Abschrift BESCHLUSS 27 November Zurückschiebungshaftsache Beteiligte : V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 27 November Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Prof. Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : Vollziehung Beschluss Amtsgerichts Lindau 11 November Betroffenen verlängerten Beschluss Landgerichts 4 . Zivilkammer 19 November aufrecht erhaltenen Sicherungshaft wird einstweilen ausgesetzt . Gründe : Aussetzungsantrag ist entsprechender Anwendung Abs. FamFG zulässig vgl. Senat Beschluss 14 . Oktober InfAuslR . 8) . ist auch begründet gebotenen summarischen Prüfung auszugehen ist Rechtsbeschwerde unabhängig Unterbringung Betroffenen Justizvollzugsanstalt genommen allenfalls dann Aussetzung Haftvollzugs führen könnte Behörde Gericht eingeräumte Gelegenheit anderweitigen Unterbringung Betroffenen genutzt hätte Erfolg haben könnte . Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : AG Lindau Entscheidung 18.09.2013 Entscheidung