BESCHLUSS 18 . Januar Zwangsversteigerungssache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 18 . Januar Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. beschlossen : Beschluss 6 . Oktober wird offensichtlichen Unrichtigkeit Seite Umdrucks gemäß § Abs. folgt berichtigt : . Kostenentscheidung ist veranlasst . Verpflichtung Beteiligten Kosten Rechtsbeschwerdeverfahrenszu tragen Rechtsbeschwerde Erfolg geblieben ist ergibt Gesetz … Schmidt-Räntsch Czub Vorinstanzen : AG Entscheidung LG Entscheidung 20.12.2010