BESCHLUSS 27 . Mai Zwangsversteigerungsverfahren V. Zivilsenat hat 27 . Mai Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. beschlossen : Erinnerung Schuldnerin Kostenansatz Kostenrechung Bundesgerichtshofs 8 . Mai Kassenzeichen : wird zurückgewiesen . Gründe : Rechtsbeschwerde bezeichnete Rechtsbehelf ist Erinnerung Kostenansatz § Abs. Satz zulässig bleibt aber Sache erfolglos Kosten richtig berechnet worden sind . Nr. Kostenverzeichnisses fällt Senat zurückgewiesene Rechtsbeschwerde . 29 . April Gebühr . ist Gegenstandswert € angesetzte Betrag € € . Schmidt-Räntsch Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung