BESCHLUSS 23 . Oktober Wohnungseigentumsverfahren V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 23 . Oktober Vorsitzende Richterin Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland Richter Dr. beschlossen : Antrag Beklagten Bewilligung Prozesskostenhilfe Beiordnung Notanwalts wird zurückgewiesen beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht Erfolg bietet § § . Rechtsbeschwerde Beschluss Zivilkammer Landgerichts 6 . August Fassung Berichtigungsbeschlusses 20 . August wäre zwar statthaft § Abs. Satz Vorliegen besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen § Abs. aber unzulässig . Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung . Entscheidung Rechtsbeschwerdegerichts ist auch Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung erforderlich . Urteil Amtsgerichts 15 November gerichtete Berufung Beklagten ist Landgericht Recht unzulässig verworfen worden Abs. Satz . Weinland Vorinstanzen : AG Berlin-Neukölln Entscheidung Entscheidung