BESCHLUSS 2 Juli Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk : ja : : ja ZwVwV Abs. § Abs. Honorare Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts müssen Vergütungsfestsetzungsverfahren Auslagen Sinne § Abs. Satz ZwVwV abgerechnet werden . kann Verwalter Auslagenpauschale Satz beanspruchen . Beschluss 2 Juli AG V. Zivilsenat hat 2 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Richterin Dr. Richter Dr. beschlossen : Rechtsbeschwerde Zwangsverwalters wird Beschluss 3 . Zivilkammer Landgerichts 12 . August aufgehoben . Sache wird neuen Entscheidung auch Kosten Beschwerdegericht zurückverwiesen . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt . Gründe : Anfang wurde Zwangsverwaltung Eingang Beschlusses bezeichneten vermieteten Altenpflegeeinrichtung bebauten Grundbesitzes angeordnet . Zwangsverwalter Rechtsanwalt ging Mietrückständen gerichtlich Mieter bereitete Abschluss Vertrages neuen Mieter . nahm Hilfe Sozietät verbundenen Rechtsanwalts Anspruch . Mai gestattete Amtsgericht Begleichung verursachten Anwaltskosten 112.243,92 € Masse entnehmen . Aufhebung Zwangsverwaltung Anfang rechnete Zwangsverwalter Vergütung Auslagenpauschale jährlich Anwaltskosten erwähnen . Festsetzung Vergütung Jahre erhob Gläubigerin sofortige Beschwerde machte geltend Masse entnommenen Anwaltshonorare seien überhöht . Beschwerde wurde Begründung zurückgewiesen Kosten anfechtbaren Festsetzung fehle . hat Zwangsverwalter beantragt Auslagen bereits Masse entnommene Rechtsanwaltskosten Jahren Höhe insgesamt € Versicherungskosten besonderen Haftungsrisikos Jahr Höhe € ergänzend festzusetzen . Amtsgericht hat Antrag entsprochen . sofortige Beschwerde Gläubigerin ist nachträgliche Festsetzung Auslagen abgelehnt worden . Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde Zurückweisung Gläubigerin beantragt erstrebt Zwangsverwalter Wiederherstellung erstinstanzlichen Entscheidung . II . Beschwerdegericht meint Anwaltshonorare seien besondere Kosten Sinne § Abs. ZwVwV Zwangsverwalter zwar wählen könne Inanspruchnahme Vorschrift vorgesehenen Pauschalierung Wege Einzelnachweises geltend mache . Habe indes hier Wahl getroffen sei Wechsel anderen Abrechnungsmethode jeweiligen Abrechnungszeitraum ausgeschlossen . nachträglichen Festsetzung stehe ferner Entscheidungen Vollstreckungsgerichts Festsetzung Auslagenpauschale Rechtskraft erwachsen seien . erneute Befassung Frage scheide mithin . gelte auch nachträglich beantragte Festsetzung Versicherungskosten . . Ausführungen halten rechtlicher Nachprüfung stand . gemäß § Abs. Satz Nr. statthafte § auch Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde ist begründet . 1 . Ausgangspunkt zutreffend nimmt Beschwerdegericht Kosten Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts Rahmen Vergütungsfestsetzung entscheiden ist . ist allerdings unumstritten . Teil Schrifttums sieht Kosten Ausgaben Verwaltung Sinne § Abs. Zwangsverwalter unmittelbar Masse entnehmen könne Berechtigung Rahmen Schlussrechnung gerichtlich geprüft werde so /Wutzke/Förster/Hintzen Zwangsverwaltung 4 . Aufl . § ZwVwV . 26 ; Praxis Zwangsverwaltung 4 . Aufl . Rdn . ; 219 ; . anderer Ansicht erfolgt Prüfung Ansatzes Kosten externen Anwalts Vergütungsfestsetzungsverfahren . seien Anwendung § Abs. ZwVwV besondere Auslagen Verwalters festzusetzen Beauftragung Anwalts erforderlich gewesen sei . Andernfalls könne Verwaltervergütung Unrecht Masse entnommenen Betrag gekürzt werden so Dassler/ 13 . Aufl . Rdn . 26 ; Stöber 19 . Aufl . § Rdn . 6.4 ; . zuletzt genannte Auffassung verdient Vorzug . Zwar lassen anders Berufungsgericht offenbar meint Abs. Satz ZwVwV beispielhaft aufgeführten Kosten Schluss Honorare Rechtsanwälten Steuerberatern Zwangsverwalter beauftragten Selbständigen besonderer Qualifikation Auslagen Sinne Vorschrift sind . Vergütungen lassen insbesondere Vorschrift erwähnten Kosten Einstellung Hilfskräften fassen . sind nur Hilfskräfte gemeint Verwalter unselbständigen Tätigkeiten Verantwortung heranzieht vgl. § Abs. Satz ZwVwV . Notwendigkeit Rechtsanwaltshonorare Auslagen behandeln folgt aber Vollstreckungsgericht Ansatz zutreffend erkannt hat Regelung § Abs. kann Rechtsanwalt zugelassener Zwangsverwalter Tätigkeiten Anwalt zugelassener Verwalter Rechtsanwalt übertragen hätte Maßgabe Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abrechnen . Verwendung Begriffs " abrechnen " systematische Stellung Regelung Vorschriften Zwangsverwaltervergütung machen deutlich Honorar Festsetzung gemäß § ZwVwV bedarf . soll sichergestellt werden Voraussetzungen zusätzlichen Vergütung § Abs. ZwVwV Vollstreckungsgericht geprüft werden vgl. Stöber aaO § Anm . 6.4 ; siehe auch . 5 November f. . 25 . August § § Abs. ZwVwV . . wäre Maße gewährleistet Entnahme Masse Rechnungslegung Zwangsverwalters § Satz lediglich rechnerische sachliche Richtigkeit überprüft Gläubiger verwiesen würde Einwendungen Prozessweg Verwalter verfolgen Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen aaO § ZwVwV . 2 ; Stöber aaO § Rdn . ; aaO Rdn . . Überprüfung ist gleicher Weise erforderlich Verwalter zwar Sondervergütung § Abs. ZwVwV beansprucht Beauftragung Rechtsanwalts Kosten ausgelöst hat . Auch Fall muss Masse geschützt werden Bezug Tätigkeiten erfolgt bereits Vergütung Zwangsverwalters Sinne § Abs. ZwVwV abgegolten sind . Prüfung Vergütungsfestsetzungsverfahren erleichtert Rückführung Unrecht Masse entnommener Beträge . War Beauftragung externen Fachmanns erforderlich Abrechnung überhöht kann entnommene Betrag Vergütung Zwangsverwalters abgezogen werden . Überprüfung Honorare externer Rechtsanwälte Vergütungsfestsetzungsverfahren entspricht Rechtsprechung Bundesgerichtshofs Vergütung Insolvenzverwalters . § Abs. Satz InsVV ausdrücklich gestattet wird Erledigung besonderer Aufgaben Rahmen Verwaltung Masse Werkverträge abzuschließen angemessene Vergütung Masse zahlen wird Erforderlichkeit Zahlungen Vergütungsfestsetzungsverfahren überprüft . Insolvenzverwalter muss Rahmen Vergütungsfestsetzungsantrags aufführen Fachleute Entgelt Masse entnommen hat Insolvenzgericht ist berechtigt verpflichtet überprüfen Beauftragung gerechtfertigt war . Kommt Ergebnis Einschaltung erforderlich war kann festzusetzende Vergütung Unrecht Masse entnommenen Betrag kürzen . 11 November . Auffassung Beschwerdegerichts steht träglichen Festsetzung Rechtsanwaltskosten Zwangsverwalter früheren Festsetzungsanträgen Geltendmachung Auslagenpauschale § Abs. Satz ZwVwV entschieden hat . Richtig ist zwar Zwangsverwalter wählen muss erstattungsfähigen Auslagen Wege Einzelnachweises § Abs. Satz ZwVwV Pauschale § Abs. Satz ZwVwV geltend macht ; Kombination Abrechnungsarten ist Schrifttum vertretenen Auffassung Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen aaO § ZwVwV Rdn . . ; 18 unzulässig . Beauftragung Rechtsanwalts entstandenen Kosten sind indessen Pauschale abgegolten . werden entsprechender Anwendung § Abs. Abs. Satz ZwVwV zwar Auslagen behandelt können aber Auslagenpauschale geltend gemacht werden so zutreffend aaO Rdn . . Auch insoweit kann nämlich Unterschied machen Tätigkeit Rechtsanwalt zugelassener Verwalter Rechtsanwalt übertragen hätte Verwalter Eigenschaft Anwalt beauftragten Dritten erbracht wird . Führt Verwalter Tätigkeit selbst kann § Abs. ZwVwV zustehenden Honorar gesonderte Vergütung handelt entstandenen Auslagen § Abs. Satz ZwVwV Inanspruchnahme Pauschale abrechnen . muss gleicher Weise möglich sein Dritten Anwaltstätigkeit beauftragt . Handelte Kosten beauftragten aber Auslagen Sinne § Abs. Satz ZwVwV wäre Verwalter Begrenzung Pauschale Betrag monatlich € faktisch immer Einzelabrechnung Auslagen gezwungen . führte nur sachlich gerechtfertigten Nachteil § Abs. ZwVwV verfahrenden Anwalt liefe auch Zweck Pauschale zuwider vereinfachte Abrechnung Auslagen ermöglichen . nachträglichen Festsetzung Rechtsanwaltskosten steht auch Vergütung Zwangsverwalters Ansatz Auslagenpauschale rechtskräftig festgesetzt worden ist . § Abs. entsprechend gilt Haarmeyer/Wutzke/Förster/Hintzen aaO § ZwVwV . erwächst zwar Rechtskraft Sinne § . materielle Rechtskraft erfasst aber Gesamtbetrag nur einzelnen zugesprochenen aberkannten Posten vgl. MünchKomm-ZPO/Giebel 3 . Aufl . § Rdn . f. ; Zöller/Herget 27 . Aufl . § Rdn . 21 " Rechtskraft " /Wutzke/Förster/Hintzen aaO § ZwVwV . . Nachfestsetzung zugänglich sind Positionen selbständigen kostenrechtlichen Streitgegenstand bilden noch entschieden worden ist vgl. Senat . 16 . Januar etwa vorangegangenen Antrag versehentlich enthalten waren vgl. Rpfleger . So liegt hier . Rechtsanwaltskosten Gegenstand früheren Vergütungsanträge waren Auslagenpauschale dargelegt abgegolten werden gibt bislang gerichtliche Entscheidung Kosten aberkannt worden sind . -9- 2 . Rechtsfehlerhaft ist schließlich Annahme Beschwerdegerichts rechtskräftige Festsetzung Vergütung Auslagenpauschale stehe beantragten Festsetzung Kosten Höherversicherung § Abs. Satz ZwVwV . Kosten Höherversicherung stets Auslagenpauschale geltend gemacht werden können 4 . Aufl . § Rdn . 14 ; Engels aaO Rdn . ; Stöber aaO Rdn . 9 ; aaO Rdn . waren Gegenstand bisherigen Festsetzungen werden somit Rechtskraft erfasst . IV . angefochtene Beschluss ist aufzuheben Sache erneuten Entscheidung Beschwerdegericht zurückzuverweisen § Abs. Satz . sachlichen Voraussetzungen Höherversicherung geltend gemachten Kosten wird Beschwerdegericht nunmehr Erstattungsfähigkeit Anwaltshonorare vgl. § Abs. ZwVwV Abs. . . 11 November IX Einwendungen Gläubigerin Angemessenheit prüfen haben . Vorsorglich weist Senat Zwangsverwalter freistand Tätigkeiten Sinne Abs. ZwVwV besondere Vergütung selbst hätte übernehmen können stehende Personen insbesondere Sozius übertragen vgl. . 11 November ZB aaO S. ; . 5 Juli ZB § Abs. Satz § InsVV . Schmidt-Räntsch Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung