BESCHLUSS 22 . Oktober Grundbuchsache Nachschlagewerk : ja : : ja § § Abs. Übertragen Miterben Anteile Nachlass jeweils gleichen Bruchteilen Erwerber entsteht Bruchteilsgemeinschaft nur Erbteilen . Nachlasses bleiben Inhaber Erbteile gesamthänderisch verbunden . Befindet Nachlass Grundstück werden Erwerber Zusatz Erbengemeinschaft Eigentümer Grundbuch eingetragen . Eintragung Miteigentümer ist nur entsprechender Auflassung möglich . Beschluss 22 . Oktober OLG AG V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 22 . Oktober Vorsitzende Richterin Dr. Richterinnen Prof. Dr. Dr. Richter Dr. Richterin beschlossen : Rechtsbeschwerde Beschluss 3 . Zivilsenats Thüringer Oberlandesgerichts 16 . Juni wird zurückgewiesen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : verstorbene wurde Dr. beerbt Grundbuch Eigentümer Nachlass gehörenden Grundstücks Erbengemeinschaft eingetragen wurden . notarieller Urkunde 25 . Februar übertrug Miterben Erbanteil jeweils Hälfte Beteiligten 2 . wurden ebenfalls Zusatz Erbengemeinschaft Grundbuch eingetragen . haben beantragt Grundbuch berichtigen Wegfall Zusatzes Erbengemeinschaft Miteigentümer je eingetragen werden . Grundbuchamt hat Berichtigungsantrag zurückgewiesen Begründung Entstehung Miteigentümergemeinschaft bedürfe Erbauseinandersetzung Auflassung . gerichtete Beschwerde hat Oberlandesgericht zurückgewiesen . zugelassenen Rechtsbeschwerde verfolgen Beteiligten Antrag Grundbuchberichtigung . II . Beschwerdegericht Entscheidung u.a. MittBayNot veröffentlicht ist meint Veräußerung sämtlicher Miteigentumsanteile Beteiligten habe gesamthänderische Bindung Eigentums entfallen lassen so Begründung Bruchteilseigentum Nachlass gehörenden Grundstück Auflassung bedürfe . derartiger Erwerb führe Entstehung Bruchteilsgemeinschaft erworbenen Erbanteilen bestehenden Gesamthandsgemeinschaft auch vollständiger Auswechslung Mitglieder fortgesetzt werde . . § GBO statthaften auch Übrigen zulässigen Rechtsbeschwerde bleibt Sache Erfolg versagt . Erwägungen Beschwerdegerichts halten rechtlichen Überprüfung stand . 1 . Zutreffend legt Beschwerdegericht Erbteil auch Bruchteilen verfügt werden kann ganz vgl. nur Senat Urteil 28 . Juni ; § . 7 ; Lange Erbrecht § . ; jeweils ; skeptisch 26 Überführung Gesamthandseigentum stehenden Nachlassgrundstücks Bruchteilseigentum Auflassung bedarf vgl. Senat Beschluss 9 Juli ; OLG FamRZ f. . 2 . Recht geht Beschwerdegericht auch gesamthänderische Bindung vorliegend Folge erloschen ist Beteiligten Grundstück Bruchteilseigentum erworben haben . Allerdings ist umstritten Übertragung Erbteile gleichen Bruchteilen Erwerber Erbengemeinschaft fortbesteht so ; . ; KG ; Palandt/Weidlich 74 . Aufl . . 2 ; Erbrecht 5 . Aufl . S. ; Tiedtke ; ; Haegele Rpfleger ; vgl. auch Rpfleger f. ; zumindest Sache nunmehr auch erlischt Folge Erwerber vorherige Auflassung Bruchteilseigentümer Nachlass gehörenden Grundstücks eingetragen werden können so § . 7 ; ders . f. ; Soergel/Wolf 13 . Aufl . . 15 ; Bayer/Scholz ZErb . ; ; wohl auch 6 . Aufl . . . Senat teilt zuerst genannte Auffassung . Gesetzgeber hat Miterbengemeinschaft Gesamthandsverhältnis Folge ausgestaltet Miterbe § Abs. Anteil einzelnen Nachlassgegenständen verfügen kann vgl. . S. f. u. ; gilt selbst dann Nachlass nur noch einzigen Vermögensgegenstand besteht vgl. Urteil 14 . Oktober . resultierenden Härten abzumildern hat Miterben allerdings gemäß § Abs. Befugnis eingeräumt Anteil Nachlass verfügen Weise alsbaldige Verwertbarkeit Erbteils stellen vgl. . S. f. u. . Wird Erbteil veräußert führt Veräußerer Erbfall Gesetzes übrigen Miterben entstandenen Gesamthandsgemeinschaft ausscheidet Gemeinschaft Erwerber fortgeführt wird vgl. nur Senat Beschluss 9 Juli 231 ; Urteil 28 . Juni ; ; KG . gilt Wertung § zumindest grundsätzlich selbst dann Miterben mehr beteiligt sind nur noch Dritte Erbteile halten . Ansonsten litte Verkehrsfähigkeit Erbteils Erwerber Rechnung stellen müsste Anteil Ausscheiden letzten Miterben übertragen werden könnte . begründete Gesamthandsgemeinschaft Grundsatz Auseinandersetzung Beendigung angelegt ist ändert . Fortbestand Erbfall begründeten Gesamthandsgemeinschaft kann nur ausnahmsweise verneint werden nur erbrechtliche auch sachenrechtliche Zuordnung Rede steht Blick Erfordernisse Rechtsverkehrs erhöhtem Maße Rechtssicherheit Rechtsklarheit bedarf . Hintergrund kann teleologische Reduktion nur zweifelsfreien Fällen typisierender Betrachtung Tragen kommen praktische Gründe allein rechtfertigen aaO § . rechtsdogmatischer Bedenken Vorliegen rechtspraktischer Gründe ausreichend hält . So ist anerkannt Gesamthandsgemeinschaft erlischt Miterbe Dritter Erbanteile erwirbt Erbteile natürlichen juristischen Person vereinigen . Rechtslage ist dann Erwerb Nachlasses Alleinerben vgl. nur Urteil 19 . März ZR . rechtsgeschäftlich Erwerbende ist so stellen Alleinerbe stünde . Bedürfnis Nachlass Ganzes verfügen besteht Fällen mehr . Auseinandersetzung Mitberechtigten findet . Alleinerbe auch Erwerber sämtlicher Erbteile kann rechtlichen Voraussetzungen Verfügung Einzelgegenstände schaffen ; Abstimmung Mitberechtigten bedarf vornherein . Grund Einräumung Möglichkeit Erbteil verfügen besteht Fällen mehr . Modell gesamthänderischen Bindung verbundene Nachteil Mitberechtigte Anteil einzelnen Nachlassgegenständen verfügen kann § Abs. braucht mehr Möglichkeit Verfügung Erbteil abgefedert werden . Hier hat Erwerb sämtlicher Erbanteile Erwerber stattgefunden . Wird Erbteil anteilig Erwerber übertragen bilden Erwerber Gemeinschaft Bruchteilen § . Bruchteilsgemeinschaft gibt aber nur bezogen Recht Mitgliedern Gemeinschaft gemeinschaftlich zusteht . Handelt Erbteile besteht jeweils Bruchteilsgemeinschaft . Nachlasses bleiben Inhaber Erbteile gesamthänderisch verbunden ; Vereinigung Erbteile Bruchteilsgemeinschaft Nachlass tritt vgl. MittBayNot . Fortbestand Erbengemeinschaft gibt gute Gründe : anteilsmäßigen Erwerb sämtlicher Erbteile Mehrzahl Erwerbern wird gebotenen typisierenden Betrachtung Blick ansonsten eintretende verschärfte Miterbenhaftung vgl. Abs. Satz § regelmäßig gelegen sein Aufteilung Nachlasses zunächst Nachlassverbindlichkeiten berichtigen Tiedtke . Regel kann auch erst Klärung Passivseite Nachlasses sachgerechte Entscheidung getroffen werden ggf. Nachlassgegenstände Auseinandersetzung stattfindet Bruchteilseigentum überführt werden sollen zweckmäßig erscheint Gesamthandsbindung aufrechtzuerhalten . gilt auch dann Grundstück einzige Nachlassgegenstand ist . steht weiterhin Gesamthandseigentum . kommt mehr Beendigung gesamthänderischen Bindung Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen Nachlassgläubiger führte bejahend Tiedtke aaO ; ZErb dasjenige Maß hinausgehen Gläubiger Vereinigung Anteile Hand hinzunehmen hätten . Voraussetzungen Vorlage Gemeinsamen Senat obersten Gerichtshöfe Bundes § Abs. RsprEinhG liegen . Zwar weicht Senat Urteil Bundesfinanzhofs 11 . Juni zugrunde gelegten Rechtsauffassung begründete Gesamthandsgemeinschaft Erbteilsübertragungen vorliegenden Art Ende findet . Jedoch entfällt Vorlagepflicht frühere Entscheidung überholt ist vgl. nur Kissel/ 7 . Aufl . § . . ist hier schon auszugehen Bundesfinanzhof nunmehr ständiger Rechtsprechung ausgeht schon Übertragung Erbteils Tatbestand Abs. Nr. GrEstG verwirklicht Nachlass Grundstück gehört vgl. nur . ; ; . f. . abgesehen liegt Vorlage führende Abweichung auch dann mehr Divergenz führende Rechtsauffassung mittlerweile aufgegeben worden ist vgl. nur Beschluss 22 Juli XI juris . § Abs. Nr. FGO ; aaO . So liegt hier . Entscheidung 17 Juli hat Bundesfinanzhof nur steuerliche Rechtsauffassung geändert . ist früheren zivilrechtlichen Beurteilung Beendigung Gesamthandsgemeinschaft Erwerb sämtlicher Erbteile abgerückt ausführt Erbteilsübertragung Eigentum gesamten Hand bestehe aaO S. Erbengemeinschaft erloschen sei Erbanteile niemals Hand zusammengefasst worden seien aaO S. Überführung gesamthänderisch gebundenen Eigentums Bruchteilseigentum rechtsgeschäftlichen Übertragung bedürfe aaO S. . -9- IV . Festsetzung Gegenstandswerts beruht § Abs. GNotKG . Prof. Dr. ist Dienstreise Unterschrift gehindert . 12 November Vorsitzende Göbel Vorinstanzen : AG Grundbuchamt Entscheidung Entscheidung