BESCHLUSS 17 . September Abschiebungshaftsache V. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . September Vorsitzende Richterin Dr. Richterin Prof. Dr. Richter Dr. Richterinnen Dr. Weinland beschlossen : Rechtsbeschwerde Betroffenen wird festgestellt Beschluss Amtsgerichts 13 . Mai Beschluss 29 . Zivilkammer Landgerichts 3 . Juni Rechten verletzt haben . Gerichtskosten werden Instanzen erhoben . zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen Betroffenen Instanzen werden Land auferlegt . Gegenstandswert Rechtsbeschwerdeverfahrens beträgt € . Gründe : Haftanordnung Amtsgerichts hat Betroffenen bereits Rechten verletzt abzusehen war Haft weiterhin Justizvollzugsanstalt Verletzung Lichte Art . Abs. Satz Richtlinie auszulegenden Vorschrift § Abs. vollzogen werden würde vgl. näher Senat Beschluss 17 . September . weiteren Begründung wird abgesehen § Abs. FamFG . Schmidt-Räntsch Weinland Vorinstanzen : AG Entscheidung Entscheidung