung Deckung Berechtigten Einzelgebot Erhöhnung geringsten Gebots Gesamtausgebot wird mithin nur erreicht Erteilung Zuschlags Gesamtmeistgebot geprüft wird Versteigerungsbedingung eingehalten worden ist Fall ist Zuschlag gem. § Nr. versagt wird . Auslegung vermeidet ansonsten insbesondere Hinblick § Abs. Satz verkürzte Bietzeit hinnehmbare zufällige Ergebnis Schnelligkeit Reihenfolge Abgabe Gebote entscheidet Gesamtausgebot zugeschlagen werden kann so aber Storz aaO S. ; zutreffend Stöber aaO Anm . . Zuschlag konnte Gesamtmeistgebot erteilt werden . geringste Gebot Gesamtausgebot hat Verlauf gem. § Abs. Satz Gebot Gesamtausgebot abgegebenen Meistgebote Einzelausgebote Gruppenausgebot € Barteil € Berücksichtung bestehen bleibenden Rechte erhöht Gebote insoweit jeweilige geringste Gebot überstiegen . gebot abgegebene Gebot € Barteil 487.822,97 € Berücksichtigung bestehen bleibenden Rechte erreichte § Abs. Satz bestimmte geringste Gebot . Erteilung Zuschlags Einzelgebote Rechtsbeschwerdeführers ist Gegenstand Beschwerdeverfahrens . 3 . Kostenentscheidung ergeht § Abs. . Berechnung Wertes Zuschlagbeschwerde erfolgt § Abs. Satz . Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung 06.03.2006